13_AGB - Wartungsleistungen.pdf

Elektroreparaturen und Instandsetzungsarbeiten in Wohnungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 10:36 (Europe/Berlin)

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Ergänzende Vertragsbedingungen für Wartungs- 3. Bei quartalsweise durchzuführenden vertragsgemä- leistungen ßen Leistungen sind diese spätestens bis zum letzten § 1 Leistungen des Auftragnehmers .................................. 1 Arbeitstag des 2. Monats des jeweiligen Quartals des

§ 2 Laufzeit ........................................................................ 1 vereinbarten Prüfzeitraums durchzuführen.

§ 3 Späteste Erfüllungszeitpunkte ..................................... 1 § 4 Außerordentliche Kündigung § 4 Außerordentliche Kündigung ....................................... 1 § 5 Pflichten des Auftragnehmers ...................................... 1 1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund § 6 Pflichten des Auftraggebers ......................................... 3 gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich: § 7 Vergütung und Minderung der Vergütung .................... 3 a. der fruchtlose Ablauf mehrerer Fristsetzungen, § 8 Rechnungslegung ........................................................ 3 b. die Außerbetriebsetzung der vertragsgegen- § 9 Abwicklung bei Vertragsende ...................................... 4 ständlichen Anlagen,

§ 10 Schriftform, Gerichtsstand ......................................... 4 c. die Veräußerung des vertragsgegenständlichen Gebäudebestandes, d. wenn über das Vermögen des Auftragnehmers § 1 Leistungen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Insol- Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen zu Wartung und venzverfahrens entsprechenden Masse abge- Inspektion gemäß den Beschaffungs- bzw. Vergabe- lehnt worden ist, oder wenn die ordnungsge- und/oder Vertragsunterlagen und den nachfolgenden Ver- mäße Abwicklung des Vertrages dadurch in tragsbestandteilen: Frage gestellt ist, dass gegen den Auftragneh- a. Geltende Normen, Regelwerke, Richtlinien, Ver- mer ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröff- waltungsvorschriften, Hersteller- und Pro- net ist. duktempfehlungen, einschlägigen Bestimmun- 2. Bei Veränderungen im durch diesen Vertrag betroffe- gen, DIN-Normen, AMEV Arbeits- bzw. War- nen Bestand des Auftraggebers auch vor Ablauf der tungskarten und Vertragsmuster, VDMA-Leis- Vertragsdauer, z. B. durch Außerbetriebsetzung, Sa- tungsprogramme, anerkannte Regeln der Tech- nierung/Modernisierung oder Erneuerung der zu war- nik, Unfallverhütungsvorschriften, jeweils in der tenden Anlagen bzw. Veräußerung von Gebäuden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gelten- und Gebäudeteilen, etc., vereinbaren die Parteien be- den Fassung. reits jetzt eine Minderung des Vertragsumfanges um b. Etwaige allgemeine Geschäfts- oder weitere Be- diese Einheiten ab dem Ersten des Monats, der auf dingungen des Auftragnehmers werden nicht den Monat folgt, in dem die Änderung eintritt. Die Vertragsbestandteil. Gleiches gilt für im Rahmen Wartungsvergütung verringert sich entsprechend. der Vertragsverhandlungen geführte Korrespon- denz, Protokolle o. Ä., soweit diese nicht aus- 3. Bei Vertragsende hat der Auftragnehmer dem Auf- drücklich im Vertrag erwähnt oder diesem als traggeber alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag Anlage beigefügt sind. entstandenen Unterlagen einschließlich des War- tungsbuches auszuhändigen.

