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Bietererklärung
zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten
(Wertgrenzenerlass)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 08.12.2016 V140-611-00020-2010/051-012 –
Erläuterungen:
Laut Punkt 3 „Bietererklärung" des Wertgrenzenerlasses ist vom Bieter zur Angebotsabgabe eine Erklärung darüber zu verlangen, ob sein Unternehmen ein Unternehmen nach Punkt 4 des Wertgrenzenerlasses ist.
Laut Punkt 4 ist zu klären, ob das Unternehmen ein kleines bzw. mittleres Unternehmen (KMU) ist:
Anzahl der Beschäftigten
☐ weniger als 250 Personen beschäftigt
Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme
☐ einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder ☐ eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
und
☐ keiner Gruppe verbundener Unternehmen angehören oder ☐ einer Gruppe verbundener Unternehmen angehören, die vorstehenden Voraussetzungen hinsichtlich Beschäftigte und Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme erfüllen
Ort, Datum Stempel/Unterschrift