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Auftraggeber: Region Hannover
Projekt: Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und Betriebsleistungen
Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb Stand: 09.10.2026
Region Hannover
Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder
autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und
Betriebsleistungen
Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Auftraggeber: Region Hannover Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Vergabenummer: 510-26 (CXP4Y6JMWR2) Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (VgV) Ablauf der Abgabefrist: 09.11.2026; Eingang: 11:00 Uhr Abgabeort: Für dieses Verfahren ist ausschließlich eine elektronische Abgabe zugelassen. Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich das Deutsche Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center)
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Auftraggeber: Region Hannover
Projekt: Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und Betriebsleistungen
Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb Stand: 09.10.2026
Inhaltsverzeichnis I. Beschreibung des Beschaffungsvorhabens ........................................................... 3
II. Vertragslaufzeit und Optionen ............................................................................... 8
III. Nebenangebote / Änderungsvorschläge .............................................................. 8
IV. Hinweise zum elektronischen Vergabeportal ....................................................... 8
V. Vergabeverfahrensart ........................................................................................... 9
VI. Unterlagen ......................................................................................................... 11
VII. Vorläufiger Zeitplan des Vergabeverfahrens ..................................................... 12
VIII. Kosten/Aufwandsentschädigung ...................................................................... 12
IX. Abgabe des Teilnahmeantrags .......................................................................... 13
X. Eignungsanforderungen / Mindestanforderungen ............................................... 14
XI. Ausführungsbedingungen .................................................................................. 19
XII. Form des Teilnahmeantrags ............................................................................. 21
XIII. Auswahl der Bewerber ..................................................................................... 21
XIV. Fragen zum Teilnahmewettbewerb ................................................................. 22
XV. Besondere Bewerbungsbedingungen ............................................................... 23
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Auftraggeber: Region Hannover
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I. Beschreibung des Beschaffungsvorhabens
- Projektbeschreibung
Die Region Hannover ist Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr in der
Region Hannover. Gemeinsam mit weiteren Projektpartnern führt sie seit dem Jahr 2023
das Projekt „ALBUS – Integration von autonomen Linienbussen in der Region Hannover“ durch. Das Vorhaben wird durch das Bundesministerium für Verkehr gefördert. Der
derzeitige Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2027
Im Rahmen des Projekts sollen Elektrobusse mit automatisierter oder autonomer
Fahrfunktion beschafft und unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen erprobt
werden. Ziel des Vorhabens ist daher nicht allein die Beschaffung von Fahrzeugen,
sondern insbesondere deren Einsatz und Erprobung im öffentlichen Personennahverkehr.
Der Betrieb der Fahrzeuge soll durch ein von der Region Hannover bestimmtes
Verkehrsunternehmen erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist hierfür die ÜSTRA
Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft vorgesehen. Die Region Hannover
bleibt Auftraggeberin des vorliegenden Vergabeverfahrens.
- Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Beschaffung von Elektrobussen mit
automatisierter oder autonomer Fahrfunktion sowie deren Erprobung einschließlich der
hierfür erforderlichen Betriebs-, Unterstützungs- und sonstigen Dienstleistungen.
Die Fahrzeugbeschaffung und die Erprobung der Fahrzeuge bilden eine rechtlich
und wirtschaftlich zusammengehörende Gesamtleistung. Die sichere und
genehmigungskonforme Erprobung setzt ein enges Zusammenwirken der
Fahrzeugtechnik, der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion sowie der im Rahmen
des Erprobungsbetriebs wahrzunehmenden Halter-, Genehmigungs-, Betriebs- und
Unterstützungsaufgaben voraus. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, diese Leistungen
einheitlich an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Innerhalb dieses einheitlichen Beschaffungsvorhabens erfolgt die Fahrzeugbeschaffung
auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung. Die für die Erprobung der Fahrzeuge
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erforderlichen Dienstleistungen sind ebenfalls Bestandteil des einheitlichen
Beschaffungsvorhabens, werden jedoch außerhalb der Rahmenvereinbarung zur
Fahrzeugbeschaffung in einer gesonderten Vereinbarung für die jeweils vorgesehene und
notwendige Vertragsdauer geregelt.
Die Einzelheiten der technischen und funktionalen Anforderungen an die Fahrzeuge sowie
der im Zusammenhang mit der Erprobung zu erbringenden Leistungen werden in den
Vergabeunterlagen der Angebotsphase näher bestimmt.
2.1 Fahrzeugbeschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt, zunächst zwei Fahrzeuge verbindlich abzurufen. Diese
beiden Fahrzeuge stellen grundsätzlich die Mindestabnahmemenge dar.
Die Beschaffung wird aus Fördermitteln finanziert. Der Förderzeitraum endet am 31.
