Elektroarbeiten für sonstige elektrische Anlagen in Mannheim
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
- Sonstige Elektroinstallationsarbeiten (45317000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 887096
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit hat Bauarbeiten für sonstige elektrische Anlagen am Standort Seckenheimer Landstraße 16 in Mannheim vergeben. Die Leistungserbringung ist für den 3. November 2026 angegeben; nähere Angaben zum Umfang der Arbeiten liegen nicht vor.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
b) Zuschlag Auftragsgegenstand: Mannheim, Seckenheimer Landstraße 16, 440-Sonstige Elektrische Anlagen Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe Verfahrensart: National Beschränkte Ausschreibung ohne TW Vertragsart: Bauauftrag Geschäftszeichen: 165545-003 Beauftragtes Unternehmen: 1. Firma: F & E Elektroanlagen GmbH; Zeitraum der Leistungserbringung: 03.11.2026
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.