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Für die Prüfung der Gleichwertigkeit und der technischen Konformität sind mit der Angebotsabgabe zwingend detaillierte, deutschsprachige Produktdatenblätter des Herstellers für die angebotenen Hauptkomponenten der folgenden Systeme einzureichen:
• Brandmeldeanlage (BMA) (Zentrale, automatische Melder, Handmelder)
• Einbruchmeldeanlage (EMA) (Zentrale, Bewegungsmelder, Schalteinrichtung)
• Türsprech- und Türöffneranlage (Kommunikationsstele Haupteingang, Zentralgeräte)
Hinweis: Die Unterlagen dienen der vergaberechtlichen Prüfung der angebotenen Produkte. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss des Angebots führen bzw. richten sich nach den gesetzlichen Nachforderungsregeln.