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Verhaltens
kodex
für Geschäftspartner des EWE Konzerns
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Vorwort der EWE AG
EWE ist ein regionales Dienstleistungsunterneh- gen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die men für Energie, Telekommunikation und Infor- Grundsätze und Anforderungen des Verhaltens- mationstechnologie. Wir bekennen uns zu einer kodex zu erfüllen. Die Geschäftspartner werden ökologisch, sozial und ethisch verantwortungs- aufgefordert, ihre eigenen Zuliefer- und Subun- vollen Unternehmensführung. Grundlage unse- ternehmen ebenfalls vertraglich zur Einhaltung res Geschäfts ist unsere Geschäftsintegrität und der in diesem Dokument aufgeführten Standards Fairness. Wir erwarten das gleiche Verhalten zu verpflichten. Diese Vereinbarung tritt mit Un- von unseren Geschäftspartnern. Auch bei unse- terzeichnung in Kraft. Ein Verstoß gegen diesen ren Beschäftigten setzen wir voraus, dass die Verhaltenskodex kann für EWE Grund und Anlass Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich al- Geschäftsverhaltens beachtet und in die Unter- ler zugehörigen Liefer-, Dienstleistungsverträge nehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir oder sonstiger Verträge zu beenden. bestrebt, laufend unser unternehmerisches Han- deln und unsere Produkte sowie Dienstleistungen Der vorliegende Verhaltenskodex stützt sich auf im Sinne der Nachhaltigkeit für alle Interessen- nationale Gesetze und Vorschriften sowie inter- gruppen zu optimieren und die Energiewende mit nationale Übereinkommen wie z. B. den United den Menschen und Unternehmen in der Region zu Nations Global Compact, die Internationale Ar- gestalten. Wir fordern unsere Geschäftspartner beitskonvention, die UN-Leitprinzipien für Men- auf, dazu beizutragen. Dabei sind wir uns darü- schenrechte und das Pariser Klimaabkommen ber bewusst, dass viele ökologische und soziale sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Herausforderungen nur gemeinsam gelöst wer- (LkSG). Nur die strikte Beachtung der geltenden den können. Gesetze und Vorschriften kann erhebliche recht- liche und wirtschaftliche Risiken für EWE und da- Für die zukünftige Zusammenarbeit vereinbaren mit auch für unsere Geschäftspartner vermeiden. die Vertragsparteien (EWE und der Geschäfts- partner) die Geltung der nachstehenden Rege- Wir setzen uns für die Einhaltung der nachfolgen- lungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex. den Grundsätze ein und verlangen von unseren Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle Geschäftspartnern ausdrücklich, dass sie diese zukünftigen gemeinsamen Geschäftsbeziehun- ebenso anerkennen und einhalten.
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Inhalt
I. Menschenrechte & menschengerechte
Arbeitsbedingungen
• Akzeptanz für Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen • Ausschluss von Zwangs- oder Pflichtarbeit • Verbot von Kinderarbeit und Schutz von Jugendlichen am Arbeitsplatz • Verbot von Diskriminierung • Erhalt fairer Löhne, Gehälter und Sozialleistungen • Schutz vor unfairer Behandlung am Arbeitsplatz
II. Compliance & Geschäftsintegrität
• Einhaltung gesetzlicher Vorschriften • Einhaltung steuerlicher Pflichten • Faires Handeln im Wettbewerb • Verhinderung von Geldwäsche • Bekämpfung von Korruption • Vermeidung von Interessenkonflikten • Schutz von Rechten und Informationen Dritter
III. G esundheit, Arbeitssicherheit & Umwelt
• Gewährleistung von Gesundheitsschutz • Gewährleistung von Arbeitssicherheit und guten Arbeitsbedingungen • Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz
IV. Verpflichtungen
• Einrichtung von Überwachungsprozessen • Maßnahmen im Falle von Risiken oder Verstößen • Meldestellen bei EWE
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I.
