Beiblatt_212.pdf

Elektroarbeiten für den Neubau einer Zweifachsporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 12:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Eignungsprüfung der Bieter und Nachunternehmer sowie Mitglieder von

Bietergemeinschaften (Beiblatt 212)

Der Auftraggeber-hier vertreten für die Durchführung des Vergabeverfahrens durch die Zentrale Beschaffungsstelle des ZV KD Oberland Kommunale Dienste Oberland- beschränkt sich bei der Prüfung der Eignung bei Vergaben nach dem 1. und 2. Abschnitt grundsätzlich auf die geforderten Eigenerklärungen.

Abweichend zu den Regelungen gemäß Teilnahmebedingungen Formblatt 212 und 212EU Ziffer 7 gilt daher:

  1. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch a. den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) b. sowie Referenzerklärungen in der geforderten Anzahl gemäß Formblatt 444 Seiten 1 und 2 oder eine Erklärung angelehnt an 444 Seiten 1 und 2 und c. ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise sowie d. ggf. Erklärungen, dass geforderte Mindestanforderungen eingehalten sind. Bei Einsatz von Nachunternehmen für wesentliche Leistungen ist auf gesondertes Verlangen deren PQ-Nummer anzugeben bzw. die Eigenerklärung nach 124 vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und ggf. Mindestanforderungen.

  2. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind– so weit im Formblatt 216 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist – a. die Abgabe der geforderten Eigenerklärungen b. einschließlich Referenzerklärungen in der geforderten Anzahl gemäß Formblatt 444 Seiten 1 und 2 oder angelehnt an 444 Seiten 1 und 2 ausreichend, c. ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise sowie d. ggf. Erklärungen, dass geforderte Mindestanforderungen eingehalten werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen für wesentliche Leistungen ist auf gesondertes Verlangen deren PQ-Nummer anzugeben bzw. die Eigenerklärung nach 124 vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und ggf. Mindestanforderungen.

Der Auftraggeber behält sich vor, zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern (216 Nr. 3.2), wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten (Zweifel an der Eignung). Das gilt auch für etwaige Nachunternehmer.

  1. Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben erfolgt die Prüfung der Bietereignung gemäß Ziffern 1 und 2, jedoch vor Aufforderung zur Angebotsabgabe. Etwaige Nachunternehmer werden nur vom engeren Bieterkreis geprüft.

  2. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

Ergeben sich im Einzelfall Anhaltspunkte dafür, dass eine Eigenerklärung unrichtig sein könnte, werden entsprechende Nachweise und Belege angefordert.

Soweit diese Regelung zur Eignungsprüfung „Beiblatt 212“ oder davon einzelne Bestimmungen im Widerspruch zu den Richtlinien des Vergabehandbuchs Bayern stehen, gelten diese Regelungen vorrangig.

Version 2.0_08.10.2026

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung