Bauwesenversicherung .pdf

Elektroinstallationsarbeiten für Messtechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 02:21 (Europe/Berlin)

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ZUSÄTZLICHE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Für das zur Durchführung kommende Bauvorhaben ist eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung erstreckt sich auf Bauarbeiten einschließlich Nebenarbeiten und Lieferungen von Baustoffen.

Versicherungsschutz wird gewährt im Rahmen der Bedingungen gegen Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse, die während der Baudauer zu einer Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Bauleistung und Sachen führen, sofern diese Schäden als unmittelbare Wirkung oder Folge einer oder mehrerer der nachstehenden Ursachen eintreten:

  • höhere Gewalt und Elementarereignisse

  • ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Regen, Überflutung, Grundwasser, Sturm, Hagel, Frost u. dgl.

  • fehlerhafte statische Berechnung

  • Konstruktions- und Materialfehler

  • Leistungsmängel (siehe auch „keine Schäden“)

  • Fehler bei der Bauausführung

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit

  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl an eingebauten Materialien und Bauteilen

  • Beschädigung durch fremde Personen

  • Wasserschäden während der Bauzeit durch defekte Installation.

Keine Schäden durch unvorhergesehene und deshalb nicht versicherte Ereignisse sind zum Beispiel: Schäden durch normale Witterungseinflüsse Leistungsmängel (nicht versichert sind Kosten zur Behebung der Leistungsmängel selbst)

Der Auftragnehmer hat von jedem Schaden 250 € selbst zu tragen.

Die auf den Auftragnehmer entfallenden Anteile der Versicherungsprämie werden im Verhältnis des Einzelauftrages zu den Gesamtkosten des Baues umgerechnet.

Die Prämie beträgt 1,05 ‰ der Abrechnungssumme der Schlussrechnung.

Um diese Summe wird die abgerechnete Endsumme durch den Bauherrn gekürzt.

Der Auftragnehmer hat sich über die näheren Versicherungsbedingungen bei der Bauleitung zu unterrichten.

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