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Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin
(Ausschreibende Stelle)
(Ausschreibende Stelle) BI
| Berliner Immobilienmanage | BmIMen Bt eGrmlinbeHr | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| ImmobilienmanaKgeeibmeelsnttr aGßme b3H6 | |||||
| Keibelstr. 36 | |||||
| 10178 Berlin 10178 Berlin | |||||
| Tel.: 03003/ 09-09106166-6 1624 | |||||
| Fax: (030) 90166 1668 | |||||
| einkauf@bim-berlin.de | |||||
| Berlin, 17. Fe2b2ru.0a9r .22002256 | |||||
| Es schreibt Ihnen: |
Es schreibt Ihnen: Sargut, IZnees yKnameppe
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)
Baumaßnahme Birkenstr. 11 in 12559 Berlin ____
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden-Elektroarbeiten Angebot für: N22071-3_0_4_0_0_0_0_1-0_0_1-4_4_0_-0_1__________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, für die oben angegebene Leistung ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll im Rahmen einer bitte auswählen nach Öffentlicher Ausschreibung vergeben werden.
Die Auftragsbekanntmachung wurde bei öffentlichen Ausschreibungen und Beschränkten Ausschreibun- gen mit Teilnahmewettbewerb auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.ber- lin.de/vergabeplattform zu oben genannter Vergabenummer veröffentlicht.
- Auftraggebende Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Stelle: cv/eor t BreItMen B deurlrinche rd Iime mobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin
- Vergabeunterlagen: Sämtliche Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingun- gen und die Vertragsunterlagen, sind zu oben genannter Vergabenum- mer auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bereitgestellt.
Soweit einzelne dieser Unterlagen hier nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle eingesehen/angefordert werden. 3. Auskunft über Verga- Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstel- beunterlagen, etwaige lung sind unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle Ortsbesichtigungen, zu übermitteln. Anforderung zusätzli- cher Unterlagen:
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- Form und Frist für die Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist Angebotsabgabe: am 0 6 .1 0 .2 0 2 6 um 1 3 :5 0 Uhr
vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä- rungen, in Textform auf die Vergabeplattform hochzuladen. Bei elektro- nischer Angebotsübermittlung in Textform ist die Person des Erklären- den zu benennen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben ein Preisangebot ohne Umsatzsteuer ab. In diesem Fall übernimmt der Auf- traggeber die Umsatzsteuerschuld des Auftragnehmers in seiner Um- satzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung (sogenannnter „reverse charge“). Soweit in den Angebotsunterlagen die Angabe der Umsatzsteuer verlangt wird, ist der Betrag „0%“ einzufügen.
Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform) ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in elekt- ronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin ein- gereicht werden, sind gemäß § 16 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!
- Aufteilung in Lose: nein
ja, Angebote können abgegeben werden für
ein Los mehrere Lose alle Lose
Näheres siehe Leistungsbeschreibung
- Nebenangebote: zugelassen nicht zugelassen ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol- che deutlich gekennzeichnet werden.
-
Bindefrist Die Bindefrist endet am 05.11.2026
-
Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen Ausführungsort (Bau- stelle), Ausführungs- zeit, Sicherheitsleis- tung, Zahlungsbedin- gungen
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- Kriterien für die Wer- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe von tung der Haupt- und § 16 d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A unter Berücksichtigung der nachfolgenden Nebenangebote: Kriterien erteilt:
| Nr. | Kriterium | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| 1. | Preis | 100 |
- Nachprüfungsstelle BBIIMM BBeerrlliinneerr IImmmmoobbiliileiennmmaannaaggeemmeenntt GGmesbeHllschaft mbH bei nationalen Verga- Keibelstraße 36 ben: Alexanderstr. 3 10178 Berlin 10178 Berlin
Die Beschwerden sind über die E-Mail-Adresse nachpruefungsstelle- bim@bim-berlin.de unter Angabe der Vergabenummer und des Be- schwerdegrundes einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
ii..A A.. Ines Kampe EEiinnkkaauuff
(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)
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Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen • Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen
• Leistungsverzeichnis mit Preisen
• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Angaben zur Preisermittlung
• Eignungsbogen für Bewerber/Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Selbstauskunft Bewerber/Bieter
• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt)
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)
• Nebenangebote (falls zugelassen)
• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR netto)
•Zertifizierung für die Errichtung der Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
•Fachkundenachweis gem. TRGS 521
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Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen: • Verzeichnis der Nachunternehmer
• Selbstauskunft der Nachunternehmer
• Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Sonstige Nachweise:
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Bewerbungsbedingungen (BwB) für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Kommunikation
Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.
3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4 Angebot
4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
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4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe bestätigt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.
4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz ”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat als angeboten.
4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
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Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen (z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).
Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.
Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen Pauschalpreis.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen werden.
4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, – dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten, – dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, einzureichen.
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8 Auftragnehmerwechsel
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren vorgenommen.
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Angebot (Bauleistungen)
Tel.: Fax: E-Mail: , den (Name und Anschrift des Bieters)
An Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Ablauf der Bindefrist c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 am: 05.11.2026 10178 Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Baumaßnahme: Birkenstr. 11 in 12559 Berlin
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden-Elektroarbeiten Angebot für: N22071-30400001-001-440-01
- Leistungsverzeichnis mit Preisen Anlagen:
- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Eignungsbogen für Bewerber/ Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter
- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft
- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
- Nebenangebote (falls zugelassen)
- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls gefordert)
- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000,- EUR netto)
- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen
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Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen- folge gelten:
- Auftragsschreiben bzw. Vertrag
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen
- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“
- Angebot samt Anlagen
- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“
- Bautagesbericht
- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019
- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –, Ausgabe 2016
Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge- nommen und beachtet.
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Summe Angebot | € | % |
Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:
| Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes) | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % |
- Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange- botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver- bindlich anerkannt.
Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.
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Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.
Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach- name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge- ben.
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Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/ h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
(Summe 1.4 und 1.5)
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellenallgemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten | Gesamtzu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen1 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.
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Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
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Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.
Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü- gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter, 4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer
- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”
- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).
Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen), werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra- gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers
Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be- fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags- strafe führen.
Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu- stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever- fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots- preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga- nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits- preise die Abrechnungsgrundlage.
Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.
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Baumaßnahme: Birkenstr. 11 in 12559 Berlin
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden-Elektroarbeiten Angebot für:
N22071-30400001-001-440-01
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung
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- Objektüberwachung / Bauüberwachung
(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa- chung/Objektüberwachung:
Teamplan Ingenieure GmbH Oderbruchstr. 10 10369 Berlin Tel.: (Name, Anschrift, Telefonnummer)
(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:
N.N. (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten Leistungen) unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages. gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung. an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh- rungsbeginn. am 16.11.2026 .
(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin) innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender Ziff. 2. Abs. (1). innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin. am 31.12.2026 .
(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs. 1 VOB/B: Ereignis: Frist:
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- Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
- Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um- satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach- träge) und für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33 % der Netto-Schlussrechnungssumme.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson- dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers, soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher- gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge- stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.
-
Vergütung Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
-
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche- rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten: 55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)
(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.
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Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung der Leistung
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- Leistungsverzeichnis
(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.
(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das Leistungsverzeichnis vor.
- Wahlpositionen, Bedarfspositionen
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
- Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)
(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.
(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Hinterlegung der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung "Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx- xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,
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Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen, insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für auftragsbezogene Zwecke verwenden.
- Einheitspreise
Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
- Ausführung der Leistung
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen als ungültig zu kennzeichnen.
- Angaben bei Ausschreibung
Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.
- Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr
Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift (keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.
Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen einzureichen bei
Polizei Berlin
Landeskriminalamt
LKA St 532
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin.
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(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen vorliegt. Dieses kann ungültig sein).
Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich, Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B. für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt insbesondere keine Behinderung dar.
Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:
"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL- Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann. Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.
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Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen, können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/ Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin gespeichert.“
- Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung
(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.
(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie „Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen, erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.
(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigen.
(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine Vertragsstrafe vereinbart.
(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer ist mitzuteilen.
(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis zum Auftraggeber sicherzustellen.
(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden, • für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt werden,
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• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach §§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind, • Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis, Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf der Baustelle mitführen.
(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen. Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten Werktag der Folgewoche zu erfolgen.
- Preisnachlässe
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
- Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers
Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den Abtretungsempfänger leisten.
- Versicherungspflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden, Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden, Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von Sachen und Schlüsseln abdecken.
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(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder • durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige Versicherungsprämie
oder alternativ • durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis bestätigt,
nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des Auftragnehmers abzuschließen.
(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.
- Steuerabzug bei Bauleistungen
(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde. Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der
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Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
- Barrierefreies Bauen
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz (LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download - Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.
- Allgemeine Umweltschutzanforderungen
Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere • die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten, • bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und • bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen Umweltschutzanforderungen zu beachten.
- Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen
Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.
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(2) Grundlagen • Rechtlicher Rahmen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.
Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.
Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin: • Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der Abfallwirtschaftsbehörde“ • Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“ • Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ • Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“ • Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“
•
| Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung | |
|---|---|
| (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von | |
| Baumaßnahmen“ |
Baumaßnahmen“
Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden. Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
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http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/ • zu verwendende Formblätter Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen. • Beauftragung Dritter Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 VOB/B.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. • Kontaminationen bzw. Altlasten Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. • Verstöße Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
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(3) Nicht gefährliche Abfälle
Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende Leistungspositionen einzukalkulieren: • Sortieren des Abfalls • Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche • Aufschütten der Haufwerke • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container • Transport zur Annahmestelle • Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen • Verwertungs-, Entsorgungskosten
Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.
Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.
(4) Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.
Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche Abfälle einzukalkulieren: • Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge • Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen • Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage • Sämtliche Entsorgungskosten
Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die
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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.
Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung vorzuhalten.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig angedient (Andienungspflicht).
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
(5) Überschüssiges Baumaterial
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des Auftraggebers abgewichen werden.
Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen.
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
- Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen
(1) Grundlagen
Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.
Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.
Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest, KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf
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abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise, etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.
Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen- und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung, die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des Arbeitsbereichs.
Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.
Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen Vertreter weiterzugeben.
Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden, die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung verfügen.
Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519, TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf. aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.
(2) Rechtlicher Rahmen
Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521 Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.
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• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. • TRGS 521: Faserstäube. • TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen • Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie). • BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen. • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte. • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Handlungsanweisungen
Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten: • Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien Nov. 2007 • Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007 • Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007 • Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern (KMF) Apr.2002 • Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten Jan.2005 • Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009
(4) Umgang mit Feinstäuben
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.
Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein.
Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung ist zu beachten.
(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete
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Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:
Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.
(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz für Mensch und Umwelt - Berlin.de.
- Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle
(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.
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- Abrechnung
(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML Rechnung.
(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.
(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende Angaben an info.erv@bim-berlin.de: • Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“. • Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer. • Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an uns senden möchten.
Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.
Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:
| Auftraggeber | E-Mail-Adresse für Rechnungslegung |
|---|---|
| Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbH | rechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de |
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| BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | rechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de |
|---|---|
| Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de |
| Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH | rechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de |
| BBF Berliner Bodenfonds GmbH | rechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de |
- Datenschutz
Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum Datenschutz verpflichtet zu haben.
- Schlussbestimmungen
(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von Vertragslücken.
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Maßnahme: Birkenstr. 11 in 12559 Berlin
Teilnahmeantrag/ Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden-Elektroarbeiten Angebot für:
N22071-30400001-001-440-01
Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A
Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.
Ich erkläre/Wir erklären,
- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben
- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen
- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt
- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen hat.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.
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In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB eingeräumt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/ Bewerber:
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Maßnahme: B irk e n s tr. 11 in 12559 Berlin
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden-Elektroarbeiten Angebot für:
N 2 20 7 1 -30400001-001-440-01
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart (Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),
1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von 14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich: Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).
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1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.
1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag
a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder
b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
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Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
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Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:
Tarifbroschüre Elektro- und Informationstechnisches Handwerk Entgeltbeträge gültig vom: Entgeltbeträge gültig bis mindestens: 01. Januar 2026 31. Dezember 2026
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Maßnahme: B irk e n s tr. 11 in 12559 Berlin
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden-Elektroarbeiten Angebot für:
N 2 20 7 1 -30400001-001-440-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil C der
Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B), zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B), zur Frauenförderung (BVB - Teil B), zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe- dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei- her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai- gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
II. Kontrolle und Sanktionen
- Kontrolle
1.1 Umfang der Kontrolle
Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol- gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli- chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon- trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein- schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset- zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,
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§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be- treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest- stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).
1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);
1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge- setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver- einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3);
1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe- schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor- mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern- arbeitsnorm (Teil B));
1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));
1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh- rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B)).
1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent- lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta- rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau- enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die- ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).
1.2 Durchführung der Kontrolle
1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent- rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli- chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten- den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück- sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
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1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf- tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes- sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er- forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag- nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit- stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung
1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:
• Arbeitsverträgen, • Entgeltnachweisen, • Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter- lagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe, • den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei- hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer- kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen, • ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;
1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität), • qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis- tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
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• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer- scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions- mengen;
1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför- derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht, • Arbeitsverträgen, • ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen, • Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen, • ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi- schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla- gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge- heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver- leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette
1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit- stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten- schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf- tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-
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terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent- ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un- terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba- rung zu treffen.
- Sanktionen
2.1 Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver- hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi- gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.
2.2 Vertragsstrafe
2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann- ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge- führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz- steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be- sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B) nach Nummer 2.1.
2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,
2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein- verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege- ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
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2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags- ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be- schäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver- einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be- schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor- mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe- rung;
2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver- langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan- forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar- ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge- führt wurden;
2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver- pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar- beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un- terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun- denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun- denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus- führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-
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barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf- tragnehmerkette);
2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol- len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun- gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla- gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg- loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.
2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver- pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh- mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag- nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über- schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an- gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3 Kündigung; Rücktritt
2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4 Minderung; Schadensersatz
2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver- trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver- langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B)).
