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Information zum Qualifizierungssystem 25_8066: Qualifizierungssystem für Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse der EWE NETZ GmbH
Informationen
zum Qualifizierungssystem der
EWE NETZ GmbH für
„25_8066: Qualifizierungssystem für Elektrofahr-
zeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse“
Qualifizierungssystem
gemäß EU-Bekanntmachung Sektoren
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Information zum Qualifizierungssystem 25_8066: Qualifizierungssystem für Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse der EWE NETZ GmbH
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung .................................................................................................................... 4 2 Vorstellung des Auftraggebers .................................................................................... 4 3 Beschreibung des Qualifizierungssystems .................................................................. 5 4 Zeitplan ....................................................................................................................... 5 5 Qualifizierungssystem zur Eignungsprüfung ............................................................... 6 5.1 Informationen zur Durchführung des Qualifizierungssystems. ..................................... 6 5.2 Anforderungen an die Erstellung der Zulassungsanträge zum Qualifizierungssystem . 6 5.3 Mit dem Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem abzugebende Dokumente ..... 7 5.4 Bewertung der Eignung ............................................................................................... 8 5.5 Pflicht zur Aktualisierung der Qualifizierungsunterlagen .............................................. 8 6 Weiteres ...................................................................................................................... 8 7 Nachprüfungsverfahren ............................................................................................... 9 7.1 Vergabekammer ......................................................................................................... 9
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Information zum Qualifizierungssystem 25_8066: Qualifizierungssystem für Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse der EWE NETZ GmbH Anlagenverzeichnis
| Anlage | Ausschreibungsunterlagen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Verfahrensbedingungen für EU-Vergaben im Rahmen eines Qualifizie- rungssystems im EWE-Konzerns | ||||
| 2 | Vordruck für Fragen der Bewerber | ||||
| Qualifizierungssystem / Eignungsprüfung und Zulassung | |||||
| 3 | Anlage 3_Vordruck Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem | ||||
| 4 | Verhaltenskodex für Lieferanten des EWE-Konzerns | ||||
| 5 | Allgemeine Datenschutzinformationen_EWE NETZ GmbH | ||||
| 6 | Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | ||||
| Technische Spezifikationen | |||||
| a1 | 20241210_Spezifikation_Kombiklasse | ||||
| a2 | 20241210_Spezifikation_Kompaktklasse |
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Information zum Qualifizierungssystem 25_8066: Qualifizierungssystem für Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse der EWE NETZ GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihr Interesse an der Aufnahme in unsere Qualifizierungssystem bedanken wir uns. Der Bewerbungsbogen (Vordruck Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem nebst Erklärungs- vordrucken), die „Verfahrensbedingungen für EU-Vergaben im Rahmen eines Qualifizierungs- systems im EWE-Konzern“ sowie die übrigen Anlagen zur Bieterinformation stehen Ihnen zu- sammen mit diesem Schreiben auf der elektronischen Vergabeplattform zur Verfügung.
1 Einleitung
Der Auftraggeber beabsichtigt mit diesem Qualifizierungssystem die Eignung von Un- ternehmen im Bereich Lieferung von Elektrofahrzeugen der Kompakt- und Kombinati- onsklsse zu überprüfen. Das Qualifizierungssystem wird nach den für Sektorentätig- keiten einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingerichtet und betrieben. Bestandteil dieses Qualifizierungssystems sind alle o. g. Anlagen, einschließlich der „Verfahrensbedingungen für EU-Vergaben im Rahmen eines Qualifizierungssystems im EWE-Konzern“. Unternehmen, die an diesem Qualifizierungssystem teilnehmen, werden – unabhängig von ihrem formalen Status – als „Bewerber“ bezeichnet.
2 Vorstellung des Auftraggebers
Auftraggeber ist die EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg
Informationen über den EWE NETZ GmbH Die EWE NETZ GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) wurde 2006 mit Hauptsitz in Olden- burg gegründet und ist ein Unternehmen der EWE-Gruppe. EWE NETZ ist mittelbar eine Tochtergesellschaft der EWE AG. Zudem sind 123 Städte und Gemeinden aus dem Ems-Weser-Elbe-Gebiet mit 4,1 Prozent beteiligt. Die EWE NETZ GmbH betreibt hochmoderne und effiziente Netze, die zu den sichers- ten in Europa zählen. Hierzu gehören ein Stromnetz sowie ein Erdgasnetz im Ems- Weser-Elbe-Gebiet und zusätzlich Erdgasnetze in Brandenburg, Nordvorpommern und auf Rügen. Zugleich ist die EWE NETZ GmbH auch Eigentümer dieser Netze. Zu un- seren Aufgaben zählen die Betriebsführung, Instandhaltung und Ausbau der Netzinfra- struktur sowie der Netzvertrieb. Darüber hinaus betreibt EWE NETZ Trinkwassernetze und ein weit verzweigtes Kommunikationsnetz zur Steuerung und Überwachung der Energienetze. Unsere Infrastruktur zeichnet sich durch hohe technische Qualität, Ver- sorgungssicherheit und wirtschaftlich effizienten Betrieb aus. Ein dichtes Netz regiona- ler Standorte sorgt dafür, dass unsere Mitarbeiter immer in Ihrer Nähe sind.
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Information zum Qualifizierungssystem 25_8066: Qualifizierungssystem für Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse der EWE NETZ GmbH Ansprechpartner im Vergabeverfahren
Ansprechpartner der Bewerber im Qualifizierungssystem sind
für technische Fragen: EWE NETZ GmbH Material und Logistik (N-AS) Bernhard Albers Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg
Für kaufm. Fragen: swb AG Materialwirtschaft (H-MW) Murat Atalay Theodor-Heuss-Allee 20 28215 Bremen
Die o. g. Ansprechpartner betreuen den Qualifizierungsprozess für den Auftraggeber.
3 Beschreibung des Qualifizierungssystems
Im Rahmen dieses Qualifizierungssystems plant der Auftraggeber die Beschaffung fol- gender vollelektrisch betriebener Fahrzeugtypen: Fahrzeuge der Kompaktklasse mit vollelektrischem Antrieb Fahrzeuge der Kombinationsklasse mit vollelektrischem Antrieb
4 Zeitplan
Die Teilnahmefrist für dieses Qualifizierungssystem ergibt sich aus dem elekrischen Vergabeportal (DTVP). Details zu weiteren Fristen im Vergabeverfahren erhalten die Bewerber zum entspre- chenden Zeitpunkt innerhalb des Vergabeverfahrens.
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5 Qualifizierungssystem zur Eignungsprüfung
5.1 Informationen zur Durchführung des Qualifizierungssystems.
Die in dem Dokument „Anlage 3_Vordruck Zulassungsantrag zum Qualifizierungs- system“ abgefragten Informationen dienen zur Überprüfung der Eignung von Bewer- bern sowie zur Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen für die Zulassung im Rahmen des Qualifizierungssystem. Die Prüfung der Eignung eines Bieters erfolgt auf Grundlage der in der Bekanntmachung bzw. in Anlage 3 „Vordruck Zulassungsan- trag zum Qualifizierungssystem“ aufgeführten Zulassungskriterien. Nach Abschluss der Prüfung wird der AG jedem Bewerber das Ergebnis mitteilen und ihn im Falle einer erfolgreichen Prüfung als "zugelassenen Bewerber" für die Leistun- gen, die Gegenstand dieses Qualifizierungssystems sind, in das vom AG geführte Un- ternehmerverzeichnis aufnehmen. Für die Vergabe von Aufträgen erfolgt eine separate Aufforderung zur Angebotsabgabe an geeignete, zugelassene Bewerber gemäß den Bestimmungen dieses Qualifizierungssystems. Beteiligt sich ein Bewerber nach Auf- forderung nicht an drei aufeinander folgenden Vergabeverfahren, behält sich der AG das Recht vor, die Zulassung des betreffenden Bewerbers vollständig abzuerkennen. Der Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem des Bewerbers muss eindeutig, ver- ständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Ände- rungen des Bewerbers an eigenen Angaben/Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Eine erfolgreiche Zulassung setzt die Abgabe aller vollständig ausgefüllten Qualifizie- rungsunterlagen sowie die Vorlage aller geforderten Nachweise und Dokumente in der vorgegebenen Struktur der „Anlage 3_Vordruck Zulassungsantrag zum Qualifizie- rungssystem“ voraus. Fehlende oder unvollständige Angaben bzw. Unterlagen kön- nen zum Ausschluss des Bewerbers führen, wenn verbindlich (entsprechend dem An- lagenstatus) geforderte Angaben bzw. Unterlagen betroffen sind. Der AG behält sich vor, die Bewerber zur Nachreichung fehlender Angaben oder Unterlagen aufzufordern. Des Weiteren kann das Vorliegen eines Ausschlusskriteriums oder die Nichterfüllung einer Mindestanforderung von Seiten des Bewerbers zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren oder zur Aberkennung der Zulassung führen. Ausschlusskri- terien ergeben sich insbesondere aus §§ 123, 124 GWB oder aus diesen Qualifizie- rungsunterlagen (in der o.g. Anlage „Zulassungsantrag zum Qualifizeriungssystem“ als Ausschlusskriterium / Mindestanforderung mit einem "X" gekennzeichnet). Der AG behält sich vor, bei einzelnen Ausschreibungen zusätzliche Eignungskriterien aufzustellen.
5.2 Anforderungen an die Erstellung der Zulassungsanträge zum
Qualifizierungssystem
Für die Zulassung zum Qualifizierungssystem ist der anliegende Zulassungsantrag vollständig eingescannt über den Projektraum der elektronischen Vergabeplattform (https://www.dtvp.de, dort im Bereich „Teilnahmeantrag“) nebst den beizufügenden Un- terlagen einzureichen. Hinweise und Fragen der Bewerber zum Qualifizierungssystem können über den Be- reich „Kommunikation“ im DTVP gestellt werden. Die Antworten werden allen aktuellen und künftigen Bewerbern in anonymisierter Form über das DTVP zur Verfügung ge- stellt. Es wird darum gebeten, die Fragen so zu formulieren, dass diese zusammen mit den Antworten allen Bewerbern zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass der Auftraggeber diese zwecks Anonymisierung umformulieren muss.
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Information zum Qualifizierungssystem 25_8066: Qualifizierungssystem für Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse der EWE NETZ GmbH Mit dem Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem sind die in der Ziffer 5.3 genann- ten Unterlagen einzureichen und gemäß der in der Anlage 3 „Vordruck Zulassungsan- trag zum Qualifizierungssystem“ vorgegebenen Nummerierung (Ordnungsnummern) zu strukturieren. Für die Aufnahme in das Unternehmensverzeichnis der "zugelassenen Bewerber" im Rahmen dieses Qualifizierungssystems ist es erforderlich, Angaben zu sämtlichen Zu- lassungskriterien zu machen und die ausgefüllten Anlagen des Zulassungsantrag so- wie die geforderten Unterlagen einzureichen.
5.3 Mit dem Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem abzuge-
bende Dokumente
Zur Prüfung der Eignung sind folgende Angaben, Referenzen, Nachweise und Erklä- rungen erforderlich und von den Bietern mit dem Zulassungsantrag zum Qualifizie- rungssystem (gemäß Formular Anlage 3) vorzulegen:
☒ Vordruck 1: Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil ☒ Vordruck 2: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 GWB ☒ Vordruck 3: Angaben zu den wirtschaftlichen und finanziellen Kriterien ☐ Vordruck 4: Angaben zu Qualitäts-, Energie-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement ☐ Vordruck 5: Angaben zu fachlichen Kriterien ☐ Vordruck 6: Referenzen ☒ Vordruck 7: Vertraulichkeitserklärung in Vergabeverfahren ☒ Vordruck 8: Eigenerklärung Sanktionen Russland ☐ Vordruck 9: Bewerbergemeinschaftserklärung (nur im Falle von Bewerbergemeinschaf- ten abzugeben) ☐ Vordruck 10: Eignungsleihe gem. § 47 SektVO ☐ Vordruck 11: Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § 48 SektVO Anlage 3: Die in Anlage 3 „Vordruck Zulassungsantrag zum Qualifizierungssys- tem“ geforderten weiteren Angaben, Nachweise und Erklärungen.
Weitere Anforderungen an das Erstellen der Qualifizierungsunterlagen, ergeben sich aus den Verfahrensbedingungen (Anlage 1), dort insbesondere Kapitel 2. Unter Vordruck 1 „Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil“ tragen Sie bitte in die vorgegebenen Felder die geforderten Informationen zu Ihrem Unterneh- men ein. In den Fragebögen: Angaben zu den wirtschaftlichen und finanziellen Kriterien (Vordruck 3), Angaben zu Qualitäts-, Energie-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement (Vor- druck 4) und Angaben zu fachlichen Kriterien (Vordruck 5) sind die Fragen in den vorgesehenen Feldern mit „Ja“ oder „Nein“ anzukreuzen, bzw. auszuformulieren und ggf. ergänzende Angaben vorzunehmen sowie Anlagen, wenn erforderlich, unter Angabe der vorgegebenen Anlagennummerierung einzureichen. Falls eine Anlage freiwillig abgegeben wird, ist eine dazugehörige Anlagennummer
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Information zum Qualifizierungssystem 25_8066: Qualifizierungssystem für Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Kombinationsklasse der EWE NETZ GmbH anzugeben; tragen Sie bitte sämtliche verpflichtenden und freiwilligen Nachweise mit der entsprechende Anlagenummer ein. Die Erklärungen sind von einer unterschriftberechtigten Person abzugeben. Sollten die vorgesehenen Datenfelder in den Qualifizierungsunterlagen nicht ausrei- chen, bitten wir Sie, die Informationen mit fortlaufender Nummerierung und der vorge- gebenen Struktur beizufügen.
5.4 Bewertung der Eignung
Die Abgabe des ausgefüllten Vordruck Zulassungsantrag führt nicht automatisch zum Status eines zugelassenen Bewerbers. Zunächst findet eine formale Prüfung der Qualifizierungsunterlagen (formale Richtig- keit, Vollständigkeit, Vorliegen von Ausschlussgründen) statt. Bewerber, deren Anträge die formalen Anforderungen erfüllen, werden sodann hinsichtlich ihrer Eignung anhand der genannten Eignungskriterien bewertet. Nach Abschluss der Eignungsprüfung teilt der Auftraggeber dem Bewerber seine Ent- scheidung hinsichtlich seiner Qualifizierung mit. War der Aufnahmeantrag erfolgreich, wird der Bewerber in das Verzeichnis der qualifizierten Unternehmen des Auftragge- bers aufgenommen.
5.5 Pflicht zur Aktualisierung der Qualifizierungsunterlagen
Folgende Dokumente sind von qualifizierten Unternehmen unaufgefordert einmal jähr- lich zu aktualisieren:
- die Unbedenklichkeitsbescheinigungen (der Sozialversicherung, der Berufsgenos- senschaft und des Finanzamtes),
- die Betriebshaftpflicht- und die Umweltschutzversicherung,
- die Bankerklärung. Die Zertifizierungen, z. B. ISO 9001 und 14001, sind unaufgefordert, spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Laufzeit, zu aktualisieren und dem Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, aus Gründen der Aktualität vom zu- gelassenen Bewerber auch die Erneuerung weiterer bereits vorgelegter Nachweise zu fordern. In diesem Falle müssen die aktualisierten Nachweise bis spätestens zum Zeit- punkt der nächstfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber ein- gegangen sein. Der AG behält sich vor, qualifizierte Unternehmen, deren Qualifizierungsnachweise un- vollständig geworden oder veraltet sind, nicht bei Angebotsaufforderungen zu berück- sichtigen sowie diese Unternehmen aus dem Qualifizierungssystem auszuschließen.
6 Weiteres
Aufträge, für deren Vergabe dieses Qualifizierungssystems genutzt wird, werden unter den gemäß diesem System qualifizierten Unternehmen vergeben. Nähere Informatio- nen zu den Anforderungen an die Angebotserstellung und zum Vertrag sowie Informa- tionen zur Verhandlungsphase werden mit der jeweiligen Aufforderung zur Angebots- abgabe bekanntgegeben.
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7 Nachprüfungsverfahren
7.1 Vergabekammer
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren im Falle behaupteter Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen ist die
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Deutschland eMail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943
7.2 Unzulässigkeit von Rechtsbehelfen
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hinge- wiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber inner- halb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße ge- gen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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