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Vergabeunterlagen vom 09.10.2026 (PDF)

Elektroarbeiten zum Ausbau des Leitungsnetzes für Ladeinfrastruktur

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 08:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin


(Ausschreibende Stelle)

(Ausschreibende Stelle) BI

Berliner ImmobilienmanageBmIMen Bt eGrmlinbeHr
ImmobilienmanaKgeeibmeelsnttr aGßme b3H6
Keibelstr. 36
10178 Berlin 10178 Berlin
Tel.: 0300/3 900 9106166- 61597
Fax: (030) 90166 1668
einkauf@bim-berlin.de
Berlin, 17. Fe0b9ru.1a0r .22002256
Es schreibt Ihnen:

Es schreibt Ihnen: Sargut, JZuleiay Gnüettlper

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)

Baumaßnahme Martin-Buber-Str. 20-21: Ladeinfrastruktur ____

Martin-Buber-Str. 20-21 in 14163 Berlin - Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden Angebot für: N26002-3_0_0_4_9_0_0_0-0_0_1-4_4_0_-0_2__________________________________________


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden gebeten, für die oben angegebene Leistung ein Angebot abzugeben.

Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll im Rahmen einer bitte auswählen nach Öffentlicher Ausschreibung vergeben werden.

Die Auftragsbekanntmachung wurde bei öffentlichen Ausschreibungen und Beschränkten Ausschreibun- gen mit Teilnahmewettbewerb auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.ber- lin.de/vergabeplattform zu oben genannter Vergabenummer veröffentlicht.

  1. Auftraggebende Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Stelle: cv/eor t BreItMen B deurlrinche rd Iime mobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin
  2. Vergabeunterlagen: Sämtliche Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingun- gen und die Vertragsunterlagen, sind zu oben genannter Vergabenum- mer auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bereitgestellt.

Soweit einzelne dieser Unterlagen hier nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle eingesehen/angefordert werden. 3. Auskunft über Verga- Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstel- beunterlagen, etwaige lung sind unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle Ortsbesichtigungen, zu übermitteln. Anforderung zusätzli- cher Unterlagen:

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  1. Form und Frist für die Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist Angebotsabgabe: am 2 0 .1 0 .2 0 2 6 um 1 0 :1 0 Uhr

vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä- rungen, in Textform auf die Vergabeplattform hochzuladen. Bei elektro- nischer Angebotsübermittlung in Textform ist die Person des Erklären- den zu benennen.

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben ein Preisangebot ohne Umsatzsteuer ab. In diesem Fall übernimmt der Auf- traggeber die Umsatzsteuerschuld des Auftragnehmers in seiner Um- satzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung (sogenannnter „reverse charge“). Soweit in den Angebotsunterlagen die Angabe der Umsatzsteuer verlangt wird, ist der Betrag „0%“ einzufügen.

Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform) ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in elekt- ronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin ein- gereicht werden, sind gemäß § 16 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!

  1. Aufteilung in Lose: nein

ja, Angebote können abgegeben werden für

ein Los mehrere Lose alle Lose

Näheres siehe Leistungsbeschreibung

  1. Nebenangebote: zugelassen nicht zugelassen ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot

Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol- che deutlich gekennzeichnet werden.

  1. Bindefrist Die Bindefrist endet am 19.11.2026

  2. Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen Ausführungsort (Bau- stelle), Ausführungs- zeit, Sicherheitsleis- tung, Zahlungsbedin- gungen

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  1. Kriterien für die Wer- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe von tung der Haupt- und § 16 d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A unter Berücksichtigung der nachfolgenden Nebenangebote: Kriterien erteilt:
Nr.KriteriumGewichtung in %
1.Preis100
  1. Nachprüfungsstelle BBIIMM BBeerrlliinneerr IImmmmoobbiliileiennmmaannaaggeemmeenntt GGmesbeHllschaft mbH bei nationalen Verga- Keibelstraße 36 ben: Alexanderstr. 3 10178 Berlin 10178 Berlin

Die Beschwerden sind über die E-Mail-Adresse nachpruefungsstelle- bim@bim-berlin.de unter Angabe der Vergabenummer und des Be- schwerdegrundes einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

ii..A A.. Julia Güttler EEiinnkkaauuff

(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)

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Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen • Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen

• Leistungsverzeichnis mit Preisen

• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Angaben zur Preisermittlung

• Eignungsbogen VOB für Bewerber/Bieter

• Kopie der gültigen Handwerkskarte oder eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk.

• Selbstauskunft Bewerber/Bieter

• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt)

oder

Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank

oder

Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

oder

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)

• Nebenangebote (falls zugelassen)

• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele

• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR netto)

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Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen: • Verzeichnis der Nachunternehmer

• Selbstauskunft der Nachunternehmer

• Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Sonstige Nachweise:

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Bewerbungsbedingungen (BwB) für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB

Hinweis

Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).

1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Kommunikation

Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.

3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

4 Angebot

4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.

4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

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4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.

Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe bestätigt.

Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.

4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.

4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz ”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat als angeboten.

4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

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Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen (z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).

Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.

Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.

Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen Pauschalpreis.

Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen werden.

4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.

Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.

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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.

6 Bietergemeinschaften

6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, – dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten, – dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, einzureichen.

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8 Auftragnehmerwechsel

Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren vorgenommen.

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Angebot (Bauleistungen)

Tel.: Fax: E-Mail: , den (Name und Anschrift des Bieters)

An Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Ablauf der Bindefrist c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 am: 19.11.2026 10178 Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle)

Baumaßnahme: Martin-Buber-Str. 20-21: Ladeinfrastruktur

Martin-Buber-Str. 20-21 in 14163 Berlin - Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen Angebot für: in Gebäuden, Elektroarbeiten - Ausbau Leitungsnetz Ladeinfrastruktur N26002-30049000-001-440-02

  • Leistungsverzeichnis mit Preisen Anlagen:
  • Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
  • Eignungsbogen VOB für Bewerber/ Bieter
  • Selbstauskunft Bewerber/ Bieter
  • Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft
  • Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
  • Nebenangebote (falls zugelassen)
  • Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
  • Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
  • Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
  • Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)
  • Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls gefordert)
  • Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000,- EUR netto)
  • Kopie der gültigen Handwerkskarte oder eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk.
  • Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen

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Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen- folge gelten:

  • Auftragsschreiben bzw. Vertrag
  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen
  • „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
  • „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“
  • Angebot samt Anlagen
  • Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“
  • Bautagesbericht
  • „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019
  • „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –, Ausgabe 2016

Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge- nommen und beachtet.

Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) *Preisnachlass ohne Bedingung
Summe Angebot€%

Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:

Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes)Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) *Preisnachlass ohne Bedingung
€%
€%
€%
€%
€%
  • Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.

An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange- botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver- bindlich anerkannt.

Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.

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Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.

Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach- name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge- ben.

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Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/ h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3)
1.5Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

(Summe 1.4 und 1.5)

2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGerätekostenSonstige KostenNachunter- nehmerleist.
2.1Baustellenallgemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.4Gesamtzuschläge
3Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskostenGesamtzu- schläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.

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Eventuelle Erläuterungen des Bieters:

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Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.

Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü- gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter, 4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:

Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.

Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer
  • für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”
  • der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).

Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen), werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra- gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.

Verzeichnis der Nachunternehmer

Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers

Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be- fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags- strafe führen.

Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu- stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever- fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots- preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga- nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits- preise die Abrechnungsgrundlage.

Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.

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Baumaßnahme: Martin-Buber-Str. 20-21: Ladeinfrastruktur

Martin-Buber-Str. 20-21 in 14163 Berlin - Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Angebot für: Gebäuden, Elektroarbeiten - Ausbau Leitungsnetz Ladeinfrastruktur

N26002-30049000-001-440-02

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)

für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung

Version 25.07.2024 Seite 1 von 3

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  1. Objektüberwachung / Bauüberwachung

(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa- chung/Objektüberwachung:

MUTZ Ingenieurgesellschaft mbH Wattstraße 10

13355 Berlin Tel.: (Name, Anschrift, Telefonnummer)

(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:

N.N. (Name, Anschrift, Telefonnummer)

  1. Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)

(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten Leistungen) unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages. gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung. an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh- rungsbeginn. am 12.11.2026 .

(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin) innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender Ziff. 2. Abs. (1). innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin. am 10.12.2026 .

(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs. 1 VOB/B: Ereignis: Frist:

Version 25.07.2024 Seite 2 von 3

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  1. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)

(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.

(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.

  1. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)

(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um- satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach- träge) und für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33 % der Netto-Schlussrechnungssumme.