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2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon- trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
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Maßnahme: Birkenstr. 11 in 12559 Berlin
Teilnahmeantrag/ Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Angebot für: Gebäuden-Elektroarbeiten
N22071-30400001-001-440-01
SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter
- Allgemeine Angaben
Firmenname:
Vor- und Nachname des Inhabers: (nur bei Einzelunternehmen)
Anschrift:
E-Mail:
Rechtsform:
Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte
Hauptsitz (Anschrift):
Niederlassung (Anschrift):
Betriebsstätte (Anschrift):
Kaufmännische Daten
Zuständiges Finanzamt:
Steuernummer:
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):
Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):
Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
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- Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)
- Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.
Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:
| Inländisches Register | Ausländisches Register |
|---|---|
| Registergericht (sofern zutreffend): | registerführende Stelle (sofern zutreffend): |
| Register-Nr. (sofern zutreffend): | Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend): |
- Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis
Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachweisen können.
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| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: |
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Nachunternehmer:
Teilnahmeantrag/ Angebot des Bewerbers/Bieters:
Angebot für: Birkenstr. 11 in 12559 Berlin
N22071-30400001-001-440-01 Maßnahme: Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden-Elektroarbeiten
Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen
Selbstauskunft der Nachunternehmer
I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer
Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.
Beschreibung der (Teil-)Leistungen/Gewerk:
II. Angaben zur Eignung
- Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis
Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.
Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 sind nur auszufüllen, wenn keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.
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- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | Ich bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet. |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | ja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet. |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer: |
Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:
(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw. Firma bei juristischen Personen in Textform)
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N22071-30400001-001-440-01
Birkenstr. 11 in 12559 Berlin
B
B
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N22071-30400001-001-440-01 Birkenstr. 11 in 12559 Berlin
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Bautagesbericht
Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________
Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________
Auftraggeber: Auftragnehmer:
Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________
Name: _________________________________________ Name: _________________________________________
Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________
E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________
Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________
Wetter:
Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________
Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________
(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)
Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:
Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________
davon Hilfskräfte:_________________________
Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit
☐ ☐
☐ ☐
☐ ☐
Art und Umfang der geleisteten Arbeiten
Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt
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Bautagesbericht
Eingesetzte Großgeräte
Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel
Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)
Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer
Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe
Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)
Sonstige besondere Vorkommnisse
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Bautagesbericht
Notizen:
Unterschrift: ___________________________________________________
(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________
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Maßnahme: Birkenstr. 11 in 12559 Berlin
Angebot für: Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden-Elektroarbeiten
N22071-30400001-001-440-01
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bezeichnung:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass
- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-
gemeinschaft gebildet wird,
-
nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.
-
der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
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- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Ende der Aufzählung
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass
-
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,
-
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
-
der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,
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- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
1Hinweis:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Keibelstraße 36, 10178 Berlin
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutz nord GmbH
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.
3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
- Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6 WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere
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Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.
Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.
Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.
Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter gegangen ist.
Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union. Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht.
Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren (Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
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- Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.
- Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt.
- Sonstiges
Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c) der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).
Version 14.03.2024 3
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 1 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
| Pos | Menge | Einheit | Einheitspreis in EUR | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| - | ||||||
| Nr. | ||||||
| (Po | ||||||
| s- | ||||||
| Nr. | ||||||
| ) |
) Maßnahmenbeschreibung Allgemein
Mit der vorgesehenen Baumaßnahme werden die naturwissenschaftlichen Unterrichtsbereiche sowie die
Sanitäranlagen des Gebäudeteils umfassend modernisiert. Neben der baulichen Erneuerung erfolgt eine
grundlegende Ertüchtigung der technischen Gebäudeausrüstung einschließlich der Labor-, Trinkwasser-,
Lüftungs-, Elektro- und IT-Infrastruktur. Hierdurch werden zeitgemäße, sichere und funktionale Unterrichts-
und Sanitärbereiche geschaffen, die den aktuellen Anforderungen an moderne Schulgebäude langfristig
gerecht werden.
Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Teilmaßnahmen:
- Teil 1: Modernisierung der naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume einschließlich der zugehörigen
Sanitärbereiche im westlichen Quergebäude (Gebäudeteil I)
- Teil 2: Trinkwassersanierung in den Sanitäreinheiten des Mittel-/ Hauptgebäudes (Gebäudeteile II und III)
Für die Teilmaßnahme 2 werden vom Auftraggeber Fördermittel in Anspruch genommen. Aus diesem Grund
ist das Leistungsverzeichnis buchhalterisch entsprechend in zwei Leistungspakete gegliedert. Die Leistungen
sind durch den Auftragnehmer den jeweiligen Teilmaßnahmen eindeutig zuzuordnen und getrennt
abzurechnen. Eine nachvollziehbare und prüffähige Abrechnung für beide Leistungspakete ist
sicherzustellen.
Bauliche Maßnahmen
Maßnahme Teil 1: Naturwissenschaftliche Unterrichtsräume
Die naturwissenschaftlichen Räume im Erdgeschoss werden vollständig modernisiert. Ergänzend werden die
ehemaligen Sanitär- und Umkleideräume im 1. Obergeschoss zu zusätzlichen Unterrichtsräumen umgebaut.
Im Bestand werden bauseits durch den AG die Räume entkernt.
Die neuen Raumstrukturen werden überwiegend durch nichttragende Gipskartonständerwände hergestellt.
Nicht mehr benötigte Entrauchungsschächte im Flurbereich werden zurückgebaut, Öffnungen werden
zugemauert.
Im Erdgeschoss bleiben die bestehenden Estriche weitgehend erhalten. Notwendige Öffnungen infolge der
Neuverlegung technischer Anlagen werden nach Abschluss der Installationsarbeiten fachgerecht
verschlossen. In den Räumen im 1. Obergeschoss und in den WCs mit neuer Raumaufteilung wird im
Vorfeld der Bestandsestrich bauseits entfernt und ein neuer schwimmender Estrich eingebaut.
In sämtlichen Unterrichtsräumen wird ein neuer Linoleumbelag verlegt, der den besonderen Anforderungen
naturwissenschaftlicher Unterrichtsbereiche gerecht wird.
Neue Wandflächen werden nach Abschluss der technischen Installationen in Oberflächenqualität Q3
gespachtelt und mit einem Dispersionsanstrich versehen. Die Bestandswände erhalten einen
Überholungsanstrich.
Im Zuge der Umnutzung werden zwei Fenster im 1. Obergeschoss ausgetauscht.
Die vorhandenen Unterrichtsraumtüren werden durch barrierefreie Türen aus Holz mit Anforderungen an
Schall-und Brandschutz ersetzt. In diesem Zusammenhang sind Anpassungen der vorhandenen
Mauerwerks-Wandöffnungen erforderlich.
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 2 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Mauerwerks-Wandöffnungen erforderlich.
Zur Verbesserung der Raumakustik erhalten die Unterrichtsräume Deckenbekleidungen aus gelochten
Gipskartonplatten. Die Wände erhalten außerdem Schallabsorberplatten. Nebenräume werden mit glatten
Gipskartondecken ausgestattet.
Darüber hinaus wird im Dachzwischenraum vorhandene kontaminierte Mineralwolle bauseits durch den AG
entfernt. Eine neue Wärmedämmung einschließlich Wartungsgang iist ebenfalls Teil der Ausschreibung..
Sanitärbereiche
Die WC-Anlagen werden vollständig saniert und die Grundrisse werden zum Teil überarbeitet.
Im Zuge der Grundrissanpassungen werden vorhandene Trennwände zurückgebaut und durch neue Wände
aus Gipskarton oder durch Sanitär-Systemtrennwände aus HPL-Vollkernplatten ersetzt. Alle Bestandstüren
Türen werden durch moderne Türen ersetzt.
Sämtliche Wand- und Bodenfliesen werden entfernt und durch neue Beläge ersetzt. Die erforderlichen
Abdichtungsmaßnahmen werden entsprechend den geltenden Wassereinwirkungsklassen ausgeführt. Die
Wandflächen werden bis Oberkante Türzarge gefliest.
Nicht geflieste Wandbereiche werden in Oberflächenqualität Q3 gespachtelt und mit einem hoch
beanspruchbaren Dispersionsanstrich der Nassabriebklasse 1 versehen.
Alle Räume erhalten eine abgehängte Gipskartondecke.
Technische Gebäudeausrüstung
Naturwissenschaftliche Unterrichtsräume
Im Rahmen der Modernisierung werden sämtliche Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung bauseits
erneuert. Sie sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Sanitärbereiche
Im Rahmen der Modernisierung werden sämtliche Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung bauseits
erneuert. Sie sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Ausstattung
Die Ausstattung der naturwissenschaftlichen Unterrichtsbereiche erfolgt bauseits auf Grundlage des
Musterausstattungskatalogs für naturwissenschaftliche Unterrichtsräume der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie. Sie ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Barrierefreiheit
Im Rahmen der Maßnahme werden alle neu eingebauten Unterrichtsraumtüren barrierefrei ausgeführt.
Zusätzlich wird im 1. Obergeschoss ein barrierefreies WC hergestellt und an die geltenden Anforderungen
des barrierefreien Bauens angepasst.
Auszuführende Maßnahmen nach Gewerken:
Mauerer- und Putzarbeiten:
· Rückbau und Anpassung bestehender Wandbereiche.
· Erstellung neuer Mauerwerkswände entsprechend der geplanten
Grundrissoptimierung.
· Herstellung neuer bzw. Änderung vorhandener Türöffnungen.
Schließen nicht mehr benötigter Öffnungen.
[Seite 69]
LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 3 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Schließen nicht mehr benötigter Öffnungen.
· Ausbesserungs- und Putzarbeiten an Wandflächen im Zuge der Umbauarbeiten.
Trockenbauarbeiten:
· Erstellung neuer Trockenbauwände entsprechend der geplanten
Grundrissoptimierung.
· Herstellung von Vorsatzschalen zur Aufnahme und Verkleidung neuer
Installationen.
· Einbau von Sanitär-Trennwandsystemen.
· Herstellung abgehängter Gipskartondecken einschließlich aller erforderlichen
Unterkonstruktionen und Revisionsmöglichkeiten.
Abdichtungsarbeiten:
· Ausführung einer Verbundabdichtung in den Nassbereichen.
Estricharbeiten:
· Schließen der Schlitze im Bestandsestrich
· Einbau eines schwimmenden Zementestrich im 1.OG
Fliesenarbeiten:
· Verlegung neuer keramischer Wandfliesen in den Sanitärbereichen.
· Verlegung neuer keramischer Bodenfliesen einschließlich erforderlicher
Sockelfliesen.
· Herstellung aller erforderlichen Bewegungs-, Anschluss- und Wartungsfugen.
Tischlerarbeiten:
· Lieferung und Montage neuer Innentüren einschließlich Zargen und Beschlägen.
Malerarbeiten:
· Neubeschichtung der Wand- und Deckenflächen.
Dämmarbeiten:
· Verlegung einer Deckendämmung im Spitzboden
Reinigungsarbeiten:
· Zwischen-und Endreinigung der Baustelle
Elektroarbeiten:
· Demontage und Entsorgung bestehender Leitungsführungssyteme
· Demontage und Entsorgung bestehender Installations-/Datenleitungen
· Demontage, lagerung und Remontage bestehender HAA
· Demontage, lagerung und Remontage bestehender Sicherheitsbeleuchtung
· Anpassen bestehender Unterverteilungen
· Herstellen neuer Trassenverläufe
· Verlegen neuer Starkstrom- / Datenleitungen
· Installation neuer Allgemeinbeleuchtung
Historie:
Die Flatow-Oberschule ist eine bekannte Berliner Eliteschule des Sports im Bezirk Treptow-Köpenick.
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 4 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Flatow-Oberschule ist eine bekannte Berliner Eliteschule des Sports im Bezirk Treptow-Köpenick.
Auf dem Schulgelände der Flatow Oberschule befinden sich insgesamt fünf Gebäude.Das zu betrachtende
Gebäude Haus 1 wurde in den 1950-iger Jahren als Schulgebäude für die damalige FDJ-Landesjugend-
schule errichtet. In den 1990-iger Jahren erfolgten umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten.
Das Gebäude 1 besteht aus fünf Gebäudeteilen. Gegenstand der Umbaumaßnahmen ist der Gebäudeteil I.
Baubeschreibung/ Allgemeine Angaben zur Baustelle gemäß DIN 18299, Abschnitt 0:
Zweck
Zweck der Baumaßnahme Modernisierung der Unterrichtsräume
Strangsanierung Trinkwasser
Baumaßnahme
Art der Baumaßnahme Umbau/ Sanierung
Betriebszustand bei Arbeiten
im Bestandsgebäude: die Umbaubereiche sind leergezogen. Der Schulbetrieb im Gebäude
findet in anderen Gebäudeteilen weiterhin statt.
Lage, Größe, Zuschnitt
Adresse: Birkenstraße 11, 12559 Berlin, Bezirk Köpenick
Flurstücknummern: 317, 91 und 90,
Grundstückfläche: 43.511 m²
Gebäude
Gebäude zur Nutzung als: Schule
Gesamtanzahl Geschosse: 2 Geschosse +Dachraum
Untergeschosse: 1
Konstruktionsart: Mauerwerksbau
Errichtungsjahr (Bestandsgebäude): 50-ger Jahre
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 5 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Errichtungsjahr (Bestandsgebäude): 50-ger Jahre
Dachform: Satteldach
Gebäudezugang: ebenerdig
Baustelleneinrichtung
Kran zur Mitnutzung: nein
Lagermöglichkeiten: ausreichend auf dem Gelände vorhanden
Baus. Stromanschluss (kW): vorhanden
Baus. Wasseranschluss: vorhanden
Baustellenumfeld
Arbeitszeiteinschränkungen: nein
Lärmeinschränkungen: ist noch zu klären
Erschütterungseinschränkungen: ist noch zu klären
Anlieferung/Logistik/Zufahrt
Parkmöglichkeiten: vor dem Gelände der Schule möglich
Durchfahrtbeschränkungen: nein
Abfallbeseitigung und Baustellenordnung:
Abfallsammlung erfolgt durch: AN
Baustellenreinigung erfolgt durch: AN
Abfallentsorgung erfolgt durch: AN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Nachfolgende ZTV Allgemein gelten für alle Gewerke, soweit diese in den jeweiligen Leistungsbereich
eingreifen:
1 Allgemeine Hinweise
Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der
Hersteller für die eingesetzten Baustoffe, -elemente und -produkte, die Publikationen der im jeweiligen
Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern,
Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als vereinbart.
Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines
Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige Produktlinien anzubieten.
Alle Bauteile ähnlicher Art und Lage müssen aufeinander abgestimmte Oberflächen, Farbtöne,
Falzgeometrien, Kantenausbildungen, Beschläge etc. aufweisen, um eine gestalterische Durchgängigkeit zu
gewährleisten.
2 Baustelleneinrichtung
2.1 Flächen der Baustelleneinrichtung
Abweichend zu VOB/B § 4 Absatz 4 stellt der AG dem AN nur soweit ausdrücklich benannt und zugesagt
Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Vorhandene und verbleibende Bauteile und Anlagen, wie etwa
Nachbarbebauungen, sind betriebsfähig zu erhalten. Der AG behält sich vor, die Nutzungsgenehmigung für
den AN für die zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellten Flächen zu widerrufen, wenn dies aus
Gründen des Bauablaufs erforderlich wird.
[Seite 72]
LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 6 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gründen des Bauablaufs erforderlich wird.
2.2 Zusätzlicher Flächenbedarf für die Baustelleneinrichtung
Der AG stellt dem AN eine ausreichend große Fläche für die Baustelleneinrichtung auf dem Gelände zur
Verfügung. Werden private Flächen wie Nachbarland und/oder öffentliche Flächen wie Straßen und Wege
zusätzlich als Einrichtungsfläche vom AN benötigt, so trägt der AN sämtliche erforderlichen Beantragungen,
Abstimmungen, Gebühren und sonstigen Kosten sowie die anfallenden Nutzungsgebühren.
2.3 Wiederherstellung Baustelleneinrichtungsfläche
Der AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu
versetzen, Leitungen und Fundamente des AN sind zu entfernen.
2.4 Anschlüsse für die Baustelleneinrichtung
Der AG stellt dem AN bereits am Baugrundstück vorhandene Anschlüsse zur Verfügung.
2.6 Feuerwehrzufahrten/Fluchtwege
Mit der Feuerwehr sind die Erfordernis und die Lage einer Feuerwehrzufahrts- und erforderlichenfalls
Umfahrmöglichkeit für die gesamte Dauer der Bauzeit abzustimmen und vom AN in erforderlichem Umfang
über die Dauer der Bauzeit zu gewährleisten. Ebenfalls freizuhalten sind alle Flucht-/Rettungswege.
2.7 Arbeitsgerüste
Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2,00-4,00 m über OKF sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit
vorzusehen, soweit solche Arbeitshöhen aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind.
2.8 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch
(Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Markierungen etc. Die vom AN diesbezüglich auszuführenden
Leistungen verstehen sich einschließlich Aufbau, Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßiger Kontrolle und
Instandsetzung sowie Rückbau nach Beseitigung der Gefahr bzw. nach Aufforderung durch den AG. Eine
verlängerte Vorhaltung bis zu 4 Wochen über den Tätigkeitszeitraum des AN hinaus ist hierbei vorzusehen.
2.9 Bauzwischen- und Montagezustände
Alle für den AN zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbaren Leistungen für Provisorien,
Bauzwischenzustände und Montagezustände, die er zur Erbringung seiner Leistungen benötigt, sind
Bestandteil der Leistungen des AN. Hierzu zählen neben Hilfsmitteln und -gerüsten auch Verstärkungen und
Dimensionierungen von Bauteilen für Belastungen während des Transports oder der Montage.
3 Planung
3.1 Werkplanung/Montageplanung; Ausführungsstatik
Der AN ist für die korrekte Dimensionierung der Bauteile allein verantwortlich. Eventuell vom AG in den
Ausschreibungsunterlagen oder Plänen getätigte Bemessungen oder Querschnittsangaben verstehen sich
nur als Kalkulationshilfe und sind vom AN alleinverantwortlich zu verifizieren.
Dem AG sind die bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse -zulassungen und Einbaubedingungen aller Produkte, die
solche Zulassungen benötigen, mit Baubeginn zu übergeben.
Der AN erstellt prinzipiell örtliche Aufmaße als Grundlage seiner Planungen, Bestellungen, Fertigungen und
Montagen.
3.2 Sichtung der Planung des AN durch den AG
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 7 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.2 Sichtung der Planung des AN durch den AG
Der AG behält sich vor, jegliche vom AN erstellte Planung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang zu
sichten und Prüfanmerkungen in der Planung des AN zu tätigen.
Der AN ist verpflichtet, die Prüfanmerkungen des AG innerhalb von 5 Tagen in seine Planungen
einzuarbeiten. Der AN erstellt seine Planungen daher so frühzeitig, dass er eventuelle Prüfanmerkungen des
AG rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn noch in seine Planungen einarbeiten kann.
Soweit der AN der Auffassung ist, dass die Umsetzung der Prüfanmerkungen des AG nicht seinem
vertraglich geschuldeten Leistungssoll entspricht oder Bedenken gegen den Planungswillen des AG
sprechen, zeigt der AN dem AG dies innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Prüfanmerkungen schriftlich
an.
Eine freigegebene Werkstatt- und Montageplanung entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht und von seiner Planungsverantwortung. Diese bleiben unberührt.
3.3 Projektkommunikation
Sofern der AG eine Internet-Projektplattform als Kommunikationsbasis fordert oder dieser zustimmt, ist diese
vom AN für den Projektschriftverkehr und die Ablage von Plänen und Berechnungen sowie aller zur
Dokumentation erforderlichen Unterlagen ausschließlich zu verwenden.
Nachrichten und Informationen, die über die Internetplattform versendet werden, gelten wechselseitig als mit
Upload-Zeitpunkt zugestellt.
Dem AN obliegt in diesem Fall wie allen übrigen Projektbeteiligten eine Informationsholschuld durch
arbeitstäglichen Aufruf der Inhalte des Internet-Projektraums.
Jeglicher projektrelevanter Schriftverkehr ist vom AN über den Internetprojektraum zu versenden und zu
dokumentieren.
4 Muster, Probeflächen
Im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung stimmt der AN eigenverantwortlich mit dem AG ab, ob und in
welchem Umfang Musterbauteile herzustellen sind. Grundsätzlich gilt, dass das eingebaute Material dem
freigegebenen Muster entsprechen muss.
Der AN stellt unter baustellengerechten Bedingungen Musterbauteile (> 1,00 m2) mit den geforderten
Oberflächenqualitäten für alle sichtbar verbleibenden Bauteile, Verbindungen und Strukturen her.
5 Dokumentation
Der AN erstellt als Fortschreibung der Planung in Bezug auf alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen eine Dokumentation. Diese beinhaltet:
· Fachunternehmererklärung
· Zulassungen/ Prüfzeugnisse
· Lieferscheine
· Berechnungen
· Revisionsunterlagen
· Herstellerbescheinigungn
· Bedienungs-und Wartungshinweise
· Bauagebuch
6 Reinigung
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 8 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6 Reinigung
Der im gesamten Baustellenbereich anfallende Schutt und Abfall ist von jedem AN sortenrein zu sammeln
und umgehend abzufahren. Alle durch den Baubetrieb verursachten Verschmutzungen im öffentlichen
Bereich, auf den Nachbargrundstücken und auf dem Baugelände sind sofort zu beseitigen.
Der AN wird am Ende jeder Arbeitswoche seinen Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen. Kommt
der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu
veranlassen. Der AN ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu
ergreifen.
7 Bauausführung/Leistungsumfang
7.1 Schnittstellen
Jegliche Bauleistungen, -stoffe und -elemente des AN, die als Vorleistung oder Einbausituation für
Leistungen anderer (Nach-)Unternehmer dienen, sind rechtzeitig vor Ausführung in Bezug auf die Herstellung
der zugelassenen Einbaubedingungen vom AN zu prüfen.
Insoweit fordert der AN unaufgefordert von den anderen Gewerken deren Zulassungen, Prüfzeugnisse und
Montageanleitungen ab, um in seinem Gewerk die Einbaubedingungen einbauanleitungsgerecht herstellen
zu können.
Soweit der AN Leistungen erbringt, an die erkennbar Leistungen anderer (Nach-)Unternehmer angearbeitet
werden sollen und die hierfür nicht geeignet sind, trägt der AN die Aufwendungen zur - auch nachträglichen -
Herstellung der zulassungskonformen Einbaubedingungen.
7.2 Vorleistungen
Soweit Vorleistungen zur beschriebenen Leistung angegeben sind, gelten diese als bauseitige Schnittstelle
zu der zu erbringenden Leistung des AN. Der AN erbringt alle erkennbar oder üblicherweise nötigen
Vorbehandlungen, Zwischenschritte, Beschichtungen, Untergrundvorbehandlungen usw., um auf der im
Leistungspositionstext beschriebenen Leistung aufbauen zu können im Rahmen seiner Leistung.
7.3 Anpassungen
Der AN erbringt sämtliche Anpassungen für Schräganschnitte, schiefwinklige Ausführungen, nicht
rechtwinklige Konstruktionen usw. als Bestandteil seiner Leistung, soweit diese aus den
Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind oder solche Leistungen in der Beschreibung erwähnt werden.
Gleichfalls sind sämtliche Bestandskonstruktionen, auch solche mit unregelmäßigem Verlauf, anzuarbeiten,
soweit dies zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erkennbar ist.
7.4 Aufmaß und Maßabweichungen
Tatsächliche bauliche Abweichungen von in den Planungen angegebenen gleichartigen, wiederkehrenden
Maßen berechtigen den AN diesbezüglich nicht zur Geltendmachung von Mehraufwendungen.
Kalkulationsgrundlage ist insofern ein örtliches Aufmaß mit differierenden Maßen für gleichartige Bauteile
oder Öffnungen.
7.5 Demontagen/Erneuerung
Sind Leistungen als Demontageleistung oder als Erneuerung bereits bestehender Bauteile oder -leistungen
beschrieben, so ist der Aufwand für eine geordnete, weitestgehend zerstörungsfreie Demontage und
Entsorgung Bestandteil der Leistungen des AN.
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 9 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Entsorgung Bestandteil der Leistungen des AN.
8 Bautagesbericht
Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich abgestimmt zu übergeben. Sie
müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen
des Auftrages von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich täglich zu
informieren.
9 Stundenlohnarbeiten
9.1 Abforderung von Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte
Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN.
Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter
Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf.
Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen.
Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten:
-
Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn beschäftigten Personen,
-
Aufstellung über die Verwendung der besonders zu vergütenden Materialien und Baustoffe,
-
Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen.
Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im
Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden.
Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt.
9.2 Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind
(Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur
Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit
Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht
belegen, so entfällt die Vergütung!
9.3 Vergütung von Stundenlohnaufwendungen
Nicht vergütet werden
· Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. Ä.),
· Überstundenzuschläge,
· Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung,
· Materialtransport, Gerätetransport,
· sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten u. ä.
Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese
Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels).
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den
tatsächlichen Lohn einschließlich:
· Lohn- und Gehaltskosten,
alle Sozialkosten,
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 10 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR alle Sozialkosten,
· Erschwernis- und sonstige Zuschläge,
· Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.),
· Wagnis und Gewinn.
Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur
Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch
unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung. 01 440 - Starkstromanlagen
- 443 - Niederspannungsschaltanlagen 01
Umbau / Erweiterung Niederspannungs-Hauptverteilung (NSHV) Anschluss der Zuleitungen für neue Etagen-Unterverteiler an bestehende NH-Sicherungslasttrenner, Einsatz passender Sicherungseinsätze 01. Verteilerstromkreis 01. 10 STLB-Bau 2026-04 054 8153 Verteilerstromkreis, Bemessungsstrom I Index nC tiefgestellt '200' A, von außen eingeführte Kabel, Leitungen, aus Kupfer, Anschluss direkt, Leitungen '1' St, Mehrleiter-Kabel/Leitung, mit 5 Leiter je Leitung, Querschnitt der von außen eingeführten Außenleiter 70 mm2, Querschnitt der von außen eingeführten PE/N/PEN-Leiter 70 mm2, Ausführung des Stromkreises bestückt mit nachstehenden Betriebsmitteln.
1,000 St 01. Verteilerstromkreis 01. 20 STLB-Bau 2026-04 054 8153 Verteilerstromkreis, Bemessungsstrom I Index nC tiefgestellt '100' A, von außen eingeführte Kabel, Leitungen, aus Kupfer, Anschluss direkt, Leitungen '1' St, Mehrleiter-Kabel/Leitung, mit 5 Leiter je Leitung, Querschnitt der von außen eingeführten Außenleiter 35 mm2, Querschnitt der von außen eingeführten PE/N/PEN-Leiter 35 mm2, Ausführung des Stromkreises bestückt mit nachstehenden Betriebsmitteln.
2,000 St 01. NH-Sicherungseinsatz 500VAC Betriebskl.gG Gr.1 160A 01. 30 STLB-Bau 2026-04 054 3452 NH-Sicherungseinsatz mit Kontaktmesser DIN 43620-1 und DIN VDE 0636-2 (VDE 0636-2), Bemessungsbetriebsspannung 500 V AC, für Betriebsklasse gG, mit Schaltzustandsgeber (Schlagbolzen), Baugröße 1, Bemessungsstrom 160 A.
3,000 St 01. NH-Sicherungseinsatz 500VAC Betriebskl.gG Gr.00 63A 01. 40 STLB-Bau 2026-04 054 3452 NH-Sicherungseinsatz mit Kontaktmesser DIN 43620-1 und DIN VDE 0636-2 (VDE 0636-2), Bemessungsbetriebsspannung 500 V AC, für Betriebsklasse gG, mit Schaltzustandsgeber (Schlagbolzen), Baugröße 00, Bemessungsstrom 63 A.
5,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 11 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.02 444 - Niederspannungsinstallationen
Verteilungen Installationsverteilergehäuse als Etagen-Unterverteilungen sowie als Raum-Unterverteilungen in Unterrichtsräumen, sowie in Lehrer-Vorbereitungsräumen. 01.02.10 Installationsverteiler Gehäuse Stahl als Etagenverteiler, abschließbar U 400 V I 200 A Innenaufstellung IP44 IK05 geschlossen Wandmontage STLB-Bau 2026-04 054 8147 Installationsverteiler DIN EN 61439-3 (VDE 0660-600-3), U Index e tiefgestellt kleiner gleich 300 V AC gegen Erde, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, Gehäuse aus Stahl, Oberfläche pulverbeschichtet, mit durchsichtiger Tür an Bedienfront, abschließbar, Schutzklasse I (Erdung), Bemessungsspannung U Index e tiefgestellt '400' V, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt '200' A, Basisschutz gegen elektrischen Schlag, Fehlerschutz gegen elektrischen Schlag durch Abschaltung, Innenaufstellung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK05 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur '-5' Grad C, max. Umgebungstemperatur '40' Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '35' Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C '50' %, Verschmutzungsgrad 2 (mittel) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN '2000' m, EMV-Umgebung A Gewerbe Industrie, geschlossene Bauform, Wandmontage.
3,000 St 01.02.20 Installationskleinverteiler Gehäuse Stahl als Etagenverteilung TE 72 St Innenaufstellung IP3X IK05 STLB-Bau 2026-04 054 8381 Installationskleinverteiler DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24), U Index n tiefgestellt kleiner gleich 400 V AC, I Index n tiefgestellt kleiner gleich 125 A, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, Gehäuse aus Stahl, Oberfläche pulverbeschichtet, Anzahl Teilungseinheiten '72' St, Schutzklasse I (Erdung), Basisschutz gegen elektrischen Schlag, Fehlerschutz gegen elektrischen Schlag durch Abschaltung, Innenaufstellung, Schutzart IP 3X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK05 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur '-25' Grad C, max. Umgebungstemperatur '40' Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '35' Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C '50' %, Verschmutzungsgrad 2 (mittel) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN '0' m, EMV-Umgebung A Gewerbe Industrie, mit Tür, für Wandteileinbaumontage.
5,000 St 01.02.30 Installationsverteiler Gehäuse Stahl als Raumverteiler U 400 V I 100 A Freiluftaufstellung geschützt IP31 IK07 geschlossen Wandmontage 2 REG-Verteilerfelder STLB-Bau 2026-04 054 8147 Installationsverteiler DIN EN 61439-3 (VDE 0660-600-3), U Index e tiefgestellt kleiner gleich 300 V AC gegen Erde, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, Gehäuse aus Stahl, Oberfläche pulverbeschichtet, Schutzklasse I (Erdung), Bemessungsspannung U Index e tiefgestellt '400' V, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt '100' A, Basisschutz gegen elektrischen Schlag, Fehlerschutz gegen elektrischen Schlag durch Abschaltung, Freiluftaufstellung geschützt, Schutzart IP 31 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK07 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur '-5' Grad C, max. Umgebungstemperatur '40' Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '35' Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C '50' %, Verschmutzungsgrad 2 (mittel) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN '2000' m, EMV-Umgebung A Gewerbe Industrie, geschlossene Bauform, Wandmontage, mit 2 REG-Verteilerfeldern, Höhe '375' mm, Breite '250' mm, geplante Verlustleistung '100' W.
15,000 St Verteilereinbauten
01.02.40 Überspannungsschutzgerät Typ 2 Reiheneinbau 400VAC Nennableitstoßstrom min.20kA je Leiter TN-S- System Schutzpegel 1,5kV STLB-Bau 2026-04 050 3435 Überspannungsschutzgerät DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11), leckstromfrei, Typ 2, Einbauort im Betriebsmittel, als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, mit Funktionsanzeige, Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, Nennableitstoßstrom (8/20) je Leiter mind. 20 kA, für TN- S-System mit Schutzschaltung DIN VDE 0100-534, Schutzpegel max. 1,5 kV.
16,000 St 01.02.50 NH-Sicherungslasttrennschalter TrennerBF 400VAC Gr.1 3polig NH-Sicherungseinsatz 160A
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 12 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR STLB-Bau 2026-04 054 8510 NH-Sicherungslasttrennschalter in Trennerbauform DIN EN IEC 60947-3 (VDE 0660-107), fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, Baugröße 1, Einfachunterbrechung, 3-polig, zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715 (VDE 0660-520), mit NH- Sicherungseinsatz, Bemessungsstrom 160 A.
2,000 St 01.02.60 Sicherungslasttrennschalter Gr.D02 400VAC 3polig Sicherungseinsatz 20A STLB-Bau 2026-04 054 3444 Sicherungslasttrennschalter DIN EN IEC 60947-3 (VDE 0660-107), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, einschl. Passeinsatz, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Baugröße D 02, Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, 3-polig, mit Sicherungseinsatz, Bemessungsstrom 20 A.
4,000 St 01.02.70 Sicherungslasttrennschalter Gr.D02 400VAC 3polig Sicherungseinsatz 25A STLB-Bau 2026-04 054 3444 Sicherungslasttrennschalter DIN EN IEC 60947-3 (VDE 0660-107), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, einschl. Passeinsatz, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Baugröße D 02, Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, 3-polig, mit Sicherungseinsatz, Bemessungsstrom 25 A.
15,000 St 01.02.80 Sicherungslasttrennschalter Gr.D02 400VAC 3polig Sicherungseinsatz 32A STLB-Bau 2026-04 054 3444 Sicherungslasttrennschalter DIN EN IEC 60947-3 (VDE 0660-107), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, einschl. Passeinsatz, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Baugröße D 02, Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, 3-polig, mit Sicherungseinsatz, Bemessungsstrom 32 A.
5,000 St 01.02.90 Sicherungslasttrennschalter Gr.D02 400VAC 3polig Sicherungseinsatz 40A STLB-Bau 2026-04 054 3444 Sicherungslasttrennschalter DIN EN IEC 60947-3 (VDE 0660-107), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, einschl. Passeinsatz, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Baugröße D 02, Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, 3-polig, mit Sicherungseinsatz, Bemessungsstrom 40 A.
10,000 St 01.02.100 Fehlerstromschutzschalter RCCB Typ A unverzögert 80A Fehlerstrom 30mA 3polig+N 400VAC STLB-Bau 2026-04 054 3474 Fehlerstromschutzschalter (RCCB) DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert, Bemessungsstrom 80 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, 3-polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung.
1,000 St 01.02.110 Fehlerstromschutzschalter RCCB TypA unverzögert 63A Fehlerstrom 30mA 3polig+N 400VAC STLB-Bau 2026-04 054 3474 Fehlerstromschutzschalter (RCCB) DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert, Bemessungsstrom 63 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, 3-polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung.
1,000 St 01.02.120 Fehlerstromschutzschalter RCBO TypA unverzögert Charakter.B 16A Fehlerstrom 30mA 3polig+N 400VAC STLB-Bau 2026-04 054 3474 Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz (RCBO) DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert, Auslösecharakteristik B, DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, 3-polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung.
22,000 St 01.02.130 Fehlerstromschutzschalter RCBO TypA unverzögert Charakter.C 10A Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC STLB-Bau 2026-04 054 3474 Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz (RCBO) DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert, Auslösecharakteristik C, DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Bemessungsstrom 10 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung.
18,000 St
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 13 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.02.140 Fehlerstromschutzschalter RCBO TypA unverzögert Charakter.B 16A Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC STLB-Bau 2026-04 054 3474 Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz (RCBO) DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert, Auslösecharakteristik B, DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung.
65,000 St 01.02.150 Fehlerstromschutzschalter RCBO TypA unverzögert Charakter.B 6A Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC STLB-Bau 2026-04 054 3474 Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz (RCBO) DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert, Auslösecharakteristik B, DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Bemessungsstrom 6 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung.
13,000 St 01.02.160 Potentialausgleichsschiene Stahl verz 8x1,5-25mm2 40x4mm STLB-Bau 2026-04 053 3268 Potentialausgleichsschiene DIN VDE 0618-1 (VDE 0618-1), aus verzinktem Stahl, mit Anschluss für 8 x 1,5 bis 25 mm2, ein Flachband bis 40 mm x 4 mm, und Massivrundleiter, Durchmesser 8 bis 10 mm.
23,000 St Verlegessysteme
Beschreibung Stahlblechkanäle Beschreibung Stahlblechkanäle Zu den Installationskanälen gehören
- Kanalunterteil, lackiert
- Kanaloberteil aufrastbar aus Stahlblech, lackiert
- Metall-Trennwand aus Stahlblech
- Kanalkupplungen zum Verbinden von Unterteilen
- Erdungsklemmen sowie Potentialausgleichsleiter zur fachgerechten Erdung aller metallischen Teile
- Befestigungsmaterial (nur zugelassenes Mat.,z.B. Dübel)
- Kabelklammern zur Montage des Kanals mit der Öffnung nach unten
- alle sonstigen zur fachgerechten Montage notwendigen Kleinteile
- Die Kosten für die evtl. Benutzung von Gerüsten und Leitern zur Installation der Kabelwege sind in die Preise mit einzukalkulieren. Bei der Auswahl des Kanaltyps ist darauf zu achten, dass sich die bestehenden Installationsgeräte problemlos integrieren lassen.
Farbe: ähnlich RAL 9001
01.02.170 Brandschutzkabelkanal Beflammung außen E90 Funktionserhalt B 60 mm H 60 mm im Freien STLB-Bau 2026-04 047 1202 Brandschutzkabelkanal als selbsttragendes Fertigteil, Beflammung von außen, rechteckig, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis, Feuerwiderstandsklasse E 90 DIN 4102-12, mit Funktionserhalt, senkrecht, Innenmaß Breite '60' mm, Innenmaß Höhe '60' mm, im Freien, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
80,000 m 01.02.180 Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/110mm STLB-Bau 2026-04 053 3277 Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 60/110 mm, mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton.
250,000 m 01.02.190 Unterflurbodenkanal höhe 28mm Beschreibung: Unterflurkanal (2-teilig) zur Verlegung elektrischer Kabel und Leitungen in estrichüberdeckten Unterflur-Systemen (EÜK). Abnehmbarer und durchgängig aufrastbarer Kanaldeckel. Mit Trennsteg im Kanalunterteil. Die profilierten Seitenwände bieten eine Rastfunktion, um den Kanaldeckel auf das Kanalunterteil zu rasten. Die Versteifungssicken im Kanaldeckel dienen zur Stabilisierung. Geprüft nach EN 50085-2-2.
Werkstoff: Stahl
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 14 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Werkstoff: Stahl
Oberfläche: bandverzinkt
Breite: 190 mm
Höhe: 28 mm
Oberteil abnehmbar: ja
Anzahl der Züge: 2
50,000 m 01.02.200 Sammelhalter für 15 Leitungen, Kunststoff Sammelhalter aus Kunststoff. Zur sicheren Montage z. B. in Zwischendecken geeignet,einschließlich Befestigungsmaterial
Für Wand- und Deckenmontage. Verschluss ohne Werkzeuge zu öffnen.
Sammelhalterung für bis zu 15 Leitungen
450,000 St 01.02.210 Sammelhalter für 30 Leitungen, Kunststoff Sammelhalter aus Kunststoff. Zur sicheren Montage z. B. in Zwischendecken geeignet,einschließlich Befestigungsmaterial
Für Wand- und Deckenmontage. Verschluss ohne Werkzeuge zu öffnen.
Sammelhalterung für bis zu 15 Leitungen
150,000 St Kabel und Leitungen
01.02.220 Installationsleitung halogenfrei NHXMH-J 3x2,5RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 3 x 2,5 RE, Cu-Zahl 72.
3.150,000 m 01.02.230 Installationsleitung halogenfrei NHXMH-J 3x1,5RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 3 x 1,5 RE, Cu-Zahl 43.
1.870,000 m 01.02.240 Installationsleitung halogenfrei NHXMH-J 5x2,5RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 2,5 RE, Cu-Zahl 120.
1.500,000 m 01.02.250 Installationsleitung halogenfrei NHXMH-J 5x6RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 6 RE, Cu-Zahl 288.
430,000 m 01.02.260 Installationsleitung halogenfrei NHXMH-J 5x16RM STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 16 RM, Cu-Zahl 768.
250,000 m 01.02.270 Installationsleitung halogenfrei NHXMH-J 5x35RM STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 35 RM, Cu-Zahl 1680.
75,000 m
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 15 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.02.280 Kabel halogenfrei NA2XH-J 1x35RM STLB-Bau 2026-04 053 5394 Halogenfreies Kabel DIN VDE 0276-604 (VDE 0276-604) NA2XH-J, 1 x 35 RM, Al-Zahl 102.
15,000 m Installationsgeräte
01.02.290 Schutzkontaktsteckdose 250V 16A 1fach Gerätedose Beschriftungsfeld STLB-Bau 2026-04 053 3267 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V AC, 16 A, in Gerätedose, einschl. Zentralplatte, mit Beschriftungsfeld, Einsatz mit Schrauben befestigen.
47,000 St 01.02.300 Schutzkontaktsteckdose 250V 16A 1fach Reinigungssteckdose Beschriftungsfeld STLB-Bau 2026-04 053 3267 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V AC, 16 A, in Gerätedose, einschl. Zentralplatte, mit Beschriftungsfeld, Einsatz mit Schrauben befestigen.
55,000 St 01.02.310 Schutzkontaktsteckdose 250V 16A 2fach Gerätedose Beschriftungsfeld STLB-Bau 2026-04 053 3267 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V AC, 16 A, 2-fach, in Gerätedose, einschl. Zentralplatte, mit Beschriftungsfeld, Einsatz mit Schrauben befestigen.
32,000 St 01.02.320 Schutzkontaktsteckdose 250V 16A 2fach allgemein Beschriftungsfeld STLB-Bau 2026-04 053 3267 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V AC, 16 A, 2-fach, in Gerätedose, einschl. Zentralplatte, mit Beschriftungsfeld, Einsatz mit Schrauben befestigen.
13,000 St 01.02.330 Schutzkontaktsteckdose 250V 16A 2fach EDV Beschriftungsfeld STLB-Bau 2026-04 053 3267 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V AC, 16 A, 2-fach, in Gerätedose, einschl. Zentralplatte, mit Beschriftungsfeld, Einsatz mit Schrauben befestigen.
25,000 St 01.02.340 Gerätedose Kunststoff UP STLB-Bau 2026-04 053 3266 Gerätedose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) und DIN 49073, aus Kunststoff, Unterputz.
41,000 St 01.02.350 CEE-Steckdose 5polig 230/400VAC 32A Gerätedose Beschriftungsfeld STLB-Bau 2026-04 053 3267 CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 32 A, in Gerätedose, mit Beschriftungsfeld.