Menschenrechte &
menscheng e rechte
Arbeits bedingungen
Der Geschäftspartner ist aufgerufen, die weltweit schlecht, sexueller Orientierung, Alter, körperli- geltenden Vorschriften zum Schutze der Men- cher Fähigkeiten, Gesundheitszustand, politischer schenrechte zu respektieren und deren Einhaltung Ansichten, Nationalität, Gewerkschaftszugehörig- zu fördern und fordern. Wir erwarten, dass bei al- keit, Familienstand oder anderer gesetzlich ge- len Aktivitäten im eigenen Einflussbereich unse- schützter persönlicher Merkmale gewährleisten. rer Geschäftspartner keine Menschenrechtsver-
Erhalt fairer Löhne, Gehälter
letzungen begangen werden und dass sie selbst darauf hinwirken, dass auch ihre Geschäftspart- und Sozialleistungen ner keine Menschenrechtsverletzungen begehen Alle Beschäftigten erhalten vom Geschäftspart- oder an solchen beteiligt sind. ner einen fairen Lohn in Einklang mit einschlä- Akzeptanz für Vereinigungsfrei- gigen Gesetzen und Verordnungen sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen.
heit und Kollektivverhandlungen
Beschäftigungsbedingungen, eingeschlossen Der Geschäftspartner respektiert und akzeptiert Entgelte, Arbeitszeit, Urlaubstage, Dienstbe- das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungs- freiungen und Feiertage, unterliegen gelten- freiheit, Organisationsfreiheit und Kollektivver- den Gesetzen, Vorschriften und verpflichtenden handlungen. Es muss den Beschäftigten möglich Branchenstandards des jeweiligen Landes, in sein, mit der Unternehmensleitung offen und ohne welchem die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Angst vor Repressalien zu kommunizieren. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, seinen Beschäftigten den in ihrem Land geltenden
Ausschluss von Zwangs-
Mindestlohn zu zahlen. Gelten gegebenenfalls oder Pflichtarbeit für die beauftragten Tätigkeiten bereits höhere Entgelt- und Tarifvergütungen, sind diese zu ent- Der Geschäftspartner darf keine Zwangs-, Skla- richten. Der Geschäftspartner bezahlt die eige- ven-, Gefangenenarbeit oder derart vergleichba- nen Beschäftigten wie vereinbart und teilt ihnen re Arbeit einsetzen. Alle Arbeitsleistungen müssen die Grundlagen, nach der diese bezahlt werden, freiwillig ausgeübt werden. verständlich und eindeutig mit. Die Grundlage, Verbot von Kinderarbeit nach der Arbeitskräfte entlohnt werden, wird den Beschäftigten fortlaufend durch eine Lohn- oder
und Schutz von Jugendlichen
Gehaltsabrechnung bekannt gegeben. Abzüge am Arbeitsplatz oder Einbehalte von Löhnen und Gehältern als Disziplinarmaßnahmen sind nicht gestattet, es Der Geschäftspartner darf Beschäftigungsver- sei denn, sie sind rechtlich zulässig. hältnisse mit Kindern und Jugendlichen nur nach Erreichung des jeweils landesrechtlich festgeleg- Schutz vor unfairer Behandlung ten Mindestalters bzw. der geltenden Altersgrenze
am Arbeitsplatz
eingehen. Diese bestimmt sich in der Regel durch das Ende der Schulpflicht. Außerdem sind Kinder Der Geschäftspartner muss Beschäftigte vor und Jugendliche vor wirtschaftlicher Ausnutzung, unangemessener Behandlung am Arbeitsplatz der Ausführung von Arbeiten, die die Ausbildung oder einer Androhung dieser schützen. Darun- beeinträchtigen sowie die Gesundheit und die ter fallen beispielsweise sexuelle Belästigung, physische, mentale, geistige, moralische oder so- sexueller Missbrauch, körperliche Strafen, geis- ziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen tige oder körperliche Nötigung sowie Beschimp- gefährden können, zu schützen. fung von Beschäftigten. Die Arbeitszeiten der Beschäftigten müssen den geltenden Gesetzen,
Verbot von Diskriminierung
Vorschriften oder den geltenden Branchenstan- Der Geschäftspartner muss die Gleichbehandlung dards entsprechen. aller Beschäftigten bzgl. sozialer oder ethnischer Herkunft/Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Ge-
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II.
Compliance &
Geschäftsintegrität
Einhaltung gesetzlicher
Sachgeschenke, Vergnügungsreisen oder Dienst- Vorschriften leistungen sein. Grundsätzlich gilt, dass die Ge- währung von Zuwendungen nur in einem Rah- Der Geschäftspartner hält die jeweils geltenden men erfolgen darf, der üblich und angemessen Gesetze, Regeln und Vorschriften der Länder, in ist. Dieses ist dann der Fall, wenn die Zuwendun- denen Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden, gen den sozialen sowie geschäftsüblichen Ge- ein. Sollten dort gesetzliche Bestimmungen oder pflogenheiten entsprechen.1 sonstige Regeln gelten, die von den Vorgaben dieses Verhaltenskodex abweichen, sind die je- Vermeidung von weils strengeren Anforderungen einzuhalten.
Interessen konflikten
Einhaltung steuerlicher Pflichten
Der Geschäftspartner muss Interessenkonflikte, Der Geschäftspartner ist sich der gesellschaftli- welche die eigene Glaubwürdigkeit, die eines chen Verantwortung bei der Erfüllung der Steuer- Dritten oder das Vertrauen externer Parteien pflichten bewusst. Er bekennt sich ausdrücklich beeinträchtigen, ausschließen. zur Einhaltung der nationalen und internationa-
Schutz von Rechten und
len Rechtsvorschriften. Dies erwartet er auch von den eigenen Geschäftspartnern. Informationen Dritter Faires Handeln im Wettbewerb Der Geschäftspartner verpflichtet sich, den Da- tenschutz und die Informationssicherheit sowie Der Geschäftspartner verhält sich im Wettbe- die Respektierung geistiger Eigentumsrechte werb fair und beachtet die geltenden Kartell- durch die Verhinderung von Missbrauch, Dieb- gesetze. Er beteiligt sich weder an kartellrechts- stahl, Betrug oder unzulässiger Offenlegung widrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch zu gewährleisten. Der Geschäftspartner hat nutzt er eine möglicherweise vorhandene markt- bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, beherrschende Stellung missbräuchlich aus. Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Verhinderung von Geldwäsche Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit sowie die behördlichen Der Geschäftspartner beteiligt sich nicht an Vorschriften zu beachten. Technologie- und Geldwäscheaktivitäten und hält die einschlägi- Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass gen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwä- vertrauliche Informationen, jegliche Art schüt- scheprävention ein. zenswerter Daten sowie die geistigen Eigentums- Bekämpfung von Korruption rechte und die Kundeninformationen von EWE sachgerecht geschützt sind. Korruption, Bestechung, Erpressung oder Unter- schlagung in jeglicher Form sind inakzeptabel und werden vom Geschäftspartner weder aus- geübt noch toleriert. Vorteile oder Mittel dürfen nicht angeboten oder angenommen werden, um sich auf unlautere oder unzulässige Weise Nut- zen zu verschaffen. Unzulässige Vorteile können beispielsweise Vorteile wie Bargeldzahlungen,
1 Für Zuwendungen an EWE-Beschäftigte besteht ein enger Rahmen in Form einer internen Anweisung. Bei Fragen dazu oder zu konkreten Wertgrenzen der EWE wenden Sie sich bitte an unsere Compliance-Organisation.
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III.
