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Johannisplatz 2 07545 Gera
1. Vergabebrief
(Teilnahmewettbewerb)
zur
Ausschreibung
Rahmenvertrag zum
Leerwohnungsausbau
Los 1 - Elektro
Stand: 30. September 2026
Die Angaben geben den aktuellen Stand der Planungen des Auftraggebers wieder und stehen unter dem Vorbehalt späterer Änderungen.
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| 1. Vergabebrief zur Ausschreibung Rahmenvertragsvergabe zum Leerwohnungsausbau Los 1 - Elektro | ||
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| Stand: 30. September 2026 | ||
| Inhaltsverzeichnis I. Angaben zum Verfahren und Verfahrensablauf .............................................................. 3 1. Auftraggeberin ................................................................................................................... 3 2. Allgemeine Angaben zum Verfahren ................................................................................ 3 3. Vergabeunterlagen und Verfahrensablauf ....................................................................... 4 4. Fragen durch die Bewerber .............................................................................................. 5 5. Einreichung der Teilnahmeanträge .................................................................................. 5 6. Teilnahmeunterlagen und -bedingungen ......................................................................... 6 7. Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmereinsatz ................................................... 7 8. Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ........................................................... 8 9. Vertraulichkeitserklärung ................................................................................................. 8 10. Wertungskriterien zur Auswahl der Bewerber................................................................. 9 11. Information nicht berücksichtigter Bewerber .................................................................. 9 12. Keine Entschädigung ...................................................................................................... 10 13. Urheberrechtsschutz an den Verfahrensunterlagen ..................................................... 10 II. Auftragsgegenstand ........................................................................................................ 11 1. Allgemeines ..................................................................................................................... 11 2. Los 1: Elektroinstallation ................................................................................................ 11 III. Datenverarbeitung ........................................................................................................... 13 IV. Anlagen zum Verfahrensbrief ......................................................................................... 15 V. Einlegung von Rechtsbehelfen ...................................................................................... 16 | ||
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| I. Angaben zum Verfahren und Verfahrensablauf 1. Auftraggeberin Auftraggeberin ist die GWB „Elstertal“ Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena (Registergericht) unter dem Registerzeichen HRB 201250, Sitz der Gesellschaft: Johannisplatz 2, 07545 Gera, vertreten durch die Geschäftsführer: Martina Schramm und Markus Popp, dienstansässig ebenda (im Folgenden: „Auftraggeberin“) 2. Allgemeine Angaben zum Verfahren 2.1 Die Auftraggeberin führt eine beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewett- bewerb für die Vergabe von Rahmenverträgen zur Erbringung von Bauleistungen zum Leer- wohnungsausbau durch. Das Vergabeverfahren um einen Rahmenvertrag ist ein wettbe- werbliches Verfahren. Geregelt ist es in § 4a der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleis- tungen Teil A (VOB/A). Dieses Verfahren basiert auf der Auftragsbekanntmachung der Auftraggeberin zum Verga- beverfahren E86651617 der Plattform www.subreport.de (nachfolgend: „Auftragsbekannt- machung“). Gegenstand dieses Vergabebriefes ist der Aufruf zur Einreichung eines Teil- nahmeantrags. 2.2 Die den Interessenten des Teilnahmewettbewerbs (im Folgenden: „Bewerber“) im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fra- gen der Bewerber, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsun- terlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. 2.3 Bitte lesen Sie die Vergabeunterlagen und deren Anlagen sorgfältig durch. Sollten sich die Dateien als nicht zu öffnen, beschädigt oder nicht lesbar erweisen, haben die Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren. Die dem Bewerber nicht zugänglichen Unterla- | ||