(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson- dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers, soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher- gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge- stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.

(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.

  1. Vergütung Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.

  2. Betriebshaftpflichtversicherung

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche- rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten: 55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)

(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

für die Ausführung der Leistung

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  1. Leistungsverzeichnis

(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.

(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das Leistungsverzeichnis vor.

  1. Wahlpositionen, Bedarfspositionen

Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.

  1. Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)

(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.

(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist.

  1. Hinterlegung der Urkalkulation

Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung "Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx- xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,

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Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen, insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für auftragsbezogene Zwecke verwenden.

  1. Einheitspreise

Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.

  1. Ausführung der Leistung

Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen als ungültig zu kennzeichnen.

  1. Angaben bei Ausschreibung

Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.

  1. Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr

Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift (keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.

Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen einzureichen bei

Polizei Berlin

Landeskriminalamt

LKA St 532

Tempelhofer Damm 12

12101 Berlin.

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(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen vorliegt. Dieses kann ungültig sein).

Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich, Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.

Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B. für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt insbesondere keine Behinderung dar.

Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:

"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL- Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann. Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.

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Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen, können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/ Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin gespeichert.“

  1. Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung

(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.

(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie „Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen, erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.

(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigen.

(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine Vertragsstrafe vereinbart.

(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer ist mitzuteilen.

(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis zum Auftraggeber sicherzustellen.

(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden, • für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt werden,

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• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach §§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind, • Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis, Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf der Baustelle mitführen.

(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen. Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten Werktag der Folgewoche zu erfolgen.

  1. Preisnachlässe

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.

(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

  1. Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers

Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den Abtretungsempfänger leisten.

  1. Versicherungspflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden, Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden, Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von Sachen und Schlüsseln abdecken.

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(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder • durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige Versicherungsprämie

oder alternativ • durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis bestätigt,

nachzuweisen.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des Auftragnehmers abzuschließen.

(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.

  1. Steuerabzug bei Bauleistungen

(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde. Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der

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Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.

  1. Barrierefreies Bauen

Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz (LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download - Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.

  1. Allgemeine Umweltschutzanforderungen

Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere • die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten, • bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und • bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen Umweltschutzanforderungen zu beachten.

  1. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen

(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen

Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.

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(2) Grundlagen • Rechtlicher Rahmen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.

Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.

Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin: • Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der Abfallwirtschaftsbehörde“ • Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“ • Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ • Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“ • Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“

•

Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung
(Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von
Baumaßnahmen“

Baumaßnahmen“

Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:

Bauabfall - Berlin.de

Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden. Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:

Bauabfall - Berlin.de

Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:

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http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/ • zu verwendende Formblätter Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.

Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen. • Beauftragung Dritter Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 VOB/B.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. • Kontaminationen bzw. Altlasten Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. • Verstöße Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.

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(3) Nicht gefährliche Abfälle

Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende Leistungspositionen einzukalkulieren: • Sortieren des Abfalls • Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche • Aufschütten der Haufwerke • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container • Transport zur Annahmestelle • Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen • Verwertungs-, Entsorgungskosten

Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.

Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.

(4) Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.

Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche Abfälle einzukalkulieren: • Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge • Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen • Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage • Sämtliche Entsorgungskosten

Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die

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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.

Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung vorzuhalten.

Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig angedient (Andienungspflicht).

Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.

(5) Überschüssiges Baumaterial

Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des Auftraggebers abgewichen werden.

Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.

Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen.

Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.

  1. Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen

(1) Grundlagen

Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.

Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.

Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest, KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf

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abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise, etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.

Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen- und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung, die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des Arbeitsbereichs.

Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.

Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen Vertreter weiterzugeben.

Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden, die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung verfügen.

Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.

Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519, TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf. aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.

(2) Rechtlicher Rahmen

Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521 Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.

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• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. • TRGS 521: Faserstäube. • TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen • Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie). • BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen. • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte. • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Handlungsanweisungen

Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten: • Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien Nov. 2007 • Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007 • Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007 • Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern (KMF) Apr.2002 • Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten Jan.2005 • Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009

(4) Umgang mit Feinstäuben

Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.

Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein.

Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung ist zu beachten.

(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen

Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete

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Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.

Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:

Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.

Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.

(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln

Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.

Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz für Mensch und Umwelt - Berlin.de.

  1. Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle

(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.

(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.

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  1. Abrechnung

(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.

(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.

(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.

(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML Rechnung.

(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.

(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende Angaben an info.erv@bim-berlin.de: • Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“. • Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer. • Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an uns senden möchten.

Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.

Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:

AuftraggeberE-Mail-Adresse für Rechnungslegung
Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbHrechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de

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BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHrechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbHrechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de
BBF Berliner Bodenfonds GmbHrechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de
  1. Datenschutz

Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum Datenschutz verpflichtet zu haben.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von Vertragslücken.

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Maßnahme: Martin-Buber-Str. 20-21: Ladeinfrastruktur

Teilnahmeantrag/ Martin-Buber-Str. 20-21 in 14163 Berlin - Elektrische Kabel- und Angebot für: Leitungsanlagen in Gebäuden, Elektroarbeiten - Ausbau Leitungsnetz Ladeinfrastruktur

N26002-30049000-001-440-02

Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A

Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.

Ich erkläre/Wir erklären,

  • dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde
  • dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
  • dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben
  • dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen
  • dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt
  • dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht

 gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder  gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder  gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder  gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.

Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen hat.

Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.

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In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB eingeräumt.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/ Bewerber:

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Maßnahme: M a rt in -B uber-Str. 20-21: Ladeinfrastruktur

Martin-Buber-Str. 20-21 in 14163 Berlin - Elektrische Kabel- und Angebot für: Leitungsanlagen in Gebäuden, Elektroarbeiten - Ausbau Leitungsnetz La d e in f rastruktur N 2 60 0 2 -30049000-001-440-02

Bieter:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue

Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)

  1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte

1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:

1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,

1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart (Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),

1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von 14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich: Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).

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1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.

1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,

2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,

2.3.3 der betreffende Unterauftrag

a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder

b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat.

2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.

2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

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Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.

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Anlagenverzeichnis

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:

Tarifbroschüre Elektro- und Informationstechnisches Handwerk Entgeltbeträge gültig vom: 01. Januar 2026

Tarifbroschüre - Baugewerbe Entgeltbeträge gültig vom: 01. April 2026

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Maßnahme: M a rt in -B uber-Str. 20-21: Ladeinfrastruktur

Martin-Buber-Str. 20-21 in 14163 Berlin - Elektrische Kabel- und Angebot für: Leitungsanlagen in Gebäuden, Elektroarbeiten - Ausbau Leitungsnetz La d e in f rastruktur N 2 60 0 2 -30049000-001-440-02

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

Teil C der

Besonderen Vertragsbedingungen

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B), zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B), zur Frauenförderung (BVB - Teil B), zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)

I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe- dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei- her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai- gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

II. Kontrolle und Sanktionen

  1. Kontrolle

1.1 Umfang der Kontrolle

Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol- gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli- chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon- trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:

1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein- schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset- zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,

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§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be- treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest- stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).

1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);

1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge- setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver- einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3);

1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe- schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor- mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern- arbeitsnorm (Teil B));

1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));

1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh- rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B)).

1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent- lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta- rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau- enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die- ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).

1.2 Durchführung der Kontrolle

1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent- rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli- chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten- den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück- sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

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1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.

1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf- tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes- sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er- forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag- nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit- stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.

1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen

Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung

1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:

• Arbeitsverträgen, • Entgeltnachweisen, • Arbeitszeitnachweisen;

1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter- lagen aus II.1.3.1 aus:

• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe, • den einschlägigen Tarifverträgen;

1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:

• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei- hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer- kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen, • ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;

1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:

• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität), • qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis- tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);

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• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer- scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions- mengen;

1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:

• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför- derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht, • Arbeitsverträgen, • ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;

1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:

• Zertifikaten/ Gütezeichen, • Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen, • ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi- schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla- gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.

Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.

1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen

Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge- heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.

1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver- leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette

1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit- stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten- schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf- tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-

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terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent- ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.

1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un- terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba- rung zu treffen.

  1. Sanktionen

2.1 Umfang der Sanktionen

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.

Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver- hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi- gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.

2.2 Vertragsstrafe

2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann- ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge- führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz- steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be- sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B) nach Nummer 2.1.

2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,

2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein- verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege- ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

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2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags- ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be- schäftigter Person je Vertragslaufzeit;

2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver- einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be- schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf- zeit;

2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor- mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe- rung;

2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver- langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf- zeit;

2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan- forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar- ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge- führt wurden;

2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver- pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar- beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un- terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun- denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun- denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus- führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-

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barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf- tragnehmerkette);

2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol- len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun- gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla- gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg- loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.

2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver- pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh- mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag- nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.

2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.

2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über- schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an- gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.

2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.

2.3 Kündigung; Rücktritt

2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.

2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.

2.4 Minderung; Schadensersatz

2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver- trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver- langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B)).

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[Seite 50]

2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.

Hinweis

Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon- trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).

Version 15.07.2026 Seite 8 von 8

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Maßnahme: Martin-Buber-Str. 20-21: Ladeinfrastruktur

Teilnahmeantrag/ Martin-Buber-Str. 20-21 in 14163 Berlin - Elektrische Kabel- und Angebot für: Leitungsanlagen in Gebäuden, Elektroarbeiten - Ausbau Leitungsnetz Ladeinfrastruktur

N26002-30049000-001-440-02

SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter

  1. Allgemeine Angaben

Firmenname:

Vor- und Nachname des Inhabers: (nur bei Einzelunternehmen)

Anschrift:

E-Mail:

Rechtsform:

Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte

Hauptsitz (Anschrift):

Niederlassung (Anschrift):

Betriebsstätte (Anschrift):

Kaufmännische Daten

Zuständiges Finanzamt:

Steuernummer:

Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):

Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):

Bankverbindung

Kontoinhaber:

IBAN:

BIC:

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[Seite 52]

  1. Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.

Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)

Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)

Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)

Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)

  1. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister

Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.

Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:

Inländisches RegisterAusländisches Register
Registergericht (sofern zutreffend):registerführende Stelle (sofern zutreffend):
Register-Nr. (sofern zutreffend):Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend):
  1. Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis

Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.

Nr.:

  1. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU

Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachweisen können.

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[Seite 53]

Eintragung bei der Industrie- und Handelskammereingetragen nicht eintragungspflichtig
Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungeneingetragen nicht eintragungspflichtig
Angaben zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftIch bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer:

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[Seite 54]

Nachunternehmer:

Teilnahmeantrag/ Angebot des Bewerbers/Bieters:

Angebot für: Martin-Buber-Str. 20-21: Ladeinfrastruktur

N26002-30049000-001-440-02 Maßnahme: Martin-Buber-Str. 20-21 in 14163 Berlin - Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, Elektroarbeiten - Ausbau Leitungsnetz Ladeinfrastruktur Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen

Selbstauskunft der Nachunternehmer

I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer

Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.

Beschreibung der (Teil-)Leistungen/Gewerk:

II. Angaben zur Eignung

  1. Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis

Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.

Nr.:

Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.

Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 sind nur auszufüllen, wenn keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.

Version 21.03.2024 Seite 1 von 2

[Seite 55]

  1. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
Eintragung bei der Industrie- und HandelskammerIch bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet.
Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungenja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftIch bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer:

Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:


(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw. Firma bei juristischen Personen in Textform)

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[Seite 56]

N26002-30049000-001-440-02

Martin-Buber-Str. 20-21: Ladeinfrastruktur

B

B

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N26002-30049000-001-440-02 Martin-Buber-Str. 20-21: Ladeinfrastruktur

[Seite 58]

Bautagesbericht

Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________

Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________

Auftraggeber: Auftragnehmer:

Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________

Name: _________________________________________ Name: _________________________________________

Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________

E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________

Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________

Wetter:

Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________

Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________

(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)

Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:

Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________

davon Hilfskräfte:_________________________

Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit

☐ ☐

☐ ☐

☐ ☐

Art und Umfang der geleisteten Arbeiten

Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt

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[Seite 59]

Bautagesbericht

Eingesetzte Großgeräte

Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel

Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)

Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer

Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe






Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)






Sonstige besondere Vorkommnisse






Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

[Seite 60]

Bautagesbericht

Notizen:






Unterschrift: ___________________________________________________

(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________

Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

[Seite 61]

Maßnahme: Martin-Buber-Str. 20-21: Ladeinfrastruktur

Angebot für: Martin-Buber-Str. 20-21 in 14163 Berlin - Elektrische Kabel- und Leitungsanlag en in Gebäude

N26002-30049000-001-440-02

Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung

Bezeichnung:

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass

  • im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-

gemeinschaft gebildet wird,

  • nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.

  • der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

  • die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
  1. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Version 30.07.2024 Seite 1 von 3

[Seite 62]

  1. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

  1. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

  1. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Ende der Aufzählung

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass

  • der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,

  • alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,

  • der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,

Version 30.07.2024 Seite 2 von 3

[Seite 63]

  • die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.

Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

1Hinweis:

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

Version 30.07.2024 Seite 3 von 3

[Seite 64]

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,

Keibelstraße 36, 10178 Berlin

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

datenschutz nord GmbH

Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:

Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.

3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).

  1. Empfänger der personenbezogenen Daten:

Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6 WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.

Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.

Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.

Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere

Version 14.03.2024 1

[Seite 65]

Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.

Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.

Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.

Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter gegangen ist.

Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.

Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.

Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union. Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht.

Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren (Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.

Version 14.03.2024 2

[Seite 66]

  1. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.

  1. Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt.

  1. Sonstiges

Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c) der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).

Version 14.03.2024 3

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 1 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Bau-/ Maßnahmenbeschreibung

  1. Projektübersicht und Aufgabenstellung

Gegenstand dieses Vorhabens ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur auf dem Gelände der Liegenschaft Martin-Buber-Str. 20, 21. Zur Bereitstellung der erforderlichen Ladeleistung für zwei DC-Schnellladesäulen mit jeweils 150 kW wird eine neue, zentrale Outdoor-Unterverteilung als Niederspannungs-Schaltgerätekombination im Freibereich errichtet. Die Anbindung dieser Unterverteilung an die Hauptverteilung des Gebäudes erfolgt über eine Doppel-Zuleitung für die Systeme A und B, die für eine Dauerstrombelastung von je 250 A dimensioniert ist.

  1. Elektrotechnisches Gesamtkonzept und Netzform

Von der Gebäudehauptverteilung werden zwei separate, galvanisch getrennte Drehstrom-Zuleitungen zur neuen Outdoor-Unterverteilung verlegt. Zum Einsatz kommen zwei halogenfreie, raucharme und VPE-isolierte Starkstromkabel vom Typ N2XH-J 5x150 mm². Die Ausführung erfolgt durchgängig als TN-S-System. Jedes der beiden Einspeisesysteme wird in der Hauptverteilung selektiv über NH1- Sicherungslasttrennschalter abgesichert.

Bei der Outdoor-Unterverteilung handelt es sich um einen freistehenden, witterungs- und UV- beständigen Schaltschrank aus glasfaserverstärktem Kunststoff mit Schutzart IP54, Schlagfestigkeit IK10 und Schutzklasse II. Der Schrank wird auf einem passenden Eingrabfundament inklusive Sockelfüller montiert. Das Gehäuse nimmt ein zweigeteiltes Sammelschienensystem für die Einspeisesysteme A und B auf, was eine unabhängige Abschaltung und Wartung der Ladeabgänge ermöglicht. Als Abgänge zu den angeschlossenen DC-Ladesäulen dienen insgesamt vier NH1-Sicherungslasttrennschalter. Die Messeinrichtung umfasst einen LoRaWAN- Energiezähler mit sechs Klappwandlern der Übersetzung 250/5 A zur Erfassung der Gesamtaufnahme beider Zuleitungen. Ein separater 230-V-Hilfsstromkreis wird mittels FI/LS-Schalter der Bauart 16 A, 30 mA, Typ A abgesichert und versorgt die interne Schaltschrankheizung mit 50 W Leistung, die Hutschienen-Steckdosen sowie aktive Netzwerkkomponenten für das Lastmanagement und den Ethernet-Switch. Zum Schutz vor Überspannung werden zwei separate Typ 1 und Typ 2 Kombi- Ableiter nach DIN VDE 0100-534 direkt an den Einspeisestellen verbaut.

  1. Erde, Potenzialausgleich und EMV-Konzept

Zur Stützung des Potenzialausgleichs und zur Gewährleistung des Personenschutzes im Freibereich wird unmittelbar am Standort der Outdoor-Unterverteilung ein Tiefenerder aus Edelstahl V4A mit einem Durchmesser von 20 mm und einer Richttiefe von 4,5 bis 9 Metern in das Erdreich eingebracht und hart an die PE-Sammelschiene des Verteilers angeschlossen. Zudem werden die Outdoor-UV sowie alle metallischen Leitungsführungssysteme vollständig in den vorhandenen Hauptpotenzialausgleich des Gebäudes eingebunden.

  1. Leitungsverlegung, Tiefbau und Gebäudeeinführung

Im Innenbereich des Gebäudes werden die beiden Hauptkabel sowie die Steuer- und Datenleitungen auf feuerverzinkten Schwerlast-Kabelrinnen mit einer Breite von 200 mm und einer Höhe von 60 mm an Wänden und Decken geführt, wobei Starkstrom- und Datentrassen durch integrierte Trennstiege physisch voneinander getrennt bleiben. Die Durchführung der Kabel durch die Gebäudeaußenwand erfolgt über Kernbohrungen, die zur Gebäudeaußenseite hin mittels geteilter Ringraumdichtungen der Größen DN100 und DN50 gas- und druckwasserdicht abgedichtet werden. Sämtliche Wand- und Deckendurchbrüche erhalten eine feuerbeständige Brandschottung der Klasse S90 beziehungsweise F90 gemäß DIN 4102-9 inklusive ordnungsgemäßer Kennzeichnung. Für den Trassenverlauf im Außenbereich wird ein Leitungsgraben mit einer Tiefe von 0,8 Metern und einer Breite von 0,6 Metern von der Fassade bis zum Verteilerstandort ausgehoben. In einer 10 cm dicken Sandbettung werden zwei Kabelschutzrohre DN100 für die Leistungskabel und ein Kabelschutzrohr DN50 für die Steuer- und Datenleitungen verlegt. Über der Leitungszone werden Trassenwarnbänder eingelegt, woraufhin der Graben lagenweise verfüllt, verdichtet und die Oberflächenstruktur fachgerecht wiederhergestellt wird.

  1. Steuerung, Datenanbindung und rechtliche Vorgaben

Zur Umsetzung der Vorgaben nach § 14a EnWG wird eine Steuerungssignalleitung vom Rundsteuerempfänger beziehungsweise der Steuerbox zur Unterverteilung verlegt, um die Steuerungsschnittstelle für den Netzbetreiber Stromnetz Berlin bereitzustellen. Die Datenkommunikation und Anbindung des lokalen Lastmanagements sowie der Zählerfernauslesung erfolgt über ein geschirmtes Cat. 6a oder Cat. 7 Daten-Installationskabel. Sämtliche verbauten Messeinrichtungen entsprechen den geltenden Anforderungen des Mess- und Eichrechts sowie den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.

  1. Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation

Nach der Fertigstellung führt der Auftragnehmer alle erforderlichen Erstprüfungen nach DIN VDE 0100-600 und DIN EN 61851 durch, was die Messung der Schleifenimpedanz, der Kurzschlussströme, der Isolationswiderstände, der Auslösezeiten der Schutzgeräte sowie des Erderwiderstandes umfasst. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer die vollständige Abwicklung der Inbetriebsetzungsanzeige und Netzanmeldung beim Energieversorger. Zum Abschluss wird eine vollständige Revisionsdokumentation zweifach in Papierform sowie digital in den Formaten PDF und DWG/DXF übergeben, die alle VDE-Prüfprotokolle, aktualisierten Stromlauf- und Klemmenpläne, Konformitätserklärungen, Datenblätter sowie den genauen Einmess- und Trassenplan des Ist- Zustands enthält.

[Seite 68]

LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 2 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Allgemeine Hinweise und Informationen Als Grundlage des Leistungsverzeichnisses gilt für die

Ausführung entsprechend der gültigen DIN-Vorschriften.

Das Angebot hat alle Leistungen zu enthalten, die für die

Montage und Übergabe einer betriebsfertigen Anlage

notwendig sind. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften, die

für fachgerechte Erstellung und deren Betrieb notwendig sind,

einzuhalten.

Baubegehung:

Eine Vor-Ort-Besichtigung zur genaueren Bewertung der

örtlichen Gegebenheiten ist empfohlen. Dazu wird dem Bieter

der Zugang zu den Liegenschaften nach Anfrage über

Vergabeportal Land Berlin in vollem erforderlichen Umfang

gewährt. Der AG begleitet die Begehung.

Kalkulationshinweis:

Die Preise verstehen sich einschl. Material und komplettem

Einbau. Die Einheitspreise sind Nettopreise unter

Berücksichtigung mehrwertsteuerlicher Entlastungen auf

Vorräte u.a. Die Nettopreise sind Festpreise. Zur Endsumme

der Nettorechnungspreise ist die hierauf entfallende

Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

Abrechnung:

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß.

Technische Vorbemerkungen Bei der Errichtung der Ladeinfrastruktur (Ladestationen, Freiluft-Unterverteilungen, Kabeltrassen, Tiefbau und Netzanbindung) sind folgende Normen, VDE-Anwendungsregeln und gesetzliche Vorgaben zwingend in der jeweils gültigen Fassung zu beachten und einzuhalten. Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend. Der Autragnehmer hat alle für die betriebssichere und normgerechte Ausführung erforderlichen Regelwerke eigenverantwortlich zu beachten:

Netzanschluss & Systemtechnik (VDE-Anwendungsregeln)

· VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung)

Technische Anschlussregeln für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz.

· VDE-AR-N 4105

Erzeugungsanlagen und Speicher am Niederspannungsnetz.

· VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung )

Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz.

· TAB des örtlichen Verteilnetzbetreibers (Stromnetz Berlin GmbH) in allen Teilen.

Niederspannungsanlagen & Ladeinfrastruktur

· DIN VDE 0100-722

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-722: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Stromversorgung von Elektrofahrzeugen.

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 3 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-722: Anforderungen für EBUeRtriebsstätten, ERUäRume und Anlagen besonderer Art - Stromversorgung von Elektrofahrzeugen.

· DIN VDE 0100-410

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-410: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag.

· DIN VDE 0100-520

Errichten von Niederspannungsanlagen - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Kabel- und Leitungsanlagen.

· DIN EN 61851 / VDE 0122 (Reihe)

Elektrische Lade-Systeme für Elektrofahrzeuge (Allgemeine Anforderungen, DC-Ladesäulen, Sicherheit).

· DIN EN 61439 / VDE 0660-600 (Reihe)

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (Zuleitungen, Verteiler, Freiluft-Schaltanlagen).

· DIN VDE 0100-534

Überspannungsschutz - Auswahl und Errichtung von Überspannungsschutzgeräten (SPD) in Haupt- und Unterverteilungen.

Kabelverlegung, Tiefbau & Erdung

· DIN VDE 0100-540

Erdungsanlagen und Schutzleiter.

· DIN VDE 0185-305 (Reihe)

Blitzschutz und Einbindung in den Schutzpotenzialausgleich / Fundamenterder.

· DIN 18014

Fundamenterder - Planung, Ausführung und Dokumentation.

· DIN 1998 / VDEW-Richtlinien

Unterbringung von Leitungen und Kanälen in Verkehrswegen / Erdkabelverlegung.

Steuerung, Messung & Gesetzliche Vorgaben

· § 14a EnWG

Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (Bereitstellung von Steuerungsschnittstellen für den Netzbetreiber).

· Mess- und Eichrecht (MessEG / MessEV)

Rechtskonforme Erfassung von Geladenen Energiemengen an den Ladesäulen.

· MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie)

Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen und Wand-/Deckendurchführungen (Schottungen nach DIN 4102 / DIN EN 1366).

· UVV / DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)

Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

· DGUV Regel 103-011

Arbeiten unter Spannung (sofern zutreffend bei Einbindungen).

· Brandschutzgutachten der Liegenschaft in allen Teilen.

Ausführung der Elektro- und Tiefbauinstallation

Allgemeine Leistungsumfänge

· Der Auftragnehmer (AN) führt den Nachweis über die Kurzschlussfestigkeit, den Spannungsfall sowie die Selektivität der gesamten Schutz- und Schaltgeräte-Kette.

· Das für die Montage erforderliche Klein- und Befestigungsmaterial, Hilfskonstruktionen,

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 4 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR · Das für die Montage erforderliche Klein- und Befestigungsmaterial, Hilfskonstruktionen, Kabelschuhe, Klemmen, Korrosionsschutzmaßnahmen, Dichtungsmaterialien und jeglicher Verschnitt sind vollumfänglich im Leistungsumfang enthalten.

· Sämtliche Installationsarbeiten und Geräte sind betriebsfertig zu liefern und zu montieren, einschließlich aller Nebenleistungen sowie erforderlicher Bohr-, Stemm-, Tiefbau- und Wiederherstellungsarbeiten.

