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VHB_962_NAT_Stammpersonal.pdf

Elektrotechnik sowie Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik für EnMa 2 an der Hochschule Rottenburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 14:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

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962 (Erklärung über den Einsatz von Stammpersonal)

Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung

Erklärung über den Einsatz von Stammpersonal und zum Einsatz von Nachunternehmern

Ich/Wir werde(n) die Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (mindestens 70 v.H.) mit Stammarbeitskräften des eigenen Betriebs ausführen. Zum Umfang der eigenen Ausführung habe(n) ich/wir die entsprechenden Erklärungen im Angebotsschreiben abgegeben.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei

 vom Auftraggeber genehmigtem und bei  nicht genehmigungspflichtigem

Nachunternehmereinsatz nur solche Firmen zu berücksichtigen, welche mindestens 70 v.H. des ihnen zu übertragenden Leistungsumfangs mit Stammarbeitskräften erbringen.

Ich bin/Wir sind bereit, dem auftraggebenden Amt des Betriebes Vermögen und Bau Baden-Württemberg auf Anfordern durch Vorlage eines Verzeichnisses zu belegen, dass ich/wir, bzw. bei der Ausführung der Leistung durch Nachunternehmer, diese Nachunternehmer über das notwendige Stammpersonal verfüge(n).

Vor Baubeginn bzw. Baubeginn des Nachunternehmers werde ich/werden wir dem Amt des Betriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg unaufgefordert ein Verzeichnis der auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte, getrennt nach Mitarbeitern des eigenen Betriebes und ggf. des jeweiligen Nachunternehmers in Textform übermitteln. Den Austausch von Arbeitskräften an der Baustelle werde ich/werden wir dem Amt des Betriebs Vermögen und Bau Baden- Württemberg unverzüglich in Textform mitteilen.

Mir/Uns ist bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in dieser Erklärung und/oder im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von der Angebotswertung oder ggf. die Kündigung des Bauvertrages und darüber hinaus den Ausschluss von der Teilnahme an künftigen Ausschreibungen zur Folge haben können.

Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg Stand Juni 2025 1 von 1

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