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Name und Anschrift des Bewerbers (Stempel) (Ort) (Datum)
25_8066: Qualifizierungssystem für Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse der EWE NETZ GmbH
Über den Projektraum der elektronischen Vergabeplattform https://www.dtvp.de an die
EWE NETZ GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg
Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem für Elektrofahrzeuge
der Kompakt- und Kombinationsklasse der EWE NETZ GmbH
1 Wir1 beantragen hiermit die Aufnahme in das Qualifizierungssystem für Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse der EWE NETZ GmbH.
2 Wir wissen, dass vorsätzliche oder fahrlässige falsche Angaben, die unsere Eignung oder die Anforde- rungen für die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem betreffen, zu einem sofor- tigen Ausschluss aus dem Qualifizierungsverfahren bzw. zur Aberkennung des Sta- tus als "qualifiziertes Unternehmen" führen können.
Wir verpflichten uns, den Auftraggeber umgehend, unaufgefordert und schriftlich über alle wesentlichen, während und nach der Zulassung, maßgeblichen Änderungen von Unternehmens- bzw. Leistungsdaten zu informieren.
Der Auftraggeber behält sich bei maßgeblichen Änderungen eine Überprüfung der Zulassung vor.
1 * Die „Wir-Form“ gilt sowohl für einzelne Bewerber als auch für Bewerbergemeinschaften.
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3 Wir bestätigen, dass für das Qualifizierungsverfahren sowie die unter Inanspruchnahme des Qualifizierungssystems durchgeführten Vergabeverfahren- die Vertrags- und Projektsprache deutsch ist, soweit in den Vergabeunterlagen nicht abweichend geregelt. Der Bewerber hat jederzeit sicherzustellen, dass während des Ausschreibungsverfahrens und der Vertragsaus- führung die Kommunikation und Leistungserbringung in deutscher Sprache möglich ist. Das bedeutet, das mindestens das Sprachniveau „B2“ gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen oder vergleichbar gewährleistet ist.
4 Wir bewerben uns ☐ als Einzelbewerber ☐ als Bewerbergemeinschaft
5 Anlagen zu diesem Zulassungsantrag:
☒ Vordruck 1: Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil ☒ Vordruck 2: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 GWB ☒ Vordruck 3: Angaben zu wirtschaftlichen und finanziellen Kriterien ☐ Vordruck 4: Angaben zu Qualitäts-, Energie-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement ☐ Vordruck 5: Angaben zu fachlichen Kriterien ☐ Vordruck 6: Referenzen ☒ Vordruck 7: Vertraulichkeitserklärung in Vergabeverfahren ☒ Vordruck 8: Eigenerklärung Sanktionen Russland ☐ Vordruck 9: Bewerbergemeinschaftserklärung (nur im Falle von Bewerber-/ Bewerber- gemeinschaften abzugeben) ☐ Vordruck 10: Eignungsleihe gem. § 47 SektVO ☐ Vordruck 11: Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § 47 SektVO
Wir erklären hiermit, dass alle unsere Erklärungen im Rahmen dieses Zulassungsantrags inkl. Anlagen vollständig und richtig sind.
| Ort, Datum | Ort, Datum | Name des Unternehmens | Name der natürlichen Person, die | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| im Namen des Bewerbers / bei Be- | ||||||||
| werbergemeinschaften des bevoll- | ||||||||
| mächtigten Vertreters die Erklä- | ||||||||
| rung abgibt |
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Vordruck 1: Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil
☐ Einzelbewerber ☐ Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
| Firmenname und Adresse: | |||
|---|---|---|---|
| Ansprechperson für das Qualifi- | |||
| zierungsverfahren: | |||
| Kontaktdaten (Telefon/Fax/eMail): | |||
| Internetadresse: | |||
| Rechtsform und ggf. Handelsre- | |||
| gisternummer | |||
| Umsatzsteuer ID Nummer | |||
| Hauptsitz des Unternehmens | |||
| Niederlassungen des Unterneh- | |||
| mens: | |||
| Ort, an dem ein Unternehmen geführt | |||
| wird. Neben der Hauptniederlassung kön- | |||
| nen Zweigniederlassungen bestehen (z.B. | |||
| Auslandsniederlassungen). | |||
| Standorte der Produktionsstätten2: | |||
| Anzugeben sind nur Produktionsstätten, | |||
| die für die Ausführung der späteren Auf- | |||
| träge relevant sind. Weiterhin sind Pro- | |||
| duktionsstätten von Halbzeugen mit anzu- | |||
| geben. Bitte geben Sie immer die voll- | |||
| ständige postalische Adresse an. Für jede | |||
| genannte Produktionsstätte | |||
| Welche Niederlassung ist im Auf- | |||
| tragsfall zuständig? | |||
| Gründungsjahr | |||
| ggf. Muttergesellschaft |
2 Es sind zu den Produktionsstätten nur solche Standorte anzugeben, aus denen der Auftraggeber im Falle einer späteren Beauftragung beliefert werden soll. Soweit der Bewerber mehrere Produktionsstätten benennt, müssen die geforderten Unterlagen auch für sämtliche Produktionsstäten abgegeben werden. Weiterhin sind Produktions- stätten von wesentlichen Halbzeugen mit anzugeben. Für alle geforderten Produktionsstätten ist die vollständige postalische Adresse anzugeben. Ergibt die Prüfung des Auftraggebers, dass die Zulassungsanforderungen durch eine oder mehrere der benannten Produktionsstätten nicht erfüllt werden, werden diese im Rahmen des Qualifi- zierungssystems nicht zugelassen; die Zulassung beschränkt sich dann auf die übrigen Produktionsstätten.