Kabel- und Leitungsverlegung (Erdreich & Trassen)

· Kabel- und Leitungswege sind im Innenbereich nur senkrecht und waagerecht auszuführen. Im Außenbereich/Erdreich sind die Vorgaben für Mindestverlegetiefen gemäß VDE einzuhalten.

· Leitungen, die durch mechanische Einwirkungen im Freien oder im Erdreich gefährdet sind, erhalten geeignete Schutzrohre (z.B. Kabelschutzrohre mit entsprechender Druckfestigkeit).

· In Erdkabeltrassen verlegte Leerrohre erhalten Zugdrähte aus verzinktem Stahldraht (1 mm Durchmesser).

· Vor der Einführung der Leitungen in Verteilungen, Ladesäulen oder Gehäuse sind zwecks Zugentlastung Kabelschellen bzw. zugelassene Verschraubungen zu verwenden.

· Verlegung auf Kabeltragsystemen (Kabelrinnen/Kabelleitern):

  • Starkstrom- und Schwachstrom-/Datenleitungen sind mittels Trennsteg galvanisch/physisch zu trennen.

  • Die Kabelrinnen sind mit einer Reservekapazität von mindestens 30 % zu dimensionieren.

  • Die Befestigung im Innen- und Außenbereich hat ausschließlich mit zugelassenen Metalldübeln zu erfolgen.

  • Freihängende oder unsachgemäß befestigte Leitungen werden nicht abgenommen.

Tiefbau, Durchbrüche & Brandschutz

· Jegliche Stemm- und Schachtarbeiten, Kernbohrungen (z.B. zur Hauseinführung) sowie Wand- und Deckendurchbrüche sind im Leistungsumfang enthalten.

· Wand- und Deckendurchbrüche sowie Gebäudeeinführungen sind nach der Kabelmontage aus Gründen des Schall-, Wasser- und Brandschutzes rauchgas-, gas- und druckwasserdicht zu verschließen.

· Bei Brandabschnitten sind bauaufsichtlich zugelassene Brandschottungen (DIN 4102 / DIN EN 1366, z.B. F90/S90) auszuführen und mit den entsprechenden Zulassungsschildern zu kennzeichnen.

Freiluft-Unterverteilungen & Zähler-/Anschlussschränke

· Verteilungen im Außenbereich sind für den Freiluftbetrieb (mindestens Schutzart IP54/IP65, korrosionsbeständig, UV-beständig) auszuführen.

· Die Ausführung erfolgt komplett betriebsfertig verdrahtet inklusive aller Zu- und Abgangsklemmen sowie Mess-, Steuer- und Schutztechnik.

· Einbaugeräte müssen auf Geräteträgern so befestigt sein, dass eine Auswechslung von vorne jederzeit möglich ist.

· Alle Stromkreise und Klemmen sind dauerhaft, alterungsbeständig und gut leserlich gemäß Stromlaufplan zu beschriften.

· Im Verteiler sind Platzreserven von mindestens 25 % für zukünftige Erweiterungen vorzusehen.

· Schranktüren im Außenbereich sind mit einem Schwenkhebelgriff inklusive Profilhalbzylinder (nach Vorgabe des AG) auszustatten.

Geräteanschlüsse (DC-Ladesäulen)

· Der AN stellt den betriebsfertigen elektrischen und datentechnischen Anschluss an den bauseits oder gelieferten DC-Ladesäulen her.

· Der Leistungsumfang beinhaltet das Abisolieren, Verpressen von Kabelschuhen, Anschließen der Adern, das Anbringen von EMV-Kabelverschraubungen sowie das Abdichten der Gehäuseeinführungen.

Prüfung, Messung & Inbetriebnahme

· Nach Fertigstellung hat der AN alle Prüfungen gemäß DIN VDE 0100-600 sowie VDE 0122 / DIN EN 61851 durchzuführen:

  • Überprüfung des Nennstroms der Schutzorgane, der Schleifenimpedanz, der Kurzschlussströme, der Durchgängigkeit des Schutzleiters und der Isolationswiderstände.

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 5 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) - Überprüfung des Nennstroms der Schutzorgane, der Schleifenimpedanz,E UdRer KurzschlusssEtUrRöme, der Durchgängigkeit des Schutzleiters und der Isolationswiderstände.

  • Prüfung der RCD-/DC-Fehlerstromschutzorgane (Auslösestrom und Auslösezeit).

  • Prüfung der Erderwiderstände und des Potenzialausgleichs (Potenzialausgleichsleitungen max. 1-2 Ohm).

· Erstellung und Aushändigung von Prüf- und Messprotokollen für alle Stromkreise und Ladepunkte am Tag der Übergabe.

Dokumentation & Revisionsunterlagen

· Vor Beginn der Arbeiten sind Ausführungspläne, Kabeltrassenverlauf, Verteiler-Aufbaupläne und Stromlaufpläne zur Freigabe beim Auftraggeber einzureichen.

· Bei Übergabe der Anlage sind vollständige Revisionsunterlagen (2-fach in Ordnern sowie digital in DWG/DXF- und PDF-Format) zu übergeben:

  • Prüf- und Messprotokolle nach VDE

  • Errichter- und Konformitätserklärungen

  • Ausführungs- und Trassenpläne (aktiver Ist-Zustand)

  • Stromlauf-, Klemmen- und Verteilerpläne

  • Datenblätter, Konformitätsnachweise und Bedienungsanleitungen der verbauten Komponenten / Ladesäulen.

Hinweis:

In die Angebots- und Einheitspreise sind alle zu einem ordnungs- und

vorschriftsgemäßen sowie technisch einwandfreien Betrieb

gehörenden Lieferungen und Leistungen, auch wenn solche in

der Ausschreibung nicht besonders angefuhrt sind,

einzurechnen. 00 Baustelleneinrichtung

00.10 Einrichten der Baustelle, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten

Leistungen

Baustelleneinrichtung/ -räumung

Geräte, Werkzeuge, Baustellenbeleuchtung und sonstige Betriebsmittel, die

zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, auf die

Baustelle bringen und aufbauen. Vorhaltekosten der

Baustelleneinrichtung sowie der benötigten Maschinen

sind in dieser Position einzurechnen. Nach Abschluss

der Arbeiten sind alle Geräte, Werkzeuge und sonstige

Betriebsmittel und Werkstoffreste wieder abzubauen bzw.

abzufahren/zu entsorgen. Die in Anspruch genommenen

Flächen sind sauber zu hinterlassen.

Baustelleneinrichtung, darin sind enthalten:

  • Montagewagen inkl. Kilometerpauschale

  • Werkzeugvorhaltung und Fahrzeiten

  • Klein- und Befestigungsmaterial

  • Reinigungsmittel

  • Zusatzdichtstoffe

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 6 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Zusatzdichtstoffe

  • Fotodokumentation

  • Errichterbescheinigung

1,000 Psch 00.20 Abräumen der Baustelleneinrichtung Reinigen und Wiederherstellen der Flächen in dem

ursprünglichen Zustand.

1,000 Psch

Gesamtbetrag:

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 7 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 01 Unterverteilung Elektroladesäulen

Allgemeine Hinweise Verteilungen Die Ausführung der gesamten Verteilungen hat nach den

einschlägigen VDE-Bestimmungen zu erfolgen.

Sammelschienenräume und Geräteanschlussräume sind gegen Kabelführungsräume abzudecken. Die Kabelzuführung erfolgt von unten oder oben. In den Kabelräumen sind Kabelhalteeisen anzubringen.

Die Sicherungen und Automaten sind auf Hutschienen

zu montieren.

Im Schrank für die Drehstromverteilung sind eine N- und

PE-Schiene vorzusehen zum Anschluss der Kabel bzw.

Anschluss der Klemmen der Geräte.

Es sind fabrikfertige Standverteiler,

Wandaufbauverteiler, Unterputz- oder Hohlwandverteiler,

mit verschließbare(n) Tür(en) mit Zylinderschloss, für Einzelaufstellung/Aufhängung zu verwenden.

Aufbau im 5-Leiter-System, sämtliche Zu- und Abgänge

sind auf Klemmen entsprechender Größe zu führen,

Leitungsführungen mittels Nippelflansch über die

gesamte Breite der Verteilung nach oben und unten,

ebenso die Hauptzuleitung.

Vor Bestellung sind die Verteiler zu bemustern.

Die Geräte sind dauerhaft zu beschriften. Sämtliche

Klemmen sind derart anzuordnen, dass Phasen-,N- und PE-

Klemmen eines Stromkreises bzw. Steuerkreises

nebeneinander angeordnet sind. Die Nummer der

Abgangsklemme muss mit der Nummer des Stromkreises

übereinstimmen.

Im Innenbereich der Tür ist eine Plantasche dauerhaft

zu befestigen. Darin sind folgende Pläne im DIN A4-

Format unterzubringen:

1 Stromlaufpläne der Verteilung

1 Strangschema

1 Legende 01.1 Outdoor-Ladeverteiler / Niederspannungs-Schaltgerätekombination ca. 300 kW Liefern und betriebsfertige Montage einer isolierstoffgekapselten Niederspannungs- Schaltgerätekombination nach DIN EN IEC 61439-2 in Schutzklasse II als anschlussfertiger Ladeverteiler mit zwei galvanisch und funktional getrennten Einspeisesystemen zur Anbindung an zwei vorgelagerte NH1-Sicherungslasttrennschalter.

  1. Bauart & Sicherheit:

Bauartnachweis nach DIN EN IEC 61439-2 für alle eingebauten Baugruppen zur Gewährleistung maximaler Sicherheit und Verfügbarkeit.

Ausführung mit zwei voneinander unabhängigen Einspeisesystemen (System A und System B) in einem gemeinsamen Verteilergehäuse.

Galvanische/physische Trennung der Sammelschienensysteme A und B zur unabhängigen

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 8 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Galvanische/physische Trennung der Sammelschienensysteme A und B zur unabhängigen Schaltung und Wartung.

Leiterkennzeichnung (L1, L2, L3, N, PE) nach DIN EN 60446 (VDE 0198).

  1. Elektrische Parameter (je Einspeisesystem):

Nennspannung [Ue]: 400 V AC

Nennfrequenz [fn]: 50 Hz

Netzsystem: TN-S-System (5-Leiter-System)

Unbeeinflusster Kurzschlussstrom [Icp]: mind. 45 kA

Überspannungskategorie: III

Zuleitungsanschluss: 2x getrennte Zuleitungen von unten für Querschnitte bis max. 5x150 mm² / 5x200 mm² mit Lasttrennschalter an der Einspeisung.

Schutzmaßnahme: Schutzisoliert (Schutzklasse II)

  1. Außengehäuse / Schrankanlage:

Geeignet für ungeschützte Aufstellung im Freien nach DIN VDE 0100-722.

Gehäuse aus standfestem, korrosions- und witterungsbeständigem, glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) mit zusätzlicher Schutzlackierung.

Inklusive passendem Eingrabfundament und Sockelfüller.

Zugang über 2-flügelige Türen, Öffnungswinkel >180°, werkzeuglos demontierbar.

Schließung: Dreipunkt-Basküleverschluss mit Schwenkhebel für Profilhalbzylinder.

Abmessungen ca.: H = 1100 mm, B = 1660 mm, T = 320 mm (+/-10%).

Schutzart: mind. IP 54, Schlagfestigkeit: mind. IK 10.

  1. Abgangsstromkreise & Bestückung:

Einspeisesystem A: 2x Abgänge (Bestückung je Abgang: NH1-Sicherungslasttrennschalter).

Einspeisesystem B: 2x Abgänge (Bestückung je Abgang: NH1-Sicherungslasttrennschalter.

Gesamtbestückung: 4 Ladeabgänge im Verteilerschrank.

  1. Hilfsstromkreis & Ausbaureserve:

Zur Versorgung von Steuer- und Kommunikationsgeräten (Lastmanagement, Gateways, Switches, Messgeräte) ist ein separater Hilfsstromkreis (230 V AC) durch Abgriff von einer Phase (L1/N) vorzusehen. Dieser Stromkreis ist über eine eigene, selektive Steuersicherung / FI-LS-Schalter fachgerecht abzusichern.

Ausreichend freier Montageraum für die zusätzliche Installation von 2x Wandlermessungs- Hardware sowie Lademanagement-Hardware zur Hutschienenmontage mit einer verbleibenden Breite von mind. 220 mm.

Eine nachträgliche Erweiterung um einen 16-Port Gigabit Ethernet Switch muss gegeben sein.

Zweifacher Üerspannungsschutz: Für jedes Einspeisesystem (System A und System B) ist jeweils ein separater Kombi-Ableiter Typ 1 + Typ 2 (nach DIN VDE 0100-534) nahe der jeweiligen Einspeisestelle zu verbauen und niederimpedanz an PE anzubinden.

Inkl. ausreichend Sockelfüller

Vom Bieter anzugeben

Fabrikat '.............'

Typ '.............'

des Bieters

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 9 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR des Bieters

liefern und betriebsfertig montieren

1,000 Stk 01.2 Wandlermessung / Energiezähler LoRaWAN Montage und Verdrahtung einer Wandlermessung, zur Erfassung der Gesamtaufnahme der Ladesäulen als Hutschienenmontage. Für das interne Energiemanagement.

LoRaWAN integriert

gespeicherte Historie

konfigurierbare Sendeintervalle

netzgespeist

saubere AES verschlüsselte LoRaWAN Implementierung

Adaptive Data Rate & Wiederholungen

ggf. MID/eichrechtlich zugelassen

Z.b. Gossen Metrawatt Energymid LPWAN oder gleichwertig

Vom Bieter anzugeben

Fabrikat '.............'

Typ '.............'

des Bieters

liefern und betriebsfertig montieren

2,000 Stk 01.3 Messstromwandler 250/5A Klappwandler Klappwandler passend zu, gewählten Wandlermesssystem

Primärer Bemesssungsstrom In: 250A

Sekundärer Bemessungsstrom: 5A

Genauigkeitsklasse: 1

Vom Bieter anzugeben

Fabrikat '.............'

Typ '.............'

des Bieters

liefern und betriebsfertig montieren

6,000 Stk 01.4 FI/LS-Schalter 2-polig 16A, 30 mA, Typ A Liefern und Einbauen eines kombinierten Fehlerstrom- und Leitungsschutzschalters (FI/LS- Schalter / RCBO) 2-polig (1P+N) in die neue Unterverteilung zur Absicherung und zum Personenschutz des Hilfsstromkreises für Lastmanagement und Switch

Technische Leistungsmerkmale:

Normen: DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), DIN EN 61009-2-1

Polzahl: 2-polig (1P+N / 2P geschaltet)

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 10 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Polzahl: 2-polig (1P+N / 2P geschaltet)

Bemessungsstrom In: 16 A

Auslösecharakteristik LS: B

Bemessungsfehlerstrom IΔn: 30 mA (0,03 A)

Fehlerstrom-Typ: Typ A (pulsstromsensitiv) oder Typ F / A-KV (kurzzeitverzögert für erhöhte Anlagenverfügbarkeit)

Bemessungsschaltvermögen Icn: min. 6 kA (optional 10 kA)

Montage: Auf 35 mm Hutschiene nach DIN EN 60715

Baugröße: max. 2 Teilungseinheiten (TE)

Vom Bieter anzugeben

Fabrikat '.............'

Typ '.............'

liefern und betriebsfertig montieren

1,000 Stk 01.5 Heizung für Schaltschrank Heizung für Schaltschrank Ohne Heizgebläse Heizleistung 50 W Betriebsspannung 110 bis 230 V AC/DC Nennstrom 0.20 A Mit PTC-Heizwiderstand Clip für Tragschiene 35 mm (EN 60715) 2-polige Schraubklemmen Schutzklasse IP 20 Umgebungstemperatur -45 bis +50 Grad °C

Vom Bieter anzugeben

Fabrikat '.............'

Typ '.............'

liefern und betriebsfertig montieren

1,000 Stk 01.6 Steckdose 16A 250V 2,5PLE Steckdose SCHUKO mit erhöhtem Berührungsschutz nach DIN VDE 0620 zum Einbau in Verteiler´zur Montage auf Hutschiene nach DIN EN 60715. Für Hilfstromkreis zur Versorgung von Lastmanagement und Ethernet-Switch

Nennspannung: 250 V Bemessungsstrom IN: 16 A Frequenz: 50 - 60 Hz Halogenfrei: Ja Farbe: Lichtgrau RAL Nummer: 7035, 7044 Glanzgrad: Matt Werkstoff: Polycarbonat (PC) Höhe: 75 mm Breite: 44 mm Tiefe: 66 mm Einbautiefe Unterputz-Dosen: 40 mm Einbautiefe: 40 mm Montage auf: Hutschiene Anschluss-/Steckertyp Steckdose: SCHUKO Verdrehter Zentraleinsatz: Nein Mit Klappdeckel: Nein Mit Schutzleiterkontakt rund: Nein

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 11 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge VerdrehterEinheit Zentraleinsatz: NeinEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Mit Klappdeckel: Nein EUR EUR Mit Schutzleiterkontakt rund: Nein Mit Signallampe: Nein Mit Beschriftungsfeld: Nein Mit erhöhtem Berührungsschutz: Ja IP-Klasse (Ingress Protection): IP20

Vom Bieter anzugeben

Fabrikat '.............'

Typ '.............'

liefern und betriebsfertig montieren

2,000 Stk

Gesamtbetrag:

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 12 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02 Verkabelung Unterverteilung

02.1 Verlegung N2XH-J 5x150 mm² Liefern und fachgerechtes Verlegen eines halogenfreien Starkstromkabels mit verbessertem Verhalten im Brandfall nach DIN VDE 0276-604 von der Hauptverteilung zur neuen Unterverteilung.

Berücksichtigung von Häufung, Spannungsfall und Verlegeart im Kellerbereich (Aufputz Schellenbefestigung und Einzug im Leerrohr).

2x 50m Trassenlänge

Technische Spezifikationen und Eigenschaften des Kabels:

  • Kabeltyp: N2XH-J (nach DIN VDE 0276-604 / VDE 0285-525)
  • Leiterwerkstoff: Kupfer
  • Aderanzahl und Nennquerschnitt: 5 x 150 mm²
  • Leiteraufbau: RM (rund, mehrdrähtig)
  • Isolierwerkstoff: VPE, temperaturbeständig bis 90°C
  • Mantelwerkstoff: Halogenfreie, raucharme thermoplastische Polymer-Mischung
  • Nennspannung: U0/U = 0,6 / 1 kV
  • Einbauort: Im Erdreich verlegtes Schutzrohr (Referenzverlegeart D nach DIN VDE 0298-4)

Inklusive Abmanteln, Einführen in die Gehäuse, fachgerechtem Aufpressen/Anschließen der

Kabelschuhe bzw. Aderendhülsen und normgerechter Kennzeichnung an beiden Enden.

100,000 m 02.2 Verlegung und Anschluss Datenleitung Cat. 6a/ Cat. 7 Lieferung, betriebsfertige Verlegung und beidseitiger Anschluss eines hochgeschirmten Daten- Installationskabels Cat, 6a oder Cat.7 zur Realisierung einer Übertragungsstrecke zwischen der Hauptverteilung/Messstelle und der Outdoor-Unterverteilung.

Verlegung:

Fachgerechtes Einziehen bzw. Auflegen des Datenkabels auf bestehenden oder neu errichteten Kabeltrassen (Kabelrinnen, Gitterrinnen) sowie im Brandschutzkanal/ Schutzrohr.

Einhaltung der zulässigen Zugkräfte und Biegeradien gemäß Herstellervorgabe.

Beilegen aller erforderlichen Befestigungsmaterialien

Anschluss & Montage:

Beidseitiges werkzeugloses Auflegen und Konfektionieren des Kabels auf vollgeschirmte Cat.6A RJ45-Keystone-Module (bzw. Feldkonfektionsstecker in entsprechendem IP- Schutzgrad).

Eindeutige, dauerhafte und normgerechte Beschriftung des Kabels sowie der Port- Anschlüsse an beiden Enden.

50,000 m 02.3 Verdrahtung Schnittstelle Netzbetreiber, EVU Steuersignal Verdrahtung des EVU Steuersignals vom Rundsteuerempfänger zur Ladesäulen Unterverteilung.

Inkl. Funktionsprüfung.

Inkl. Anschluss und isolierter Aderendhülsen an allen Anschlusspunkten.

Leitung: 2x2x0,8 mm² oder CAT6

50,000 m 02.4 Anschluss der Unterverteilung in den örtlichen Potentialausgleich/Blitzschutz Fachgerechtes Einbinden der UV in den vorhandenen Hauptpotenzialausgleich bzw. die Blitzschutzanlage.

Enthaltene Leistungen:

Messtechnische Bestandsaufnahme (Messung des Erdungswiderstandes / Durchgangs).

Lieferung und Verlegung des Erdungsleiters z. B. NYY-J 1x16mm² Cu oder Rundleiter 10 mm V4A, von der UV zum Übergabepunkt/Anschlusspunkt.

Herstellung der Verbindung mittels normgerechter Anschlussklemmböcke /

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 13 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Herstellung der Verbindung mittels normgerechter Anschlussklemmböcke / Korrosionsschutzbinde im Erdreich.

Dokumentation und Erstellung des Prüfprotokolls nach DIN VDE 0100-600 / DIN EN 62305 (VDE 0185-305).

inkl. Klein- und Befestigungsmaterial

1,000 Psch 02.5 Errichtung eines Tiefenerders / Punkterders als Potenzialausgleichstütze Leistungsbeschreibung:

Lieferung und fachgerechtes Eintreiben eines Tiefenerders/Punkterders als Potenzialausgleichstütze für die UV im Erdreich nahe dem Schrankstandort.

Technische Spezifikation:

Material: Edelstahl V4A (Werkstoff-Nr. 1.4571 oder 1.4404) oder verzinkter Stahl, Durchmesser D=20mm.

Tiefe: Systemübliches Steckerder-System, Teillängen zusammengesteckt, Richttiefe ca. 4,5 bis 9 m (so lange eintreiben, bis der nach DIN VDE geforderte Ausbreitungswiderstand erreicht ist).

Enthaltene Leistungen:

Herstellen des Übergangs/Klemmpunkts im Erdreich inkl. wasserdichter Korrosionsschutzumhüllung.

Anschließen an den Potenzialausgleichsschiene der UV.

Einmessung und Dokumentation des erreichten Erderwiderstandes im Messprotokoll.

1,000 Psch 02.6 NH1 Sicherungseinsatz 250 A Zum Einsetzen in die NSHV

Vom Bieter anzugeben

Fabrikat '.............'

Typ '.............'

liefern und betriebsfertig montieren

6,000 Stk

Gesamtbetrag:

[Seite 80]

LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 14 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 03 Kabelführung Unterverteilung

03.1 Kabelrinne aus Metall Lieferung und betriebsfertige Montage einer feuerverzinkten Kabelrinne aus Metall (Lochfeld- Kabelrinne oder Schwerlast-Gitterrinne) zur sichtbaren und offenen Verlegung von Starkstrom- und Steuerleitungen an Decken oder Wänden

Werkstoff / Oberfläche: Stahl, tauchfeuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461 bzw. bandverzinkt nach DIN EN 10346 für den Innenbereich, korrosionsgeschützt.

Abmessungen:

Seitenhöhe: mind. 60 mm

Rinnenbreite: ca. 200 mm

Blechstärke: mind. 0,75 mm bis 1,0 mm

Ausführung:

System mit integrierter Schnellverbindung oder Stoßstellenverbindern für kontinuierlichen Potenzialausgleich nach DIN EN 61537.

Inklusive allen erforderlichen System-Formteilen (Bögen, Flachwinkel, Ausfahrten, Trennstegen).

Inklusive kompletter Unterkonstruktion: Deckenabhängung mittels Gewindestangen/Ausleger oder Wandkonsolen im Systemabstand von max. 1,50 m.

Inklusive bauaufsichtlich zugelassenem Befestigungsmaterial

Einbindung der Metallrinne in den Hauptpotenzialausgleich des Gebäudes (Erdungsanschluss an beiden Enden / Stoßstellen überbrückt).

Entgraten aller Schnittkanten nach dem Ausklinken/Kürzen vor Ort inkl. Zinksprayanstrich an den Schnittflächen.

33,000 m 03.2 Wanddurchbruch, Kernbohrung für DN 100 Kernbohrung Durchbruch für Anschlussleitungen inkl. Entsorgung des Bohrkerns.

Mit Gefälle nach außen, einschließlich aller erforderlichen

Hilfsmittel wie das Heranschaffen von Wasser und Strom, evtl.

erforderliche Gerüste bis zu einer Höhe von 3,5 m, sowie

Einrichtung der Baustelle und Umsetzen des Bohrgerätes, auch

mehrfach, sind in die Einheitspreise mit einzukalieren, einschl.

Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge und Berücksichtigung

des Ringspaltes zur Verfüllung nach Durchführungsmontage,

fachgerechtes Verschließen der Durchbrüche nach Installation

der Rohrleitungen unter Beibehaltung der

Feuerwiderstandsklasse des betreffenden Bauteils

einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien.

Wandtyp: Massiv, Mauerwerk, Stahlbeton

Durchmesser: bis 150 mm

Wand-/Deckenstärke: 320 mm

komplett herstellen

10,000 Stk 03.3 Wanddurchbruch, Kernbohrung für DN 50 Kernbohrung Durchbruch für Anschlussleitungen nach draußen inkl. Entsorgung des Bohrkerns.

Mit Gefälle nach außen, einschließlich aller erforderlichen

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 15 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Mit Gefälle nach außen, einschließlich aller erforderlichen

Hilfsmittel wie das Heranschaffen von Wasser und Strom, evtl.

erforderliche Gerüste bis zu einer Höhe von 3,5 m, sowie

Einrichtung der Baustelle und Umsetzen des Bohrgerätes, auch

mehrfach, sind in die Einheitspreise mit einzukalieren, einschl.

Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge und Berücksichtigung

des Ringspaltes zur Verfüllung nach Durchführungsmontage,

fachgerechtes Verschließen der Durchbrüche nach Installation

der Rohrleitungen unter Beibehaltung der

Feuerwiderstandsklasse des betreffenden Bauteils

einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien.

Wandtyp: Massiv, Mauerwerk, Stahlbeton

Durchmesser: bis 100 mm

Wand-/Deckenstärke: 320 mm

komplett herstellen

5,000 Stk 03.4 Brandschottung S90/F90 fachgerechte Abdichtung des Wanddurchbruchs der Hauptzuleitung

Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen mit

Dichtungsmasse/Kitt, mit allgemeinem bauaufsichtlichen

Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung,

Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, im Gebäude,

Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,

Dicke: bis 400 mm, runder Durchbruch,

Durchmesser: bis 100 mm.

13,000 Stk 03.5 Kabelschutzrohr DN 100 Liefern und Verlegen von flexiblem Verbund-Kabelschutzrohr im Erdreich, inkl. Einzugschnur und Sandbettung.

Übergang von Kabelschutzrohr an der Fassade in Kabelschutzrohr im Erdreich. Zuleitung von der Hausfassade zur Unterverteilung.

2x 11 m Trassenlänge

22,000 m 03.6 Kabelschutzrohr DN 50 Liefern und Verlegen von flexiblem Verbund-Kabelschutzrohr im Erdreich, inkl. Sandbettung und Einzugschnur. Für Datenleitung.

11,000 m 03.7 Wanddichtung DN100 Liefern und Montieren einer druckwasserdichten Ringraumdichtung passend für DN 100, mit spezieller

Aufteilung für

1× Versorgungsleitung 5×150 mm²

2,000 Stk

[Seite 82]

LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 16 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 03.8 Wanddichtung DN50 Liefern und Montieren einer druckwasserdichten Ringraumdichtung passend für DN 50, mit spezieller

Aufteilung für

1 x Steuerleitung EVU

1x Datenleitung CAT6

1,000 Stk

Gesamtbetrag:

[Seite 83]

LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 17 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 04 Tiefbau

04.1 Vorhaltung und Einsatz eines Kleinbaggers Bereitstellung eines Kleinbaggers für Erdbewegungs-, Transport- und Verfüllarbeiten.

Leistungsumfang:

An- und Abtransport des Gerätes zur Baustelle.

Vorhaltung des Gerätes für die Dauer der Tiefbauarbeiten.

Einsatzbereiche: Ausheben des Bodens, Beladen des LKWs für den Abtransport, Einbringen und Verteilen der Schottertragschicht.

Inklusive: Betriebsstoffe (Kraftstoff), Versicherung und Wartung während der Vorhaltezeit. inklusive Fahrer

1,000 Psch 04.2 Leitungsgraben in Grünfläche herstellen Graben für Kabeltrasse im Außenbereich

Die Leistung umfasst im Einzelnen:

Aushub des Leitungsgrabens in Bodenklasse 3-4 für die erforderliche Tiefe und Breite (ca. 0,6 m B x 0,8 m T).

Sicherheits- und Ausführungshinweis:

Fachgerechter Verbau oder Böschung nach DIN 4124. Standsicherheit der Grabenkanten zu beachten.

Lagerung: Seitliches Zwischenlagern des Bodens oder Abfuhr bei Platzmangel.

Der Aushub darf grundsätzlich maschinell erfolgen. Der Auftragnehmer hat sich jedoch vor Beginn der Arbeiten durch Erkundung (Leitungssuchgerät, Handschacht, Bestandspläne) zweifelsfrei davon zu überzeugen, dass im Trassenbereich keine nicht dokumentierten Versorgungsleitungen liegen. Besteht das Risiko von Leitungskreuzungen oder Beschädigungen, ist der Aushub zwingend in Handschachtung auszuführen.

Trassenbelegung: Der Graben dient zur Aufnahme von

2x Leerrohr DN100

1x Leerohr DN50

11,000 m 04.3 Setzen des Eingrabfundamentes der Unterverteilung Liefern und nivelliertes Einsetzen des Eingrabfundamentes des Verteilerschrankes.

1,000 Stk 04.4 Sandbettung und händisches Einsanden Grundschutz: 10 cm Sandbettung (0/2) auf der gesamten Grabenbreite (0,4 m).

Überdeckung: Einbringen von min. 10 cm Sand über dem obersten Rohrscheitel.

Warnband: Liefern und Verlegen von Trassenwarnbändern über der gesamten Breite ("Achtung Kabel").

11,000 m 04.5 Verschließen der Leitungsgräben Einbringen des zuvor seitlich gelagerten oder neu gelieferten Aushubmaterials in Lagen

Verdichtung: Lagenweises maschinelles Verdichten des Materials bis zum Erreichen der erforderlichen Tragfähigkeit

11,000 m 04.6 Wiederherstellung der Oberfläche Fachgerechter Verschluss der Grabenoberfläche in Bereichen nach der Leitungsverlegung.

Wiederherstellung der Oberfläche

11,000 m

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 18 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 04.7 Laden, Abfahren und Entsorgen von überschüssigem Erdaushub Abtransport des Bodenmaterials, das nach dem fachgerechten Verfüllen der Leitungsgräben übrig bleibt.

Leistungsumfang: Laden des seitlich gelagerten Aushubmaterials auf geeignete Transportfahrzeuge.

Transport: Abfahren des Materials von der Baustelle

zu einer zugelassenen Deponie oder Wiederverwertungsanlage.

Deponiegebühren: Inklusive aller anfallenden Gebühren und Wiegekosten.

Nachweis: Die Entsorgung ist durch entsprechende Wiegescheine/Entsorgungsnachweise zu belegen.

Bodenbeschaffenheit: Kalkuliert für unbelasteten Erdaushub.

2,000 m³

Gesamtbetrag:

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 19 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 05 Messung, Prüfung, Dokumentation

05.1 Abnahmemessung nach VDE 0100-600 Erstellung Prüfprotokoll (Schleifenimpedanz, FI-Auslösezeit, Isolationswiderstand).

1,000 Psch 05.2 Gebühren des Netzbetreibers für Rundsteuerempfänger (Bereitstellung) Erstattung der reinen Material- und Bereitstellungskosten des zuständigen Netzbetreibers für den zu liefernden Funkrundsteuerempfänger bzw. die Steuerbox. Abrechnung erfolgt rein nach tatsächlichem Aufwand gegen Vorlage des originalen Gebührenbescheids / der Rechnung des Netzbetreibers ohne Aufschlag.

1,000 Psch 05.3 Anmeldung u. Inbetriebsetzungsanzeige der steuerbaren Verbrauchseinheit beim EVU Komplette bürokratische und technische Abwicklung sowie Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen, Stromnetz Berlin.

1,000 Psch 05.4 Dokumentationserstellung Stromlaufpläne (EPLAN/CAD), Aufbauzeichnung der UV und Klemmenpläne, Anpassen der Stromkreisverzeichnisse und der Kennzeichnung in der Unterverteilung nach erfolgtem Einbau. Erstellen eines aktualisierten Übersichtschaltplans des Gebäudes

1,000 Psch 05.5 Inbetriebnahme der E-Anlage und Funktionsproben

1,000 Psch 05.6 Hilfs- und Montagekleinmaterial Klein-, Isolier- und Befestigungsmaterial

1,000 Psch 05.7 Stundenlohn Elektromeister Stundenlohn Elektromeister

10,000 St 05.8 Stundenlohn Elektrofachkraft Stundenlohn Elektrofachkraft

10,000 St

Gesamtbetrag:

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LV: Martin-Buber-Str. 20,21 Seite: 20 Datum: 09.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

00 Baustelleneinrichtung 01 Unterverteilung Elektroladesäulen 02 Verkabelung Unterverteilung 03 Kabelführung Unterverteilung 04 Tiefbau 05 Messung, Prüfung, Dokumentation

Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung