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BLB NRW VHB-244_GAEB national und EU Bund.pdf

Elektroarbeiten für eine überdachte Freilagerfläche am Materialdepot Ochtrup

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 17:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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244 (Datenverarbeitung)

Vergabenummer080-26-00663
Baumaßnahme Materialdepot Ochtrup / NB-Überdachte Freilagerfläche Versorgung Halle 31
Leistung Elektroarbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

1 Bearbeitungsphasen

Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Be- arbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung
  • Angebotsabgabe.

2 Datenaustausch

Auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/ werden die zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Den Vergabe- unterlagen ist eine .d83 / .x83-Datei beigefügt. Diese Datei enthält die Leistungsbeschreibung im GAEB-Format. Zusätzlich wird der Text des Leistungsverzeichnisses als pdf-Dokument auf dem oben bezeichneten Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt.

Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bau- abrechnung durchzuführen

Für die elektronische Bearbeitung und den Versand stellt der BLB NRW seinen Bietern das Pro- gramm WinGAEB kostenlos zur Verfügung: Angebotssoftware WinGAEB.

Folgende Formate der bepreisten Leistungsverzeichnisse können vom BLB NRW gelesen und weiter verwendet werden: .d84 / .x84-Datei für Hauptangebote bzw. .d85- / .x85-Datei für Nebenangebote. Werden vorgegebene elektronische Mittel (insbesondere: .d84 / .x84-Datei für Hauptangebote bzw. .d85- / .x85-Datei für Nebenangebote) bei der Einreichung des Angebots nicht verwendet, ist das Angebot nicht formgerecht übermittelt und es wird gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen (vgl. BGH Urteil XIII ZR 14/21, verkündet am 16. Mai 2023).

Die Dateien sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

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