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| (evtl.) Angaben zur Konzernzuge- | |||
|---|---|---|---|
| hörigkeit: |
Ausfüllhinweise
Sofern es sich um die Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft separat abzugeben
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Vordruck 2: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
gemäß §§ 123, 124 GWB und § 22 LkSG
Hiermit erklären wir,
1 dass in Bezug auf unser Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. d. § 123 Abs. 1 und Abs. 4 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und auch inner- halb der letzten fünf Jahre nicht vorlag; 2 dass in Bezug auf unser Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. d. § 124 GWB vorliegt und auch innerhalb der letzten drei Jahre nicht vorlag; 3 dass in Bezug auf unser Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre kein rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße belegt worden ist (Ausschlussgrund gemäß § 22 LkSG). Wir sind uns bewusst, dass eine abgegebene unzutreffende Erklärung zum Ausschluss aus dem Qualifizierungssystem und den darunter geführten Vergabeverfahren führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die getätigten Angaben zu überprüfen und ent- sprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Ausfüllhinweise
Sofern es sich um den Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mit- gliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen
Sollte die Erklärung in der vorgegebenen Fassung nicht abgegeben werden können, ist dies in einer gesonderten Anlage mitzuteilen und im Einzelnen zu begründen. Soweit ein Ausschlussgrund beseitigt wurde oder etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen worden sind, ist dies mitzuteilen. Die Erklärung ist dann mit dem Vorbe- halt des mitgeteilten Sachverhalts abzugeben.
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Un- ternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Verei- nigungen im Ausland),
-
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finan- ziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
-
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
-
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
-
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Eu- ropäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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-
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
-
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
-
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Ver- bindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
-
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
-
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (För- derung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften an- derer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwa- chung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
-
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozi- alversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestands- kräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
-
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflich- tungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzu- schlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
§ 124 Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Un- ternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus- schließen, wenn
-
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, so- zial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
-
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Ver- fahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
-
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung began- gen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entspre- chend anzuwenden,
-
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
-
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnah- men nicht wirksam beseitigt werden kann,
-
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
-
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auf- trags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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-
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täu- schung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
-
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentschei- dung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
| Ort, Datum | Ort, Datum | Name des Unternehmens | Name der natürlichen Person, die | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| im Namen des Bewerbers die Er- | ||||||||
| klärung abgibt |
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Vordruck 3: Angaben zu wirtschaftlichen, finanziellen Kriterien
Name des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft: ________________________
- Umsatzzahlen
| Jahr | Umsatz | |
|---|---|---|
| Umsatzzahlen der letzten drei ab- geschlossenen Geschäftsjahre (in Euro, netto), | ||
| Umsatzzahlen der letzten drei ab- geschlossenen Geschäftsjahre (in Euro, netto) im ausgeschriebenen Bereich: |
Raum für Erläuterungen:
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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[Seite 9]
- Allgemeine Angaben
| Nachweise | Kommentare und ergänzende Informati- onen1 | Ja“ für das Qualifi- zierungsverfahren zwingend erforder- lich (KO-Kriterium)2 | ||
|---|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Han- | Bitte als Anlage beifügen. – Nr. 3a | ☒ | ||
| delsregister oder ein | ||||
| gleichwertiges Doku- | ||||
| ment des Herkunftslan- | ||||
| des des Unternehmens | ||||
| in deutscher Sprache | ||||
| bzw. mit beglaubigter | ||||
| Übersetzung in die deut- | ||||
| sche Sprache (nicht älter | ||||
| als 6 Monate zum Zeit- | ||||
| punkt des Teilnahme- | ||||
| fristablaufs, Kopie aus- | ||||
| reichend). | ||||
| Aktuelle Bonitätsaus- | Bitte als Anlage beifügen. – Nr. 3b | ☒ | ||
| kunft (nicht älter als 3 | ||||
| Monate) | ||||
| Aktuelle Unbedenklich- | Bitte als Anlage beifügen. – Nr. 3c | ☒ | ||
| keitsbescheinigung der | ||||
| Berufsgenossenschaft | ||||
| (nicht älter als 12 Mo- | ||||
| nate) | ||||
| Nachweis über eine gül- | Bitte als Anlage beifügen. – Nr. 3d | ☒ | ||
| tige Betriebshaftpflicht- | ||||
| versicherung | ||||
| Deckungssumme (in | ☒ | |||
| Euro) | ||||
| Ablaufdatum der Versi- | ☒ | |||
| cherungspolice3 |
1 Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
2 Die gekennzeichneten Kriterien führen bei einem Kreuz bei „nein“, bei Nichtvorlage der Anlage oder bei Nicht- Erfüllung der Mindestanforderungen an die Anlage zum Ausschluss des Bewerbers aus dem weiteren Verfahren. Ist der Haken bei „KO-Kriterium“ nicht gesetzt, so führt die Beantwortung der Frage mit “Nein” nicht zum Aus- schluss des Bewerbers aus dem Vergabeverfahren.
