0159_26 Aufforderungsteil.pdf

Elektroarbeiten für den Ersatzneubau eines Vereinsheims in Magdeburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 21:08 (Europe/Berlin)

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

Datum der Versendung: Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg Vergabeart: Die Oberbürgermeisterin Zentrale Vergabestelle 39090 Magdeburg Öffentliche Ausschreibung Sitz: Katzensprung 2, 39104 Magdeburg Tel: 0391/ 540 2581 Fax: 0391/ 540 5323 Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de Sachb.: Frau Kellermann Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 18.11.2026 08:59:59

An Eröffnungstermin Teilnehmer/Bewerber Datum/Uhrzeit: 18.11.2026 09:00:00 Ort Landeshauptstadt Magdeburg Ausschreibung für: Zentrale Vergabestelle, Katzensprung 2 40.11 Team Sportentwicklung, Sportförderung Raum: 672

Bindefrist endet am: 26.03.2027 23:59:59

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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme Ersatzneubau Vereinsheim MLV Einheit e. V., Neuer Sülzeweg 72 in 39128 Magdeburg - Förderungsprogramm: "Förderung des sozialen Zusammenhalts"

Vergabenummer Leistung 30-ZV-0159/26 Los 18 Elektroarbeiten

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen Information zum Datenschutz der Landeshauptstadt Magdeburg, Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle (ZVS) 242 Instandhaltung 245 Datenträger/Angebotsanforderung Zuschlagskriterien 227 Gewichtung der Zuschlagskriterien

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung und alle beigefügten Unterlagen (Zeichnungen, Pläne, Baubeschreib.,etc.) 214 Besondere Vertragsbedingungen Zeichnungen 225 Stoffpreisgleitklausel 231 Vereinbarung Tariftreue 241 Abfall

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

244 Datenverarbeitung 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Handlungsanleitung Ergänzende_Vertragsbedingungen zu den §§ 17 und 18 TVergG LSA

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten PDF und GAEB

124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Unternehmen) Bieterangabenverzeichnis 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (namentliche Benennung der Nachunternehmer), sofern zutreffend 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, sofern zutreffend 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung: Vertragsformular für Wartung/Instandsetzung

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten 235 anderer Unternehmen bedienen wird

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:

Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 11 und 14 TVergG LSA

Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Nachunternehmer zu § 11 TVergG LSA

124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Nachunternehmen)

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin Fachbereich Schule und Sport 40.11 Sportentwicklung, Sportförderung 39090 Magdeburg

zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung

zu vergeben.

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform bzw. ausnahmsweise im Rahmen einer notwendigen Aufklärung (§ 15 VOB/A) per Mail auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle

Straße Fax PLZ/Ort E-Mail 3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen Wenn nicht das Leitfabrikat eingereicht wird, sondern ein gleichwertiges Produkt, ist diese Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Dies gilt für jede Position in der Leistungsbeschreibung mit einer Leitfabrikatsvorgabe.

3.2 - frei -

3.3 Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert.

3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

4 Losweise Vergabe Nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

6 Nebenangebote

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - 6.2 ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.

Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für

Maßnahmennummer:Baumaßnahme:
Vergabenummer:Leistung:

„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Str, 2, 06112 Halle/Saale, Tel. 0345/5410

10 Bereitstellung von Informationen aus der Öffnung und Verlesung von Angeboten, Bieteranfragen, Nachforderung von Unterlagen Von der Vergabestelle nachgeforderte Unterlagen sind entsprechend der konkret benannten Vorgaben von den Bietern einzureichen. Die Bereitstellung von Informationen aus der Niederschrift und ihrer Nachträge erfolgt entsprechend § 14a Abs. 7 VOB/A. Hiernach werden den Bietern nach Antragstellung die notwendigen Angaben nach rechnerischer Prüfung unverzüglich mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg (siehe Pkt. 2).

Bieteranfragen sind grundsätzlich in Textform und mittels AnAWeb (Dienstprogramm des Bundesbeschaffungsamtes, www.evergabe-online.de, für Unternehmen), zu stellen.

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

VergabenummerDatum
30-ZV-0159/26
Baumaßnahme Ersatzneubau Vereinsheim MLV Einheit e. V., Neuer Sülzeweg 72 in 39128 Magdeburg - Förderungsprogramm: "Förderung des sozialen Zusammenhalts"
Leistung Los 18 Elektroarbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind

1.1 Formblätter

☒ Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☒ Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) ☒ 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen), sofern zutreffend ☒ 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft), sofern zutreffend ☐ 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) ☐ 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

☐

1.2 unternehmensbezogene Unterlagen

☒ Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung ☐

1.3 Leistungsbezogene Unterlagen

☒ Leistungsverzeichnis mit den Preisen in den Formaten PDF und GAEB ☐ Produktangaben in folgenden Positionen:

☒ Bieterangabenverzeichnis

☐ Wenn nicht das Leitfabrikat eingereicht wird, sondern ein gleichwertiges Produkt, ist diese Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Dies gilt für jede Position in der Leistungsbeschreibung mit einer Leitfabrikatsvorgabe.

1.4 sonstige Unterlagen

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

☐ Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise ☐

2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind

2.1 Formblätter

☐ 126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ☐ 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ☒ Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

☒ Erklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 11 und 14 TVergG LSA

☒ Erklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Nachunternehmer zu § 11 TVergG LSA

☒ 124 - Eigenerklärung zur Eignung nicht präqualifizierte Nachunternehmen oder Nachweis der Präqualifikation

2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)

☒ Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben ☒ Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal ☒ Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer ☒ rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) ☒ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist ☒ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt ☒ Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz ☒ qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ☐ ☐

2.3 leistungsbezogene Unterlagen

☒ Produktdatenblätter benannter Fabrikate ☐

2.4 sonstige Unterlagen

☐ Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)

☒ Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung

☐

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Informationen zum Datenschutz

Information zum Datenschutz der Landeshauptstadt Magdeburg, Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle (ZVS)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte des Rahmens der EU- Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und der Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Rechte.

  1. Datenschutzhinweis

Zum Vergabeverfahren Vergabenr: 30-ZV-0159/26 Ersatzneubau Vereinsheim MLV Einheit e. V., Neuer Sülzeweg 72 in 39128 Magdeburg - Förderungsprogramm: "Förderung des sozialen Zusammenhalts" Los 18 Elektroarbeiten

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist Frau KELLERMANN, Landeshauptstadt Magdeburg – Die Oberbürgermeisterin – Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Katzensprung 2, 39104 Magdeburg, E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de, Tel. Behördennummer 115 oder

+49391540 2581

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung Julius-Bremer-Straße 10 39104 Magdeburg, Tel. Behördennummer 115 oder +49 391 540-2808, Mail: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de.

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir erheben und verarbeiten die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:

  • Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
  • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
  • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Beteiligung am Vergabeverfahren und für einen Vertragsschluss erforderlich. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Angebot im Zuge des Vergabeverfahrens somit nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Im Rahmen eines Vergabeverfahrens kommen verschiedene Ermächtigungsnormen aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO als Rechtsgrundlagen einer rechtmäßigen Verarbeitung in Betracht:

Informationen zum Datenschutz Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (01/2024)

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Informationen zum Datenschutz

Die Verarbeitung erfolgt regelmäßig auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, da die Datenverarbeitung im Rahmen des Vergabeverfahrens als vorvertragliche Maßnahme zur Durchführung erforderlich ist.

Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten weiterhin zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. einzelnen Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und je nach Auftragsart der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A, des Tariftreue- und Vergabegesetzes Land Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) sowie der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) Rechtsgrundlage.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSVGO zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Auch dies kann in der Anwendung der einzelnen Bestimmungen des GWB, der VgV, der UVgO, des TVergG LSA oder der VOB/A sowie der VergStatVO zu sehen sein.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Wir geben die von Ihnen gemachten Angaben zur Bearbeitung an die am Vergabeverfahren beteiligten Dritten, (Planungsbüros, Architekten, Ingenieure, Statiker, ggf. Gutachter und Rechtsanwälte, Nachprüfungsstellen, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe und Zuwendungsgeber) weiter. Bei Streitigkeiten werden die Daten auch an die zuständigen Vergabekammern und/oder Gerichte weitergegeben.

  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Vorgänge zu dem jeweiligen Vergabeverfahren werden für die Dauer der Bearbeitung gespeichert und darüber hinaus für die Dauer der Verjährung sowie der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und ggf. vom Zuwendungsgeber festgesetzten Ausführungsfristen.

  1. Recht auf Auskunft

Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft des Verantwortlichen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und Information zu den Verarbeitungszwecken; die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden; falls möglich die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer.

  1. Recht auf Berichtigung

Sie haben nach Art. 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung fehlerhafter Sie betreffenden personenbezogener Daten zu verlangen.

  1. Recht auf Einschränkung

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO zu verlangen, sofern eine der darin genannten Voraussetzungen gegeben ist.


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Informationen zum Datenschutz

  1. Widerspruchsrecht

Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO). Bei Anfragen dieser Art, wenden Sie sich bitte an: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de Bitte beachten Sie, dass wir bei derartigen Anfragen sicherstellen müssen, dass es sich tatsächlich um die betroffene Person handelt. Aus diesem Grund wird regelmäßig ein Identitätsnachweis erforderlich sein.

  1. Beschwerderecht

Nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Aufsichtsbehörde für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg (postalisch erreichbar unter: Postfach 1947, 39009 Magdeburg).


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(Datenverarbeitung)

Vergabenummer
30-ZV-0159/26
Baumaßnahme Ersatzneubau Vereinsheim MLV Einheit e. V., Neuer Sülzeweg 72 in 39128 Magdeburg - Förderungsprogramm: "Förderung des sozialen Zusammenhalts"
Leistung Los 18 Elektroarbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

1 Bearbeitungsphasen

Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung
  • Angebotsabgabe
  • Abrechnung.

2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungs- unterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

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212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

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212 (Teilnahmebedingungen) 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben

5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Nachunternehmen

Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.

7 Eignung

7.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer 30-ZV-0159/26

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Los 18 Elektroarbeiten

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen Am 19.04.2027 spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) Am 26.11.2027 innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt 5 % der Netto-Abrechnungssumme begrenzt (bei Einzelfristen auf max. 5 % der Netto-Abrechnungssumme der zugehörigen baulichen Leistung). Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage. Die Rechnungslegung hat ausschließlich elektronisch und im PDF-Format unter Angabe der Rechnungsnummer, des Namens des beauftragenden Mitarbeiters, sowie des Leistungsortes an folgende zentrale E-Mail-Adresse zu erfolgen:

rechnung@kas.magdeburg.de

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 Frei

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

10.1 Bestands- und Revisionspläne in CAD auf Datenträger Herstellen von Bestands- und Revisionsunterlagen passend für alle Leistungen aus diesem Leistungsverzeichnis anhand von durch den Auftraggeber mittels Datenträger und zugewiesener Schnittstelle zur Verfügung gestellter Ausführungsunterlagen (CAD). 10.2 Umgang mit Zeichnungsunterlagen Grundsätzlich bilden die durch den Architekten freigegebenen Zeichnungen der Ausführungsplanung die Grundlage Ihres Auftrages. Auf dieser Basis erfolgt die Erstellung der Werkstattzeichnung, welche wiederum erst nach Bestätigung durch den zuständigen Planer zur Ausführung freigegeben werden. Der Architekt ist jedoch nicht berechtigt diese zu verändern, wenn sich daraus eine Kostenerhöhung ableitet. Jegliche kostenrelevanten Nachträge sind dem Auftraggeber anzuzeigen und dürfen erst nach Bestätigung durch diesen realisiert werden.

10.3 Für die vom Auftraggeber abgeschlossene Bauwesenversicherung werden für die erbrachten Bauleistungen der entfallenden Prämienanteile des Auftragnehmers von der Bruttorechnungssumme abgesetzt. Der Prämienateil beträgt _______% der Bruttoschlussrechnungssumme. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall beträgt ____________EUR.

10.4 Der Baustrom wird durch den Auftraggeber gestellt. Die Kosten des Anschlusses sowie der Verbrauch werden pauschal verrechnet. Dazu werden pauschal ________% der Bruttoschlussrechnungssumme abgesetzt.

10.5 Der Bauwasseranschluss wird vom Auftraggeber gestellt. Die Kosten des Anschlusses sowie der Verbrauch werden pauschal verrechnet. Dazu werden pauschal ________% der Bruttoschlussrechnungssumme abgesetzt.

10.6 Für die Zeit der Bautätigkeit lässt der Auftraggeber die Bewachung der Baustelle durchführen. Hierfür werden dem Auftragnehmer bei der Schlussrechnung _________% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag in Abzug gebracht.

10.7 Etwaige Vorverträge, in Anlagen A bis D und unter Punkt 3 des Formblattes 211 sowie in Formblatt 216 nicht aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dieser Zuschlagserteilung, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.

-Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen-

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227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien)

Vergabenummer
30-ZV-0159/26
Baumaßnahme Ersatzneubau Vereinsheim MLV Einheit e. V., Neuer Sülzeweg 72 in 39128 Magdeburg - Förderungsprogramm: "Förderung des sozialen Zusammenhalts"
Leistung Los 18 Elektroarbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Gewichtung der Zuschlagskriterien

ZuschlagskriterienGewich- tung %Grundlage PunktebewertungPunkte min./max je Kriterium
1Preis (Wertungssumme einschl. evtl. Wartungskosten)100Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme Angebote mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber10 0
2Technischer Wert (Produktangaben: berücksichtigte Positionen siehe Nummer 2; Nebenangebote: siehe Formblatt 226Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen
3Vertragsbedingungen Nebenangebote Formblatt 226Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen
4Folgekosten Nebenangebote Formblatt 226Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen
5Energieeffizienzhöchstes Energieeffizienzniveau / Energieeffizienzklasse niedrigstes Energieeffizienzniveau / Energieeffizienzklasse10 0
6andere, z.B. emissionsarme Baumaschinen, Gestaltung
Summe100

Hinweise: 1 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis:Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. 2 Gewichtung der Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen: Bei der Festlegung der v.H. Sätze für Zuschlagskriterien, die sich auf Positionen mit Produktangaben beziehen, wird nur der geschätzte Anteil der nachstehend benannten Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben berücksichtigt. Folgende Positionen wurden bei der Gewichtung berücksichtigt: 3 Gewichtung der Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote: Sind nur für Teile der Leistung Nebenangebote zugelassen, wird nur der geschätzte Anteil der im Formblatt Mindestanforderungen an Nebenangebote 226 benannten Positionen gegenüber der Gesamtleistung bei der Festlegung der v.H. Sätze der Gewichtung berücksichtigt. 4 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Energieeffizienz:Zwischenwerte werden linear interpoliert mit drei Stellen nach dem Komma. 5 Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot:Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlagskriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Mindestbieter erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 700). Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge. 6 Sofern nach endgültiger Auswertung immer noch Gleichstand besteht, entscheidet das Los

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