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Gemeinde Linkenheim-Hochstetten
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Virchowstraße Ost“ im Verfahren nach § 13a BauGB
Billigung des Entwurfs für die Offenlage und Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten hat am 23.10.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Virchowstraße Ost“ gefasst. Die Aufstellung des Be- bauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten hat am 29.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die Offenlage zum Bebauungsplan „Virchowstraße Ost“ gebilligt und die Veröffentli- chung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusam- menfassenden Erklärung nach § 10a BauGB sowie von der Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt zentral im Siedlungsgebiet der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, im Ortsteil Lin- kenheim. Der Geltungsbereich wird durch die Virchowstraße im Westen, einen REWE und einen ALDI Süd Supermarkt im Norden sowie durch Wohnbebauung im Osten und Süden begrenzt.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst das Flurstück Nr. 3235/1 und Teile des Flur-stücks Nr. 3235 in der Gemarkung Linkenheim mit einer Fläche von ca. 1,5 ha. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist.
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Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Virchowstraße Ost “ (ohne Maßstab)
Beschreibung des Vorhabens
Eine bislang ungenutzte Freifläche im Siedlungsgebiet der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, neben dem Schulzentrum, soll als Erweiterungs- oder Ersatzstandort für das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum Hardtwaldschule herangezogen werden. Die Fläche wurde bereits im integrier- ten Gemeindeentwicklungskonzept aus dem Jahr 2018 als potenzielle Erweiterungsfläche für Bildungs- und Betreuungsangebote herausgearbeitet.
Sie bietet neben einer Teil- oder Vollverlegung der Hardtwaldschule ebenfalls Platz für eine Kinderta- gesstätte. Als verbindendes Element ist zwischen den beiden Bildungseinrichtungen ein Bürgerpark geplant. Die Etablierung eines Parks bildet einen Naherholungspunkt für die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Nachbarschaft und hat einen positiven Effekt auf das Lokalklima. Die geplanten Nutzungen runden damit zum einen aufgrund der Nachbarschaft zum Schulzentrum Linkenheim-Hochstetten den Schulstandort ab und bilden zum anderen den Lückenschluss der Potenzialfläche im Innenbereich der Gemeinde. Somit wird ebenfalls dem bundesweiten Ziel eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden, dem Ziel der Innen- vor Außenentwicklung sowie dem Leitbild der Gemeinde der kurzen Wege aufgrund der zentralen Lage nachgegangen.
Da der ausgewählte Bereich für die Schulerweiterung in einem bislang ungeplanten Außenbereich im Innenbereich liegt und das geplante Vorhaben sich nicht nach § 35 BauGB realisieren lässt, ist die Er- stellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das städtebau- liche Erfordernis ergibt sich in diesem Falle aus der Notwendigkeit eines neuen Standortes für die Hardtwaldschule sowie der Erweiterung des Kindertagesstättenangebotes in Linkenheim-Hochstetten,
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um eine angemessene Sicherung der Daseinsvorsorge in der Gemeinde sowie für den näheren Umkreis zu ermöglichen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes „Virchowstraße Ost“ ist es, die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für die Realisierung des Schulstandortes sowie der Kindertagesstätte zu schaffen und somit das Angebot an Bildungs- und Betreuungsangeboten in Linkenheim-Hochstetten entsprechend zu erwei- tern.
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
Der Entwurf für die Offenlage des Bebauungsplanes „Virchowstraße Ost“ umfasst: • Zeichnerischer Teil • Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen • Begründung Jeweils in der Fassung vom 08.12.2025 • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom 19.12.2024
Diese Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom
06.02.2026 bis einschließlich 09.03.2026
auf der Homepage der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten (https://linkenheim-hochstetten.de/wirt- schaft-und-bauen/bebauungsplaene/) sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abrufbar sein.
Die Unterlagen werden außerdem im Zimmer 21 des Rathauses der Gemeinde Linkenheim-Hochstet- ten, Karlsruher Straße 41 in 76351 Linkenheim-Hochstetten, zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr, Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag 8:30 – 12:00 Uhr) zur Einsicht bereitgehalten.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Linkenheim- Hochstetten elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen, abgegeben werden.
Die Kontaktdaten lauten:
• E-Mail: a.hager@linkenheim-hochstetten.de
• Postalische Anschrift: Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, Frau Hager, Karlsruher Straße 41, 76351 Linkenheim-Hochstetten
• Fax: 07247 802 50
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss- fassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Da das Ergebnis der Behand- lung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er- gebnis der Prüfung.
Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, den 02.02.2026
Michael Möslang
Bürgermeister