3 Der Bewerber bzw. nach seiner Zulassung das qualifizierte Unternehmen muss während der gesamten Dauer des Qualifizierungssystems über eine gültige Versicherungspolice verfügen. Mithin hat der Bewerber bzw. das
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| Sind Personenschäden | Bitte als Anlage beifügen. – Nr. 3d | ☒ | ||
|---|---|---|---|---|
| durch die Betriebshaft- | ||||
| pflichtversicherung ab- | ||||
| gedeckt? | ||||
| Deckungssumme (in | ☒ | |||
| Euro) | ||||
| Ablaufdatum der Versi- | ☒ | |||
| cherungspolice | ||||
| Sind Sachschäden durch | Bitte als Anlage beifügen. – Nr. 3d | ☒ | ||
| die Versicherung abge- | ||||
| deckt? | ||||
| Deckungssumme (in | ☒ | |||
| Euro) | ||||
| Ablaufdatum der Versi- | ☒ | |||
| cherungspolice | ||||
| Sind Vermögensschäden | Bitte als Anlage beifügen. – Nr. 3d | ☒ | ||
| durch die Versicherung | ||||
| abgedeckt? | ||||
| Deckungssumme (in | ☒ | |||
| Euro) | ||||
| Ablaufdatum der Versi- | ☒ | |||
| cherungspolice | ||||
| Aktuelle Unbedenklich- | Bitte als Anlage beifügen. – Nr. 3e | ☒ | ||
| keitsbescheinigung des | ||||
| Finanzamts (nicht älter | ||||
| als 12 Monate) | ||||
| Lieferantenkodex EWE oder gleichwertig | Bitte als Anlage beifügen. – Nr. 3f | ☒ |
qualifizierte Unternehmen vor dem Ablaufdatum, spätestens unverzüglich danach, den Nachweis der Verlänge- rung bzw. des Neuabschlusses der Versicherung bei dem Auftraggeber einzureichen.
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[Seite 11]
Sind Sie Händler (bezo- ☐ Ja ☐ gen auf die in den Quali- ☐ Nein fizierungsunterlagen ge- nannten Produkte)? Wenn ja, geben Sie in den „sonstigen An- lagen“ den Hersteller an, mit deren Pro- dukt Sie bezogen auf dieses Qualifizie- rungssystem handeln. Bitte fügen Sie eine Legitimation des Herstellers an.
Ausfüllhinweise
-
Sofern es sich um den Antrag einer Bewerbergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Vordruck darf zu diesem Zweck kopiert werden.
-
Es ist darauf zu achten, dass nur der Umsatz des erklärenden Unternehmens einzutragen ist. Sofern das Un- ternehmen eine eigenständige Gesellschaft in einer Konzerngruppe ist, ist nur der Umsatz des sich bewerben- den Unternehmens, nicht der gesamten Gruppe anzugeben. Es steht Bewerbern frei, von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch zu machen. Hierauf ist entsprechend hinzuweisen.