11,000 St 01.02.360 Befehlsgerät NOT-AUS-Taster 6A 1S 1Ö AC-15 IP65 STLB-Bau 2026-04 054 3487 Befehlsgerät in Komplettbauform, Bemessungsisolationsspannung 250 V AC, als NOT-AUS-Taster mit gelber Unterlage, überlistungssicher DIN EN ISO 13850, Betätigung durch Drucktaste, mit Kontaktelement 6 A, 1 S und 1 Ö, Gebrauchskategorie AC-15, Frontbefestigung, Einbaudurchmesser 22,5 mm, Schutzart IP 65 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Frontausführung rund.
14,000 St 01.02.370 Wipptaster 1polig Aus/Wechsel 10A 250V Gerätedose Beschriftungsfeld STLB-Bau 2026-04 053 3267 Wipptaster DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus/Wechsel, 10 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl. Bedienelement, mit Beschriftungsfeld, Einsatz mit Schrauben befestigen.
44,000 St 01.02.380 Wipptaster einpolig Aus 16A 250V Gerätedose Beschriftungsfeld STLB-Bau 2026-04 053 3267 Wipptaster DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus, 16 A, 250 V AC, in Gerätedose, mit Beschriftungsfeld, Einsatz mit Schrauben befestigen.
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 16 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 47,000 St 01.02.390 Präsenzmelder 230V Master Infrarotsensor Schallsensor IP44 180Grad Reichweite/R 7m STLB-Bau 2026-04 053 3260 Präsenzmelder für 230 V AC, als Master, zum Einbau in Gerätedose, mit Infrarotsensor, mit zusätzlichem Schallsensor, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Erfassungsbereich 180 Grad, Reichweite/Radius 7 m, Funktion Ein-/Ausschalten, für Deckenmontage, Arbeitshöhe des Montageortes bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet.
14,000 St 01.02.400 Präsenzmelder 230V Master Infrarotsensor Schallsensor IP44 180Grad Reichweite/R 7m STLB-Bau 2026-04 053 3260 Präsenzmelder für 230 V AC, als Master, zum Einbau in Gerätedose, mit Infrarotsensor, mit zusätzlichem Schallsensor, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Erfassungsbereich 180 Grad, Reichweite/Radius 7 m, Funktion Ein-/Ausschalten, für Wandmontage, Arbeitshöhe des Montageortes bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet.
24,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 17 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.03 445 - Beleuchtungsanlage
01.03.10 Anbauleuchte rund mindDurchm 270 mm maxDurchm 270 mm maxH 99 mm LED 22W warmweiß mindLichtstrom 1500 lm maxAnschluss-P 100 W IP44 Gehäuse Stahlblech besch Abdeckwanne Lichtstärkeverteil.sym. Einzelleuchte FF-Leuchte Bewegungsmelder STLB-Bau 2026-04 058 2077 Anbauleuchte, Bauform rund, Durchmesser mind. '270' mm, max. Durchmesser '270' mm, max. Höhe '99' mm, mit LED-Leuchtmittel, mind. 22 W, Lichtfarbe warmweiß, Farbwiedergabeeigenschaften Ra 90 DIN EN 12665, Lichtstrom Leuchte mind. '1500' lm, max. Anschlussleistung '100' W, Lebensdauer mind. 50000 h, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Gehäuse aus beschichtetem Stahlblech, Farbton weiß, direkt strahlend, für Decke mit WDVS, anschlussfertig, einschl. der elektrischen und mechanischen Verbindungselemente für werkzeuglose Befestigung am Tragschienensystem, Abdeckwanne aus Kunststoff, Lichtstärkeverteilung symmetrisch, als Einzelleuchte mit begrenzter Oberflächentemperatur (FF- Leuchte), Schutzklasse I, mit Bewegungsmelder, Erfassungswinkel senkrecht 120 Grad, Erfassungswinkel waagerecht 180 Grad, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
65,000 St 01.03.20 Einbauleuchte rechteckig mindB 184 mm maxB 184 mm mindL 1197 mm maxL 1197 mm Einbau-T 90 mm LED 25W mindLichtstrom 3600 lm maxAnschluss-P 25 W IP2X Gehäuse Stahlblech besch Abdeckwanne Lichtstärkeverteil.sym. Einzelleuchte STLB-Bau 2026-04 058 2077 Einbauleuchte, Bauform rechteckig, Betriebsgerät in der Leuchte, Breite mind. '184' mm, max. Breite '184' mm, Länge mind. '1197' mm, max. Länge '1197' mm, Einbautiefe '90' mm, mit LED-Leuchtmittel, mind. 25 W, Farbwiedergabeeigenschaften Ra 80 DIN EN 12665, Lichtstrom Leuchte mind. '3600' lm, max. Anschlussleistung '25' W, Lebensdauer mind. 50000 h, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Gehäuse aus beschichtetem Stahlblech, Farbton weiß, direkt strahlend, für Decke mit WDVS, Abdeckwanne aus Kunststoff, Lichtstärkeverteilung symmetrisch, Grenzausstrahlungswinkel 60 Grad, UGR-Wert 19 DIN EN 12464-1, als Einzelleuchte, Schutzklasse I, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
166,000 St 01.03.30 Rechteckige LED-Einbauleuchte 57W, Anwendung in HACCP, inklusive aller Befestigungsteile LED-Feuchtraum-Anbauleuchte IP66 mit PC-Leuchtenkörper und PMMA-Diffusor
Mit Cliplos-Verschlusstechnik zur schutzartgerechten, einfachen Montage von Diffusor- Abdeckwanne und Leuchtenkörper nach dem Anschluss.
Geeignet zur Anwendung in HACCP, IFS und/oder BRC Global Standard Food zertifizierten Unternehmen.
Mit begrenzter Oberflächentemperatur (DIN EN 60598-2-24, D-Kennung).
Mit symmetrisch breit strahlender Lichtstärkeverteilung.
Lichtstärkeverteilung: direkt
Material Reflektor: PMMA-Abdeckung
Leuchtenkörper aus recycelbarem, UV-beständigem PC.
Farbe Leuchtenkörper: grau (ähnlich RAL 7035)
Montageort: Wand ohne Einbauöffnung, Decke ohne Einbauöffnung, Outdoor Wand überdacht
Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar
Betriebsgerät gemäß Ökodesign-Anforderungen austauschbar.
Mittlere Bemessungslebensdauer L80 (tq 25 °C) = 50.000 h.
Lichtquelle gemäß Ökodesign-Anforderungen austauschbar.
Leuchtenlichtstrom und Lichtfarbe fest eingestellt.
Bemessungslichtstrom 4000 lm,
Bemessungsleistung 28 W,
[Seite 84]
LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 18 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Bemessungsleistung 28 W,
maximale Leuchten-Lichtausbeute 143 lm/W.
Leistungsfaktor > 0,95,
Farbwiedergabeindex: Ra > 80
Lichtfarbe: neutralweiß
Farbtemperatur: 4000 K
Maße (L x B): 1552 mm x 102 mm, Leuchtenhöhe 91 mm.
Schutzklasse (DIN EN 61140): I
Schutzart (DIN EN 60529): IP66
Schutzart raumseitig: IP66
Prüftemperatur Glühdrahttest gemäß IEC 60695-2-11: 650 °C;
Gewicht: 2.5 kg.
24,000 Stk Sicherheitsbeleuchtung
01.03.40 Sicherheitsleuchte Einzelbatterie Dauer-Bereitschaftsschaltung Wand-Deckenanbau LED STLB-Bau 2026-04 059 2032 Sicherheitsleuchte DIN EN 1838 und DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22), mit eingebauter Einzelbatterie, in Dauer-/Bereitschaftsschaltung, umschaltbar, zur Beleuchtung von Flucht-/ Rettungswegen, Beleuchtungsstärke mind. 1 lx, Lichtpunkthöhe '3' m, Leuchtenabstand bei 2 m Flucht-/Rettungswegbreite '15' m, Wartungsfaktor 0,8, für Wand- und Deckenanbau, Umgebungstemperatur 5 bis 35 Grad C, mit Leuchtmittel LED und Betriebsgerät, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh..
15,000 St 01.03.50 Rettungszeichenleuchte Einzelbatterie Erkennungsweite 25m Dauerschaltung Betr.-dauer 3h Wandanbau LED STLB-Bau 2026-04 059 2032 Rettungszeichenleuchte DIN EN 1838 und DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22), mit eingebauter Einzelbatterie, Rettungszeichen DIN EN ISO 7010, DIN 4844-1 und DIN ISO 3864-1, Rettungszeichen einseitig, Erkennungsweite mind. 25 m, in Dauerschaltung, Bemessungsbetriebsdauer 3 h, für Wandanbau, Umgebungstemperatur 5 bis 35 Grad C, mit Leuchtmittel LED und Betriebsgerät.
15,000 St 01.03.60 Remontage Bestandssicherheitsleuchte Remontage Bestandssicherheitsleuchte gemäß pos. 3.2.2
40,000 St 01.03.70 Remontage Bestandsrettungszeichen Remontage Bestandsrettungszeichen gemäß pos. 3.2.2
20,000 St 01.03.80 Stromkreisschild STLB-Bau 2026-04 059 2036 Stromkreisbezeichnungsschild mit Angabe von Verteilung, Stromkreis-Nummer und Leuchten-Nummer, DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560).
10,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 85]
LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 19 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02 450 - Fernmeldetechnik
02.01 457 Übertragungsnetze
Kabel und Leitungen Sämtliche Kabel und Leitungen sind vor bzw. nach Durchbrüchen, in Schächten, vor dem Eintritt in Anschlußdosen, Verteilfelder, vor und nach Verteilern mit Kabel-Nr. dauerhaft zu beschriften. Im Bereich senkrechter Leitungsführungen in Kanälen/ Schächten sind die Kabel und Leitungen nach DIN 298 zur Zugentlastung (Befestigungsabstand max. 1,5 m) abzufangen. Befestigungsmaterial ist einzukalkulieren. 02.01.10 HDMI - Anschlusskabel -Vorkonfektioniert 5 m Anschlusskabel mit Vorkonfektionierten HDMI -Buchsen dient als Verbindung von der Mediensäule zum Active-Board
10,000 St 02.01.20 Displayport - Anschlusskabel -Vorkonfektioniert 5 m Anschlusskabel mit Vorkonfektionierten Displayports dient als Verbindung von der Mediensäule zum Active-Board
10,000 St 02.01.30 LWL-Universalkabel Mehrmodenfaser U-WQ(ZN)H 4xG50/125 STLB-Bau 2026-04 061 6337 LWL-Universalkabel (Außen-/Innenkabel) als Mehrmodenfaser, OM 4, typisch 10 Gbps bis 550 m, metallfrei, unbewehrt, U-WQ(ZN)H, 4 x G 50/125, Wellenlänge 850 nm, längswasserdicht.
200,000 m 02.01.40 Patchfeld Spleißkassette LWL ausziehbar OM 4 SCD STLB-Bau 2026-04 061 5773 Patchfeld mit Spleißkassette und allem systembedingten Zubehör, LWL, eine Höheneinheit, ausziehbar, Mehrmodenfaser OM 4, typisch 10 Gbps bis 550 m, mit Steckgesicht SCD- Durchführungskupplungen, Ferrulen aus Zirkonia Keramik, Kontakte mit PC, Anzahl Ausbrüche 6 St, Anzahl Kupplungen 6 St, Anzahl Pigtails '8' St, Anzahl Fusionsspleiße wie Anzahl Pigtails.
1,000 St Installationsgeräte
02.01.50 19" Rack, 42 HE, vormontiert, BxHxT 800 x max. 2100 inkl.Sockel x 1000 19" Rack, 42 HE, vormontiert, BxHxT 800 x max. 2.100 inkl.Sockel x 1000
IT Netzwerkschrank IP20, vormontiert, Ausbauhöhe 42 HE, mit Türen vorne und hinten, Schutzart nach IEC 60 529,
2 Seitenwände verschraubbar, Stahlblech inkl. Befestigungsmaterial
Abmessungen in m:
Höhe : max. 2.100 inkl.Sockel
Breite: 800
Tiefe: 1.000
inkl. Rahmengestell:
Vormontiertes IT-Rack, bestehend aus einem zerlegbaren symmetrischen Rahmengestell aus geschlossenen Hohlprofilen, mit Lochung im Maßraster von 25 mm.
Profilschienen vorne und hinten, inklusiv zusätzlichem Lochbild nach Standard EIA 310 E
Alle Profilkanten abgerundet.
Umlaufend gleiche Profile mit zwei Montageebenen, von innen und außen zugänglich,Vierkantlochung rundum für den Einsatz von Käfigmuttern und Schrauben bis M8.
Zwei 19"- Montageebenen, vorne und hinten symetrisch, bzw. asymetrisch versetzbar
Höheneinheiten an den Profilschienen gekennzeichnet
Die Realisation alternativer Befestigungsmaße 21" (53,34 cm), 23" (58,42 cm) oder für 24" (60,96 cm)-Komponenten muss möglich sein.
Systemschrank zur Aufnahme einer Traglast von mind. 800kg
Boden:
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 20 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Boden:
Bodenbereich offen zur Aufnahme von mind. 2 Bodenblechen
mit beidseitiger Kabeleinführung in der gesamten Schranktiefe, über Bürstenleisten
Dachblech:
Dachblech, mehrteilig, mit beidseitiger Kabeleinführung in der gesamten Schranktiefe, über Bürstenleisten. . Dach inkl. verdecktem Ausbruch zur Aufnahme einer Lüftereinheit zur aktiven Belüftung.
inkl. Abstandsbolzen zur möglichen passiven Belüftung
Front- und Rücktür:
aus Stahlblech mit Dichtung, dreifach scharniert, zweiteilig, vertikal geteilt, Türanschlag wechselbar,
mit Schwenkhebelverschluss,Türöffnungswinkel mindestens 120°
vorbereitet zur Aufnahme eines Profilhalbzylinders mit Sicherheitsschließung.