Dezember 2027. Die Verpflichtung zur Mindestabnahme steht daher unter der
Voraussetzung, dass die für die Fahrzeugbeschaffung vorgesehenen Fördermittel
innerhalb dieses Förderzeitraums abgerufen werden können. Können die Fördermittel
aufgrund des Ablaufs des Förderzeitraums oder aus sonstigen, vom Auftraggeber nicht
zu vertretenden förderrechtlichen Gründen nicht mehr in Anspruch genommen werden,
entfällt die Verpflichtung zur Mindestabnahme insoweit.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Einhaltung der für die Förderung
maßgeblichen Fristen für die Durchführung des Beschaffungsvorhabens von wesentlicher
Bedeutung ist. Die Vertragsunterlagen werden hierzu Regelungen zu den Folgen vom
Auftragnehmer zu vertretender Verzögerungen enthalten.
Soweit nicht bereits für den autonomen Betrieb genehmigte Fahrzeuge mit einer
Betriebserlaubnis gemäß § 1e Abs. 4 StVG bzw. einer Typgenehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 verfügbar sind, sollen – nach derzeitigem Stand – die zu beschaffenden Fahrzeuge auf Grundlage einer Erprobungsgenehmigung gemäß § 1i StVG in Verbindung mit § 16 AFGBV eingesetzt werden. Die Fahrzeuge
müssen daher für den vorgesehenen Erprobungsbetrieb geeignet und
genehmigungsfähig sein.
Die Rahmenvereinbarung soll zugleich die Möglichkeit eröffnen, während ihrer Laufzeit
auf die technische und genehmigungsrechtliche Entwicklung automatisierter oder
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autonomer Fahrzeuge zu reagieren. Der Auftraggeber soll insbesondere berechtigt sein,
• die beiden zunächst beschafften Fahrzeuge nach Maßgabe der
Vertragsbedingungen gegen weiterentwickelte, für einen möglichen Regelbetrieb
genehmigte Fahrzeuge auszutauschen und
• bei Bedarf ein weiteres Fahrzeug abzurufen.
Unter Berücksichtigung der zwei zunächst verbindlich abzurufenden Fahrzeuge, der
Möglichkeit des Austauschs dieser beiden Fahrzeuge sowie des möglichen Abrufs eines
weiteren Fahrzeugs können insgesamt höchstens fünf Fahrzeuge Gegenstand der
Fahrzeugbeschaffung werden. Über die Mindestabnahme von zwei Fahrzeugen hinaus
besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Die wesentlichen technischen Eckdaten der zunächst zu beschaffenden Fahrzeuge
ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
| Anforderung | Ausführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ausführung: | Niederflur-Linienomnibus | ||||
| Länge: | 8.300 mm bis 12.200mm | ||||
| Breite: | 2.400 mm bis 2.550 mm | ||||
| Anzahl Einstiegstüren: | 2 | ||||
| Rollstuhl-Plätze (bei Tür 2): | Min.1 | ||||
| Rollstuhl-Rampe | an Tür 2, im Idealfall als Kombirampe (bestehend aus einer mechanischen und einer elektrischen Rampe), mindestens eine elektrische Rampe. | ||||
| Einstiegshöhe mit und ohne Kneeling | Mit Kneeling von 250 – 270 mm | ||||
| Behindertengerechte -Sitzplätze | Min. 2 | ||||
| Sitzplätze durchschnittlich: (Klappsitze zählen als Sitze) | Min. 15 |
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Die weitergehenden technischen und funktionalen Anforderungen werden mit der
Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
2.2 Erprobung der Fahrzeuge
Die zunächst beschafften Fahrzeuge sollen im Rahmen des Projekts unter realen
Verkehrs- und Betriebsbedingungen im öffentlichen Straßenraum erprobt werden.
Maßgeblich für die Erprobung ist nach derzeitigem Planungsstand ein Zusammenwirken
zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und dem vom Auftraggeber
eingesetzten Verkehrsunternehmen vorgesehen.
Die Vorbereitung und Durchführung des Erprobungsbetriebs hat unter Beachtung der
jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfolgen. Maßgeblich
sind insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) über
Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion und deren Erprobung, insbesondere §§ 1e, 1f
und 1i StVG, die Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit
autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (AFGBV), insbesondere die
dortigen Anforderungen an den Halter, die Technische Aufsicht sowie die Erteilung und
Durchführung einer Erprobungsgenehmigung, sowie die sonstigen für Zulassung, Betrieb
und Versicherung der Fahrzeuge einschlägigen straßenverkehrs- und
versicherungsrechtlichen Vorschriften. Ergänzend sind die im Genehmigungsverfahren
ergehenden Vorgaben und Nebenbestimmungen der zuständigen Behörden,
insbesondere des Kraftfahrt-Bundesamtes, zu beachten.
Nach dem derzeit vorgesehenen Leistungsmodell soll der Auftragnehmer während der
Erprobungsphase die wesentlichen halterbezogenen Pflichten für die im
Erprobungsbetrieb eingesetzten Fahrzeuge übernehmen. Der Auftraggeber geht daher
derzeit davon aus, dass der Auftragnehmer für die Dauer der Erprobung zugleich Halter
der Fahrzeuge sein wird.
Der Auftragnehmer soll in dieser Eigenschaft die mit der Halterstellung verbundenen
gesetzlichen und behördlichen Pflichten erfüllen. Soweit für die eingesetzten Fahrzeuge
keine für den vorgesehenen Betrieb ausreichende Betriebserlaubnis oder
Typgenehmigung vorliegt, hat der Auftragnehmer die erforderliche
Erprobungsgenehmigung zu beantragen und für die Dauer des Erprobungsbetriebs
aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören nach derzeitigem Planungsstand insbesondere die
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Sicherstellung des erforderlichen Versicherungsschutzes, die Mitwirkung an bzw.
Durchführung der erforderlichen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, die
Einhaltung der sich aus der Erprobungsgenehmigung ergebenden Vorgaben sowie die
Wahrnehmung der dem Halter für den sicheren Betrieb und die Erprobung des Fahrzeugs
obliegenden Aufgaben.
Die nachfolgende Übersicht gibt die nach derzeitigem Planungsstand vorgesehene
Rollen- und Aufgabenverteilung für die Vorbereitung und Durchführung des
Erprobungsbetriebs wieder:
| Beteiligter | Voraussichtliche Rolle / wesentliche Aufgaben |
|---|---|
| Region Hannover (Auftraggeber) | Auftraggeberin des Vergabeverfahrens und Vertragspartnerin des Auftragnehmers; Festlegung des Projekt- und Erprobungsrahmens; Koordination des Gesamtprojekts ALBUS. Durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG bzw. ein anderes von der Region Hannover beauftragtes Verkehrsunternehmen: Durchführung des operativen Fahr- und Betriebsdienstes im vorgesehenen Einsatzgebiet (außerhalb der autonomen Fahrfunktionen); Bereitstellung des erforderlichen Fahr- bzw. Sicherheitsfahrpersonals; Einbindung der Fahrzeuge in die betriebliche Organisation. |
| Auftragnehmer | Lieferung der Fahrzeuge und Bereitstellung der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion; nach derzeitigem Leistungsmodell Übernahme der wesentlichen halterbezogenen Pflichten und voraussichtlich der Halterstellung während der Erprobung; Beantragung und Aufrechterhaltung der Erprobungsgenehmigung; Sicherstellung des erforderlichen Versicherungsschutzes; technische Betreuung der Fahrzeuge und der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion; Bereitstellung der Technischen Aufsicht; Schulung und Einweisung des von der ÜSTRA eingesetzten Fahr- bzw. Sicherheitsfahrpersonals. |
Die dargestellte Aufgaben- und Rollenverteilung gibt den derzeitigen Planungsstand
wieder. Sie wird unter Berücksichtigung der Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes
und der weiteren Konkretisierung des Erprobungs- und Betriebskonzepts in der
Angebotsphase abschließend festgelegt.
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II. Vertragslaufzeit und Optionen
Hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung wird auf die unter Nr. I.2.1 dargestellten Abruf-
und Austauschmöglichkeiten verwiesen. Es wird von einer Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung von bis zu vier Jahren ausgegangen. Für die Erprobung der
Fahrzeuge ist zunächst von einer festen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten
auszugehen.
Während der Mindestvertragslaufzeit soll eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen
sein. Für die anschließenden Vertragszeiträume ist eine Verlängerungs- und
Kündigungsregelung vorgesehen, die den Parteien eine angemessene
Beendigungsmöglichkeit eröffnet.
Die Einzelheiten zu Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung werden mit den
Vertragsunterlagen der Angebotsphase festgelegt.
III. Nebenangebote / Änderungsvorschläge
Nebenangebote (Angebote, die von der vorgesehenen Leistungsausführung abweichen)
sind in diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen.
Änderungsvorschläge an den Teilnahmeunterlagen sind nicht zugelassen.
IV. Hinweise zum elektronischen Vergabeportal
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird
es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur
durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche
Verfahrensinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu
eingestellte Verfahrensinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines
Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung und
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Freischaltung erfolgen.
Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren
abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren
Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das elektronische
Vergabeportal fortgeführt werden soll.
V. Vergabeverfahrensart
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme
(Teilnahmewettbewerb) gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 Vergabeverordnung (VgV)
i. V. m. § 17 VgV.
Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung und Erprobung von Elektrobussen mit
automatisierter oder autonomer Fahrfunktion. Der Auftrag umfasst damit konzeptionelle
und innovative Lösungen im Sinne des § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Zugleich weist der Auftragsgegenstand aufgrund der technischen Komplexität der
Fahrzeuge und ihrer automatisierten oder autonomen Fahrfunktion, der vorgesehenen
Erprobung unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen sowie der hiermit
verbundenen genehmigungsrechtlichen und organisatorischen Anforderungen eine
besondere Komplexität auf. Insbesondere sind die technische Ausgestaltung der
Fahrzeuge und der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion, das für die Erprobung
vorgesehene Rollen- und Betriebskonzept sowie die hierfür erforderlichen Leistungen
aufeinander abzustimmen. Der Auftrag kann daher nach Einschätzung des Auftraggebers
nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
- Ablauf des Vergabeverfahrens
Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse
bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem ggf.
nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe
aufgefordert wird.
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungs-
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voraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt
und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der
Überprüfung der Eignung der Bewerber und ggf. mit der Auswahl der Bewerber durch den
Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten
aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der
Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert.
Den ausgewählten Bewerbern – ab diesem Zeitpunkt Bieter genannt – wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Die Bieter können ein verbindliches
Erstangebot abgeben. Die Bieter werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem
Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen; ggf. finden Verhandlungs-
gespräche statt.
Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge
der Bieter nach Maßgabe der Vergabekriterien gebildet.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die
Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung
von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine
Vergabeentscheidung zu treffen.
Zudem ist eine Bemusterung vorgesehen, die sich im Mindestumfang voraussichtlich an
der Abnahmekontrolle des Kraftfahrtbundesamtes zur Erteilung einer
Erprobungsgenehmigung orientiert. Die Bemusterung wird nicht zwingend beim
Auftraggeber stattfinden. Die Einzelheiten zur Bemusterung werden zur Angebotsphase
bekannt gegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur
Bemusterung zu bitten oder vollständig auf die Durchführung der Bemusterung zu
verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu
treffen.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Durchführung von Präsentationen und
Verhandlungsgesprächen zu verzichten und den Zuschlag unmittelbar auf Grundlage der
eingereichten Erstangebote zu erteilen.
Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert.
Gegebenenfalls finden weitere Verhandlungsrunden statt.
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Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde,
den Zuschlag erteilen.
- Vergabekriterien
Die Vergabekriterien werden in der Angebotsphase bekannt gegeben. Der Preis ist nicht
das einzige Zuschlagkriterium. Bei der Bewertung der Angebote werden die folgenden
Gewichtungen zugrunde gelegt:
• 50% Anschaffungspreis der Fahrzeuge und Dienstleistungsentgelte für die
Erprobung der Fahrzeuge
• 20% Qualität (Lastenheftkonformität – Konstruktion und Ausstattung Bus) • 30% Qualität (Lastenheftkonformität – automatisierte oder autonome Fahrfunktionen)
Innerhalb der jeweiligen Kriterien findet eine Interpolation statt.
VI. Unterlagen
Mit der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb werden nachfolgende Unterlagen zur
Verfügung gestellt:
- Anlage A – Teilnahmeantrag (als ausfüllbares Word-Dokument) mit (jeweils als ausfüllbares Word-Dokument):
• Anlage A1 – Bietergemeinschaftserklärung • Anlage A2a – Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe • Anlage A2b – Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers • Anlage A3 – Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
• Anlage A4 – Erklärung zu Russland-Sanktionen • Anlage A5 – Erklärungen zur Leistungsfähigkeit • Anlage A6 – Erklärungen zur Haftpflichtversicherung • Anlage A7 – Referenzdatenblatt • Anlage A8 – Tariftreueerklärung nach dem NTVergG • Anlage A9 – Vorlage Bieterfragen und Änderungsvorschläge
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- Musterregelungen zur Tariftreue nach dem NTVergG – Dienstleistungsaufträge
VII. Vorläufiger Zeitplan des Vergabeverfahrens
| 09.10.2026 | Absendung der EU-Bekanntmachung | ||
|---|---|---|---|
| 09.11.2026 | Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge | ||
| 48. KW 2026 | Versendung der Absagen und der Aufforderung zur Angebotsabgabe | ||
| 3. KW 2027 | Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote | ||
| 08 - 10. KW 2027 | Präsentationen/Verhandlungen und Bemusterung der Fahrzeuge | ||
| 11. KW 2027 | Aufforderung zur Überarbeitung der Angebote | ||
| 14. KW 2027 | Frist zur Abgabe überarbeiteter Angebote | ||
| 16. KW 2027 | Versendung der Bieterinformation gemäß § 134 GWB | ||
| 17. KW 2027 | Zuschlagserteilung / Vertragsunterzeichnung |
Der Zeitplan ist mit Ausnahme des Termins der Absendung der EU-Bekanntmachung
sowie der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge unverbindlich.
VIII. Kosten/Aufwandsentschädigung
Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Teilnahmeantrags und des
Angebots wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, keine
Aufwandsentschädigung gezahlt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein
Ersatzanspruch des Bewerbers/Bieters.
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IX. Abgabe des Teilnahmeantrags
Der vollständige Teilnahmeantrag ist inklusive aller Anlagen über das elektronische
Vergabeportal zu übermitteln.
-
Abgabetermin: 09.11.2026, 11:00 Uhr
-
Abgabe: Für dieses Verfahren ist ausschließlich eine
elektronische Abgabe zugelassen.
Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich das Deutsche
Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center)
Der Teilnahmeantrag inklusive aller Anlagen ist über das elektronische Vergabeportal
abzugeben. Maßgeblich für die Auswertung sind die eingereichten Unterlagen. Bei der
elektronischen Abgabe genügt die einfache Textform nach § 126b BGB.
Eine Abgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.
Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag ausschließlich über das dafür beim
elektronischen Vergabeportal vorgesehene native Bietertool oder über die
webbasierte Abgabemöglichkeit, und nicht als Nachricht über das
Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss
kommen!
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und
Anforderungen des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates
oder Downloads erforderlich sein können.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des
Vergabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen:
Service-Telefonnummer: 0900-3-243837 (1,49 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)
Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.
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X. Eignungsanforderungen / Mindestanforderungen
Im Teilnahmewettbewerb werden anhand der Teilnahmeanträge und der mit den
Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten
Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit zur
Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
- Persönliche Lage des Bewerbers
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise
abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner
mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe
sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen,
Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemein-
schaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass dieder bevollmächtigte Vertreterin die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum
vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen
vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen,
deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden,
vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die
erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU)
2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemein-
schaft/Arbeitsgemeinschaft dieder bevollmächtigte Vertreterin hat mit der
Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
− dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im
Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem
und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
− dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber
zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit
gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert
werden können;
− dass sieer bestätigt, dass sieer die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die
für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag
erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten
Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
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| Hinweis: | ||
|---|---|---|
| • Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. | ||
| • Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht | ||
| werden. | ||
| • In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. | ||
| • Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen | ||
| durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. | ||
| • Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB | ||
| UND Erklärung zu Russland-Sanktionen sind für jedes Mitglied der | ||
| Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch | ||
| diese Unternehmen vorzulegen. |
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss
einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall:
• Der Bieter erklärt, dass er über eine im Rahmen und Umfang
marktübliche Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare
Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat
der EU verfügt.
• Bei einer Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft muss der
Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
| Hinweis: | ||
|---|---|---|
| • Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. | ||
| • In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. | ||
| • Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen | ||
| durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. |
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2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren im auftragsrelevanten Bereich (Herstellung und Lieferung
von Bussen) (2023, 2024, 2025).
| Hinweis: | ||
|---|---|---|
| Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der | ||
| Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die | ||
| Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. |
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift
Erklärung, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift:
• bei allen Kundenkorrespondenzen
• bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen,
Handbüchern, Betriebsanleitungen, Softwareanwendungen
• und beim innerdeutschen Einsatz von eigenen Service-Kräften sowie
beim innerdeutschen Einsatz von Service-Kräften von Nachunternehmern
mit direktem Kundenkontakt
verwendet wird.
3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)
jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Herstellung und
Lieferung von Bussen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführung / Inhaber
b) technische Fachkräfte für die Fertigung und Instandhaltung von Bussen
(allgemein)
c) technische Fachkräfte für die Fertigung und Instandhaltung von Bussen
(speziell im Segment automatisierte / autonome Busse)
d) Entwickler und Ingenieure für die automatisierte / autonome Fahrfunktion
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Projekt: Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und Betriebsleistungen
Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb Stand: 09.10.2026
e) Sonstige Beschäftigte
| Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes | ||
|---|---|---|
| Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die | ||
| Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. |
3.3 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 (bezogen auf die
Produktionsstätte der Fahrzeuge)
Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der
Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines
gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit
obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder
ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu
erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten
Gütezeichens erfüllt.
3.4 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 (bezogen auf die
Produktionsstätte der Fahrzeuge)
Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt
werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der
Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines
gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit
obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder
ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu
erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten
Gütezeichens erfüllt.
3.5 Erfahrungsnachweis des Bewerbers
in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf (5) Jahre
(ab 01.10.2021), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende
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Projekt (Herstellung und Lieferung von Bussen mit automatisierter oder autonomer
Fahrfunktion) vergleichbar sind.
Es ist mindestens ein (1) Referenzprojekt eines Auftraggebers im Sinne des § 98
GWB zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn
• mindestens ein (1) Bus (Bus = mindestens 8 Meter Fahrzeuglänge,
15 Fahrgastsitzplätzen), UND (kumulativ)
• im Raum des EWR, inkl. der Schweiz und dem Vereinigten Königreich,
in Betrieb genommen und zugelassen wurde UND (kumulativ)
• sich in einem vergleichbaren Erprobungsbetrieb für automatisierte oder
autonome Fahrfunktionen befunden haben muss oder befindet; als
vergleichbar gilt insbesondere ein Erprobungsbetrieb auf Level 4
entsprechend § 1i StVG in Verbindung mit § 16 AFGBV.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende
Angaben notwendig:
• Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
• Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts
• Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung
• Auftragswert in EUR (netto)
• Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme)
• Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der
Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht
zwingend)
XI. Ausführungsbedingungen
Tariftreueerklärung NTVergG
Mit dem Teilnahmeantrag ist die in der Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.
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| Hinweis: Bei Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied | ||
|---|---|---|
| der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie bei Einbindung von Nachunternehmen durch | ||
| jeden Nachunternehmer vorzulegen. Hierzu ist die Anlage „Tariftreueerklärung gemäß | ||
| NTVergG“ zu verwenden. |
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XII. Form des Teilnahmeantrags
Der Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber inklusive aller Anlagen über das
elektronische Vergabeportal abzugeben.
| Hinweis zur Einreichung der Unterlagen: Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer | ||
|---|---|---|
| Unterlagen die Einhaltung ggf. vorgegebener Dateiformate. Diese sind – soweit vorhanden – in | ||
| Klammern hinter dem jeweiligen Dokument angegeben (z. B. „als ausgefülltes Excel-Dokument“). | ||
| Dateiformatvorgaben: | ||
| • Falls kein konkretes Format angegeben ist, sind die Dokumente mindestens als | ||
| maschinenlesbares PDF-Dokument einzureichen. | ||
| • Achten Sie darauf, dass auch eingescannt vorliegende Textdokumente vor der Abgabe | ||
| mittels optischer Zeichenerkennung (OCR) in ein maschinenlesbares Format konvertiert | ||
| werden. | ||
| Abweichende Formate: | ||
| • Falls Sie von den angegebenen Formaten abweichen möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig eine | ||
| Bieterfrage, um abzuklären, ob das gewünschte Format vom Auftraggeber problemlos | ||
| gelesen werden kann. | ||
| Ausschlussrisiko: | ||
| • Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Angebote, die die vorgegebenen | ||
| Dateiformate nicht einhalten, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können. | ||
| In solchen Fällen gelten die Unterlagen als nicht formgerecht eingereicht. |
XIII. Auswahl der Bewerber
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem
2-stufigen Verfahren:
- Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht
wurden.
- Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und
Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen
ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen
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erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten
Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische
Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften
über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die
Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum
Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen.
XIV. Fragen zum Teilnahmewettbewerb
Anfragen können unter:
gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische
Vergabeportal erfolgt.
| Hinweis: | ||
|---|---|---|
| • Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das | ||
| elektronische Vergabeportal erfolgt. | ||
| • Der Auftraggeber bittet alle interessierten Unternehmen Bieterfragen so rechtzeitig einzureichen, | ||
| dass eine Beantwortung durch den Auftraggeber rechtzeitig vor Ende der Abgabefrist möglich | ||
| ist. | ||
| • Der Auftraggeber bittet daher Bieterfragen bis spätestens zum 28.10.2026 zu stellen, um eine | ||
| Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden. | ||
| Nutzen Sie bitte die Anlage A8 – Vorlage Bieterfragen und Änderungsvorschläge. |
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XV. Besondere Bewerbungsbedingungen
- Auftraggeber
Region Hannover
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
USt.-Id.-Nr.: DE 217952851
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
2.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters
Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des
Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen.
2.2 Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen
Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre
Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu
übermitteln.
- Wettbewerbsbeschränkungen
3.1 Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerbern/Bietern, die sich im
Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
3.2 Ebenfalls ausgeschlossen werden Bewerber/Bieter, die rechtskräftig wegen der
Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung oder Bestechung und Betruges
verurteilt worden sind.
3.3 Vor Ablauf der Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsfrist darf der Bewerber/Bieter
keinerlei Mitteilungen über seine Beteiligung am Wettbewerb und über den Inhalt
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seines Angebotes machen, sofern diese Mitteilungen einer Erfassung der
Wettbewerbsteilnehmer und der Angebote dienen.
3.4 Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/Bieter auf
Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/Bieter
wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
- Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich aller Anlagen sind in deutscher
Sprache abzufassen.
4.2 Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes sind möglichst die vom
Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden.
4.3 Teilnahmeanträge und Angebote müssen die vom Bewerber/Bieter angegebenen
Anlagen sowie die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und
Nachweise enthalten.
Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei
sein.
4.4 Teilnahmeanträge und Angebote können bis zum Ablauf der gesetzten Frist
berichtigt, geändert oder zurückgenommen werden. Die Berichtigung, Änderungen
oder Rücknahme müssen zweifelsfrei sein und der zur Abgabe vorgeschriebenen
Form entsprechen. Nur die Rücknahme eines Teilnahmeantrags oder Angebots ist
auch schriftlich oder in Textform zulässig.
4.5 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Liefer-, Vertrags- und
Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
- Angaben/Eigenerklärungen
5.1 Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der
Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem
Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise
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nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen
Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte
Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Abgabefrist nicht
älter als 12 Monate, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes
folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen). Ausländische Bewerber/Bieter haben
gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige
Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich
anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5.2 Die Eigenerklärungen können auch mit Hilfe der EEE „Einheitliche Europäische
Eigenerklärung“ sowie der eEEE „elektronische Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de abgegeben werden. Der Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-
europaeischen-eigenerklaerung.html
- Nachunternehmer (Unteraufträge, Eignungsleihe)
6.1 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines
Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer
Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen.
6.2 Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten
der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet
sind. Er hat die Namen, die gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser
Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen vorzulegen.
6.3 Nimmt der Bewerber/Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten
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anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese neben dem Bewerber/Bieter
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung haften.
Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers
vorzulegen.
6.4 Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit, wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder
die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diejenigen Leistungen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden, von dem/den anderen Unternehmen erbracht werden und die anderen
Unternehmen als Nachunternehmer benannt werden.
- Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Mit dem Ausdruck
„Bewerber/Bieter“ sind in den Vergabeunterlagen daher auch Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften gemeint. Jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen
genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben zu erbringen. Die
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
− in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
− in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
− dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
− dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- Mehrfachbeteiligungen
8.1 Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft/Arbeits-
gemeinschaft) sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann
als Mitglieder einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft auftreten oder für
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mehrere Bewerber/Bieter eingebunden werden (Mehrfachbeteiligungen), wenn
der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Einflussnahme-
möglichkeit auf die Teilnahmeanträge und Angebote mehrerer Bewerber/Bieter
besteht.
8.2 Sofern sich mehrere verbundene Konzernunternehmen (einzeln und als Mitglied
einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft) am Verfahren beteiligen, so haben
diese ebenfalls den Nachweis zu erbringen, dass der Geheimwettbewerb
zwischen den verbundenen Konzernunternehmen gewahrt ist, insbesondere keine
Einflussnahmemöglichkeit auf die Teilnahmeanträge und Angebote mehrerer
Bewerber/Bieter besteht.
8.3 Der Auftraggeber behält sich die Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten (auch
Nachunternehmer) zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entsprechender
Versicherungen vor.
- Haftungsausschluss
Der Auftraggeber haftet für unvollständige bzw. unrichtige Angaben in den
Vergabeunterlagen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung
10.1 Auftraggeber und Bewerber/Bieter verpflichten sich, im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangte Informationen – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens – streng vertraulich zu behandeln. Hierzu sind auch durch jeden mit der Erstellung bzw. Auswertung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter
oder hiermit beauftragte Dritte sowie etwaige durch den Bewerber/Bieter
einbezogenen Nachunternehmen und Lieferanten zu verpflichten.
10.2 Die vom Auftraggeber dem Bewerber/Bieter überlassenen Vergabeunterlagen
dürfen ausschließlich zur Erstellung des Teilnahmeantrags und/oder des Angebots
bzw. im Auftragsfall zur Leistungserbringung verwendet werden. Jede
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Verwendung für andere Zwecke, Veröffentlichung und/oder Weitergabe an Dritte,
auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
10.3 Die Namen der Bewerber/Bieter, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligen,
werden vom Auftraggeber vertraulich behandelt. Die eingereichten Teilnahme-
anträge und Angebote einschließlich der Anlagen werden auch nach Abschluss
des Vergabeverfahrens sorgfältig verwahrt und vertraulich behandelt.
- Rügen
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der
Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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- Vergabenachprüfstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2D-21339 Lüneburg
Tel.: +49 4131 / 15-3306, -3307 und -3308,
Fax: +49 4131 / 15-2943
- Datenschutz (Informationen nach Art. 13, 14 und 21 DS-GVO)
13.1 Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist der Auftraggeber im Sinne
der besonderen Bewerbungsbedingungen.
13.2 Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die nachfolgenden Daten von den
Bewerbern/Bietern verarbeitet:
• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bewerbern/Bietern, soweit es sich
um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und
Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der
Bewerber/Bieter (z. B. Vorname und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse,
Telefonnummer).
• Daten zur Qualifikation und Eignung der vom Bewerber/Bieter eingesetzten
Beschäftigten und Referenzen über in der Vergangenheit vom
Bewerber/Bieter ausgeführte vergleichbare Leistungen (nebst persönlicher
Kontaktdaten der Ansprechpartner). Die Bewerber/Bieter müssen jeweils vor
der Benennung sicherstellen, dass die Ansprechpartner in die Weitergabe der
persönlichen Kontaktdaten und die Angabe der Referenzen eingewilligt
haben.
Diese Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und dem
Vergabevermerk beigelegt.
13.3 Der Auftraggeber hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die vergaberechtlichen
Bestimmungen zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen
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Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeordnung (VgV), Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die Vergabe- und Vertragsordnung
für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie
die jeweiligen vergaberechtlichen Bestimmungen des Landes- und des
Haushaltsrechts.
Die Daten werden gestützt auf folgende Rechtsgrundlagen verarbeitet:
• Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i. V. m. § 97 Abs. 1 GWB und §§ 122 ff.
GWB (bzw. i. V. m. den entsprechenden landes- oder haushaltsrechtlichen
Bestimmungen)
• Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO i. V. m. § 97 Abs. 1 GWB und §§ 122 ff.
GWB (bzw. i. V. m. den entsprechenden landes- oder haushaltsrechtlichen
Bestimmungen).
• Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO
13.4 Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung dieser
Daten gesetzlich zulässig ist oder die Bewerber/Bieter in die Übermittlung der
Daten eingewilligt haben:
• Weitergabe von Daten an öffentliche Stellen oder Institutionen (Behörden,
zum Beispiel im Rahmen einer Strafverfolgung) bei Vorliegen einer rechtlichen
Verpflichtung.
• Weitergabe von Daten an die entsprechende Behörde bei Einholung einer
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bzw. Wettbewerbsregister).
• Weitergabe von Daten an die unterlegenen Bewerber/Bieter, die (soweit
erforderlich) einen Antrag auf die Unterrichtung über die Merkmale und
Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen
Bieters gestellt haben.
• Soweit bei bestimmten Verfahrensarten ein vergaberechtliches Erfordernis
besteht, wird für die Dauer von drei Monaten über den vergebenen Auftrag auf
der Internetseite des Auftraggebers informiert.
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• Weitergabe von Daten an die Vergabenachprüfstelle im Sinne dieser
besonderen Bewerbungsbedingungen zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sowie an die zuständigen Gerichte
im Falle von sofortigen Beschwerden oder Klagen.
• Weitergabe von Daten an vom Auftraggeber eingesetzte Auftragsverarbeiter
(z. B. im Bereich der Beratungs-, IT- oder Druckdienstleistungen), die die
Daten der Bewerber/Bieter weisungsgebunden für ihn verarbeiten. Wenn der
Auftraggeber für die Erfüllung seiner Aufgaben ein Unternehmen beauftragt,
beachtet er stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe
der Daten der Bewerber/Bieter erfolgt insbesondere nur nach dem Abschluss
von Verträgen zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DS-GVO).
• Wenn es für die Durchführung des Vertrages mit dem späteren Auftragnehmer
erforderlich ist, gibt der Auftraggeber dessen Daten beispielsweise an Banken
oder Versanddienstleister weiter.
13.5 Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten der
Bewerber/Bieter gelten grundsätzlich die (landes-)rechtlichen Aufbewahrungs-
fristen für Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus unterliegen der Auftraggeber weiteren Aufbewahrungs- und
Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch
oder dem Steuerrecht ergeben. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten
bestehen, werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der
Aufbewahrungspflicht gespeichert. Die Speicherdauer richtet sich zudem nach den
gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber
auch bis zu dreißig Jahre betragen können. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht
wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt
eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.
13.6 Die personenbezogenen Daten der Bewerber/Bieter werden grundsätzlich nur in
Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union
verarbeitet. Eine Übermittlung in ein Drittland kommt nur dann in Frage, wenn der
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Bewerber/Bieter dem Auftraggeber seine Einwilligung erteilt hat oder wenn der
Auftraggeber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO
unter Berücksichtigung der Standardvertragsklauseln der Europäischen Union
oder anderen geeigneten Garantien abgeschlossen hat.
13.7 Den Bewerbern/Bietern stehen die nachfolgenden Rechte aus der DS-GVO zu:
• Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben das Recht
auf Auskunft zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben das
Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten. Unter
Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
• Recht auf Löschung / Recht auf „Vergessenwerden“ (Art. 17 DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben das Recht auf Löschung personenbezogener Daten,
insbesondere wenn die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden,
nicht mehr notwendig sind oder sie eine Einwilligung widerrufen haben.
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung / Sperrung (Art. 18 DS-GVO): Die
Bewerber/Bieter haben das Recht auf Einschränkung, insbesondere wenn die
Richtigkeit der personenbezogenen Daten von den Bewerbern/Bietern
bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Auftraggeber ermöglicht,
die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben
das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem
Auftraggeber bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesbaren Format zu erhalten, und das Recht, diese Daten einem
anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Auftraggeber zu
übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder auf einem
Vertrag beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
• Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben das
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten,
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insbesondere bei einer Verarbeitung zur Betreibung von Direktwerbung. Sie
haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbe-
zogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO
(Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt,
Widerspruch einzulegen.
• Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22
DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung
entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht,
wenn die Entscheidung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags
erforderlich ist, aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und diese
Vorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung ihrer Rechte und
Freiheiten sowie ihrer berechtigten Interessen enthalten oder mit ihrer
ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
• Beschwerderecht (Art. 77 DGVO): Die Bewerber/Bieter haben das Recht, sich
über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch den Auftraggeber bei
einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Eine Liste der
Landesdatenschutzbeauftragten sowie ihrer Kontaktdaten können unter
diesem Link abgerufen werden.
13.8 Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. e) DS-
GVO regelmäßig für die Anbahnung, den Abschluss, die Abwicklung und
Rückabwicklung eines Vertrages erforderlich. Für den Fall, dass Bewerber/Bieter
die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, ist dem
Auftraggeber ein Abschluss und eine Erfüllung eines Vertrages mit ihnen nicht
möglich.
13.9 Der Auftraggeber hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen
diesen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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Der Datenschutzbeauftragte
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Datenschutz@region-hannover.de
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