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Elektrobusse mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion samt Erprobung und Betrieb

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Auftraggeber: Region Hannover

Projekt: Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und Betriebsleistungen

Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb Stand: 09.10.2026

Region Hannover

Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder

autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und

Betriebsleistungen

Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Auftraggeber: Region Hannover Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Vergabenummer: 510-26 (CXP4Y6JMWR2) Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (VgV) Ablauf der Abgabefrist: 09.11.2026; Eingang: 11:00 Uhr Abgabeort: Für dieses Verfahren ist ausschließlich eine elektronische Abgabe zugelassen. Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich das Deutsche Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center)

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Auftraggeber: Region Hannover

Projekt: Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und Betriebsleistungen

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Inhaltsverzeichnis I. Beschreibung des Beschaffungsvorhabens ........................................................... 3

II. Vertragslaufzeit und Optionen ............................................................................... 8

III. Nebenangebote / Änderungsvorschläge .............................................................. 8

IV. Hinweise zum elektronischen Vergabeportal ....................................................... 8

V. Vergabeverfahrensart ........................................................................................... 9

VI. Unterlagen ......................................................................................................... 11

VII. Vorläufiger Zeitplan des Vergabeverfahrens ..................................................... 12

VIII. Kosten/Aufwandsentschädigung ...................................................................... 12

IX. Abgabe des Teilnahmeantrags .......................................................................... 13

X. Eignungsanforderungen / Mindestanforderungen ............................................... 14

XI. Ausführungsbedingungen .................................................................................. 19

XII. Form des Teilnahmeantrags ............................................................................. 21

XIII. Auswahl der Bewerber ..................................................................................... 21

XIV. Fragen zum Teilnahmewettbewerb ................................................................. 22

XV. Besondere Bewerbungsbedingungen ............................................................... 23

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Projekt: Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion einschließlich Erprobungs- und Betriebsleistungen

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I. Beschreibung des Beschaffungsvorhabens

  1. Projektbeschreibung

Die Region Hannover ist Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr in der

Region Hannover. Gemeinsam mit weiteren Projektpartnern führt sie seit dem Jahr 2023

das Projekt „ALBUS – Integration von autonomen Linienbussen in der Region Hannover“ durch. Das Vorhaben wird durch das Bundesministerium für Verkehr gefördert. Der

derzeitige Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2027

Im Rahmen des Projekts sollen Elektrobusse mit automatisierter oder autonomer

Fahrfunktion beschafft und unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen erprobt

werden. Ziel des Vorhabens ist daher nicht allein die Beschaffung von Fahrzeugen,

sondern insbesondere deren Einsatz und Erprobung im öffentlichen Personennahverkehr.

Der Betrieb der Fahrzeuge soll durch ein von der Region Hannover bestimmtes

Verkehrsunternehmen erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist hierfür die ÜSTRA

Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft vorgesehen. Die Region Hannover

bleibt Auftraggeberin des vorliegenden Vergabeverfahrens.

  1. Gegenstand des Auftrags

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Beschaffung von Elektrobussen mit

automatisierter oder autonomer Fahrfunktion sowie deren Erprobung einschließlich der

hierfür erforderlichen Betriebs-, Unterstützungs- und sonstigen Dienstleistungen.

Die Fahrzeugbeschaffung und die Erprobung der Fahrzeuge bilden eine rechtlich

und wirtschaftlich zusammengehörende Gesamtleistung. Die sichere und

genehmigungskonforme Erprobung setzt ein enges Zusammenwirken der

Fahrzeugtechnik, der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion sowie der im Rahmen

des Erprobungsbetriebs wahrzunehmenden Halter-, Genehmigungs-, Betriebs- und

Unterstützungsaufgaben voraus. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, diese Leistungen

einheitlich an einen Auftragnehmer zu vergeben.

Innerhalb dieses einheitlichen Beschaffungsvorhabens erfolgt die Fahrzeugbeschaffung

auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung. Die für die Erprobung der Fahrzeuge

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erforderlichen Dienstleistungen sind ebenfalls Bestandteil des einheitlichen

Beschaffungsvorhabens, werden jedoch außerhalb der Rahmenvereinbarung zur

Fahrzeugbeschaffung in einer gesonderten Vereinbarung für die jeweils vorgesehene und

notwendige Vertragsdauer geregelt.

Die Einzelheiten der technischen und funktionalen Anforderungen an die Fahrzeuge sowie

der im Zusammenhang mit der Erprobung zu erbringenden Leistungen werden in den

Vergabeunterlagen der Angebotsphase näher bestimmt.

2.1 Fahrzeugbeschaffung

Der Auftraggeber beabsichtigt, zunächst zwei Fahrzeuge verbindlich abzurufen. Diese

beiden Fahrzeuge stellen grundsätzlich die Mindestabnahmemenge dar.

Die Beschaffung wird aus Fördermitteln finanziert. Der Förderzeitraum endet am 31.

Dezember 2027. Die Verpflichtung zur Mindestabnahme steht daher unter der

Voraussetzung, dass die für die Fahrzeugbeschaffung vorgesehenen Fördermittel

innerhalb dieses Förderzeitraums abgerufen werden können. Können die Fördermittel

aufgrund des Ablaufs des Förderzeitraums oder aus sonstigen, vom Auftraggeber nicht

zu vertretenden förderrechtlichen Gründen nicht mehr in Anspruch genommen werden,

entfällt die Verpflichtung zur Mindestabnahme insoweit.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Einhaltung der für die Förderung

maßgeblichen Fristen für die Durchführung des Beschaffungsvorhabens von wesentlicher

Bedeutung ist. Die Vertragsunterlagen werden hierzu Regelungen zu den Folgen vom

Auftragnehmer zu vertretender Verzögerungen enthalten.

Soweit nicht bereits für den autonomen Betrieb genehmigte Fahrzeuge mit einer

Betriebserlaubnis gemäß § 1e Abs. 4 StVG bzw. einer Typgenehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 verfügbar sind, sollen – nach derzeitigem Stand – die zu beschaffenden Fahrzeuge auf Grundlage einer Erprobungsgenehmigung gemäß § 1i StVG in Verbindung mit § 16 AFGBV eingesetzt werden. Die Fahrzeuge

müssen daher für den vorgesehenen Erprobungsbetrieb geeignet und

genehmigungsfähig sein.

Die Rahmenvereinbarung soll zugleich die Möglichkeit eröffnen, während ihrer Laufzeit

auf die technische und genehmigungsrechtliche Entwicklung automatisierter oder

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autonomer Fahrzeuge zu reagieren. Der Auftraggeber soll insbesondere berechtigt sein,

• die beiden zunächst beschafften Fahrzeuge nach Maßgabe der

Vertragsbedingungen gegen weiterentwickelte, für einen möglichen Regelbetrieb

genehmigte Fahrzeuge auszutauschen und

• bei Bedarf ein weiteres Fahrzeug abzurufen.

Unter Berücksichtigung der zwei zunächst verbindlich abzurufenden Fahrzeuge, der

Möglichkeit des Austauschs dieser beiden Fahrzeuge sowie des möglichen Abrufs eines

weiteren Fahrzeugs können insgesamt höchstens fünf Fahrzeuge Gegenstand der

Fahrzeugbeschaffung werden. Über die Mindestabnahme von zwei Fahrzeugen hinaus

besteht keine Abnahmeverpflichtung.

Die wesentlichen technischen Eckdaten der zunächst zu beschaffenden Fahrzeuge

ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

AnforderungAusführung
Ausführung:Niederflur-Linienomnibus
Länge:8.300 mm bis 12.200mm
Breite:2.400 mm bis 2.550 mm
Anzahl Einstiegstüren:2
Rollstuhl-Plätze (bei Tür 2):Min.1
Rollstuhl-Rampean Tür 2, im Idealfall als Kombirampe (bestehend aus einer mechanischen und einer elektrischen Rampe), mindestens eine elektrische Rampe.
Einstiegshöhe mit und ohne KneelingMit Kneeling von 250 – 270 mm
Behindertengerechte -SitzplätzeMin. 2
Sitzplätze durchschnittlich: (Klappsitze zählen als Sitze)Min. 15

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Die weitergehenden technischen und funktionalen Anforderungen werden mit der

Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.

2.2 Erprobung der Fahrzeuge

Die zunächst beschafften Fahrzeuge sollen im Rahmen des Projekts unter realen

Verkehrs- und Betriebsbedingungen im öffentlichen Straßenraum erprobt werden.

Maßgeblich für die Erprobung ist nach derzeitigem Planungsstand ein Zusammenwirken

zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und dem vom Auftraggeber

eingesetzten Verkehrsunternehmen vorgesehen.

Die Vorbereitung und Durchführung des Erprobungsbetriebs hat unter Beachtung der

jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfolgen. Maßgeblich

sind insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) über

Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion und deren Erprobung, insbesondere §§ 1e, 1f

und 1i StVG, die Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit

autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (AFGBV), insbesondere die

dortigen Anforderungen an den Halter, die Technische Aufsicht sowie die Erteilung und

Durchführung einer Erprobungsgenehmigung, sowie die sonstigen für Zulassung, Betrieb

und Versicherung der Fahrzeuge einschlägigen straßenverkehrs- und

versicherungsrechtlichen Vorschriften. Ergänzend sind die im Genehmigungsverfahren

ergehenden Vorgaben und Nebenbestimmungen der zuständigen Behörden,

insbesondere des Kraftfahrt-Bundesamtes, zu beachten.

Nach dem derzeit vorgesehenen Leistungsmodell soll der Auftragnehmer während der

Erprobungsphase die wesentlichen halterbezogenen Pflichten für die im

Erprobungsbetrieb eingesetzten Fahrzeuge übernehmen. Der Auftraggeber geht daher

derzeit davon aus, dass der Auftragnehmer für die Dauer der Erprobung zugleich Halter

der Fahrzeuge sein wird.

Der Auftragnehmer soll in dieser Eigenschaft die mit der Halterstellung verbundenen

gesetzlichen und behördlichen Pflichten erfüllen. Soweit für die eingesetzten Fahrzeuge

keine für den vorgesehenen Betrieb ausreichende Betriebserlaubnis oder

Typgenehmigung vorliegt, hat der Auftragnehmer die erforderliche

Erprobungsgenehmigung zu beantragen und für die Dauer des Erprobungsbetriebs

aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören nach derzeitigem Planungsstand insbesondere die

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Sicherstellung des erforderlichen Versicherungsschutzes, die Mitwirkung an bzw.

Durchführung der erforderlichen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, die

Einhaltung der sich aus der Erprobungsgenehmigung ergebenden Vorgaben sowie die

Wahrnehmung der dem Halter für den sicheren Betrieb und die Erprobung des Fahrzeugs

obliegenden Aufgaben.

Die nachfolgende Übersicht gibt die nach derzeitigem Planungsstand vorgesehene

Rollen- und Aufgabenverteilung für die Vorbereitung und Durchführung des

Erprobungsbetriebs wieder:

BeteiligterVoraussichtliche Rolle / wesentliche Aufgaben
Region Hannover (Auftraggeber)Auftraggeberin des Vergabeverfahrens und Vertragspartnerin des Auftragnehmers; Festlegung des Projekt- und Erprobungsrahmens; Koordination des Gesamtprojekts ALBUS. Durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG bzw. ein anderes von der Region Hannover beauftragtes Verkehrsunternehmen: Durchführung des operativen Fahr- und Betriebsdienstes im vorgesehenen Einsatzgebiet (außerhalb der autonomen Fahrfunktionen); Bereitstellung des erforderlichen Fahr- bzw. Sicherheitsfahrpersonals; Einbindung der Fahrzeuge in die betriebliche Organisation.
AuftragnehmerLieferung der Fahrzeuge und Bereitstellung der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion; nach derzeitigem Leistungsmodell Übernahme der wesentlichen halterbezogenen Pflichten und voraussichtlich der Halterstellung während der Erprobung; Beantragung und Aufrechterhaltung der Erprobungsgenehmigung; Sicherstellung des erforderlichen Versicherungsschutzes; technische Betreuung der Fahrzeuge und der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion; Bereitstellung der Technischen Aufsicht; Schulung und Einweisung des von der ÜSTRA eingesetzten Fahr- bzw. Sicherheitsfahrpersonals.

Die dargestellte Aufgaben- und Rollenverteilung gibt den derzeitigen Planungsstand

wieder. Sie wird unter Berücksichtigung der Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes

und der weiteren Konkretisierung des Erprobungs- und Betriebskonzepts in der

Angebotsphase abschließend festgelegt.

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II. Vertragslaufzeit und Optionen

Hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung wird auf die unter Nr. I.2.1 dargestellten Abruf-

und Austauschmöglichkeiten verwiesen. Es wird von einer Gesamtlaufzeit der

Rahmenvereinbarung von bis zu vier Jahren ausgegangen. Für die Erprobung der

Fahrzeuge ist zunächst von einer festen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten

auszugehen.

Während der Mindestvertragslaufzeit soll eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen

sein. Für die anschließenden Vertragszeiträume ist eine Verlängerungs- und

Kündigungsregelung vorgesehen, die den Parteien eine angemessene

Beendigungsmöglichkeit eröffnet.

Die Einzelheiten zu Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung werden mit den

Vertragsunterlagen der Angebotsphase festgelegt.

III. Nebenangebote / Änderungsvorschläge

Nebenangebote (Angebote, die von der vorgesehenen Leistungsausführung abweichen)

sind in diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen.

Änderungsvorschläge an den Teilnahmeunterlagen sind nicht zugelassen.

IV. Hinweise zum elektronischen Vergabeportal

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.

Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird

es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur

durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche

Verfahrensinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu

eingestellte Verfahrensinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines

Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung und

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Freischaltung erfolgen.

Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren

abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren

Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das elektronische

Vergabeportal fortgeführt werden soll.

V. Vergabeverfahrensart

Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines

Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme

(Teilnahmewettbewerb) gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 Vergabeverordnung (VgV)

i. V. m. § 17 VgV.

Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung und Erprobung von Elektrobussen mit

automatisierter oder autonomer Fahrfunktion. Der Auftrag umfasst damit konzeptionelle

und innovative Lösungen im Sinne des § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV.

Zugleich weist der Auftragsgegenstand aufgrund der technischen Komplexität der

Fahrzeuge und ihrer automatisierten oder autonomen Fahrfunktion, der vorgesehenen

Erprobung unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen sowie der hiermit

verbundenen genehmigungsrechtlichen und organisatorischen Anforderungen eine

besondere Komplexität auf. Insbesondere sind die technische Ausgestaltung der

Fahrzeuge und der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion, das für die Erprobung

vorgesehene Rollen- und Betriebskonzept sowie die hierfür erforderlichen Leistungen

aufeinander abzustimmen. Der Auftrag kann daher nach Einschätzung des Auftraggebers

nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV).

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens

Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse

bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem ggf.

nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe

aufgefordert wird.

Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungs-

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voraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen

und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt

und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der

Überprüfung der Eignung der Bewerber und ggf. mit der Auswahl der Bewerber durch den

Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten

aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der

Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert.

Den ausgewählten Bewerbern – ab diesem Zeitpunkt Bieter genannt – wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Die Bieter können ein verbindliches

Erstangebot abgeben. Die Bieter werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem

Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen; ggf. finden Verhandlungs-

gespräche statt.

Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge

der Bieter nach Maßgabe der Vergabekriterien gebildet.

Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die

Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung

von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine

Vergabeentscheidung zu treffen.

Zudem ist eine Bemusterung vorgesehen, die sich im Mindestumfang voraussichtlich an

der Abnahmekontrolle des Kraftfahrtbundesamtes zur Erteilung einer

Erprobungsgenehmigung orientiert. Die Bemusterung wird nicht zwingend beim

Auftraggeber stattfinden. Die Einzelheiten zur Bemusterung werden zur Angebotsphase

bekannt gegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur

Bemusterung zu bitten oder vollständig auf die Durchführung der Bemusterung zu

verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu

treffen.

Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Durchführung von Präsentationen und

Verhandlungsgesprächen zu verzichten und den Zuschlag unmittelbar auf Grundlage der

eingereichten Erstangebote zu erteilen.

Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert.

Gegebenenfalls finden weitere Verhandlungsrunden statt.

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Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde,

den Zuschlag erteilen.

  1. Vergabekriterien

Die Vergabekriterien werden in der Angebotsphase bekannt gegeben. Der Preis ist nicht

das einzige Zuschlagkriterium. Bei der Bewertung der Angebote werden die folgenden

Gewichtungen zugrunde gelegt:

• 50% Anschaffungspreis der Fahrzeuge und Dienstleistungsentgelte für die

Erprobung der Fahrzeuge

• 20% Qualität (Lastenheftkonformität – Konstruktion und Ausstattung Bus) • 30% Qualität (Lastenheftkonformität – automatisierte oder autonome Fahrfunktionen)

Innerhalb der jeweiligen Kriterien findet eine Interpolation statt.

VI. Unterlagen

Mit der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb werden nachfolgende Unterlagen zur

Verfügung gestellt:

  1. Anlage A – Teilnahmeantrag (als ausfüllbares Word-Dokument) mit (jeweils als ausfüllbares Word-Dokument):

• Anlage A1 – Bietergemeinschaftserklärung • Anlage A2a – Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe • Anlage A2b – Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers • Anlage A3 – Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

• Anlage A4 – Erklärung zu Russland-Sanktionen • Anlage A5 – Erklärungen zur Leistungsfähigkeit • Anlage A6 – Erklärungen zur Haftpflichtversicherung • Anlage A7 – Referenzdatenblatt • Anlage A8 – Tariftreueerklärung nach dem NTVergG • Anlage A9 – Vorlage Bieterfragen und Änderungsvorschläge

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  1. Musterregelungen zur Tariftreue nach dem NTVergG – Dienstleistungsaufträge

VII. Vorläufiger Zeitplan des Vergabeverfahrens

09.10.2026Absendung der EU-Bekanntmachung
09.11.2026Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
48. KW 2026Versendung der Absagen und der Aufforderung zur Angebotsabgabe
3. KW 2027Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote
08 - 10. KW 2027Präsentationen/Verhandlungen und Bemusterung der Fahrzeuge
11. KW 2027Aufforderung zur Überarbeitung der Angebote
14. KW 2027Frist zur Abgabe überarbeiteter Angebote
16. KW 2027Versendung der Bieterinformation gemäß § 134 GWB
17. KW 2027Zuschlagserteilung / Vertragsunterzeichnung

Der Zeitplan ist mit Ausnahme des Termins der Absendung der EU-Bekanntmachung

sowie der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge unverbindlich.

VIII. Kosten/Aufwandsentschädigung

Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Teilnahmeantrags und des

Angebots wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, keine

Aufwandsentschädigung gezahlt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein

Ersatzanspruch des Bewerbers/Bieters.

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IX. Abgabe des Teilnahmeantrags

Der vollständige Teilnahmeantrag ist inklusive aller Anlagen über das elektronische

Vergabeportal zu übermitteln.

  1. Abgabetermin: 09.11.2026, 11:00 Uhr

  2. Abgabe: Für dieses Verfahren ist ausschließlich eine

elektronische Abgabe zugelassen.

Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich das Deutsche

Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center)

Der Teilnahmeantrag inklusive aller Anlagen ist über das elektronische Vergabeportal

abzugeben. Maßgeblich für die Auswertung sind die eingereichten Unterlagen. Bei der

elektronischen Abgabe genügt die einfache Textform nach § 126b BGB.

Eine Abgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.

Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag ausschließlich über das dafür beim

elektronischen Vergabeportal vorgesehene native Bietertool oder über die

webbasierte Abgabemöglichkeit, und nicht als Nachricht über das

Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss

kommen!

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und

Anforderungen des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates

oder Downloads erforderlich sein können.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des

Vergabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen:

Service-Telefonnummer: 0900-3-243837 (1,49 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)

Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.

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X. Eignungsanforderungen / Mindestanforderungen

Im Teilnahmewettbewerb werden anhand der Teilnahmeanträge und der mit den

Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten

Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit zur

Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

  1. Persönliche Lage des Bewerbers

Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise

abzugeben:

1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner

mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.

1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe

sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen,

Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.

1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem

Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemein-

schaftserklärung vorzulegen,

a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung

des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,

c) dass dieder bevollmächtigte Vertreterin die Mitglieder gegenüber dem

Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

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1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum

vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen

vorzulegen.

1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen,

deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden,

vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die

erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.

1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.

1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.

1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung

(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU)

2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemein-

schaft/Arbeitsgemeinschaft dieder bevollmächtigte Vertreterin hat mit der

Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,

− dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im

Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem

und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;

− dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber

zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit

gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert

werden können;

− dass sieer bestätigt, dass sieer die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb

einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die

für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag

erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten

Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.

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Hinweis:
• Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend.
• Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht
werden.
• In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten.
• Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen
durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
• Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
UND Erklärung zu Russland-Sanktionen sind für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch
diese Unternehmen vorzulegen.
  1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:

2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss

einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall:

• Der Bieter erklärt, dass er über eine im Rahmen und Umfang

marktübliche Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare

Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat

der EU verfügt.

• Bei einer Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft muss der

Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

Hinweis:
• Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend.
• In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten.
• Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen
durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

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2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahren im auftragsrelevanten Bereich (Herstellung und Lieferung

von Bussen) (2023, 2024, 2025).

Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
  1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:

3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift

Erklärung, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift:

• bei allen Kundenkorrespondenzen

• bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen,

Handbüchern, Betriebsanleitungen, Softwareanwendungen

• und beim innerdeutschen Einsatz von eigenen Service-Kräften sowie

beim innerdeutschen Einsatz von Service-Kräften von Nachunternehmern

mit direktem Kundenkontakt

verwendet wird.

3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)

jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Herstellung und

Lieferung von Bussen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:

a) Geschäftsführung / Inhaber

b) technische Fachkräfte für die Fertigung und Instandhaltung von Bussen

(allgemein)

c) technische Fachkräfte für die Fertigung und Instandhaltung von Bussen

(speziell im Segment automatisierte / autonome Busse)

d) Entwickler und Ingenieure für die automatisierte / autonome Fahrfunktion

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e) Sonstige Beschäftigte

Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

3.3 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 (bezogen auf die

Produktionsstätte der Fahrzeuge)

Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden.

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der

Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines

gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit

obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder

ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu

erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten

Gütezeichens erfüllt.

3.4 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 (bezogen auf die

Produktionsstätte der Fahrzeuge)

Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt

werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der

Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines

gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit

obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder

ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu

erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten

Gütezeichens erfüllt.

3.5 Erfahrungsnachweis des Bewerbers

in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf (5) Jahre

(ab 01.10.2021), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende

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Projekt (Herstellung und Lieferung von Bussen mit automatisierter oder autonomer

Fahrfunktion) vergleichbar sind.

Es ist mindestens ein (1) Referenzprojekt eines Auftraggebers im Sinne des § 98

GWB zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.

Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn

• mindestens ein (1) Bus (Bus = mindestens 8 Meter Fahrzeuglänge,

15 Fahrgastsitzplätzen), UND (kumulativ)

• im Raum des EWR, inkl. der Schweiz und dem Vereinigten Königreich,

in Betrieb genommen und zugelassen wurde UND (kumulativ)

• sich in einem vergleichbaren Erprobungsbetrieb für automatisierte oder

autonome Fahrfunktionen befunden haben muss oder befindet; als

vergleichbar gilt insbesondere ein Erprobungsbetrieb auf Level 4

entsprechend § 1i StVG in Verbindung mit § 16 AFGBV.

Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende

Angaben notwendig:

• Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)

• Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts

• Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung

• Auftragswert in EUR (netto)

• Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme)

• Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der

Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht

zwingend)

XI. Ausführungsbedingungen

Tariftreueerklärung NTVergG

Mit dem Teilnahmeantrag ist die in der Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung

der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem

Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.

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Hinweis: Bei Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie bei Einbindung von Nachunternehmen durch
jeden Nachunternehmer vorzulegen. Hierzu ist die Anlage „Tariftreueerklärung gemäß
NTVergG“ zu verwenden.

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Auftraggeber: Region Hannover

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XII. Form des Teilnahmeantrags

Der Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber inklusive aller Anlagen über das

elektronische Vergabeportal abzugeben.

Hinweis zur Einreichung der Unterlagen: Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer
Unterlagen die Einhaltung ggf. vorgegebener Dateiformate. Diese sind – soweit vorhanden – in
Klammern hinter dem jeweiligen Dokument angegeben (z. B. „als ausgefülltes Excel-Dokument“).
Dateiformatvorgaben:
• Falls kein konkretes Format angegeben ist, sind die Dokumente mindestens als
maschinenlesbares PDF-Dokument einzureichen.
• Achten Sie darauf, dass auch eingescannt vorliegende Textdokumente vor der Abgabe
mittels optischer Zeichenerkennung (OCR) in ein maschinenlesbares Format konvertiert
werden.
Abweichende Formate:
• Falls Sie von den angegebenen Formaten abweichen möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig eine
Bieterfrage, um abzuklären, ob das gewünschte Format vom Auftraggeber problemlos
gelesen werden kann.
Ausschlussrisiko:
• Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Angebote, die die vorgegebenen
Dateiformate nicht einhalten, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können.
In solchen Fällen gelten die Unterlagen als nicht formgerecht eingereicht.

XIII. Auswahl der Bewerber

Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem

2-stufigen Verfahren:

  1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht

wurden.

  1. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und

Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen

ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen

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Auftraggeber: Region Hannover

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erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten

Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische

Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften

über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die

Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum

Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen.

XIV. Fragen zum Teilnahmewettbewerb

Anfragen können unter:

http://www.dtvp.de/Center

gestellt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische

Vergabeportal erfolgt.

Hinweis:
• Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das
elektronische Vergabeportal erfolgt.
• Der Auftraggeber bittet alle interessierten Unternehmen Bieterfragen so rechtzeitig einzureichen,
dass eine Beantwortung durch den Auftraggeber rechtzeitig vor Ende der Abgabefrist möglich
ist.
• Der Auftraggeber bittet daher Bieterfragen bis spätestens zum 28.10.2026 zu stellen, um eine
Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden.
Nutzen Sie bitte die Anlage A8 – Vorlage Bieterfragen und Änderungsvorschläge.

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XV. Besondere Bewerbungsbedingungen

  1. Auftraggeber

Region Hannover

Hildesheimer Straße 20

30169 Hannover

USt.-Id.-Nr.: DE 217952851

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

2.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters

Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des

Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen.

2.2 Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen

Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre

Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu

übermitteln.

  1. Wettbewerbsbeschränkungen

3.1 Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerbern/Bietern, die sich im

Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen

Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

3.2 Ebenfalls ausgeschlossen werden Bewerber/Bieter, die rechtskräftig wegen der

Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung oder Bestechung und Betruges

verurteilt worden sind.

3.3 Vor Ablauf der Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsfrist darf der Bewerber/Bieter

keinerlei Mitteilungen über seine Beteiligung am Wettbewerb und über den Inhalt

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seines Angebotes machen, sofern diese Mitteilungen einer Erfassung der

Wettbewerbsteilnehmer und der Angebote dienen.

3.4 Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/Bieter auf

Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/Bieter

wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.

  1. Teilnahmeanträge und Angebote

4.1 Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich aller Anlagen sind in deutscher

Sprache abzufassen.

4.2 Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes sind möglichst die vom

Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden.

4.3 Teilnahmeanträge und Angebote müssen die vom Bewerber/Bieter angegebenen

Anlagen sowie die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und

Nachweise enthalten.

Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei

sein.

4.4 Teilnahmeanträge und Angebote können bis zum Ablauf der gesetzten Frist

berichtigt, geändert oder zurückgenommen werden. Die Berichtigung, Änderungen

oder Rücknahme müssen zweifelsfrei sein und der zur Abgabe vorgeschriebenen

Form entsprechen. Nur die Rücknahme eines Teilnahmeantrags oder Angebots ist

auch schriftlich oder in Textform zulässig.

4.5 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Liefer-, Vertrags- und

Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.

  1. Angaben/Eigenerklärungen

5.1 Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der

Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem

Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise

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nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen

Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte

Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Abgabefrist nicht

älter als 12 Monate, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes

folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen). Ausländische Bewerber/Bieter haben

gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige

Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich

anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

5.2 Die Eigenerklärungen können auch mit Hilfe der EEE „Einheitliche Europäische

Eigenerklärung“ sowie der eEEE „elektronische Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de abgegeben werden. Der Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen

Eigenerklärung (EEE) kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-

europaeischen-eigenerklaerung.html

  1. Nachunternehmer (Unteraufträge, Eignungsleihe)

6.1 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen

ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines

Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle

Leistungsfähigkeit und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer

Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen

Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen.

6.2 Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten

der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet

sind. Er hat die Namen, die gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser

Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser

Unternehmen vorzulegen.

6.3 Nimmt der Bewerber/Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und

finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten

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anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese neben dem Bewerber/Bieter

entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung haften.

Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers

vorzulegen.

6.4 Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche

berufliche Leistungsfähigkeit, wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder

die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in

Anspruch, müssen diejenigen Leistungen, für die diese Kapazitäten benötigt

werden, von dem/den anderen Unternehmen erbracht werden und die anderen

Unternehmen als Nachunternehmer benannt werden.

  1. Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften

Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Mit dem Ausdruck

„Bewerber/Bieter“ sind in den Vergabeunterlagen daher auch Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften gemeint. Jedes Mitglied der

Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen

genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben zu erbringen. Die

Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von

allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,

− in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

− in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des

Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

− dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem

Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

− dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

  1. Mehrfachbeteiligungen

8.1 Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft/Arbeits-

gemeinschaft) sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann

als Mitglieder einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft auftreten oder für

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mehrere Bewerber/Bieter eingebunden werden (Mehrfachbeteiligungen), wenn

der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Einflussnahme-

möglichkeit auf die Teilnahmeanträge und Angebote mehrerer Bewerber/Bieter

besteht.

8.2 Sofern sich mehrere verbundene Konzernunternehmen (einzeln und als Mitglied

einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft) am Verfahren beteiligen, so haben

diese ebenfalls den Nachweis zu erbringen, dass der Geheimwettbewerb

zwischen den verbundenen Konzernunternehmen gewahrt ist, insbesondere keine

Einflussnahmemöglichkeit auf die Teilnahmeanträge und Angebote mehrerer

Bewerber/Bieter besteht.

8.3 Der Auftraggeber behält sich die Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten (auch

Nachunternehmer) zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entsprechender

Versicherungen vor.

  1. Haftungsausschluss

Der Auftraggeber haftet für unvollständige bzw. unrichtige Angaben in den

Vergabeunterlagen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  1. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

10.1 Auftraggeber und Bewerber/Bieter verpflichten sich, im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangte Informationen – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens – streng vertraulich zu behandeln. Hierzu sind auch durch jeden mit der Erstellung bzw. Auswertung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter

oder hiermit beauftragte Dritte sowie etwaige durch den Bewerber/Bieter

einbezogenen Nachunternehmen und Lieferanten zu verpflichten.

10.2 Die vom Auftraggeber dem Bewerber/Bieter überlassenen Vergabeunterlagen

dürfen ausschließlich zur Erstellung des Teilnahmeantrags und/oder des Angebots

bzw. im Auftragsfall zur Leistungserbringung verwendet werden. Jede

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Verwendung für andere Zwecke, Veröffentlichung und/oder Weitergabe an Dritte,

auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

10.3 Die Namen der Bewerber/Bieter, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligen,

werden vom Auftraggeber vertraulich behandelt. Die eingereichten Teilnahme-

anträge und Angebote einschließlich der Anlagen werden auch nach Abschluss

des Vergabeverfahrens sorgfältig verwahrt und vertraulich behandelt.

  1. Rügen

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der

Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach

§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  1. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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  1. Vergabenachprüfstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für

Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Auf der Hude 2D-21339 Lüneburg

Tel.: +49 4131 / 15-3306, -3307 und -3308,

Fax: +49 4131 / 15-2943

  1. Datenschutz (Informationen nach Art. 13, 14 und 21 DS-GVO)

13.1 Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist der Auftraggeber im Sinne

der besonderen Bewerbungsbedingungen.

13.2 Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die nachfolgenden Daten von den

Bewerbern/Bietern verarbeitet:

• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bewerbern/Bietern, soweit es sich

um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und

Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der

Bewerber/Bieter (z. B. Vorname und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse,

Telefonnummer).

• Daten zur Qualifikation und Eignung der vom Bewerber/Bieter eingesetzten

Beschäftigten und Referenzen über in der Vergangenheit vom

Bewerber/Bieter ausgeführte vergleichbare Leistungen (nebst persönlicher

Kontaktdaten der Ansprechpartner). Die Bewerber/Bieter müssen jeweils vor

der Benennung sicherstellen, dass die Ansprechpartner in die Weitergabe der

persönlichen Kontaktdaten und die Angabe der Referenzen eingewilligt

haben.

Diese Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und dem

Vergabevermerk beigelegt.

13.3 Der Auftraggeber hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die vergaberechtlichen

Bestimmungen zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen

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Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeordnung (VgV), Vergabe- und

Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die Vergabe- und Vertragsordnung

für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie

die jeweiligen vergaberechtlichen Bestimmungen des Landes- und des

Haushaltsrechts.

Die Daten werden gestützt auf folgende Rechtsgrundlagen verarbeitet:

• Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i. V. m. § 97 Abs. 1 GWB und §§ 122 ff.

GWB (bzw. i. V. m. den entsprechenden landes- oder haushaltsrechtlichen

Bestimmungen)

• Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO i. V. m. § 97 Abs. 1 GWB und §§ 122 ff.

GWB (bzw. i. V. m. den entsprechenden landes- oder haushaltsrechtlichen

Bestimmungen).

• Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO

13.4 Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen

verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung dieser

Daten gesetzlich zulässig ist oder die Bewerber/Bieter in die Übermittlung der

Daten eingewilligt haben:

• Weitergabe von Daten an öffentliche Stellen oder Institutionen (Behörden,

zum Beispiel im Rahmen einer Strafverfolgung) bei Vorliegen einer rechtlichen

Verpflichtung.

• Weitergabe von Daten an die entsprechende Behörde bei Einholung einer

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bzw. Wettbewerbsregister).

• Weitergabe von Daten an die unterlegenen Bewerber/Bieter, die (soweit

erforderlich) einen Antrag auf die Unterrichtung über die Merkmale und

Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen

Bieters gestellt haben.

• Soweit bei bestimmten Verfahrensarten ein vergaberechtliches Erfordernis

besteht, wird für die Dauer von drei Monaten über den vergebenen Auftrag auf

der Internetseite des Auftraggebers informiert.

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Auftraggeber: Region Hannover

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• Weitergabe von Daten an die Vergabenachprüfstelle im Sinne dieser

besonderen Bewerbungsbedingungen zur Nachprüfung behaupteter

Verstöße gegen Vergabebestimmungen sowie an die zuständigen Gerichte

im Falle von sofortigen Beschwerden oder Klagen.

• Weitergabe von Daten an vom Auftraggeber eingesetzte Auftragsverarbeiter

(z. B. im Bereich der Beratungs-, IT- oder Druckdienstleistungen), die die

Daten der Bewerber/Bieter weisungsgebunden für ihn verarbeiten. Wenn der

Auftraggeber für die Erfüllung seiner Aufgaben ein Unternehmen beauftragt,

beachtet er stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe

der Daten der Bewerber/Bieter erfolgt insbesondere nur nach dem Abschluss

von Verträgen zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DS-GVO).

• Wenn es für die Durchführung des Vertrages mit dem späteren Auftragnehmer

erforderlich ist, gibt der Auftraggeber dessen Daten beispielsweise an Banken

oder Versanddienstleister weiter.

13.5 Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten der

Bewerber/Bieter gelten grundsätzlich die (landes-)rechtlichen Aufbewahrungs-

fristen für Vergabeunterlagen.

Darüber hinaus unterliegen der Auftraggeber weiteren Aufbewahrungs- und

Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch

oder dem Steuerrecht ergeben. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten

bestehen, werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der

Aufbewahrungspflicht gespeichert. Die Speicherdauer richtet sich zudem nach den

gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des

Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber

auch bis zu dreißig Jahre betragen können. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht

wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt

eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.

13.6 Die personenbezogenen Daten der Bewerber/Bieter werden grundsätzlich nur in

Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union

verarbeitet. Eine Übermittlung in ein Drittland kommt nur dann in Frage, wenn der

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Bewerber/Bieter dem Auftraggeber seine Einwilligung erteilt hat oder wenn der

Auftraggeber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO

unter Berücksichtigung der Standardvertragsklauseln der Europäischen Union

oder anderen geeigneten Garantien abgeschlossen hat.

13.7 Den Bewerbern/Bietern stehen die nachfolgenden Rechte aus der DS-GVO zu:

• Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben das Recht

auf Auskunft zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben das

Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten. Unter

Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

• Recht auf Löschung / Recht auf „Vergessenwerden“ (Art. 17 DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben das Recht auf Löschung personenbezogener Daten,

insbesondere wenn die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden,

nicht mehr notwendig sind oder sie eine Einwilligung widerrufen haben.

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung / Sperrung (Art. 18 DS-GVO): Die

Bewerber/Bieter haben das Recht auf Einschränkung, insbesondere wenn die

Richtigkeit der personenbezogenen Daten von den Bewerbern/Bietern

bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Auftraggeber ermöglicht,

die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.

• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben

das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem

Auftraggeber bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und

maschinenlesbaren Format zu erhalten, und das Recht, diese Daten einem

anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Auftraggeber zu

übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder auf einem

Vertrag beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

• Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben das

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten,

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insbesondere bei einer Verarbeitung zur Betreibung von Direktwerbung. Sie

haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation

ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbe-

zogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO

(Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt,

Widerspruch einzulegen.

• Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22

DS-GVO): Die Bewerber/Bieter haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung

entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht,

wenn die Entscheidung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags

erforderlich ist, aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und diese

Vorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung ihrer Rechte und

Freiheiten sowie ihrer berechtigten Interessen enthalten oder mit ihrer

ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

• Beschwerderecht (Art. 77 DGVO): Die Bewerber/Bieter haben das Recht, sich

über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch den Auftraggeber bei

einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Eine Liste der

Landesdatenschutzbeauftragten sowie ihrer Kontaktdaten können unter

diesem Link abgerufen werden.

13.8 Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. e) DS-

GVO regelmäßig für die Anbahnung, den Abschluss, die Abwicklung und

Rückabwicklung eines Vertrages erforderlich. Für den Fall, dass Bewerber/Bieter

die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, ist dem

Auftraggeber ein Abschluss und eine Erfüllung eines Vertrages mit ihnen nicht

möglich.

13.9 Der Auftraggeber hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen

diesen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Region Hannover

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Der Datenschutzbeauftragte

Hildesheimer Str. 20

30169 Hannover

Datenschutz@region-hannover.de

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