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[Seite 12]
Vordruck 4: Angaben zu Qualitäts-, Energie-, Umwelt- und Ar-
beitsschutzmanagement
| Nachweise | Kommentare und ergänzende Informatio- nen 1) | Ja“ für das Quali- fizierungsverfah- ren zwingend er- forderlich (KO- Kriterium) | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Verfügt Ihr Unterneh- | ☐ Ja (Bitte Nachweis als Anlage xx beile- gen) ☐ Nein ☐ In Zertifizierung, geplanter Abschluss Kli- cken Sie hier, um ein Datum einzugeben. | ☐ | |||
| men über ein zertifizier- | |||||
| tes QM-System DIN EN | |||||
| ISO 9001 oder mindes- | |||||
| tens gleichwertig? | |||||
| Verfügt Ihr Unterneh- | ☐ Ja (Bitte Nachweis als Anlage xx beile- gen) ☐ Nein ☐ In Zertifizierung, geplanter Abschluss Kli- cken Sie hier, um ein Datum einzugeben. | ☐ | |||
| men über ein zertifizier- | |||||
| tes Energiemanage- | |||||
| ment-System DIN EN | |||||
| ISO 50001:2001 oder | |||||
| mindestens gleichwer- | |||||
| tig? | |||||
| Klimaschutz hat für die BTC, EWE und swb traditionell einen hohen Stellenwert und be- | |||||
| stimmt das Handeln im Unternehmen. Wir haben in der Konsequenz ein explizites Kli- | |||||
| maziel formuliert: Bis 2035 ist EWE klimaneutral. Dabei spielt die nachhaltige und mög- | |||||
| lichst klimaneutrale Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen eine zentrale | |||||
| Rolle. | |||||
| Verfügt Ihr Unterneh- | ☐ Ja (Bitte Nachweis als Anlage xx beile- gen) ☐ Nein ☐ In Zertifizierung, geplanter Abschluss Kli- cken Sie hier, um ein Datum einzugeben. | ☐ | |||
| men über ein dokumen- | |||||
| tiertes Umweltmanage- | |||||
| mentsystem wie z.B. | |||||
| ISO 14001, EMAS oder | |||||
| mindestens gleichwer- | |||||
| tige Umweltmanage- | |||||
| mentsysteme? | |||||
| Zusätzliche Informatio- | Bitte als Anlage beifügen. – Nr. 3xx | ☐ | |||
| nen und Maßnahmen | |||||
| Ihres Unternehmens, | |||||
| die im Rahmen einer | |||||
| klimaneutralen Zusam- | |||||
| menarbeit von Vorteil | |||||
| sein könnten | |||||
| Verfügt Ihr Unterneh- | ☐ Ja (Bitte Nachweis als Anlage xx beile- gen) ☐ Nein ☐ In Zertifizierung, geplanter Abschluss | ☐ | |||
| men über ein zertifizier- | |||||
| tes Arbeitsschutzmana- | |||||
| gementsystem nach BS |
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[Seite 13]
| Nachweise | Kommentare und ergänzende Informatio- nen 1) | Ja“ für das Quali- fizierungsverfah- ren zwingend er- forderlich (KO- Kriterium) | ||
|---|---|---|---|---|
| OHSAS 18001: 2007 | Klicken Sie hier, um ein Datum einzuge- ben. | |||
| oder mindestens gleich- | ||||
| wertig? |
- Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
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[Seite 14]
Vordruck 5: Angaben zu fachlichen Kriterien
- Fachliche Kriterien
| Nachweise | Kommentare und ergänzende Informatio- nen 1) | Ja“ für das Qua- lifizierungsver- fahren zwingend erforderlich (KO- Kriterium) 2) | ||
|---|---|---|---|---|
| Erfüllen Sie die Anforde- | ☐ Ja (Verbindliche Erklärung des Bewerbers ge- mäß Vordruck 12) ☐ Nein | ☒ | ||
| rungen aus unserer tech- | ||||
| nischen Spezifikation | ||||
| und können Sie bestäti- | ||||
| gen, dass Sie gemäß | ||||
| dieser Spezifikation her- | ||||
| stellen und/oder liefern | ||||
| können? | ||||
| Verfügt Ihr Unternehmen über …. | ☐ Ja (Bitte Nachweis als Anlage x beile- gen.) ☐ Nein | ☐ |
-
Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
-
Die gekennzeichneten Kriterien führen bei einem Kreuz bei „nein“, bei Nichtvorlage der Anlage oder bei Nicht- Erfüllung der Mindestanforderungen an die Anlage zum Ausschluss des Bewerbers aus dem weiteren Verfahren. Ist der Haken bei „KO-Kriterium“ nicht gesetzt, so führt die Beantwortung der Frage mit “Nein” nicht zum Aus- schluss des Bewerbers aus dem Vergabeverfahren.
| Ort, Datum | Ort, Datum | Name des Unternehmens | Name der natürlichen Person, die | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| im Namen des Bewerbers die Er- | ||||||||
| klärung abgibt |
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[Seite 15]
Vordruck 6: Referenzen
[Textvorschlag] Gefordert ist ein Erfahrungsnachweis des Bewerbers durch die Benennung von [mindestens zwei] Referenzen zu [Gegenstand des Referenzauftrags] in den letzten [drei] Jahren, die mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. [optional] Es können mehr als die geforderte Mindestanzahl an Referenzen angegeben werden. Mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind Leistungen, die mindestens […]. Für den Nachweis ist dieser Vordruck „Referenzen“ zu verwenden und es sind alle in diesem Vordruck abgefragten Angaben zu machen. Grundlage für die Bewertung der Referenzen sind ausschließlich die Angaben des ausgefüllten Vordrucks. Firmenprospekte und Werbematerial werden nicht berücksichtigt. Der Vordruck ist nach Bedarf zu kopieren und mehrfach einzuset- zen. Macht der Bewerber keine Angaben zu einem oder mehreren der im Vordruck abgefrag- ten Punkte, hat er keinen Anspruch auf Berücksichtigung dieser Referenz im Rahmen der Zulassungsprüfung.
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[Seite 16]
Referenznummer: _____
| Referenzprojekt: | ||||
|---|---|---|---|---|
| Auftraggeber, Anschrift sowie Ansprechpartner (mit Telefonnummer): | ||||
| Branche | ||||
| Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Mo- | ||||
| nat/Jahr bzw. laufend) | ||||
| Auftragswert: | ||||
| Angabe zu Art und Umfang der Leistun- gen sowie Angabe, inwieweit die jeweili- gen Leistungen selbst / in einer Arbeits- gemeinschaft / durch Nachunternehmer ausgeführt wurden / werden: | Anlagenstandort: | |||
| Anlagentyp: | ||||
| Kurze Auftragsbe- schreibung: | ||||
| Zahl der zu wartenden Anlagen: | ||||
| Durchführung von Leistungen bei Inbe- triebnahme, Bau oder Betrieb (ja/nein, ggf. kurze Erläuterung) | ||||
| Durchführung von Wartungsleistungen (ja/nein, ggf. kurze Er- läuterung) | ||||
| Angabe zu Art und Umfang der Leistun- | ||||
| gen sowie Angabe, inwieweit die jeweili- | ||||
| gen Leistungen selbst / in einer Arbeits- | ||||
| gemeinschaft / durch Nachunternehmer | ||||
| ausgeführt wurden / werden: (z.B. Auf- | ||||
| tragsspezifika inkl. Laufzeit, Inhalte und | ||||
| Zielstellung, |
Entspricht die Referenz nicht den Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zur Ablehnung des Zulas- sungsantrags. Wird eine Frage zur Beschreibung des Referenzprojektes nicht beantwortet, so führt dies zur Ab- lehnung des Zulassungsantrags.
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Vordruck 7: Vertraulichkeitserklärung in Qualifizierungs- und
Vergabeverfahren
Verpflichtung auf Vertraulichkeit gemäß DS-GVO
sowie
Vertraulichkeitsvereinbarung zu wirtschaftlich/ technisch
sensiblen Informationen
zwischen
EWE NETZ GmbH
Cloppenburger Straße 302
26133 Oldenburg
– nachfolgend auch kurz „EWE NETZ“ –
und
– nachfolgend auch kurz „__________“ –
– nachstehend auch gemeinsam kurz „Parteien“ oder je einzeln auch kurz „Partei“ –
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[Seite 18]
Verpflichtung auf Vertraulichkeit gemäß DS-GVO
Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften verlangen, dass personenbezogene Daten so ver- arbeitet werden, dass die Rechte der durch die Verarbeitung betroffenen Personen auf Ver- traulichkeit und Integrität ihrer Daten gewährleistet werden. Daher ist es Ihnen auch nur ge- stattet, personenbezogene Daten in dem Umfang und in der Weise zu verarbeiten, wie es zur Erfüllung der Ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Nach diesen Vorschriften ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt oder unrechtmäßig zu verarbeiten oder absicht- lich oder unabsichtlich die Sicherheit der Verarbeitung in einer Weise zu verletzen, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zu unbefugter Offenlegung oder zu unbefugtem Zugang führt.
Die Verpflichtung umfasst insbesondere folgende Punkte:
- Alle personenbezogenen Daten dürfen nur auf die Weise erhoben, verwahrt, verarbei- tet oder ausgegeben werden, wie es von der EWE NETZ GmbH angeordnet wird.
- Personenbezogene Daten dürfen nicht zu einem anderen als dem vorgeschriebenen Zweck vervielfältigt werden.
- Es ist untersagt, personenbezogene Daten zu verfälschen, unechte personenbezo- gene Daten herzustellen sowie vorsätzlich unechte oder verfälschte personenbezo- gene Daten zu verarbeiten.
- Es dürfen nur die für die konkrete Aufgabenerfüllung notwendigen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn dem Emp- fänger ein Recht auf Kenntnisnahme auf Grund einer Rechtsvorschrift zusteht oder die betroffene Person hierin eingewilligt hat.
- Unterlagen mit personenbezogenen Daten sind sicher vor dem Zugriff Dritter aufzube- wahren.
Ein Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften stellt einen Verstoß gegen die Datenschutz- grundverordnung dar, der entsprechend geahndet werden kann. Verstöße gegen die Daten- schutzvorschriften können ggf. mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet wer- den. Entsteht der betroffenen Person durch die unzulässige Verarbeitung ihrer personenbezo- genen Daten ein materieller oder immaterieller Schaden, kann ein Schadenersatzanspruch entstehen.
EWE NETZ GmbH _____________________
Oldenburg, den_________________ _____________________________
Ort, Datum Ort, Datum
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Unterschriften Unterschrift(en) Vertraulichkeitsvereinbarung zu wirtschaftlich/ technisch sensiblen Informationen
§ 1
Vertrauliche Informationen
„Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle während der Dauer die-
ser Vereinbarung von den Parteien und mit dieser im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen mitgeteilten Informationen sowie ausgehändigte Daten, Unterlagen und Materi-
alien, gleich welcher Verkörperung, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vorhabens
direkt oder indirekt ausgetauscht und zur Verfügung gestellt werden.
§ 2
Ausnahmen
Nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung gelten solche Informatio-
nen, für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie
a) bei der Übermittlung bereits öffentlich bekannt und/oder allgemein zugänglich wa-
ren oder nach Übermittlung ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich be-
kannt und/oder allgemein zugänglich werden,
b) zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits von einem Dritten in rechtmäßiger Weise
der empfangenden Partei mitgeteilt wurden,
c) bei der Übermittlung bereits rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei waren.
Die Parteien werden einander über solche vorherige individuelle Kenntnis unverzüglich schrift-
lich informieren.
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§ 3
Verpflichtungen
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln,
geheim zu halten und gegen Zugriff Dritter zu schützen („Geheimhaltung“).
Vertrauliche Informationen dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung derjenigen Partei, die
diese vertraulichen Informationen offengelegt hat, verwendet, vervielfältigt oder an Dritte wei-
tergeben werden. Die offenlegende Partei wird die Zustimmung erteilen im Falle einer Weiter-
gabe von Informationen der empfangenen Partei an mit dieser Partei im Sinne der §§ 15 ff.
AktG verbundenen Unternehmen, sofern der gewünschten Weitergabe nicht zwingende ge-
setzliche Bestimmungen oder sonstige wichtige Gründe entgegenstehen und soweit eine Ver-
traulichkeit gewährleistet ist, die zumindest der zwischen den Parteien hiermit vereinbarten
Vertraulichkeit entspricht. Gleiches gilt im Hinblick auf die mit dem Vorhaben betrauten Bera-
ter, soweit diese wiederum gesetzlich oder durch eine inhaltlich diesem Vertrag entsprechende
Vereinbarung zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Die vertraulichen Informationen dürfen von den Parteien nur für das Vorhaben verwendet und
nur in dem erforderlichen Umfang an diejenigen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiter der mit ihnen im
Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sowie mit dem Vorhaben befassten Be-
rater überlassen werden, die diese für das Vorhaben kennen müssen. Die Geheimhaltung der
vertraulichen Informationen durch Mitarbeiter und Berater werden die Parteien sicherstellen.
Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht, sofern und soweit die empfangene Partei, die
mit dieser im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder mit dem Vorhaben
befassten Berater aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer rechtmäßigen behörd-
lichen oder gerichtlichen Anordnung verpflichtet ist bzw. wird, vertrauliche Informationen offen
zu legen. Die empfangene Partei wird die offenlegende Partei in rechtlich zulässiger Art und
Weise über eine solche Offenlegung unverzüglich und – jeweils soweit möglich – vorab unter-
richten und der offenlegenden Partei ausreichend Zeit zur Stellungnahme einräumen.
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§ 4
Rückgabe vertraulicher Informationen
Die Parteien sind verpflichtet, die ausgetauschten vertraulichen Informationen nach Beendi-
gung des Vorhabens auf schriftliche Anforderung der offenlegenden Partei hin vollständig zu-
rückzugeben oder zu vernichten und die Rückgabe oder Vernichtung gegenüber der anderen
Partei auf deren Wunsch schriftlich zu versichern.
Soweit im automatisierten EDV-Sicherungsprozess vertrauliche Informationen gespeichert
werden („Sicherung“) und nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zur Beendigung der Trans-
aktion oder auf Anforderung einer Partei gelöscht werden können, werden diese Daten von
der vorgenannten Verpflichtung in der Weise erfasst, dass die empfangende Partei die Daten
entsprechend der im Übrigen üblichen Sicherungs- und Löschungsintervalle (notwendiger
Zeitraum der Sicherung) nicht und erst zu deren Ende sicher und abschließend löscht/vernich-
tet. Dies gilt vorbehaltlich der Einhaltung der übrigen Verpflichtungen dieser Vereinbarung
während der Sicherung. Sofern personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden,
gelten für diese Daten bezüglich der Löschung die Regelungen der EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO).
§ 5
Laufzeit
Das Vorhaben wird durch übereinstimmende Erklärung der Parteien oder durch einseitige
schriftliche Erklärung einer Partei, dass sie das Vorhaben endgültig nicht weiter betreiben
möchte, beendet.
Die Vertraulichkeitsvereinbarung bindet die Parteien für die Dauer des gemeinsamen Betrei-
bens des Vorhabens und darüber hinaus für einen Zeitraum von [drei bis fünf] Jahren ab Un-
terzeichnung dieser Vereinbarung.
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§ 6
Rechte und Eigentum, Bindungswirkung
Die Parteien behalten sich alle Rechte, insbesondere das Eigentum an den von ihnen heraus-
gegebenen vertraulichen Informationen vor. Die vorliegende Vereinbarung beinhaltet keinerlei
Übertragung von Rechten oder Lizenzen.
Der Abschluss dieser Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet die Parteien nicht zur Durch-
führung des Vorhabens. Auch eine Verpflichtung zur Mitwirkung oder Informationspreisgabe
besteht nicht. Die Parteien können eine Mitwirkung jederzeit nach § 5 beenden, ohne der je-
weils anderen Partei oder sonstigen Beteiligten irgendeine Art von Entschädigung zahlen zu
müssen. Insofern sind Ansprüche/Rechte jedweder Art ausgeschlossen.
§ 7
Vollständigkeit und Richtigkeit der vertraulichen Informationen; Haftung
Eine Garantie und/oder Gewährleistung hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der ver-
traulichen Informationen oder den Annahmen, die auf den vertraulichen Informationen basie-
ren, wird ausdrücklich nicht abgegeben sowie eine wie auch immer geartete Haftung für die
Vollständigkeit und Richtigkeit der ausgegebenen vertraulichen Informationen durch die Par-
teien wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die empfangende Partei haftet für jegliche Kosten, Schäden oder Verluste der offenlegenden
Partei aufgrund oder im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die
empfangende Partei oder durch eine andere Person, der die empfangende Partei vertrauliche
Informationen übermittelt hat.
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§ 8
Schlussbestimmungen
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der übrigen
Klauseln und der Vereinbarung als solcher unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame
Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, die dem ursprünglich von ihnen Gewoll-
ten möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese Vereinbarung sich als
lückenhaft erweisen sollte.
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist –
soweit gesetzlich zulässig – Oldenburg (Deutschland).
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Unterschrift Unterschrift
Name (Druckschrift) Name (Druckschrift)
Unterschrift Unterschrift
Name (Druckschrift) Name (Druckschrift)
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Vordruck 8: Eigenerklärung Sanktionen Russland
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 8. April 2022 Erklärendes Unternehmen:
(Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unter- nehmens)
Bewerber/Bewerber (falls der Erklärende nicht selbst Bewerber / Bewerber ist):
Vergabeverfahren: 25_8066: Qualifizierungssystem für Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse der EWE NETZ GmbH
Auftraggeber EWE NETZ GmbH
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Diese betreffen auch die Vergabe öffentlicher Aufträge. Diese Erklärung wird vorliegend als Nachweis gefordert, dass bei dem o.g. Bewerber/Bewer- ber kein entsprechender Ausschlussgrund vorliegt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bewerber gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn dieser bzw. das erklärende Unternehmen in Bezug auf hier aufgeführten Ausschlussgründe eine schwer- wiegende Täuschung begeht, Auskünfte zurückhält oder nicht in der Lage ist, die erforderli- chen Nachweise zu übermitteln.
1 Ich erkläre, dass ich/wir nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen: a. russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % un- mittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c. natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
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Ich erkläre, dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten von mir/ uns in Anspruch genommen wer- den (Eignungsleihe) beteiligt sind, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf das jeweilige Unternehmen entfallen. Sofern bei Ihnen einer der unten 1. oder 2. genannten Ausschlussgründe vorliegt, erläutern Sie bitte auf gesonderter Anlage, ob und warum eine Vergabe bzw. Fortsetzung der Erfüllung des Vertrages unter den Voraussetzungen des Art.5k Abs. 2 der Verordnung (EU) 833/2014 aus Ihrer Sicht erforderlich und möglich ist.
| Ort, Datum | Ort, Datum | Firma | Name der natürlichen Person, die | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| im Namen des erklärenden Unter- | ||||||||
| nehmens die Erklärung abgibt |
Ausfüllhinweise
Dieses Formular muss von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ausgefüllt und eingereicht wer- den. Es kann dafür kopiert und mehrfach verwendet werden.
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Vordruck 9: Bewerbergemeinschaftserklärung
(nur im Falle von Bewerbergemeinschaften abzugeben)
Diese Erklärung ist nur von Bewerbergemeinschaften abzugeben: Wir werden die Leistung in Form einer Bewerbergemeinschaft erbringen. Unsere Bewerber- gemeinschaft besteht aus folgenden Mitgliedern:
| Nr. | Name, Anschrift | Name des bevoll- | Übernommene Teilleistung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| mächtigten Vertre- | |||||
| ters des Mitglieds | |||||
| der Bewerberge- | |||||
| meinschaft | |||||
| 1 | |||||
| 2 | |||||
| 3 |
Wir erklären, dass das folgend genannte Mitglied zur wirksamen Abgabe eines Zulassungs- antrags und von Angeboten im Rahmen des Qualifizierungssystems für alle Mitglieder der Gemeinschaft bevollmächtigt ist:
| Firmenname: | |
|---|---|
| Name der bevollmächtigten Person: |
Wir erklären zugleich, dass 1 der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei einer Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, 2 alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Erklärung zur Nichtvorlage einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S.d. § 1 GWB Hiermit erklären wir – sämtliche o.g. Mitglieder der o.g. Bewerbergemeinschaft – ausdrück- lich, dass die Bildung unserer Bewerbergemeinschaft aus den unten näher genannten Gründen keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt und wir keine diesbezügliche wettbe- werbsbeschränkende Abrede getroffen haben. (Zum Nachweis des Nichtvorliegens einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S.d. § 1 GWB durch die Bildung der o.g. Bewerbergemeinschaft ist von den einzelnen Mitglie- dern der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber nachvollziehbar darzulegen,
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inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich vernünftige Gründe vor- liegen, warum sich die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht allein, son- dern im Rahmen der vorbenannten Bewerbergemeinschaft in dem Vergabeverfahren be- teiligen. Bitte nachfolgend entsprechende Darlegungen formulieren oder Anlage beifügen, in der die vorbenannten Gründen für den Zusammenschluss als Bewerbergemeinschaft erläutert werden.)
| Ort, Datum | Ort, Datum | Name des Unternehmens 1 | Name der natürlichen Person, die | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| im Namen des Mitglieds der Be- | ||||||||
| werbergemeinschaft die Erklärung | ||||||||
| abgibt | ||||||||
| Ort, Datum | Ort, Datum | Name des Unternehmens 2 | Name der natürlichen Person, die | |||||
| im Namen des Mitglieds der Be- | ||||||||
| werbergemeinschaft die Erklärung | ||||||||
| abgibt | ||||||||
| Ort, Datum | Ort, Datum | Name des Unternehmens 3 | Name der natürlichen Person, die | |||||
| im Namen des Mitglieds der Be- | ||||||||
| werbergemeinschaft die Erklärung | ||||||||
| abgibt |
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Vordruck 10: Eignungsleihe gem. § 48 SektVO
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der techni- schen Leistungsfähigkeit / fachlichen Eignung beziehen wir uns ☐ auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen („Dritt- unternehmen“), namentlich der folgenden Unternehmen:
| lfd. Nr. | Name des Unternehmens | Anschrift | Funktion | entliehenes | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eignungskriterium | ||||||
| (geplanter | ||||||
| Leistungsbereich) | ||||||
| ☐ Nachunter- nehmer ☐ Sonstiges | ||||||
| ☐ Nachunter- nehmer ☐ Sonstiges | ||||||
| ☐ Nachunter- nehmer ☐ Sonstiges |
Uns ist bewusst, dass wir mit dem Zulassungsantrag dem Auftraggeber nachzuwei- sen haben, dass uns im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Hierzu muss eine Verpflichtungserklärung des benannten Drittun- ternehmens gem. Vordruck 11 vorgelegt werden.
Ausfüllhinweise
Sofern der vorhandene Platz nicht ausreicht, kann der Vordruck kopiert und mehrfach verwendet werden. Das benannte Drittunternehmen muss neben der o.g. Verpflichtungserklärung auch eine „Eigenerklärung zu Aus- schlussgründen gem. §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB“ (Vordruck 2) abgeben.
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Vordruck 11: Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
nach § 48 SektVO
Erklärendes Unternehmen:
(Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unter- nehmens)
Bewerber/Bewerber:
Qualifizierungssystem:
Auftraggeber EWE NETZ GmbH
Für den Fall, dass dem Bewerber unter dem o.g. Qualifizierungssystem ein Auftrag erteilt wird, verpflichten wir uns diesem Bewerber gegenüber, die erforderlichen Mittel und Kapazitäten unseres Unternehmens zur Erfüllung des Auftrags in Bezug auf die nachstehend genannte(n) Eignungsanforderung(en) zur Verfügung zu stellen:
Die diesbezüglichen Eignungsnachweise sind dieser Erklärung beigefügt. ☐ Für den Fall, dass der Bewerber im Zulassungsantrag zum vorliegenden Qualifizie- rungsverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung unsere Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklären wir, dass wir im Auftragsfall die Leis- tungen erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (Falls zutreffend, bitte ankreuzen.) ☐ Für den Fall, dass der Bewerber/ im Zulassungsantrag zum vorliegenden Qualifizie- rungssystem zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leis- tungsfähigkeit unsere Kapazitäten in Anspruch nimmt, verpflichten wir uns gegenüber dem Auftraggeber, im Auftragsfall entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bewerber/ gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung zu haften. (Falls zu- treffend, bitte ankreuzen.)
| Ort, Datum | Ort, Datum | Firma | Name der natürlichen Person, die | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| im Namen des erklärenden Unter- | ||||||||
| nehmens die Erklärung abgibt |
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Ausfüllhinweise
Dieses Formular muss von dem Unternehmen ausgefüllt werden, das dem Bewerber die geforderten Leistungsfä- higkeiten, die dieser nicht alleine aufbringen kann, zur Verfügung stellt. Es kann dafür kopiert und mehrfach ver- wendet werden.
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