Zubehör:
Distanzstücken zum optionalen Anheben des Lüfterdeckbleches,
4 Nivellierfüße,
- Kabelabfangschienen, Kombinationsschiene aus C-Profilschienen und Hammerkopfschiene zur Kabelabfangung, zur Montage wahlweise auf der inneren oder äußeren Befestigungsebene,
20 Kabelführungsbügel in Metallausführung, 125x65 mm,
Befestigungszubehör für 19"-Ausbaukomponenten-100 Stck.
bestehend aus Befestigungsschrauben und Käfigmuttern
100mm Sockel mit belüfteten Blenden vorne und hinten
Verbindungsdose/Abzweigdose, Schutzart IP65, Nennquerschnitt 2,5mm², Ui=690V AC, zertifiziert nach: VDE (DIN EN 60670-1/-22 (VDE 0606-1/-22)), inklusive Einführungsmembranen, mit Klemme, 5- polig - 2,5 mm², Schutzklasse II, Bemessungsspannung 690V AC, halogenfrei.
zur Montage innerhalb des Schrankes am Systemprofil
Erdungsset im Schrank VDE gerecht montiert.
Aufbewahrungsfach für Dokumentationsanlagen A4 inkl. Befestigungsmaterial zur Montage an den Türen im Innenbereich
mit allen systembedingten Zubehörteilen liefern, montieren und betriebsfertig aufbauen.
1,000 Stk. 02.01.60 Kabelführungsbügel aus Metall 125x65 Kabelführungsbügel zur seitlichen Installation an den 19" Ebenen sowie zur direkten Montage am 25mm Raster des
Grundgestells, zur übersichtlichen senkrechten Führung der Verbindungsschnüre;
Material: Stahl
Abmessungen: min. HxT 65x125mm
liefern und betriebsbereit im Verteilerschrank montieren
einschl. allem systemgebundenen Zubehör
10,000 Stk. 02.01.70 Potenzialausgleich-Set Kompletterdungskit zur Herstellung eines durchgehenden, zentralen Potenzialausgleichs unter allen verbauten Komponenten bzw. zur Sicherstellung einer vorhandenen Funktionserdung nach DIN EN 50 310, passend für die angebotenen Verteilerschränke.
Für zentralen Erdungspunkt am Gehäuserahmen zum einfachen Anbinden des Gehäuses an das
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 21 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Für zentralen Erdungspunkt am Gehäuserahmen zum einfachen Anbinden des Gehäuses an das Erdungs-/Potenzialausgleichsnetzwerk (RBC-Anschlusspunkt).
bestehend aus:
7 Erdungsbänder (4 mm²), UL Style 1015 AWG 12, für Türen und optionale Seitenwände
Zentraler Erdungspunkt Inkl. Befestigungsmaterial
liefern und betriebsbereit im Verteilerschrank montieren
einschl. allem systemgebundenen Zubehör
2,000 Stk. 02.01.80 19" Patchfeld, 1HE, Cat.6A, 24-fach 19" 24-fach Patch Panel 1HE grau, Cat.6A Metallgehäuse , mit integrierter Kabelabfangung für mindestens 24 Kabel; Frontblende mit mindestens 24 Buchsen; Abdeckhaube werkzeugfrei montierbar; PE-Leitung am Modulträger vorinstalliert;
Bestückt mit:
RJ45 Buchsen Cat.6A, gem. EN 60603-7-51,auf Leiterplatte mit IDC-Anschlussklemmen;
Anwendungen gem. EN 50173-2, Anlage F (10Gbit/s, PoE Typ 4);
Kontaktdesign zur Vermeidung von Abreißfunken im Kontaktruhebereich;
Eignung für 4PPoE (Typ 3 und 4) in Anlehnung an IEC 60512-99-002 und EN 60512-9-3 geprüft;
IDC-Schneidklemmen: geeignet für Massivleiter,
LSA-Plus kompatibel;
Zugentlastung per beiliegende Kabelbindern;
separate Schirmkontaktierung;
Anforderungen:
Buchsen:
Cat.6A gem. EN 60603-7-51
Kompatibilität: zu RJ45-/12-/11-Steckern durch Überbiegeschutz
mindestens 750 Steckungen
Anschluss: 8 adrig
Aderanschluss: IDC-Schneidklemmen, LSA
Aderdurchmesser: 0,7-1,6mm
Wiederholbarkeit: = 50
Leiterdimension: massiv: AWG26/1-22/1
Farbcodes: gem. T568A und B
Modulträger:
Einbautiefe: = 110mm;
Höhe: 1HE
Material: Stahlblech, pulverbeschichtet;
Farbe Frontblende: lichtgrau, RAL 7035;
Material Abdeckhaube: rostfreies Stahlblech;
Anzahl Cat6A-Buchsen: = 24;
Anzahl Kabelbinder: = 24;
Liefern, und einbauen in 19" Verteiler einschl. allem systemgebundenen Zubehör, komplett
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 22 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Liefern, und einbauen in 19" Verteiler einschl. allem systemgebundenen Zubehör, komplett beschalten
5,000 Stk. 02.01.90 Konf. Datenkabel Stecker Stecker Kat.7 L 1 m AWG22 STLB-Bau 2026-04 061 1111 Konfektioniertes Datenkabel/Twisted Pair, Stecker/Stecker, DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), Kategorie 7 geprüft DIN EN 61935-2 (VDE 0819-935-2), Länge Kabel '1' m, Kabelenden bestückt mit Steckerverbindung GG45 DIN EN 60603-7-7, rückwärtskompatibel zu RJ45, mit Zugentlastung, Adernquerschnitt AWG 22, Leitungswiderstand 0,065 Ohm/m und Kabeldurchmesser 0,007 m DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2).
150,000 St 02.01.100 Konf. Datenkabel Stecker Stecker Kat.7 L 0,5 m AWG22 STLB-Bau 2026-04 061 1111 Konfektioniertes Datenkabel/Twisted Pair, Stecker/Stecker, DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), Kategorie 7 geprüft DIN EN 61935-2 (VDE 0819-935-2), Länge Kabel '0.5' m, Kabelenden bestückt mit Steckerverbindung GG45 DIN EN 60603-7-7, rückwärtskompatibel zu RJ45, mit Zugentlastung, Adernquerschnitt AWG 22, Leitungswiderstand 0,065 Ohm/m und Kabeldurchmesser 0,007 m DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2).
150,000 St 02.01.110 Datenanschlussdose symm. Kat.6A 2Ports Installationskanal STLB-Bau 2026-04 061 5764 Datenanschlussdose, symmetrisch, Kategorie 6 Index A tiefgestellt DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), Link-Klasse E Index A tiefgestellt, DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), Potentialausgleich DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310), kompakt, 2 Ports, RJ45-Buchse DIN EN 60603-7-51, in Schneidklemmtechnik, für Einbau in Installationskanal, Steckrichtung 45 Grad, mit Beschriftungsfeld.
150,000 St 02.01.120 Datenkabel außen Kat.7 geschirmt 4x2xAWG22 halogenfrei flammwidrig STLB-Bau 2026-04 061 5039 Datenkabel für Außenanwendung DIN EN 50288-4-1 (VDE 0819-4-1), Kategorie 7 DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), geschirmt, Trennklasse d DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2), für PoE, Typ 1, Leitungswiderstand 0,065 Ohm/m und Kabeldurchmesser 0,007 m DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2), Link-Klasse F, DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), 4 x 2 x AWG 22, halogenfrei, flammwidrig.
2.000,000 m 02.01.130 Anschlussdose Video HDMI Anz1St UP STLB-Bau 2026-04 061 8703 Anschlussdose für Videosignale Schnittstelle HDMI, eine Schnittstelle, Unterputzausführung.
35,000 St 02.01.140 Anschlussdose Video DP Anz1St Kanaleinbau STLB-Bau 2026-04 061 8703 Anschlussdose für Videosignale Schnittstelle DP, eine Schnittstelle, für Kanaleinbau.
35,000 St 02.01.150 Remontage Bestandslautsprecher Remontage Bestandslautsprecher gemäß pos. 3.2.1
60,000 St 02.01.160 Remontage Bestandsrauchmelder Remontage Rauchmelder gemäß pos. 3.2.3
60,000 St Bestandsunterlagen Bestandsunterlagen sind entsprechend den gültigen Vorschriften und Richtlinien anzufertigen.
Die Bestandsunterlagen müssen der fertiggestellten Installation entsprechen. Entsprechend den Vorgaben der Ausführungsplanung sind diese in Ordnern geheftet, nach Abschnitten mit beschrifteten Registern geordnet, mit Inhalts- und Planverzeichnis versehen, anzufertigen.
Zur Erstellung der enthaltenen Zeichnungen ist ein geeignetes CAD-System zu verwenden. Die Zeichnungensdateien sind im CAD-Format (DXF) den Dokumentationsunterlagen beizufügen.
Kabel-, Rangier-, Patchlisten u.ä. sind in einem Datenformat vorzulegen, daß ein problemloses Konvertieren in das LDIF (LDAP Data Interchange Format) gestattet, z.B. ASCII oder Excel.
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 23 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Kabel-, Ran | Einheit gier-, Patchlisten u.ä. sind in einem Datenformat v | Einheitspreis in | Gesamtpreis in in problemloses EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| orzule | gen, EUR | daß e |
Nr.) Konvertieren in das LDIF (LDAP Data Interchange Format) gestattet, z.EBU.R ASCII oder ExcEeUlR.
Rechtzeitig vor der Abnahme ist der Fachbauleitung ein Vorabexemplar zur Prüfung vorzulegen. Eventuelle Korrekturanweisungen sind umgehend einzuarbeiten.
Zur Abnahme sind die vollständigen Bestandunterlagen in 3facher Ausfertigung vorzulegen. Darüber hinaus sind alle Unterlagen in Dateiform auf CD-ROM zu übergeben.
Die nachfolgend aufgeführten Bestandteile der Dokumentation sind zwar getrennt aufgelistet, müssen jedoch in "einem Guß" übergeben werden.
Es werden zusätzlich erwartet:
- Fachbetriebserklärung
02.01.170 Bestandsunterlagen Daten-/Medientechnik Erstellen von Bestandsunterlagen Datentechnik:
- Netzwerkübersicht mit Eintragung aller wesentlichen
Leitungsdaten
-
Aufbaupläne der Datenverteilerschränke
-
Geräteliste mit Seriennummern
-
Kabellisten
-
Belegung der Verteilfelder und Raumzuordnung
-
Kopien sämtlicher behördlichen Prüfbescheinigungen (EMV,
ZZF usw.)
- Bedienungs- und Wartungsanweisungen abgestimmt auf die
ausgeführten Anlagen
-
Gerätebeschreibungen, Datenblätter
-
schriftliche Unterlagen (Konfigurations- und
Bedienhandbücher, technische Dokumentationen usw.)
zu allen installierten Komponenten in deutscher Sprache und
bei Komponenten aus dem englischen Sprachraum in
englischer Sprache
- Bestandszeichnungen (Darstellung der ausgeführten
Installation in den Bauplänen)
-
Beschreibung des Meßaufbaus und der Messdurchführung
-
Protokolle über alle im Rahmen der Arbeiten durchgeführten
Messungen und Prüfungen
1,000 psch 02.01.180 Beschriftung von Komponenten Beschriftung von Komponenten
Anbringen einer gut lesbaren, dauerhaften, kratz- und abriebsfesten Beschriftung auf allen in diesem Projekt installierten Komponenten gemäß Vorgabe durch die
Ausführungsplanung:
-
Verteiler
-
Anschlußdosen
-
Schalter, Steckdosen, etc.
-
Klemmen
-
Verteilereinbaugeräte
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 24 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
- Verteilereinbaugeräte
z. B. mit Beschriftungsgerät DYMO 5500 oder gleichwertig
- Kabel, Leitungen an beiden Enden, z. B. mit
Leiterbezeichnungshülsen LBH von Phoenix oder gleichwertig
Die Art der Ausführung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
1,000 psch 02.01.190 Messung Datenlink Klasse E Messung Datenlink Klasse E 2-Wege-Injection Messung eines Datenlinks nach EN 50173-1:2002 Anwendungsklasse E, mit grafischer Darstellung der Messwerte (Dämpfung und NEXT) bis 250 MHz bestehend aus folgenden Messungen:
Attenuation (Dämpfung)
NEXT (Nahnebensprechen)
ACR (Attenuation-Crosstalk-Ratio)
Return Loss (Rückflußdämpfung)
ELFEXT (Gleichpegel-Fernnebensprechen)
PS-NEXT (Powersum-NEXT) PS-ELFEXT (Powersum-ELFEXT)
PS-ACR (Powersum-ACR)
Länge mit einem protokollschreibenden MTDR (metallic-time-domaine-reflectometer) zwischen 6 und 150 m mit einer Genauigkeit von +/- 15 cm
sowie Prüfung auf: Kurzschluss (Ader-Ader) Unterbrechung (alle Adern) Vertauschung (Ader-Ader, für alle Adern) in Kupferdatenleitung.
Das eingesetzte Messgerät muss den Standard TSB-67 erfüllen und eine direkte grafische Auswertung der Messergebnisse erlauben. Dynamikbereich des eingesetzten
Messgerätes: ≥ 85 dB bei 250 MHz
Es ist zu beachten, daß die Steckverbinder zwischen Messleitungen und Messgeräten gleiche oder bessere Dämpfungswerte besitzen als die Steckverbinder des Messobjektes.
Die Messschnüre müssen einen Kabelaufbau besitzen, der dem des verlegten Kabels entspricht. Auch die Qualität der Stecker der Messkabel muss den Anforderungen an die Messung des beschriebenen Links genügen (hier: Stewart Typ 943 geschirmt).
Auf Verlangen der Bauleitung ist diese Tatsache durch Vorlage der zu den Messschnüren gehörenden technischen Dokumentation nachzuweisen. Das Messprotokoll (einschl. grafischer Verlauf der Messung) ist für alle zu messenden Werte als DIN-A4- Ausdruck beizuheften und muß die folgenden Daten enthalten:
Name des Ausführenden
Tag der Ausführung
Typ des eingesetzten Messgerätes und der eingesetzten Software
Kabeltyp
Ausbreitungsgeschwindigkeit
Länge
Quelle (Communidrant C)
Ziel (.. bzw. )
Ausdruck der Messergebnisse in Tabellenform
Ausdruck der Grafiken der Klasse-E-Messung der o. g. Messwerte bis 250 MHz
Ein aussagekräftiges Datenblatt des Messgerätes ist dem Angebot beizufügen.
