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Entwurf_Projektvertrag_Los 40.pdf

Elektrotechnik für Abstellanlagen von Elektrobussen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 12:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Projektvertrag Los 40

zwischen

der PaderSprinter GmbH

  • nachfolgend "Auftraggeberin" genannt –

und

der …

  • nachfolgend "Auftragnehmer" genannt –

gemeinsam bezeichnet als "die Vertragsparteien"

Präambel

Der Auftraggeber hat die im Gegenstand dieses Vertrages beschriebene Leistungen im Wege der öffentlichen Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 VOB/A vergeben. Das Vergabever- fahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt; der Auftragnehmer hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag.

Die Maßnahme wird aus Fördermitteln finanziert. Der Fördermittelbescheid verpflichtet den Auftraggeber zur Anwendung der VOB/A. Beide Parteien sind sich bewusst, dass die Ein- haltung der vergaberechtlichen und förderrechtlichen Vorgaben Voraussetzung für den Er- halt und die Verwendung der Fördermittel ist.

Die Parteien vereinbaren die VOB/B in ihrer gültigen Fassung als Ganzes und ohne Ab- weichungen. Ziel ist ein klares, verlässliches Vertragsverhältnis auf Grundlage bewährter Regelwerke. Ergänzende Vereinbarungen sind nur insoweit getroffen, als die VOB/B ein- zelne Punkte – insbesondere Vertragsgegenstand, Vergütungshöhe und Ausführungsfris- ten – nicht selbst regeln kann.

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§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die im Leistungsverzeichnis für Los 40 auf- geführten Bauleistungen auszuführen.

(2) Die Leistung umfasst alle im Leistungsverzeichnis (LV) beschriebenen Positio- nen.

§ 2 Vertragsbestandteile

(1) Grundlage des Vertrages sind folgende Unterlagen in der nachstehenden Rang- folge bei Widersprüchen:

  1. Dieser Projektvertrag

  2. Leistungsverzeichnis (LV) mit Leistungsbeschreibung

  3. Aufforderung zur Angebotsabgabe (Bewerbungsbedingungen) vom TT.MM.2026

  4. VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bau- leistungen (aktuelle Fassung)

  5. VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV, einschlä- gige DIN-Normen)

  6. Das Angebot des Auftragnehmers vom TT.MM.2026

(2) Die VOB/B und VOB/C werden hiermit ausdrücklich als Vertragsbestandteil ver- einbart; die dortigen Regelungen finden unmittelbar Anwendung. Der Auftrag- nehmer bestätigt, deren Inhalt zu kennen.

(3) Etwaige allgemeine Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.

§ 3 Vergütung

(1) Der Vertrag wird als Einheitspreisvertrag geschlossen. Die Vergütung richtet sich nach den tatsächlich ausgeführten Mengen und den im Angebot des Auftragneh- mers vereinbarten Einheitspreisen.

(2) Die Auftragssumme beträgt auf Grundlage der Angebotssumme:

Netto: XX EUR

Umsatzsteuer (19 %): XX EUR

Brutto: XX EUR

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(3) Die Auftragssumme ist eine vorläufige Rechengröße. Maßgeblich für die Schlussrechnung sind die tatsächlich erbrachten Mengen. Mehr- oder Minder- mengen bis 10 % gegenüber den Vertragsmengen berühren die Einheitspreise nicht (§ 2 Abs. 3 VOB/B).

§ 4 Ausführungsfristen

(1) Verbindliche Fertigstellungstermine sind für

  1. Halle 4: 21.06.2027

  2. Halle 5: 24.06.2027

  3. Halle 6: 16.08.2027

  4. Halle 7: 18.08.2027

(2) Bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber den entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 5 Abs. 4, § 6 Abs. 6 VOB/B). Eine Vertragsstrafe wird vereinbart in Höhe von 0,1 % der Auftrags- summe je Werktag Verzug, begrenzt auf 5 % der Nettoauftragssumme wie sie in der Schlussrechnung ausgewiesen wird.

§ 5 Subunternehmer

(1) Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer bleibt für die Leistungen von Nach- unternehmern in vollem Umfang verantwortlich.

(2) Nachunternehmer sind dem Auftraggeber auf Verlangen zu benennen. Der Auf- tragnehmer hat sicherzustellen, dass Nachunternehmer dieselben Anforderun- gen erfüllen, die für den Auftragnehmer selbst gelten.

§ 6 Fördermittel

(1) Dieser Vertrag wird im Rahmen einer geförderten Maßnahme durchgeführt. Der Auftragnehmer hat zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme der Prüfung durch den Zuwendungsgeber, den Landesrechnungshof sowie den Europäi- schen Rechnungshof unterliegen kann.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber und den zuständigen Prüf- behörden auf Verlangen alle für die Prüfung der zweckentsprechenden Mittel- verwendung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Die

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Aufbewahrungsfrist für Belege beträgt mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Maßnahme.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Senftenberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspar- teien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu er- setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

§ 8 Anlagenspiegel

Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags:

Anlage 1 Leistungsverzeichnis

Anlage 2 Aufforderung zur Angebotsabgabe

Datum und Unterschriften

...., den

Für die PaderSprinter GmbH:

................................................. .........................................

..., den

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Für die …:

................................................ .........................................

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