Anlage 1_Verfahrensbedingungen im EWE-Konzern für Qualifizierungssystem.pdf

Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 09:58 (Europe/Berlin)

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"Verfahrensbedingungen" für EU-Vergaben im Rahmen eines Qualifizierungssystems im EWE-Konzern

Verfahrensbedingungen

für EU-Vergaben im Rahmen eines

Qualifizierungssystems im EWE-

Konzern

© EWE Aktiengesellschaft Stand: 21.8.2025 Seite 1/7

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"Verfahrensbedingungen" für EU-Vergaben im Rahmen eines Qualifizierungssystems im EWE-Konzern

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Informationen zum Verfahren .................................................................................................. 3 1.1 Vergabeunterlagen ..................................................................................................................................... 3 1.2 Übersicht Verfahrensablauf ........................................................................................................................ 3 1.2.1 Allgemeine Informationen zum Qualifizierungssystem ............................................................................... 3 1.2.2 Informationen zum Verhandlungsverfahren ................................................................................................ 3 1.2.3 Auswahl des Vertragspartners / der Vertragspartner .................................................................................. 3 1.3 Ausschlussgründe gemäß GWB ................................................................................................................. 4 2 Kommunikation ........................................................................................................................................... 4 2.1 Vergabeportal DTVP .................................................................................................................................. 4 2.2 Allgemeine Hinweise zur Einreichung von Unterlagen ............................................................................... 4 3 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen ................................................................................................... 5 3.1 Nachforderung von Unterlagen................................................................................................................... 5 3.2 Eignungsleihe ............................................................................................................................................. 5 3.3 Bewerbergemeinschaften ........................................................................................................................... 5 3.4 Gleichwertigkeit .......................................................................................................................................... 5 3.5 Nachunternehmer ....................................................................................................................................... 5 4 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ................................................................................................ 6 4.1 Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abreden ......................................................................... 6 4.2 Präventionsmaßnahme .............................................................................................................................. 6 5 Verfahrenssprache ..................................................................................................................................... 6 6 Vertraulichkeit der Informationen und Datenschutz .................................................................................... 6 6.1 Informationen des Auftraggebers ............................................................................................................... 6 6.2 Informationen des Bewerbers ..................................................................................................................... 6 6.3 Datenschutz................................................................................................................................................ 7 7 Eigentumsrechte und Schutzrechte ............................................................................................................ 7 7.1 Eigentum an den Vergabeunterlagen ......................................................................................................... 7 7.2 Eigentumsübergang ................................................................................................................................... 7 7.3 Gewerbliche Schutzrechte .......................................................................................................................... 7 8 Änderungen im laufenden Verfahren .......................................................................................................... 7 9 Kosten ........................................................................................................................................................ 7

Hinweis: Unternehmen, die an diesem Vergabeverfahren teilnehmen, werden – unabhängig von ihrem formalen Status als „Bewerber“ oder „Bieter“ – in diesem Dokument und weiteren Qualifizierungs- und Vergabeunterlagen des Auftraggebers einheitlich als „Bewerber“ bezeichnet. Die in den Vergabeunterlagen verwandten Bezeichnungen gelten in der gewählten Form für beide Geschlechter und sowohl für Einzelbewerber/-bieter als auch für Bewerber-/ Bietergemeinschaften.

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1 Allgemeine Informationen zum Verfahren

1.1 Vergabeunterlagen Diese Verfahrensbedingungen gelten im EWE-Konzern für alle EU-weit bekanntgemachten Qualifizierungssysteme sowie für Vergabeverfahren, die im Rahmen eines solchen Qualifizierungssystems durchgeführt werden. Sie gelten ergänzend und nachrangig zu den für die im Qualifizierungssystem und den betreffenden Ausschreibungen erstellten spezifischen Zulassungs- und Vergabeunterlagen, insbesondere der „Information zum Qualifizierungssystem“ und der jeweiligen "Bieterinformationen und Aufforderung zur Angebotsabgabe". Die Bewerber werden aufgefordert, sämtliche Zulassungs- und Vergabeunterlagen sorgfältig zu sichten und unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. Sollten nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten in den Unterlagen enthalten sein, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Abgabe seiner Qualifizierungs- bzw. Angebotsunterlagen unverzüglich über die angegebenen Kommunikationswege auf solche Gesichtspunkte hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form, zum Beispiel telefonisch, gegeben hat. Die einzelnen Bestandteile der Zulassungs- bzw. Vergabeunterlagen sind der „Information zum Qualifizierungssystem“ bzw. der „Bieterinformation und Aufforderung zur Angebotsabgabe“ der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.

1.2 Übersicht Verfahrensablauf Der Auftraggeber betreibt für die zu beschaffenden Leistungen ein Qualifizierungssystem nach den Bestimmungen des 4. Abschnitts des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO), dessen Bestehen öffentlich bekannt gemacht worden ist. Einzelne Auftragsvergaben werden als Verhandlungsverfahren im Rahmen dieses Qualifizierungssystems (gem. §§ 37, 48 SektVO) durchgeführt. Die Zulassung eines Bewerbers zum Qualifizierungssystems (s. unter Punkt 1.2.1) ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem späterenVerhandlungsverfahren zur Vergabe eines Auftrags unter dem Qualifizierungssystem (s. unter Punkt 1.2.2).

1.2.1 Allgemeine Informationen zum Qualifizierungssystem In der ersten Phase findet die Qualifikation von Bewerbern statt. Bewerber können einen Antrag auf Zulassung zum Qualifizierungsantrag stellen und werden anhand der vom Auftraggeber aufgestellten Zulassungskriterien auf ihre Eignung geprüft. Alle Bewerber, die sich erfolgreich qualifiziert haben, werden als „qualifiziertes Unternehmen“ vom Auftraggeber zum Qualifizierungssystem zugelassen. Aufträge werden in der Angebotsphase an ein qualifiziertes Unternehmen vergeben, welches das wirtschaftlichste Angebot abgeben wird. Unternehmen, die nicht als qualifiziertes Unternehmen im Qualifizierungssystem zugelassen sind, bzw. diejenigen, deren Antrag auf Zulassung noch geprüft wird, können an der Ausschreibung nicht teilnehmen.

Näheres zum Qualifizierungsprozess regelt die „Information zum Qualifizierungssystem“.

1.2.2 Informationen zum Verhandlungsverfahren

Für Auftragsvergaben unter dem Qualifizierungssystem werden Verhandlungsverfahren durchgeführt. Die qualifizierten Unternehmen werden zur Abgabe eines Angebotes über das DTVP aufgefordert. Sofern nicht alle qualifizierten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wählt der Auftraggeber die berücksichtigten Bewerber anhand objektiver Kriterien aus.

Soweit in der jeweiligen „Bieterinformation und Aufforderung zur Angebotsabgabe“ vorgesehen, kann der Auftraggeber weitere Eignungsnachweise, welche nicht bereits im Rahmen der Qualifizierung vorgelegt wurden, für die betreffende Auftragsvergabe verlangen.

Mit Unternehmen, die ein ausschreibungskonformes Angebot eingereicht haben, welches die Bedingungen erfüllt, um im weiteren Ausschreibungsverfahren beteiligt zu werden, werden Verhandlungen geführt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bewerber in der Regel zur Abgabe von endgültigen Angeboten aufgefordert. Abweichend davon kann der Auftraggeber den Zuschlag auch bereits auf der Grundlage des Erstangebotes erteilen. Der Auftraggeber kann das Bewerberfeld im Laufe der Verhandlungen reduzieren.

1.2.3 Auswahl des Vertragspartners / der Vertragspartner Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot bzw. wenn mehrere Rahmenverträge (ggf. je Los) vergeben werden, auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt, welche(s) anhand der in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten Zuschlagskriterien ermittelt wird.

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Im Falle der losweisen Vergabe kann der Auftraggeber einem Bewerber auch den Zuschlag für mehrere Lose erteilen, soweit in den Ausschreibungsunterlagen nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Im Falle der Vergabe von Rahmenverträgen kann der Auftraggeber Rahmenverträge mit mehreren Bewerbern abschließen.

1.3 Ausschlussgründe gemäß GWB Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bewerber vom Qualifizierungssystem sowie in jeder Phase der Ausschreibung vom Verfahren auszuschließen, wenn ein Ausschlussgrund gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt.

2 Kommunikation

2.1 Vergabeportal DTVP Der Auftraggeber nutzt für dieses Qualifizierungssystem sowie die darunter durchgeführten Ausschreibungen das Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de). Die Nutzung des DTVP steht den Bewerbern kostenlos zur Verfügung.

Folgendes ist zu beachten:  Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern erfolgt grundsätzlich über das DTVP. Der Auftraggeber kann darüber hinaus nach Maßgabe von § 9 Abs. 2 SektVO auch mündlich mit den Bewerbern kommunizieren. Sämtliche Unterlagen werden im Rahmen dieser Ausschreibung über das DTVP zur Verfügung gestellt bzw. ausgetauscht.

 Die Abgabe von Zulassungsanträgen und Angeboten ist ausschließlich über das DTVP zulässig. Zulassungsanträge sind unter der Rubrik „Teilnahmeanträge“ und Angebote unter der Rubrik „Angebote“ einzureichen.

 Die Qualifizierungsunterlagen stehen interessierten Unternehmen ohne Registrierung zur Verfügung, soweit nicht berechtigte Gründe für eine Zugangsbeschränkung, insbesondere Gründe des Vertraulichkeitsschutzes, entgegenstehen.

 Am Qualifizierungssystem können Unternehmen nur teilnehmen, wenn sie sich im DTVP registriert haben. Die Registrierung ist auch Voraussetzung für die Einreichung von Fragen zur Bekanntmachung oder den Qualifizierungsunterlagen und den Empfang hierauf bezogener Antworten des Auftraggebers. Die Registrierung ist für die Unternehmen kostenlos möglich.

 Es wird den Bewerbern empfohlen, schon frühzeitig den Zugriff auf das DTVP-Portal und dessen Bedienbarkeit zu prüfen. Sollte es zu Problemen kommen, steht den Bewerbern eine Online-Hilfe oder ein Helpdesk unter www.dtvp.de oder https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.

 Zulassungsanträge, die nicht über die DTVP-Rubrik "Teilnahmeanträge" eingereicht wurden, werden nicht geprüft und bearbeitet.

 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Angebote, die fristgemäß über die Rubrik „Angebote“ im DTVP eingereicht werden, im weiteren Verhandlungsverfahren berücksichtigt werden.

2.2 Allgemeine Hinweise zur Einreichung von Unterlagen

Bei der Bearbeitung und Erstellung von Unterlagen im Rahmen des Qualifizierungssystems bzw. der Angebote sind folgende Anforderungen zu beachten:  Für das Verfahren sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden und an den dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen. Die Teilnahme als Bewerbergemeinschaft ist von deren bevollmächtigten Vertretern zu bestätigen.

 Alle Dokumente sind elektronisch über das DTVP (Rubrik „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“) einzureichen. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen zu begrenzen.

 Alle Dokumente müssen auf der Grundlage PDF bzw. MS Excel 2010 erstellt werden und auf Konica- Minolta bzw. kompatiblen Druckern ohne Nachbearbeitung ausdruckbar sein.

 Die einzureichenden Unterlagen sind gemäß den Vorgaben für die Erstellung der Qualifizierungsunterlagen bzw. der Angebote (s. "Information zum Qualifizierungssystem“ und

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„Bieterinformation und Aufforderung zur Angebotsabgabe") zu strukturieren und kenntlich zu machen. Dokumente, die nicht zugeordnet werden können, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

 Die in den Qualifizierungs- und Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente sind sorgfältig zu prüfen und, soweit gefordert, auszufüllen und mit dem Antrag auf Zulassung zum Qualifizierungssystem bzw. Angebot einzureichen.

 Soweit vom Bewerber Formularblätter oder Musterdokumente auszufüllen sind und der vorgesehene Platz in Dateien oder Textfeldern nicht ausreicht, können Dokumente als weitere Anlage beigefügt werden. Es ist dann zwingend erforderlich, an der entsprechenden Stelle des Formulars bzw. Musterdokuments auf die Anlage zu verweisen.

 Vom Bewerber unaufgefordert dem Angebot beigefügte Unterlagen werden vom Auftraggeber nicht berücksichtigt.

3 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

3.1 Nachforderung von Unterlagen Der Auftraggeber kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gem. § 51 SektVO nachfordern. Der Auftraggeber ist zur Nachforderung jedoch nicht verpflichtet. Die Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit des Zulassungsantrags bzw. des Angebots kann auch ohne Nachforderung von Unterlagen zur Nichtzulassung oder zum Ausschluss des Bewerbers führen.

3.2 Eignungsleihe Soweit der Bewerber sich im Rahmen des Qualifizierungssystems zum Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde gemäß § 48 Abs. 7 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er nachzuweisen, dass ihm während der gesamten Gültigkeitsdauer des Qualifizierungssystems sowie im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden. Dies kann unter anderem dadurch erfolgen, dass er eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegt. In Bezug auf die berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erforderlich; die entsprechende Haftungsverpflichtung des anderen Unternehmens ist nachzuweisen.

3.3 Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bewerbergemeinschaften hat in ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die eventuelle Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Für die abzugebenden Erklärungen ist die Anlage Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Vordruck „Bewerbergemeinschaft“ zum Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem) zu verwenden. Diese muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet werden.

3.4 Gleichwertigkeit Ist in der Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ verwendet worden, und fehlt die für den Zulassungsantrag bzw. das Angebot geforderte Bewerberangabe, gilt das vom Auftraggeber genannte Fabrikat als angeboten.

3.5 Nachunternehmer Bei einer Angebotsabgabe unter dem Qualifizierungssystem hat der Bewerber die Art der Leistungen, die er eventuell an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, sowie die vorgesehenen Nachunternehmer (einschließlich der dem Bewerber verbundenen Unternehmen) im Angebot zu bezeichnen. Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber im Qualifizierungssystem im Rahmen der Eignungsleihe berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebotes nicht mehr ausgetauscht werden.

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Sollte der Bieter nach der Angebotsaufforderung bis Ende der Angebotsfrist den Nachunternehmer austauschen wollen, dessen Eignung sich dieser im Rahmen des Qualifikationssystems „geliehen“ hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Qualifikation des Bewerbers erneut zu überprüfen. Soweit keine Eignungsleihe erfolgte, hat die Nachunternehmerbenennung nur vorläufigen Charakter. Der Auftraggeber kann vom Bewerber vor Zuschlagserteilung eine verbindliche Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer und den Nachweis verlangen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmer zur Verfügung stehen. Der Einsatz der Nachunternehmer ist von der Zustimmung des Auftraggebers abhängig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung und Zuverlässigkeit der vorgesehenen Nachtunternehmer zu prüfen. Der Auftraggeber kann zu diesem Zweck die im Qualifizierungssystem geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen auch für die Nachunternehmer verlangen.

Die Nachunternehmerliste kann bei Beauftragung in dem im Vertrag vorgesehenen Verfahren geändert oder ergänzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für Nachunternehmer aller Stufen § 128 Abs. 1 GWB Anwendung findet.

4 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

4.1 Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abreden Bewerber, die sich im Zusammenhang mit dem Qualifizierungssystem oder den darunter durchgeführten Vergabeverfahren an einer unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abrede beteiligen, werden aus dem Qualifizierungssystem und von den Vergabeverfahren ausgeschlossen.

4.2 Präventionsmaßnahme Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Weise er wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.

5 Verfahrenssprache Die Verfahrenssprache ist deutsch. Sämtliche Dokumente (insb. Zulassungsanträge und Angebote) sind in deutscher Sprache abzufassen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist. Ferner wird die Kommunikation, einschließlich sämtlicher Korrespondenz und etwaiger Verhandlungen, ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Der Bewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass Verhandlungsteilnehmer in der Lage sind, deutsch zu sprechen und zu verstehen. Anderenfalls muss auf Verlangen des Auftraggebers ein Übersetzer auf Kosten des Bewerbers gestellt werden; das Risiko von Übersetzungsfehlern trägt der Bewerber.

6 Vertraulichkeit der Informationen und Datenschutz

6.1 Informationen des Auftraggebers Alle Unterlagen und Informationen, die dem Bewerber im Zusammenhang mit diesem Qualifizierungssystem und den darunter durchgeführten Ausschreibungsverfahren überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht veröffentlicht oder allgemein bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Bewerbers allgemein bekannt werden. Diese Verpflichtung gilt bis 5 Jahre nach Ausscheiden des Bewerbers aus dem Qualifizierungssystem bzw. – bei Informationen über einzelne Ausschreibungsverfahren – nach Abschluss des Verfahrens. Soweit die Vergabeunterlagen dies festlegen, können bestimmte Unterlagen wegen besonderer Geheimhaltungsbedürftigkeit erst nach Eingang der Qualifizierungsunterlagen denjenigen Bewerbern zur Verfügung gestellt werden, die eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.

6.2 Informationen des Bewerbers Der Auftraggeber wird Inhalte von Angeboten vertraulich behandeln und insbesondere anderen Bewerbern nicht mitteilen. Die Nutzung jeglicher Unterlagen des Bewerbers durch die mit dem Auftraggeber nach §§ 15ff AktG verbundenen Unternehmen ist unter Beachtung der Vertraulichkeit gestattet, da die administrativen Zentralabteilungen (z.B. Einkauf, Recht, IT) konzernweit arbeiten. Der Bewerber ist aufgefordert, in den von ihm eingereichten Unterlagen sämtliche Bestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Soweit keine Kennzeichnung vorhanden ist, geht der Auftraggeber davon aus, dass die eingereichten Unterlagen im Falle eines Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. Der

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Auftraggeber wird in diesem Falle keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bewerber vornehmen. Auf § 165 GWB wird hingewiesen.

6.3 Datenschutz Die Informationen, die der Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt, werden elektronisch weiterverarbeitet. Mit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird die Zustimmung des Bewerbers zu dieser Form der Datennutzung vorausgesetzt. Die vertrauliche, ausschließlich sachbezogene, rein innerbetriebliche Verwendung der Daten durch die EWE-Gruppe wird zugesichert.

7 Eigentumsrechte und Schutzrechte

7.1 Eigentum an den Vergabeunterlagen Die Qualifizierungs- und Vergabeunterlagen und alle weiteren Unterlagen, die dem Bewerber ggf. durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind auf Verlangen vollständig zurückzureichen.

7.2 Eigentumsübergang Die im Rahmen des Qualifizierungssystems bzw. einzelner Vergabeverfahren von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Rechte des Bewerbers an dem in diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentum bleiben unberührt.

7.3 Gewerbliche Schutzrechte Beabsichtigt der Bewerber, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Ebenso ist im Angebot anzugeben, wenn für die Leistungen, die Gegenstand des Angebots sind, gewerbliche Schutzrechte des Bewerbers oder eines Dritten bereits bestehen oder beantragt sind.

8 Änderungen im laufenden Verfahren Der Auftraggeber behält sich vor, den Ablauf des Qualifizierungs- und Vergabeverfahrens oder die Qualifizierungs- und Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens zu ändern, soweit dies zweckmäßig oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geboten ist und die Bewerber hierdurch nicht in ihren Rechten, insbesondere aus § 97 GWB, verletzt werden.

9 Kosten Die Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung wie für die Erstellung der Zulassungsantrags und des Angebots und die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen trägt der Bewerber. Eine Kostenerstattung findet nicht statt, soweit sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

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