300,000 St
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 25 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.01.200 TDR-Messungen LWL-Faser (MM) 850 nm TDR-Messungen LWL-Faser, Multimode (850nm)
Messung von
Dämpfung
Faserlänge
einer mit Steckern/ Pigtails versehenen Faser mit einem protokollschreibenden OTDR-Messgerät. Die Messung ist mit ausreichend langer Vor- und Nachlauffaser von beiden Seiten des Fiberlinks durchzuführen. Die gemessenen Daten für jede Faser müssen auf Datenträger (z.B. CD-ROM) abspeicherbar sein. Der Datenträger ist den Revisionsunterlagen beizufügen.
Impulsdauer max. 3 ns
Wellenlänge 850 nm
Vorlauffaser ca. 100 m
Nachlauffaser ca. 100 m
Die in Papierform für jede Messung einzureichenden Protokolle müssen folgende Angaben enthalten:
Name des Ausführenden
Tag der Ausführung
Kabelweg
Kabeltyp
Faserfarbe, Fasernummer
Dämpfung des Fiber-Links (einer Faser inkl. zweier Steckverbindungen)
Faserlänge
Skalierungsfaktoren des Messgerätes
Länge Vorlauffaser / Nachlauffaser (üblich: 100 m)
Wellenlänge
Impulsbreite
Brechungsindex
Messbereich
Cursor-Stellungen
optional: Stirnflächenbilder von den in der Installationsstrecke befindlichen Steckverbindern
Geforderte Messgenauigkeit:
Faserlänge: zwischen 10 m und 1 km mit einer
Genauigkeit von 10 cm
Dämpfung: auf 0,1 dB genau
Anforderungen an das Messgerät:
RMS-Dynamikbereich mind. 25 dB bei 850 nm
Ereignis-Totzone max. 1,5 m
Dämpfungs-Totzone max. 5,0 m
1,000 St 02.01.210 TDR-Messungen LWL-Faser (MM) 1300 nm TDR-Messungen LWL-Faser, Multimode (1300nm)
Messung von
Dämpfung
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 26 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Dämpfung
Faserlänge
einer mit Steckern/ Pigtails versehenen Faser mit einem protokollschreibenden OTDR-Messgerät. Die Messung ist mit ausreichend langer Vor- und Nachlauffaser von beiden Seiten des Fiberlinks durchzuführen. Die gemessenen Daten für jede Faser müssen auf Datenträger (z.B. CD-ROM) abspeicherbar sein. Der Datenträger ist den Revisionsunterlagen beizufügen.
Impulsdauer max. 3 ns
Wellenlänge 1300 nm
Vorlauffaser ca. 100 m
Nachlauffaser ca. 100 m
Die in Papierform für jede Messung einzureichenden Protokollschriebe müssen folgende Angaben enthalten:
Name des Ausführenden
Tag der Ausführung
Kabelweg
Kabeltyp
Faserfarbe, Fasernummer
Dämpfung des Fiber-Links (einer Faser inkl. zweier Steckverbindungen)
Faserlänge
Skalierungsfaktoren des Messgerätes
Länge der Vorlauffaser/Nachlauffaser (üblich: 100 m)
Wellenlänge
Impulsbreite
Brechungsindex
Messbereich
Cursor-Stellungen
Geforderte Messgenauigkeit:
Faserlänge: zwischen 10 m und 1 km mit einer
Genauigkeit von 10 cm
Dämpfung: auf 0,1 dB genau
Anforderungen an das Messgerät:
RMS-Dynamikbereich mind. 25 dB bei 850 nm
Ereignis-Totzone max. 1,5 m
Dämpfungs-Totzone max. 5,0 m
1,000 St 02.01.220 Spleißarbeiten MM Spleißarbeiten Herstellen einer Spleißverbindung mit einer maximalen Dämpfung von 0,1 dB für eine LWL-Gradientenfaser.
Die Spleißarbeiten werden an 2 Standorten durchgeführt.
Folgende Arbeiten sind auszuführen:
Vorbereiten der beiden Fasern zum Spleißen incl. Bestücken mit Schutzadern
Herstellen der Spleißverbindung
fachgerechtes Einführen und Verlegen der beiden Fasern in der Spleißkassette mit Spleißschutz
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 27 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR fachgerechtes Einführen und Verlegen der beiden Fasern in der Spleißkassette mit Spleißschutz
28,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 94]
LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 28 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03 490 Sonstige Leistungen
03.01 491 - Baustelleneinrichtung - Baustromversorgung
03.01.10 Baustromanschluss herstellen räumen STLB-Bau 2026-04 000 4431 Anschluss innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Baustromversorgung der Baulichkeiten der Baustelle, herstellen und räumen.
3,000 St 03.01.20 Baustromverteiler Verteilerschrank AnzZählerfelder 1 St I 63 A 230/400VAC Freiluftaufstellung ungeschützt IP44 IK10 geschlossen Standmontage aufbauen abbauen STLB-Bau 2026-04 054 8148 Baustromverteiler DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4), als Verteilerschrank, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, mit Berührungsschutzabdeckung DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Zählerplatz nach den technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU, Anzahl der Zählerfelder '1' St, Gehäuse aus verzinktem Stahl, pulverbeschichtet, Schutzklasse I, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt '63' A, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsbelastungsfaktor '0.8' , Freiluftaufstellung ungeschützt, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK10 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur '-25' Grad C, max. Umgebungstemperatur '40' Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '35' Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C '50' %, Verschmutzungsgrad 3 (schwer) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN '2000' m, EMV-Umgebung B Wohnbereiche, geschlossene Bauform, generelle Erweiterung der Verteil- und Endstromkreise nach Abschaltung, Anlage ortsveränderbar, Standmontage, einschl. Rohrgestell, aufbauen und abbauen.
1,000 St 03.01.30 Baustromverteiler Verteilerschrank I 63 A 230/400VAC Freiluftaufstellung ungeschützt IP44 IK10 geschlossen Standmontage vorhalten STLB-Bau 2026-04 054 8148 Baustromverteiler DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4), als Verteilerschrank, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, mit Berührungsschutzabdeckung DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl, pulverbeschichtet, Schutzklasse I, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt '63' A, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsbelastungsfaktor '0.8' , Freiluftaufstellung ungeschützt, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK10 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur '-25' Grad C, max. Umgebungstemperatur '40' Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '35' Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C '50' %, Verschmutzungsgrad 3 (schwer) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN '2000' m, EMV-Umgebung B Wohnbereiche, geschlossene Bauform, generelle Erweiterung der Verteil- und Endstromkreise nach Abschaltung, Anlage ortsveränderbar, Standmontage, einschl. Rohrgestell, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus ' 1' (Vorhaltemenge) mal ' 52' (Vorhaltedauer).
52,000 StWo 03.01.40 Baustromverteiler Verteilerschrank I 63 A 230/400VAC Innenaufstellung IP44 IK10 geschlossen Standmontage aufbauen abbauen STLB-Bau 2026-04 054 8148 Baustromverteiler DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4), als Verteilerschrank, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, mit Berührungsschutzabdeckung DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl, pulverbeschichtet, Schutzklasse I, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt '63' A, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsbelastungsfaktor '0.8' , Innenaufstellung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK10 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur '-25' Grad C, max. Umgebungstemperatur '40' Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '35' Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C '50' %, Verschmutzungsgrad 3 (schwer) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN '2000' m, EMV-Umgebung B Wohnbereiche, geschlossene Bauform, generelle Erweiterung der Verteil- und Endstromkreise nach Abschaltung, Anlage ortsveränderbar, Standmontage, einschl. Rohrgestell, aufbauen und abbauen.
2,000 St 03.01.50 Baustromverteiler Verteilerschrank AnzZählerfelder 1 St I 63 A 230/400VAC Innenaufstellung IP44 IK10 geschlossen Standmontage vorhalten STLB-Bau 2026-04 054 8148
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 29 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Baustromverteiler DIN EN 61439-4 (VDE 0660-600-4), als Verteilerschrank, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, mit Berührungsschutzabdeckung DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Zählerplatz nach den technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU, Anzahl der Zählerfelder '1' St, Gehäuse aus verzinktem Stahl, pulverbeschichtet, Schutzklasse I, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt '63' A, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsbelastungsfaktor '0.8' , Innenaufstellung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK10 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur '-25' Grad C, max. Umgebungstemperatur '40' Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '35' Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C '50' %, Verschmutzungsgrad 3 (schwer) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN '2000' m, EMV-Umgebung B Wohnbereiche, geschlossene Bauform, generelle Erweiterung der Verteil- und Endstromkreise nach Abschaltung, Anlage ortsveränderbar, Standmontage, einschl. Rohrgestell, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus ' 1' (Vorhaltemenge) mal ' 104' (Vorhaltedauer) Bestückung mit nachstehender Stromkreisausrüstung.
104,000 StWo 03.01.60 Gummischlauchleitung H07RN-F 5G2,5 STLB-Bau 2026-04 053 5389 Gummischlauchleitung DIN EN 50525-2-21 (VDE 0285-525-2-21) H07RN-F 5 G 2,5, Cu-Zahl 120.
200,000 m 03.01.70 Vorhalten Gummischlauchleitung H07RN-F 5G2,5 Vorhalten Gummischlauchleitung H07RN-F 5G2,5
gemäß Pos. 3.1.6
12,000 Mon 03.01.80 Gummischlauchleitung H07RN-F 5G2,5 nur anschließen STLB-Bau 2026-04 053 5389 Gummischlauchleitung DIN EN 50525-2-21 (VDE 0285-525-2-21) H07RN-F 5 G 2,5, Cu-Zahl 120, nur anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
10,000 St 03.01.90 Gummischlauchleitung H07RN-F 5G4 STLB-Bau 2026-04 053 5389 Gummischlauchleitung DIN EN 50525-2-21 (VDE 0285-525-2-21) H07RN-F 5 G 4, Cu-Zahl 192.
100,000 m 03.01.100 Vorhalten Gummischlauchleitung H07RN-F 5G4 Vorhalten Gummischlauchleitung H07RN-F 5G4
gemäß Pos. 3.1.9
12,000 Mon 03.01.110 Gummischlauchleitung H07RN-F 5G4 nur anschließen STLB-Bau 2026-04 053 5389 Gummischlauchleitung DIN EN 50525-2-21 (VDE 0285-525-2-21) H07RN-F 5 G 4, Cu-Zahl 192, nur anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
5,000 St 03.01.120 Gummischlauchleitung H07RN-F 5G6 STLB-Bau 2026-04 053 5389 Gummischlauchleitung DIN EN 50525-2-21 (VDE 0285-525-2-21) H07RN-F 5 G 6, Cu-Zahl 288, Farbton schwarz.
110,000 m 03.01.130 Vorhalten Gummischlauchleitung H07RN-F 5G6 Vorhalten Gummischlauchleitung H07RN-F 5G6
gemäß Pos. 3.1.12
12,000 Mon 03.01.140 Gummischlauchleitung H07RN-F 5G6 nur anschließen STLB-Bau 2026-04 053 5389
[Seite 96]
LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 30 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gummischlauchleitung DIN EN 50525-2-21 (VDE 0285-525-2-21) H07RN-F 5 G 6, Cu-Zahl 288, Farbton schwarz, nur anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
3,000 St 03.01.150 Gummischlauchleitung H07RN-F 5G10 STLB-Bau 2026-04 053 5389 Gummischlauchleitung DIN EN 50525-2-21 (VDE 0285-525-2-21) H07RN-F 5 G 10, Cu-Zahl 480.
100,000 m 03.01.160 Vorhalten Gummischlauchleitung H07RN-F 5G10 Vorhalten Gummischlauchleitung H07RN-F 5G10
gemäß Pos. 3.1.15
12,000 Mon 03.01.170 Gummischlauchleitung H07RN-F 5G10 nur anschließen STLB-Bau 2026-04 053 5389 Gummischlauchleitung DIN EN 50525-2-21 (VDE 0285-525-2-21) H07RN-F 5 G 10, Cu-Zahl 480, nur anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
3,000 St 03.01.180 Gummischlauchleitung H07RN-F 5G25 STLB-Bau 2026-04 053 5389 Gummischlauchleitung DIN EN 50525-2-21 (VDE 0285-525-2-21) H07RN-F 5 G 25, Cu-Zahl 1200.
150,000 m 03.01.190 Vorhalten Gummischlauchleitung H07RN-F 5G25 Vorhalten Gummischlauchleitung H07RN-F 5G25
gemäß Pos. 3.1.19
12,000 Mon 03.01.200 Gummischlauchleitung H07RN-F 5G25 anschließen STLB-Bau 2026-04 053 5389 Gummischlauchleitung DIN EN 50525-2-21 (VDE 0285-525-2-21) H07RN-F 5 G 25, Cu-Zahl 1200, nur anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
3,000 St 03.01.210 Leuchte, 1x58W, IP X3 incl. LM Leuchte, 1 x 58 W, zur ortsfesten Montage, Schutzgrad IP X3 incl. Leuchtmittel und Starter liefern und als Ersatz für die Normalbeleuchtung montieren, in Fluren, Räumen und Treppenhäuser montieren.
Das 2-malige Umhängen der Leuchte während der Bauzeit ist einzukalkulieren.
Nach Aufforderung wieder demontieren.
15,000 St 03.01.220 Vorhalten Leuchten Vorhalten der o.g. Leuchten gemäß Pos. 3.1.21
12,000 Mon 03.01.230 Umhängen Leuchten Umhängen der o.g. Leuchten gemäß Pos. 3.1.21
15,000 St 03.01.240 Verbindungsdose Kunststoff 80/80mm T 50mm 5x4mm2 AP STLB-Bau 2026-04 053 3266 Verbindungsdose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) als Abzweigkasten, aus Kunststoff, Grundfläche mind. 80/80 mm, Tiefe mind. 50 mm, mit 5 Klemmen 4 mm2, Aufputz.
30,000 St 03.01.250 Staubschutzabdeckung von Einrichtungsgegenstände Abdeckung der Einrichtungsgegenstände (inkl. Technik wie Smartboards, Computer usw.) bei Montagebeginn in den Installationsabschnitten um Staubschutz zu gewährleisten. Die Abdeckung hat so zu erfolgen, dass der Zugriff für Angehörige des Bauherren während der Installationsmaßnahme gewährleistet ist.
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 31 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge hat so zu e | Einheit rfolgen, dass der Zugriff für Angehörige des Bauher | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| ren wä | hren EUR | d der |
Nr.) Installationsmaßnahme gewährleistet ist. EUR EUR
Angabe des Preises pro m² abzudeckende Raumfläche. Inkl. Folienmaterial.
400,000 m² 03.01.260 Baufreiheit Mehrfaches Rücken von Mobiliar in den Räumen, wo dies erforderlich wird, ursprunglichen Zustand wiederherstellen, Zeitansatz 0,5 Std je Raum
50,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 32 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.02 494 - Demontage
03.02.10 Demontage und Lagerung Bestandslautsprecher Zerstörungsfreie Demontage und lagerung von Bestandslautsprechern zur Remontage nach Bauarbeiten.
ca. 60 Stück
1,000 psch 03.02.20 Demontage und Lagerung Bestandssicherheitsbeleuchtung Zerstörungsfreie Demontage und lagerung von Sicherheitsleuchten, Rettungszeichenleuchten zur Remontage nach Bauarbeiten.
ca. 60 Stück
1,000 psch 03.02.30 Demontage und Lagerung Bestandsrauchmelder Zerstörungsfreie Demontage und lagerung von Rauchmeldern zur Remontage nach Bauarbeiten.
ca. 60 Stück
1,000 psch 03.02.40 Verteilerschrank bestückt abbrechen nicht schadstoffbelastet 15-20kg laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8401 Abbruch des Verteilerschranks, bestückt, Abbruch Bestückung wird gesondert vergütet, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, vor Ort zerlegbar, Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße über 0,05 bis 0,1 m3, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 03.02.50 Leitungsschurtschalter Tragschiene abbrechen nicht schadstoffbelastet laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Schalters/Tasters, auf Tragschiene montiert, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
40,000 St 03.02.60 Sicherungssockel Tragschiene abbrechen nicht schadstoffbelastet laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Sicherungssockels, auf Tragschiene montiert, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
3,000 St 03.02.70 Sicherungseinsatz Tragschiene abbrechen nicht schadstoffbelastet laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Sicherungseinsatzes, auf Tragschiene montiert, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
3,000 St 03.02.80 NH-Sicherungslasttrennschalter 3-polig mit Sicherungseinsätzen Tragschiene abbrechen nicht schadstoffbelastet laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Sicherungsunterteils, auf Tragschiene montiert, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung staubarm TRGS 559,
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 33 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Totalabbruc | Einheit hmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, AusfüEhUrRung im ErdgeschEoUsRs, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 03.02.90 3D02-Sicherungslasttrennschalter 3-polig mit Sicherungseinsätzen auf Tragschiene abbrechen nicht schadstoffbelastet laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Sicherungsunterteils, auf Tragschiene montiert, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
6,000 St 03.02.100 Fehlerstromschutzschalter 2-polig mit Sicherungseinsätzen auf Tragschiene abbrechen nicht schadstoffbelastet laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Sicherungsunterteils, auf Tragschiene montiert, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
9,000 St 03.02.110 Relais (Stromstoßschalter) Tragschiene abbrechen nicht schadstoffbelastet laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Relais, auf Tragschiene montiert, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
20,000 St 03.02.120 Blitzschutzgerät-einr. Tragschiene abbrechen nicht schadstoffbelastet laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des/der Blitzschutzgerätes/-einrichtung, auf Tragschiene montiert, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
6,000 St 03.02.130 Installationskanal Formstücke Stahl verz D 1mm B 60 mm H 170 mm abbrechen nicht schadstoffbelastet laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8867 Abbruch des Installationskanals mit Formstücken aus verzinktem Stahl, Dicke mind. 1 mm, Innenmaß Breite '60' mm, Innenmaß Höhe '170' mm, mit Abdeckung, verrastet, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße über 3 bis 5 m3, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
70,000 m 03.02.140 Installationskanal Kunststoff B 450 mm H 120 mm abbrechen nicht schadstoffbelastet laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8868 Abbruch des Installationskanals aus Kunststoff, Innenmaß Breite '450' mm, Innenmaß Höhe '120' mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 34 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge erforderlic | Einheit hen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, EUR EUR die Entsorgung wird gesondert vergütet.
50,000 m 03.02.150 Steckdose Einbaumontage abbrechen laden transp. LKW AN nicht schadstoffbelastet STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch der Steckdose, Einbaumontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße über 0,5 bis 1 m3, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Entsorgung wird gesondert vergütet.
100,000 St 03.02.160 Anbauleuchte abbrechen v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8558 Abbruch Anbauleuchte, Bauform rund, einschl. 2 Leuchtmittel, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Einzelgewicht bis 10 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AG gestellten Behälter lagern, Behältergröße bis 0,05 m3, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
64,000 St 03.02.170 Anbauleuchte abbrechen v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8558 Abbruch Anbauleuchte, Bauform rechteckig, einschl. 2 Leuchtmittel, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Einzelgewicht bis 10 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AG gestellten Behälter lagern, Behältergröße bis 0,05 m3, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
58,000 St 03.02.180 Hängeleuchte abbrechen v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8558 Abbruch Hängeleuchte, Bauform rechteckig, einschl. 2 Leuchtmittel, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Einzelgewicht bis 10 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AG gestellten Behälter lagern, Behältergröße bis 0,05 m3, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
90,000 St 03.02.190 Datendose Einbaumontage abbrechen laden transp. LKW AN nicht schadstoffbelastet Abbruch der Datendose, Einbaumontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße über 0,5 bis 1 m3, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Entsorgung wird gesondert vergütet.
100,000 St 03.02.200 Installationsdose Einbaumontage abbrechen laden transp. LKW AN nicht schadstoffbelastet STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch der Installationsdose, Einbaumontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße über 0,5 bis 1 m3, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN, Entsorgung wird gesondert vergütet.
200,000 St 03.02.210 Kabel/Leitung Kupfer 1,5-4mm2 maxAnzLeiter 5 St abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8360
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 35 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Abbruch Kabel/Leitung, Kabelleiter aus Kupfer, Leiterquerschnitt über 1,5 bis 4 mm2, max. Leiteranzahl '5' St, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, vorwiegende Verlegeart unter Putz, Ausführung innerhalb des Bauwerks, in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Wiegekarte, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
800,000 kg 03.02.220 Kabel/Leitung Kupfer 4-16mm2 maxAnzLeiter 5 St abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8360 Abbruch Kabel/Leitung, Kabelleiter aus Kupfer, Leiterquerschnitt über 4 bis 16 mm2, max. Leiteranzahl '5' St, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, vorwiegende Verlegeart unter Putz, Ausführung innerhalb des Bauwerks, in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Wiegekarte, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1.500,000 kg 03.02.230 Kabel/Leitung Kupfer 16-50mm2 maxAnzLeiter 5 St abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8360 Abbruch Kabel/Leitung, Kabelleiter aus Kupfer, Leiterquerschnitt über 16 bis 50 mm2, max. Leiteranzahl '5' St, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, vorwiegende Verlegeart unter Putz, Ausführung innerhalb des Bauwerks, in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Wiegekarte, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1.500,000 kg 03.02.240 Kommunikations-Signalkabel Kupfer bis 0,8mm2 maxAnzLeiter 8 St abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8360 Abbruch Kommunikations-/Signalkabel, Kabelleiter aus Kupfer, Leiterquerschnitt bis 0,8 mm2, max. Leiteranzahl '8' St, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, vorwiegende Verlegeart in Kanälen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße über 30 bis 36 m3, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Wiegekarte, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1.200,000 kg
Gesamtbetrag:
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 36 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.03 394 - Abbrucharbeiten
03.03.10 Demontage und Wiedermontage Abhangdecke/Deckenplatten zerstörungsfreie Demontage und lagerung von Deckenplatten zum wiedereinbau nach herstellen der Arbeiten
100,000 St 03.03.20 Demontage und Entsorgung Schottung Demontage und Entsorgung Schottung
15,000 St 03.03.30 Trennen und Umverlegen von Leitungsanlagen Trennen und Umverlegen von Leitungsanlagen
50,000 m 03.03.40 zielgerichtete Bestandsaufnahme Unterverteilungen zielgerichtete Bestandsaufnahme der Bestandsunterverteilungen
3,000 St 03.03.50 Sicherungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen, wie Kabelkennzeichnung, Kabelschutz, Stolperschutzeinrichtungen, Warnmarkierungen usw. für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfrist vorhalten und wieder demontieren.
Die Sicherung dient zusätzlich dem Schutz der Nutzer vor herunterfallendem Material bei Installationen in öffentlich begangenen Bereichen.
Die Sicherung beinhaltet auch Absperrungen von Arbeitsbereichen!
1,000 psch 03.03.60 Schutz von Einrichtungsgegenständen im Arbeitsbereich Abdeckfolie 5x4m (20m²), transparent, reißfest zum Schutz bauseitiger Installationen und Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung
gemäß Baufortschritt verlegen und nach Fertigstellung fachgerecht entsorgen.
39,000 St 03.03.70 Wanddurchbruch Mauerwerk D 36-45cm bohren DN50 STLB-Bau 2026-04 051 1225 Wanddurchbruch in Mauerwerk, Dicke über 36 bis 45 cm, bohren, für Kabelschutzrohr DN 50.
25,000 St 03.03.80 Wanddurchbruch Mauerwerk D 45-60cm bohren DN50 STLB-Bau 2026-04 051 1225 Wanddurchbruch in Mauerwerk, Dicke über 45 bis 60 cm, bohren, für Kabelschutzrohr DN 50.
15,000 St 03.03.90 Deckendurchbruch Stahlbeton D 36-45cm bohren DN100 STLB-Bau 2026-04 051 1225 Deckendurchbruch in Stahlbeton, Dicke über 36 bis 45 cm, bohren, für Kabelschutzrohr DN 100.
15,000 St 03.03.100 Bohrung Mauerziegel Durchm. 12-25mm T 35-40cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. STLB-Bau 2026-04 084 6341 Bohrung, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkernsicherung nicht erforderlich, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, Bohrdurchmesser über 12 bis 25 mm, Bohrtiefe über 35 bis 40 cm, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
45,000 St 03.03.110 Bohrung Mauerziegel Durchm. 12-25mm T 55-60cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. STLB-Bau 2026-04 084 6341 Bohrung, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkernsicherung nicht erforderlich, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, Bohrdurchmesser über 12 bis 25 mm, Bohrtiefe über 55 bis 60 cm, nicht
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LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 37 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Bohrung, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkernsicherung nicht erfordeErUlRich, aus MauerwEeUrRk aus Mauerziegel, Bohrdurchmesser über 12 bis 25 mm, Bohrtiefe über 55 bis 60 cm, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
30,000 St 03.03.120 Aussparung herstellen Mauerwerk Mauerziegel 5000-10000cm2 T 15-20cm 20kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6336 Aussparung herstellen, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 5000 bis 10000 cm2, Tiefe über 15 bis 20 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
900,000 kg 03.03.130 Schlitz herstellen Mauerwerk Mauerziegel B 3 cm T 3 cm 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km nicht schadstoffbelastet AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6336 Schlitz herstellen, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Schlitzbreite '3' cm, Schlitztiefe '3' cm, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
60,000 m 03.03.140 Schlitz schließen Mörtel MGII B bis 5cm T bis 5cm STLB-Bau 2026-04 012 90 Schlitz schließen, Ausführung in Wandfläche, mit Mörtel M 2,5, Breite bis 5 cm, Tiefe bis 5 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
60,000 m 03.03.150 Aussparung schließen Mörtel MGII 600-700cm2 T 15-20cm STLB-Bau 2026-04 012 90 Aussparung schließen, Ausführung in Wandfläche, mit Mörtel M 2,5, Querschnitt über 600 bis 700 cm2, Tiefe über 15 bis 20 cm, Arbeitshöhe bis 3,5 m.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 104]
LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 38 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.04 496 - Entsorgung
03.04.10 Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 087 6106 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte Geräte, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
1.500,000 kg 03.04.20 Abfall nicht gefährlich AVV170405 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
1.000,000 kg 03.04.30 Abfall nicht gefährlich AVV170203 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau-/ Abbruchabfall, Kunststoff, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
2.000,000 kg 03.04.40 Abfall nicht gefährlich AVV170401 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer/Bronze/ Messing, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
3.300,000 kg
Gesamtbetrag:
[Seite 105]
LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 39 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.05 499 - Brandschutzmaßnahmen
03.05.10 Brandschutzabschottung Leitungsanlagen Mörtelschott EI30 0,1-0,2m2 Gebäude Wand D 180mm STLB-Bau 2026-04 047 1204 Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als Mörtelschott, Klassifizierung EI 30 DIN EN 13501-2, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Querschnitt über 0,1 bis 0,2 m2, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), im Gebäude, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Wand aus Stahlbeton, Dicke 180 mm.
66,000 St 03.05.20 Brandschutzabschottung Leitungsanlagen Mörtelschott EI90 bis 0,003m2 Gebäude Wand D 200mm STLB-Bau 2026-04 047 1204 Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als Mörtelschott, Klassifizierung EI 90 DIN EN 13501-2, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Querschnitt bis 0,003 m2, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), im Gebäude, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Wand aus Mauerwerk, Dicke 200 mm.
59,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 106]
LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 40 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.06 499 - Stundenlohnarbeiten
03.06.10 Obermonteur/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
5,000 h 03.06.20 Monteur/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
5,000 h 03.06.30 Techniker/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Techniker/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
5,000 h
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 107]
LV: 09A07_Umbau NaWi Seite: 41 Datum: 22.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
01 440 - Starkstromanlagen 01.01 443 - Niederspannungsschaltanlagen 01.02 444 - Niederspannungsinstallationen 01.03 445 - Beleuchtungsanlage 02 450 - Fernmeldetechnik 02.01 457 Übertragungsnetze 03 490 Sonstige Leistungen 03.01 491 - Baustelleneinrichtung - Baustromversorgung 03.02 494 - Demontage 03.03 394 - Abbrucharbeiten 03.04 496 - Entsorgung 03.05 499 - Brandschutzmaßnahmen 03.06 499 - Stundenlohnarbeiten
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.