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Entgeltvertrag für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des LSA.pdf

Elektroinstallationsarbeiten für die Erweiterung eines Schulspeisesaals

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 12:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Tarifvertrag vom 05.09.2024 Gültig ab 01.01.2025 Kündbar zum 31.12.2026 Frist: 3 Monate

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ENTGELTTARIFVERTRAG

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für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sacthsen-Anhalt

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zwischen

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dem Landesinnungsverband Sachsen-Anhalt der Elektrohandwerke, Gustav-Ricker-Straße 62,f 39120 Magdeburg undi

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der Christlichen Gewerkschaft Metall, Landesverband Mitte-Ost, vertreten durch das Sekretariat Rüasselsheim, Elisabethenstr.20, 65428 Rüsselsheim, im Namen und im Auftrag des Hauptvorstandes

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Sprachregelung: Alle Personen- uund Funktionsbezeichnungen, die in diesem Vertrag in der männlichen Sprachform gebraucht werden, gelten für jedes Geschlecht.

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s §1 u Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt:

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  1. Räumlich: für das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt

  2. Fachlich: Für alle Betriebe des Elektrotechniker-, Informationstechniker- und Elektro- maschinenbauerhandwerkes, die selbst oder deren Innungen dem Landes-innungsverband Sachsen-Anhalt der Elektrohandwerke angehören

  3. Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer bzw. Angestellte), die weder in einem Ausbildungsverhältnis stehen noch in betrieblichen Funktionen tätig sind, deren Vergütung um mehr als 20 % den Tarifansatz der höchsten Entgeltgruppe überschreitet. Dieser Tarifvertrag ist eine abweichende Regelung gem. §§ 3 Abs. 3 und 8 Abs. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und gilt auch für den Fall der Überlassung dieser Arbeitnehmer an andere Unternehmen.

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Entgelttarifvertrag Elektrohandwerk Sachsen-Anhalt 2025

§2

Auszahlung der Entgeltvergütung

(1) Die Entgeltvergütung wird im Zeitentgelt oder Leistungsentgelt ausgeführt. Bei der Auszahlung des Entgeltes ist jedem Arbeitnehmer ein Beleg auszuhändigen, aus dem die

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Höhe des Entgeltes, die Zahl der Arbeits- und Mehrarbeitsstunden, die Höhe der Zuschläge und gesetzlichen Zulagen sowie die einzelnen Arten der Abzüge und deren

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Höhe ersichtlich sein müssen. (2) Die Entgeltvergütung bei Zeitentgeltarbeit erfolgt unabhängig vom Arrbeitsergebnis. Sie wird auf die Zeit oder den Zeitanteil bezogen, die der Arbeitnehmer dem Betrieb zur

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Arbeitsleistung zur Verfügung steht.

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(3) Leistungsentgeltarbeit liegt vor, wenn die zur Ausführung der Arbeit notwendige Zeit oder ein für das Arbeitsergebnis zu zahlender Geldbetrag voerher festgelegt bzw. vorgegeben wird und der Verdienst des Arbeitnehmers hiervon abhängig ist. Der Zeitverbrauch bzw. das mengenmäßige Arbeitsergebnis müssen vom Avrbeitnehmer beeinflussbar sein. (4) Die Festsetzung der vorzugebenden Zeit oder fdes Geldbeitrages hat so zu erfolgen, dass die in Leistungsentgelt beschäftigten Arbeitnehmer bei normaler Leistung und bei

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Einhaltung vorgeschriebener Arbeitsgüte das tarifliche Entgelt ihrer Entgeltgruppe

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verdienen.

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§3

Entgeltgruppenschlüssel Das tarifliche Stundenegntgelt in der Entgeltgruppe E6 ist das Eckentgelt und beträgt 100%.

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§4

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Entgelttabelle

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Entsprechend dem Entgeltgruppenschlüssel ergeben sich auf der Basis des jeweils geltenden Entgeltes und der tariflichen Regelarbeitszeit für Vollzeitkräfte folgende Arbeitsentgelte je

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Stunde und Monat in Euro:

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gültig ab 01.01.2025 gültig ab 01.01.2026

Entgelt- Entgelt je Entgelt je Entgelt je Monat Entgelt je Monat Gruppe Stunde Stunde

E01 Es gelten die Mindestlöhne nach der Verordnung nach § 3a Abs.2 AÜG

E01: Abweichend vom MTV: keine elektro- und informationstechnische Beschäftigung

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Entgelttarifvertrag Elektrohandwerk Sachsen-Anhalt 2025

Entgelttabelle:

gültig ab 01.01.2025 gültig ab 01.01.2026

Entgelt- Gruppen- Entgelt je Entgelt je Entgelt je Monat Entgelt je Monat Gruppe schlüssel Stunde Stunde

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E02 80% 14,42 € 2.508,38 € 14,96 € 2.603,04 €

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E03 85% 15,32 € 2.665,16 € 15,90 € 2.765,73 €

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E04 90% 16,22 € 2.821,93 € 16,83 € 2.928,42 €

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E05 95% 17,12 € 2.978,71 € 17,77 € 3.091,11 €

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E06 100% 18,02 € 3.135,48 € 18,70 € 3.253,80 € E07 110% 19,82 € 3.449,03 € v20,57 € 3.579,18 €

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E08 120% 21,62 € 3.762,58 € 22,44 € 3.904,56 €

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E09 130% 23,43 € 4.076r,12 € 24,31 € 4.229,94 €

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E10 140% 25,23 € 4.389,67 € 26,18 € 4.555,32 €

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E11 155% 27,93 € 4.859,99 € 28,99 € 5.043,39 €

E12 170% 30,63 € 5.330,32 € 31,79 € 5.531,46 €

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Das Monatsentgelt errechnet sich durch: Stundenentgelt multipliziert mit 4,35 Wochen

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multipliziert mit der wöchentlichen Regelarbeitszeit von 40 Stunden.

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§5

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Gewerkschaftsbonus

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Mitglieder der Christlichen Gewerkschaft Metall erhalten eine monatliche Zulage von 30 €. Diese ist als tarifliche Sonderzahlung für CGM Mitglieder zu bezeichnen. Die Mitgliedschaft ist

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vom Arbeitnehmer einmal pro Kalenderjahr durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der CGM nachzuweisen.

§6

Mindestbestimmungen und Besitzstandswahrung

Die in diesem Tarifvertrag festgelegten Bestimmungen sind Mindestbestimmungen. Bislang bestehende günstigere Regelungen aufgrund von Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen werden durch diesen Tarifvertrag nicht berührt.

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Entgelttarifvertrag Elektrohandwerk Sachsen-Anhalt 2025

§7

Verhandlungsverpflichtung

Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, im 3. Quartal 2026 zu Tarifvertragsverhandlungen zusammenzukommen.

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§ 8 Inkrafttreten und Kündbarkeit a Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.01.2025 in Kraft und kann mit 3-monatiger Frist zum

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Monatsende, erstmals zum 31.12.2026, gekündigt werden. Die Nachwirkung ist auf 3

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Monate begrenzt.

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Magdeburg, den 05.09.2024

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Landesinnungsverband Sachsen-Anhalt der Elektrohandwerke:

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Christliche Gewerkschaft Metall:

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Landäsvorsitzender Mitte-Ost

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