Gesundheit,
Arbeitssicherheit
& Umwelt
Gewährleistung von Maßnahmen zum Klima-
Gesundheitsschutz und Umweltschutz
Gesunde und engagierte Beschäftigte erhöhen Zum Schutz der Umwelt gehört die Einhaltung den Erfolg und die Leistungsfähigkeit von Unter- aller geltenden Umweltvorschriften, eine um- nehmen. Daher wird der Geschäftspartner Maß- weltverträgliche Entwicklung und Herstellung nahmen zum betrieblichen Gesundheitsschutz von Produkten sowie deren Transport, die Ver- fortlaufend verbessern, um die Gesundheits- wendung und Entsorgung, die Schonung von Res- quote zu erhöhen, die Störungen im betrieblichen sourcen durch den Einsatz energieeffizienter und Ablauf zu minimieren und die Arbeitszufrieden- umweltschonender Technologien, Reduzierung heit sowie Motivation der Beschäftigten stetig zu der Abfallmengen wie auch der Emissionen in verbessern. Luft, Boden und Wasser sowie die Minimierung von Umweltrisiken. Hierzu verpflichten wir uns Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig ausdrücklich und erwarten die Einhaltung die- über geltende Gesundheitsschutz- und Sicher- ser Anforderungen auch von unserem Geschäfts- heits-Normen sowie -Maßnahmen informiert und partner. geschult. Im Hinblick auf den Klimaschutz haben wir uns
Gewährleistung von Arbeits-
bei EWE ein klares Ziel gesetzt: Klimaneutralität sicherheit und guten Arbeits- bis 20352. Unser Geschäftspartner verpflichtet sich ebenso, klimaschädliche Emissionen zu re-
bedingungen
duzieren. Hierfür sollte eine Treibhausgasemis- Der Geschäftspartner ist für ein sicheres und sionsbilanz erstellt werden, die mindestens alle gesundes Arbeitsumfeld seiner Beschäftigten eigenen direkten (Scope 1) und indirekten (Scope verantwortlich. Arbeitsbedingte Erkrankungen, 2) Emissionen umfasst sowie klare Reduktionszie- Personenschäden und Unfälle müssen vermie- le enthält. Im Idealfall ist das Lieferunternehmen den werden. Arbeitssicherheit zu gewährleisten, dazu in der Lage, EWE gegenüber einen CO-Fuß- 2 setzt, neben dem Einsatz technisch sicherer An- abdruck für verkaufte Produkte/Dienstleistun- lagen, insbesondere vorbildliches und sicheres gen auszuweisen. Verhalten von Führungskräften sowie Beschäf- tigten voraus. Höchstes Ziel ist die Vermeidung tödlicher und schwerer Unfälle.
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, gefähr- liche Stoffe, Chemikalien und Substanzen zu kennzeichnen und die sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwertung und -verwendung sowie Entsorgung sicherzustellen. Gefährliche Arbeiten und Tätigkeiten mit Gefahr- stoffen dürfen nur nach gesetzlich vorgeschrie- benen Überprüfungsmaßnahmen, Gefährdungs- beurteilungen sowie Unterweisungsmaßnahmen durchgeführt werden.
2 EWE wird die Emissionen in ihrem direkten Einflussbereich (Scope 1 und 2), bezogen auf das Basisjahr 2018, bis 2035 klimaneutral ausgleichen. Darüber hinaus übernimmt EWE Verantwortung für die Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen, die sie nicht direkt beeinflussen kann (Scope 3). In die- sem Zusammenhang strebt EWE in der vorgelagerten Wertschöpfungskette an, 50 Prozent ihres Einkaufsvolumens klimaneutral zu beschaffen. In der nachgela- gerten Wertschöpfungskette verfolgt EWE das Ziel, 65 Prozent der Emissionen zu reduzieren, die durch ihre Produkte und Dienstleistungen bei ihren Kundinnen und Kunden entstehen.
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IV.