§ 2 Laufzeit § 5 Pflichten des Auftragnehmers Die Laufzeit dieses Vertrages entspricht den Angaben aus den Vergabe- und/oder Vertragsunterlagen, ohne dass es 1. Der Auftragnehmer wird die vertraglichen Leistungen einer Kündigung bedarf. Eine stillschweigende Vertragsver- fachgerecht unter Berücksichtigung der maßgeblich längerung wird ausgeschlossen. unter § 1 a. dieses Vertrages genannten Bestimmun- gen erbringen. Die Sicherheit und die Betriebsbereit- schaft der Anlage sind auch während der Erbringung § 3 Späteste Erfüllungszeitpunkte der Leistung aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer

  1. Bei jährlich einmal durchzuführenden vertragsgemä- hat die von ihm geschuldeten Leistungen so zu er- ßen Leistungen sind diese spätestens bis zum letzten bringen, dass der Auftraggeber damit seine Verkehrs- Arbeitstag des letzten Monats im 3. Quartal des ver- sicherungspflichten gegenüber Dritten erfüllt. Dies gilt einbarten Prüfzeitraums durchzuführen. insbesondere im Hinblick auf Beratungs- und Überwa-
  2. Bei halbjährlich durchzuführenden vertragsgemäßen chungsleistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Leistungen sind diese spätestens bis zum letzten Ar- dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, wenn beitstag des 3. Monats des jeweiligen Halbjahres des Schäden am Objekt u. a. sichtbar sind. vereinbarten Prüfzeitraums durchzuführen. 2. Die Parteien vereinbaren die erforderlichen Fris- ten/Wartungsintervalle ausdrücklich als Vertragsfris- ten.

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Ergänzende Vertragsbedingungen für Wartungsleistungen

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftragsunter- 7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammen- lagen und insbesondere der Übersicht der techni- hang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsar- schen Anlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu beiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des prüfen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Unrichtig- Sollzustandes unerlässlich sind und ggf. ohnehin in keiten dem Auftraggeber mitzuteilen und diese zu er- der Leistungsbeschreibung der Wartung/Arbeitskarte gänzen, zu vervollständigen oder zu korrigieren und und/oder in dem Wartungsprotokoll erfasst sind. die in den Auftragsunterlagen aufgelisteten Anla- 8. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragneh- gen/Anlagenteile den tatsächlichen Gegebenheiten im mer nach gesonderter Beauftragung durch den Auf- Objekt anzupassen. traggeber in der dann vereinbarten Frist auszuführen.
  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ausgefüllte und Der Auftraggeber behält sich vor, die Instandset- unterschriebene Wartung/Arbeitskarte und/oder die zungsarbeiten auch an Dritte zu vergeben. Die Rege- Wartungsprotokolle, unverzüglich, spätestens 10 lung aus § 5 Abs. 4) bezüglich der Nachweisführung Werktage nach der erfolgten Leistung/Wartung, an der Durchführung der Leistung findet auch hier ent- den Auftraggeber per E-Mail zu senden. Sofern der sprechend Anwendung. Auf Übertragung dieser Leis- Auftragnehmer anlässlich einer Wartung/Leistungser- tung hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch. bringung feststellt, dass an einer technischen Anlage 9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber ein Defekt/Mangel vorliegt, der zu beheben ist, wird bei Instandsetzungsarbeiten zwei Wochen im Voraus der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unver- über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen züglich, spätestens 3 Werktage nach Durchführung zu informieren, damit der Zugang zu den Nutzungsbe- der Wartung/Leistung, informieren und spätestens in- reichen (des Mieters) gewährleistet werden kann. nerhalb von 10 Werktagen ein entsprechendes Ange-
  3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zwei separate bot zur Mangelbeseitigung in Textform (per E-Mail) Rechnungen für Wartungs- und Instandhaltungskos- beim Auftraggeber einreichen. Bei Gefahr im Verzug ten nachfolgenden Grundsätzen zu legen: und/oder Notfällen ist der Auftragnehmer verpflichtet,  Zu den Wartungskosten zählen ohne Weiteres unverzüglich sämtliche erforderliche Maßnahmen zur Abwendung von Schäden und Störungen und deren der Arbeitslohn für Wartung und Abschmierung, Beseitigung nach pflichtgemäßem Ermessen durch- Arbeitsaufwand und Materialverbrauch bei Öl- zuführen. Er hat den Auftraggeber hierüber unverzüg- wechseln in Motoren und Getrieben, Schrauben, lich per E-Mail zu informieren. Muttern, Splinten u.Ä. und die Kosten für den Er- satz sonstiger Kleinteile, die im Interesse der
  4. Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen verpflichtet Betriebssicherheit vorsorglich ausgetauscht wer- sich der Auftragnehmer zuverlässiges und qualifizier- den. Auch der Ersatz defekter Kleinteile, wie tes Personal, das mit den jeweils übertragenen Auf- Kohlen und Kontakte, dürfen den Wartungskos- gaben vertraut ist und die notwendige Fachkunde be- ten zugerechnet werden. sitzt, auf eigene Kosten einzusetzen. Werkzeuge, Schmier- und Betriebsstoffe sowie sonstige zur ord-  Zu den Instandsetzungskosten gehören die Kos- nungsgemäßen Erfüllung seiner Leistungen benötigte ten für Arbeitsaufwand und Materialverbrauch Hilfsmittel in erforderlichem Umfang stellt der Auftrag- bei Reparaturen sowie Erneuerung von größe- nehmer selbst und erhält hierfür keine gesonderte ren Verschleißteilen, Spezialbauteilen, wie z. B. Vergütung. Für etwaige entstehende Kosten für Er- größere Filteranlagen, übergeordnete Bauteil- satzteile treffen die Parteien ggf. gesonderte Regelun- gruppen. Auch Beleuchtungsmittel, z. B. Glüh- gen. birnen, sind den Instandhaltungskosten zuzuord- nen. Grundsätzlich sind übergeordnete Bauteil-
  5. Die Wartung/Arbeitskarte und/oder das Wartungspro- gruppen, die in keinem untergeordneten Verhält- tokoll ist vor Ort vom Auftragnehmer als Checkliste zu nis zu den Gesamtaufwendungen stehen, den verwenden und nach Verrichtung der Leistung mit ei- Instandhaltungskosten zuzurechnen. nem Erledigungsvermerk zu versehen. Die Verrich- tung der Leistung (ohne fachliche Bewertung) soll 11. Sofern in den Beschaffungs- bzw. Vergabeunterlagen durch den anwesenden Hausmeister, Leerstandsbe- vorgegeben gewährleistet der Auftragnehmer einen treuer, Mieter, Centermanagement etc. bestätigt wer- 24-Stunden-Notdienst für Havariefälle, der an allen den. Die Parteien stellen klar, dass die Unterschrift Tagen ganztägig erreichbar und einsatzbereit ist. Die des Mieters oder des Hausmeisters oder eines sonsti- Beauftragung des Havarieeinsatzes erfolgt telefonisch gen Dritten unter dem Leistungsnachweis lediglich die (ggfs. durch den Auftraggeber) oder durch den anla- Tatsache dokumentiert, dass der Auftragnehmer die geeigenen Notruf, falls vorhanden. Die Notrufverbin- Leistung durchgeführt hat. Der Unterzeichner bestä- dung des Auftragnehmers ist bei Abschluss dieses tigt mit seiner Unterschrift nicht, dass die Leistung Vertrages vorzulegen. Als Notfälle gelten insbeson- durch den Auftragnehmer vollständig, ordnungsge- dere der Ausfall der Anlage oder erhebliche Störun- mäß und/oder fristgemäß erfolgte. gen (wie z.B. ungewöhnlich starke Schwankungen, Anstieg oder Abfall der Leistung, der Temperatur, des

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Ergänzende Vertragsbedingungen für Wartungsleistungen

Druckes und/oder der Geräuschentwicklung, etc.). 5. Die Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber Die Störungsbeseitigung ist sofort nach Beauftragung erfolgt spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang. einzuleiten und innerhalb von 4 Stunden bzw. bei Auf- 6. Die Vergütung ist während der festen Vertragslaufzeit zugsstörungen innerhalb von 2 Stunden bzw. bei Ver- zwischen den Parteien fest vereinbart. Der Auftrag- sickerungsanlagen unverzüglich abzuschließen. Der nehmer wird in der Kalkulation der Vergütung etwaige 24-Stunden-Notdienstist ist im Preis für die Wartungs- Lohnkostensteigerungen oder Mindestlohnanpassun- und Inspektionsleistungen enthalten. Die Leistungen gen u. a. berücksichtigen. zur Beseitigung der Havariefälle sind dagegen sepa- rat gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen. § 8 Rechnungslegung 12. Sollte es sich bei der zu wartenden Anlage/Station um eine Heizungs- oder Sanitäranlage handeln, so sind 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Rechnungsle- bei Ausfall der Wärme- bzw. Gaslieferung durch einen gung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Dritten zusätzlich der Wärme- bzw. Gaslieferant und Regelungen (§§ 14, 14a UStG) per E-Mail an rech- der Auftraggeber umgehend zu informieren. nung@berlinovo.de vorzunehmen. Lohn- und Materi- alkosten sind auszuweisen. Instandsetzungsarbeiten sind getrennt von den Kosten für die Wartung in § 6 Pflichten des Auftraggebers Rechnung zu stellen.

  1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer nach Auf- Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer forderung und entsprechender Konkretisierung zu Be- aufzufordern, die vom Auftragnehmer erstellte Rech- ginn des Vertrages alle zur ordnungsgemäßen Leis- nung zu korrigieren, sofern der Auftragnehmer die Dif- tungserbringung wesentlichen, dem Auftraggeber vor- ferenzierungskriterien für die Abgrenzung der War- liegenden, Informationen und Unterlagen zur Verfü- tungs- von den Instandsetzungskosten nicht vertrags- gung zu stellen. gerecht vorgenommen hat.
  2. Der Auftraggeber gewährt den Mitarbeitern des Auf- 2. Die Rechnung muss folgende Inhalte haben: tragnehmers möglichst den ungehinderten Zugang zu  Angabe des Objektes, Auftragsnummer gemäß allen von diesem Vertrag betroffenen Gebäudeteilen, Auftragnehmer, Nebenkostenschlüssel und Ab- Flächen, Anlagen oder sonstigen Einrichtungen. rechnungseinheit, konkrete Leistungsbezeich-
  3. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur nung, konkreter Leistungsumfang, konkrete ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlichen Leistungszeit. Energien (Strom, Wasser, Gas) kostenlos zur Verfü-  Die Leistungsnachweise für Wartungsleistungen gung. müssen Wartungsprotokolle beiliegen; hat die Wartung/Kontrolle ergeben, dass eine Anlage im § 7 Vergütung und Minderung der Vergütung Wesentlichen mangelfrei und voll funktionsfähig ist, muss auch dies im Protokoll ausdrücklich
  4. Für erbrachte Wartungsleistungen kann der Auftrag- vermerkt sein. Die Protokolle müssen bei festge- nehmer eine Vergütung gemäß seinem beauftrag- stellten Mängeln, welche dazu führen, dass die ten/bezuschlagten Angebot verlangen. Anlage nicht betriebsbereit ist, unverzüglich
  5. Wartungskosten inkl. Anfahrt, Stunden, Anfahrtspau- nach dem Wartungstermin dem Auftraggeber schalen für Störeinsätze, Sonn- und Feiertagzu- vorgelegt werden. Dies ist insbesondere bei si- schläge u. a. sind separat aufzuführen. cherheitsrelevanten Mängeln zwingend durch
  6. Sofern der Auftragnehmer seine Pflicht zur Übersen- den Auftragnehmer zu gewährleisten. dung der ausgefüllten und unterschriebenen Check-
  7. Alle Abrechnungen müssen so dokumentiert sein, liste entsprechend der Wartung/Arbeitskarte und/oder dass der Auftraggeber - soweit rechtlich zulässig - ge- dem Wartungsprotokoll innerhalb von 10 Werktagen richtsfeste Abrechnungen der Nebenkosten gegen- an den Auftraggeber verletzt oder die Übersendung über den Mietern bzw. Nutzern vornehmen kann. In- der Wartungsprotokolle / Checkliste / Arbeitskarte soweit sind die Vorschriften der Betriebskosten- und schuldhaft nicht oder zu spät vornimmt, steht dem Heizkostenverordnung zu beachten und ein entspre- Auftraggeber ein Minderungsrecht der Vergütung in chender Nachweis der erbrachten Leistungen und Höhe von 5 % der Nettosumme zu. Für die Berech- korrespondierenden Neben- und Betriebskosten für nung der Frist kommt es auf den Eingang der Check- die jeweils in der Liegenschaft vorhandenen Nut- liste der Wartung / Arbeitskarte und/oder des War- zungseinheiten zu erbringen. tungsprotokolls per E-Mail beim Auftraggeber an.
  8. Soweit es für die Abrechnung des Auftraggebers ge-
  9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistung spä- genüber seinen Mietern bzw. Nutzern im Hinblick auf testens 10 Tage nach Erbringung gegenüber dem die Umlagefähigkeit der Kosten oder aus sonstigen Auftraggeber abzurechnen. Gründen notwendig oder hilfreich ist, kann der Auf- traggeber die Anforderungen an die

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Ergänzende Vertragsbedingungen für Wartungsleistungen

Rechnungslegung - auch rückwirkend - ändern. Der Auftragnehmer wird in diesem Falle die Rechnungen unverzüglich entsprechend den neuen Anforderungen des Auftraggebers neu ausstellen und bereits ge- stellte Rechnungen stornieren. 5. Soweit Mieter oder Nutzer behaupten, dass be- stimmte Leistungen im Rahmen der Nebenkosten nicht auf sie umlegbar sind, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber den Mietern bzw. Nutzern unterstützen. Er wird dem Auftraggeber die notwendigen Unterlagen zum Nachweis der Betriebskosten zur Verfügung stel- len und - soweit erforderlich - im Einzelnen erläutern. 6. Wenn Rechnungen des Auftragnehmers diesen Vor- gaben nicht entsprechen, insbesondere die Leis- tungsnachweise nicht vorliegen oder die Wartungs- protokolle den Rechnungen nicht beigefügt werden, wird der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht fällig.

§ 9 Abwicklung bei Vertragsende

  1. Bei Beendigung dieses Vertrages übergibt der Auf- tragnehmer sämtliche Unterlagen, welche seine Leis- tungen während des Vertrages dokumentieren, z. B. Prüfbücher, Unterlagen, Schlüssel, Zugangscodes u. a. an den Auftraggeber.
  2. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei Beendi- gung des Vertrages über sämtliche für seine Leistun- gen relevanten Vorkommnisse, die nicht bereits in der vorhandenen Dokumentation bzw. in den Statusbe- richten erfasst sind, ohne besondere Nachfrage zu in- formieren.
  3. Bei Vertragsbeendigung erlöschen sämtliche dem Auftragnehmer vom Auftraggeber ausgestellten Voll- machten automatisch. Der Auftragnehmer muss die Vollmachtsurkunden unverzüglich an den Auftragge- ber zurückgeben.
  4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers eine gemeinsame Begehung des Ob- jektes durchzuführen.

§ 10 Schriftform, Gerichtsstand

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers – soweit diese nicht dem Vertrag oder ihrer Natur nach an der Baustelle oder Verwendungsstelle zu erbrin- gen sind –sowie für Leistungen des Auftraggebers ist Berlin.

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