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Tarifvertrag
über betriebliche Sonderzahlungen
für Arbeitnehmer
in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt
gültig ab dem 01.01.2023
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§1 Geltungsbereich a Dieser Tarifvertrag gilt: r
- Räumlich: t für das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt
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2.Fachlich: e Für alle Betriebe des Elektrotechniker-, Informationstechniker-und Elektromaschinenbauerhandwerkes, die selbvst oder deren Innungen dem Landesinnungsverband Sachsen-Anhalt der Elektrohandwerke angehören
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- Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigiten Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer bzw. Angestellte), die weder in einrem Ausbildungsverhältnis stehen noch in betrieblichen Funktionen tätig sind, deren Vergütung um mehr als 20 % den
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Tarifansatz der höchsten Entgeltgruppe überschreitet. Dieser Tarifvertrag ist eine abweichende Regelung gern. §§ 3 Abs. 3 und 9 Abs. 2 ArbeitnehmerüberlassTungsgesetz und gilt auch für den Fall der Überlassung dieser Arbeitnehmer an andere Unternehmen.
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§2 Anspruchsvoraussetzungen
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Arbeitnehmer, die jeweils am Auszahlungstag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkzt dem Betrieb ununterbrochen 12 Monate angehören, erhalten je Kalenderjahr eine
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betriebliche Sonderzahlung .
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Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr kraft Gesetzes oder Vereuinbarung ruht, erhalten für jeden vollen Kalendermonat des Ruhens eine um je 1/12 verminderte Sonderzahlung.
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Fehlarbeitstage, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, der Beachtung von Mutterschutzfristen, der Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub oder sonstiger Anlässe die Summe von 20 Fehltagen im betreffenden Kalenderjahr überschreiten, berechtigen zu einer Kürzung der Sonderzahlung um je 1/ 60 pro Fehlarbeitstag. Ausgenommen hiervon sind Arbeitsunfälle.
§3 Berechnung der Sonderzahlung
Die Höhe der Sonderzahlung berechnet sich für jeden Arbeitnehmer a) nach der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit und; b) nach seiner Entgeltgruppe bezogen auf das Eckentgelt (Entgeltgruppenschlüssel)
Aufgrund von Betriebsvereinbarungen kann entsprechend den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes eine höhere oder niedrigere Sonderzahlung festgelegt werden. ·
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§4 Leistungshöhe
Die jährliche Sonderzahlung beträgt für Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) in der Entgeltgruppe E 6 {Eckentgelt):
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| Dauer der Betriebs- Zugehörigkeit | Sonderzahlung in der Entgeltgruooe 6 |
|---|---|
| nach 12 Monaten | 400,00€ |
| nach 24 Monaten | 450,00€ |
| nach 36 Monaten | 500,00€ |
| nach 48 Monaten | 550,00€ |
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Die vorgenannten Beträge erhöhen oder vermindern sich eentsprechend dem jeweils gültigen Entgeltgruppenschlüssel.
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Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine anteilige Leistung.
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Die vorgenannten Leistungen gelten als einmalige Zuwendung im Sinne der sozialversicherungs rechtlichen Vorschriften. i
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a§5 Auszahlungsmodalitäten
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Der Termin der Auszahlung sowie ggf. Abschlagszahlungen sind betrieblich zu vereinbaren. In Ermangelung einer solchen Regelung gilt sonst der 1. Dezember als Auszahlungstag.
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§6 uAnrechnungsklausel Leistungen des Arbeitgebers, wie Jahresabschlussvergütungen, Gratifikationen, Jahresprämien,
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Ergebnisbeteiligungen, Weihnachtsgelder etc. gelten als betriebliche Sonderzahlungen im Sinne dieses Tarifvertragess. Hierzu vorhandene betriebliche Regelungen bleiben unberührt.
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§7 Inkrafttreten und Kündbarkeit
Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.01.2023 in Kraft und kann mit 3-monatiger Frist zum Monatsende. erstmals zum 31.12.2024, gekündigt werden.
Magdeburg, den 20.09.2022
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Landesinnungsverband Sachsen-Anhalt a der Elektrohandwerke Gustav-Ricker-Str. 62, 39120 Magdeburg
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Vorsitzender ,nitglied Tarifausschuss des LIV v Mitgl~gd'4arifausschuss des LIV
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Christliche Gewerkschaft Metall im Auftrag unda Im Namen des Hauptvorstandes
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Bundesvorsitzender CGM Bevollmächtigter CGM Beisitzer CGM
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