Verpflichtungen
Einrichtung von Überwachungs- Interne Meldestelle bei EWE
prozessen Als Anlaufstelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber steht die interne unabhängige Zur Sicherstellung der Einhaltung der beschrie- Meldestelle des EWE Konzerns zur Verfügung. benen Prinzipien werden vom Geschäftspartner, unter Berücksichtigung des jeweiligen Betäti- Telefon: +49 1622 903 669 gungsfeldes, notwendige und geeignete Prozes- Telefax: +49 441 4805-1099 se sowie Kontrollen durchgeführt. Diese Prozes- E-Mail: hinweis@ewe.de se und Kontrollen gelten auch für Zuliefer- und Subunternehmen sowie deren Geschäftspartner. Sie erfüllt die Anforderungen des HinSchG und Idealerweise sollte der Nachweis über zertifizier- dient ebenso als Beschwerdestelle nach LkSG. te Managementsysteme gemäß den bekannten Die interne Meldestelle wird durch einen unter- Standards und Normen, wie z. B. ISO- oder DIN- nehmensexternen Rechtsanwalt unterstützt. Normen, erfolgen. An diesen neutralen Ombudsmann kann sich Maßnahmen im Falle von Risiken jede Person bei vermeintlichen Regelverstößen wenden. Durch seine Stellung ist er von Standes
oder Verstößen
wegen zu Verschwiegenheit verpflichtet und Bei Kenntnis von Risiken oder Verstößen gegen wird lediglich anonymisierte Fallinformationen die genannten oder äquivalenten Standards weitergeben, um den Sachverhalt zu überprüfen. werden aktiv geeignete Präventions- oder Ab-
Kontakt Ombudsmann:
hilfemaßnahmen eingeleitet. Je nach Art und Schwere eines Verstoßes muss ein Korrekturmaß- Rechtsanwalt Jörn Beyer nahmenplan mit unmittelbaren Schritten folgen, HLP. Heiermann Losch Rechtsanwälte um die jeweilige Verletzung zu verhindern, zu Marienstraße 9-11 beenden oder zu minimieren. Risiken und Ver- D-30171 Hannover stöße ziehen in jedem Fall die erneute Prüfung der Geschäftsbeziehung nach sich. EWE bietet Telefon: +49 511 262 938-52 in diesen Fällen konkrete Unterstützung an und Telefax: +49 511 262 938-99 erwartet einen engen Austausch. Tatsächliche E-Mail: joern.beyer@hlp-rae.de oder vermutete Risiken und Verstöße gegen Gesetze, den vereinbarten Verhaltenskodex für Die Kontaktdaten aller Meldewege sind auf der Geschäftspartner des EWE Konzerns 2025 und EWE Internetseite aufgeführt. weitere Vertragsbestandteile müssen unverzüg- lich an die bekannten Meldestellen bei EWE ge- meldet werden.
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Bestätigung durch den
Geschäftspartner
Wir, die Unterzeichnenden, bestätigen hiermit, dass:
• wir den Verhaltenskodex für Geschäftspartner des • wir alle unsere Beschäftigten, Zu- EWE Konzerns, der von der EWE AG 2025 veröffentlicht liefer- und Subunternehmen sowie wurde, erhalten und zur Kenntnis genommen haben, deren Geschäftspartner über den • wir alle relevanten Gesetze und Vorschriften der Länder Inhalt des EWE Verhaltenskodex für kennen, in denen unser Unternehmen tätig ist, Geschäftspartner des EWE Konzerns • wir der EWE AG alle wesentlichen Verdachtsfälle 2025 informieren und sicherstellen, von Verstößen gegen den EWE Verhaltenskodex für dass diese die darin enthaltenen Geschäftspartner des EWE Konzerns 2025 melden, Bestimmungen ebenfalls einhalten. • wir die Grundsätze des EWE Verhaltenskodex für Geschäftspartner des EWE Konzerns 2025 einhalten,
Name des Unternehmens:
Registrierungsnr./Identifikationsnr./Code3:
Name (und Titel) des/der Unterzeichnenden:
Unterschrift:
Datum und Ort:
Dieses Dokument muss von einer autorisierten Vertretung des Geschäftspartners unterzeichnet und an die anfragende EWE Einkaufsorganisation zurückgesandt werden.
Ansprechperson Deutschland:
Ansprechperson Ausland:
Ansprechperson im Fall von Bestechung und Korruption:
Externer Ombudsmann (sofern vorhanden):
3Hier ist eine eindeutige Bezeichnung für eine 2-Faktor-Authentifizierung einzutragen, wie bspw. Umsatzsteuernummer oder Handelsregisternummer.
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Impressum
Compliance-Organisation des EWE-Konzerns
EWE AG Tirpitzstraße 39 D-26122 Oldenburg
Telefon: +49 441 4805-3112 Telefax: +49 441 4805-3179 E-Mail: compliance@ewe.de
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