VVB 244 - Datenverarbeitung 12-2017.docx

Elektroarbeiten für die Aufstockung eines Schulgebäudes um drei Unterrichtsräume

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 15:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen
Vergabenummer
LKOS 2026 - 344
Baumaßnahme
BBS Haste / Erweiterung bzw. Aufstockung des Gebäudeteils A um drei allgemeine Unterrichtsräume (AUR) - Elektroarbeiten
Leistung
Um dem gestiegenen Raumbedarf gerecht zu werden, wird im Süd-Osten des Grundstückes der Berufsbildenden Schule in Haste ein bisher eingeschossiger Gebäudeteil aufgestockt. In diesem Gebäudeteil werden 3 Unterrichtsräume untergebracht. Aus dem erforderlichen Brandschutzkonzept ergeben sich weitere Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude. Zudem werden in den allgemeinen Unterrichtsräumen im Bereich der Aufstockung (Gebäudeteil A) die Fenster und tlw. der Sonnenschutz erneuert. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt im Wesentlichen im laufenden Schulbetrieb. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die hierfür erforderlichen Elektroarbeiten. Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Der Ausführungsstart wird voraussichtlich nach Rücksprache mit dem Hochbau Mitte Dezember - Mitte Januar erfolgen. Die Leistung ist innerhalb von 72 Werktagen nach vorstehend genannter Frist für den Ausführungsbeginn zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen).

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

Bearbeitungsphasen

Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung

  • Angebotsabgabe

  • Abrechnung.

Datenaustausch

Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein­samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrech­nung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.

Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung

Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abwei­chungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung