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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Maßnahme: Rahmenvertrag Reparatur- und Wartungsarbeiten Elektro Verfahrensart: Offenes Verfahren Vergabenummer: 250-26-OV-AW
Auftraggeber Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH Linkstraße 10 10785 Berlin
Vergabestelle Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH E-Mail Linkstraße 10 vergabe@berlinovo.de 10785 Berlin
Einreichungsfrist (Angebotsfrist): 23.10.2026, 10:00 Uhr (eingehend bei der Vergabestelle)
Rückfragefrist zu den Vergabeunterlagen: 16.10.2026, 10:00 Uhr (eingehend bei der Vergabestelle)
Zuschlagsfrist (Bindefrist): 01.12.2026
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Inhalt
- Abgabe der Angebote ....................................................................................................... 3
- Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen ............................................................... 3
- Auskünfte / Verpflichtung zur Aufklärung von Unklarheiten ................................ 3
- Nebenangebote/Änderungsvorschläge ....................................................................... 4
- Prüfung und Wertung der Angebote ............................................................................ 4
- Wertungskriterien .............................................................................................................. 6
- Loslimitierung ..................................................................................................................... 6
- Bietergemeinschaften ....................................................................................................... 6
- Nachunternehmer/Unterauftragnehmer/Eignungsleihe ......................................... 6 9.1 Nachunternehmer .......................................................................................................... 6 9.2 Eignungsleihe ................................................................................................................. 7
- Wettbewerbsbeschränkende Abreden ..................................................................... 7
- Umgang mit Daten des Bieters .................................................................................. 7
- Einsicht im Nachprüfungsverfahren (EU) ............................................................... 7
- Weitere Hinweise ............................................................................................................ 8
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitten wir Sie, entsprechend den beigefügten Unterlagen für die oben genannte Maßnahme ein Angebot zu fertigen und dieses einzureichen bis zum
23.10.2026, 10:00 Uhr (eingehend auf dem Profil der berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin)
- Abgabe der Angebote
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten.
Alle Angebote sind digital in Textform über die Vergabeplattform (https://www.berlin.de/vergabeplattform/) einzureichen. Hierfür ist eine (kostenlose) Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Das Angebot muss rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist (s. o.) eingegangen sein.
Der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, sind zu benennen.
- Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Mit dem Angebot sind die gemäß Ziffer 1 des vorformulierten Angebotes in der Liste unter der Spalte „Vom Bieter ausgefüllt / eigenständig erstellt mit dem Angebot zu überreichen“ markierten Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen.
Bitte beachten Sie die Anforderungen an die Eignung sowie die Mindestanforderungen an die Eignung (siehe EU-Bekanntmachung, Formular Eigenerklärung Eignung).
Hinweis an die Bieter: Diese Liste der zu übermittelnden Unterlagen/Nachweise/Erklärungen etc. ist abschließend. Die berlinovo bittet darum, von der unaufgeforderten Übermittlung weiterer Unterlagen etc. abzusehen. Insb. die Eigenerklärungen gelten mit der frist- und ordnungsgemäßen Übermittlung des Angebotes als abgegeben. Die berlinovo behält sich jedoch vor, vor Zuschlagserteilung weitere Nachweise insb. zum Beleg der Eigenerklärungen zu fordern, die dann von den Bietern zwingend innerhalb der von der berlinovo vorgegebenen Frist einzureichen sind.
- Auskünfte / Verpflichtung zur Aufklärung von Unklarheiten
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der u. g. Rückfragefrist zu informieren. Auskünfte können nur innerhalb der Rückfragefrist erfolgen, da der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit verbleiben muss, auf Anfragen und Anzeigen zu reagieren, diese ggf. allen Bietern mitzuteilen und ergänzende Gelegenheit zur
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Stellungnahme zu eröffnen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Bietern während des Vergabeverfahrens ergänzende Unterlagen zur Verfügung zu stellen/nachzureichen.
Auskünfte können grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt werden, die bis
16.10.2026, 10:00 Uhr (eingehend auf dem Profil der berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin)
über die
Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform
eingegangen sind.
Hinweis an die Bieter: Die oben bezeichneten Fragen wird die Auftraggeberin durch entsprechende Klarstellungen gegenüber allen an dem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform Berlin beantworten. Die an dem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über das Vorliegen neue Informationen etc. zu unterrichten.
- Nebenangebote/Änderungsvorschläge
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
- Prüfung und Wertung der Angebote
Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege eines offenen Verfahrens.
Eine öffentliche Submission nach Eingang der Angebote findet nicht statt.
Die eingegangenen Angebote werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie die formellen Anforderungen erfüllen. Dabei werden insbesondere geprüft:
• die rechtzeitige Einreichung des Angebotes, • die Angabe des Unterzeichners des Angebotes • die Einhaltung der vorgegebenen Formalien des Angebotes, vollständige Ausfüllung des vorbereiteten Angebotsschreibens nebst den vorgegebenen Bietererklärungen, Eindeutigkeit der Eintragung, • die Einhaltung der ggf. geforderten Mindestanforderungen, • Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der u. g. Wertungskriterien.
Die Auftraggeberin wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingereichten Angebote ausschließen, die die ausdrücklich aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass in
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den Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH gelten. In allen anderen Fällen, in denen die Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich die Auftraggeberin den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Die Auftraggeberin ist in diesem Fall berechtigt, sich die von ihr angeforderten Informationen per E- Mail und/oder per Fax übermitteln zu lassen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Auswertung des Angebotes zur weiteren Aufklärung des Angebotsinhaltes, schriftlich Fragen an die einzelnen Bieter/innen in fachlich-technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht zu stellen. Die Bieter/innen sind verpflichtet, die erbetenen Informationen unverzüglich und wahrheitsgemäß zu erteilen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, sich die von ihm angeforderten Informationen per E- Mail und/oder per Fax übermitteln zu lassen.
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der u. g. Wertungskriterien ermittelt.
Die Auftraggeberin wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, entsprechend § 134 GWB über den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebote abgegeben hat und die Gründe für die Nichtberücksichtigung des jeweiligen Bieters sowie den Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung informieren.
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- Wertungskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach der niedrigsten Summe des Leistungsverzeichnisses (netto).
- Loslimitierung
Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden, jedoch kann ein Bieter maximal mit 3 Losen beauftragt werden.
Die Lose werden nach Anzahl der Mieteinheiten (siehe Losaufteilung Spalte Mieteinheiten) in absteigender Anzahl vergeben. Es ergibt sich folgende Reihenfolge:
- Los 6, 2. Los 1, 3. Los 3, 4. Los 2, 5. Los 4, 6. Los 5
Beispiel: Gibt ein Bieter für die Lose 1, 3, 5 und 6 das jeweils wirtschaftlichste Angebot ab, so erhält er den Zuschlag für die Lose 1, 3 und 6. Das Los 5 wird an einen anderen Bieter vergeben.
- Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
• dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bietergemeinschaft gebildet worden ist.
- Nachunternehmer/Unterauftragnehmer/Eignungsleihe 9.1 Nachunternehmer
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formular Angebotsschreiben erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der berlinovo anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der berlinovo die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen.
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Die berlinovo wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der berlinovo zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
9.2 Eignungsleihe
Beruft sich der Bieter im Rahmen seiner Angaben zur Eignung auf Referenzen bzw. auf die Fachkunde des Nachunternehmers, so hat er den Nachunternehmer im Formular angebotsschreiben namentlich zu benennen und die „Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“ mit dem Angebot einzureichen. Diese Verpflichtungserklärung ist von dem/den Nachunternehmer/n auszufüllen. Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Nachunternehmer, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, bestimmte Leistungsteile zu erbringen.
- Wettbewerbsbeschränkende Abreden
Wettbewerbsbeschränkende Abreden führen zum Ausschluss des Angebotes. Wenn diese erst nach Zuschlagserteilung bekannt werden, berechtigen sie die Auftraggeberin zur Kündigung des Vertrages.
- Umgang mit Daten des Bieters
Es wird darauf hingewiesen, dass die von Bieter mitgeteilten personenbezogenen Daten und vom Bieter bereitgestellte Unterlagen für das Beschaffungsverfahren verarbeitet und gespeichert werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Information zur Datenverarbeitung.
- Einsicht im Nachprüfungsverfahren (EU)
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 ff. GWB allen Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht zukommt.
Mit der Abgabe des Angebotes wird dieses Angebot in die Akte der Auftraggeberin aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot, mit allen wesentlichen Bestandteilen, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
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- Weitere Hinweise
Es wird auf die folgenden weiteren Aspekte hingewiesen:
• Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben oder Erklärungen enthalten. Die Preise sind in Euro (netto) anzugeben. Sämtliche Nebenkosten sind einzubeziehen. • Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. • Das Angebot nebst Anlagen verbleibt für die gesetzlich vorgeschriebene Frist beim Auftraggeber und wird nicht zurückgegeben. Kosten für die Erstellung des Angebots werden nicht erstattet. • Es werden nur Angebote zugelassen, die elektronisch in Textform eingereicht werden. Digital signierte Angebote sind nicht zugelassen.