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| gen werden dann umgehend erneut elektronisch übersandt. Die Bewerber sind daher aufge- fordert, umgehend nach dem Abrufen der Unterlagen zu prüfen, ob diese zu öffnen, lesbar und vollständig sind. 2.4 Bei den in diesem Verfahrensbrief verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht aus- drücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerber“ im Weiteren sowohl natürliche als auch ju- ristische Personen bzw. Bewerbergemeinschaften gemeint. 2.5 Gemäß der Auftragsbekanntmachung ist der diesem ersten Verfahrensbrief anliegende Teilnahmeantrag (Anlage 1) zwingend zu verwenden. 3. Vergabeunterlagen und Verfahrensablauf 3.1 Derzeit findet der Teilnahmewettbewerb statt. Er dient dazu, die unternehmensbezogenen Daten der Bewerber auszuwerten und so einen oder mehrere geeignete – d. h. fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige – Bewerber zu ermitteln, die in einem zweiten Schritt zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, das Verfahren mit den drei bis sechs am besten geeigneten Bewerbern weiterzuführen. 3.2 Mit diesem ersten Vergabebrief erhalten die Interessenten in Ergänzung der Bekanntma- chung weitere Informationen zum Verfahren, zum Verfahrensablauf und zu den Teilnahme- bedingungen für ihre Bewerbung. Diesem Verfahrensbrief liegt ein Teilnahmeantrag (An- lage 1) bei. Jeder interessierte Bewerber kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Die fristgerecht einge- gangenen Teilnahmeanträge wird die Auftraggeberin formell und inhaltlich prüfen und be- werten. Die Auftraggeberin wird anschließend die drei bis sechs bestplatzierten Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben (Beginn der Angebots- phase). 3.3 Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt nach vorläufiger Planung am 09. Dezember 2026. 3.4 Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der im 2. Vergabebrief bekannt gegebenen Wer- tungskriterien. Eine Verhandlung über die Angebotspreise erfolgt nicht. | ||
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| 4. Fragen durch die Bewerber Fragen durch die Bewerber zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließ- lich in Textform spätestens bis zum 21. Oktober 2026 (Ortszeit: 12:00 Uhr) über die Nach- richtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Rahmenvertragsvergabe zum Leerwohnungsausbau – Los 1: Elektro“ zu stellen. Bei Fragen zur Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Daniel Schulte (E-Mail: daniel.schulte@subreport.de, Tel.: +49 (0) 221-98 578-45) wenden. Die Fragen werden über den Link https://www.subreport.de/E86651617 zur Beantwortung veröffentlicht. Bewerber haben sich über alle eingestellten Antworten ei- genständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei www.subreport.de re- gistrierte Bewerber werden durch die Vergabeplattform informiert. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprü- che oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Voll- ständigkeit des Teilnahmeantrages betreffen, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umge- hend darauf hinzuweisen. Vorgenannte Hinweise sind unmittelbar an die vorgenannte Kon- taktstelle zu richten. 5. Einreichung der Teilnahmeanträge 5.1 Die Bewerber müssen ihre Teilnahmeanträge bis spätestens 04. November 2026 (Ortszeit 10:00 Uhr) einreichen. | ||
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| 5.2 Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache zu erstellen. Die Einreichung der Teilnahme- anträge muss in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS www.subreport.de erfolgen. 5.3 Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder nur schriftliche oder per E-Mail eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Hinweis: Eine Einreichung des Teilnahmeantrags über die "Bieterkommunikation" im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig. 5.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzu- fordern. 6. Teilnahmeunterlagen und -bedingungen 6.1 Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen kön- nen internationale Fachbegriffe verwendet werden. 6.2 Hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen erhalten die Bewerber als Anlage 1 zu diesem Vergabebrief einen Teilnahmeantrag, der entsprechend auszufüllen, wo notwendig und vor- gesehen zu ergänzen und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Er- klärenden zu benennen ist (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein, d. h. die Eintragungen müs- sen so vorgenommen werden, dass diese dauerhaft sind. Für notwendige Erklärungen ge- nügt die Textform. Für die Einhaltung der Textform müssen die entsprechenden Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Es sollen nur die geforderten Erklärungen/ Unterlagen/ Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. Ä. wird nicht berücksichtigt. 6.3 Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. | ||
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| Die Auftraggeberin erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragsnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Der Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Angebotes diesem Rechts- übergang zu. 7. Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmereinsatz Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. 7.1 Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Auftragsfall der Arbeitsge- meinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachun- ternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden wer- den. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzei- tig als Nachunternehmer eines Bewerbers/ einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfach- bewerbungen sind im Übrigen auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassun- gen eines Bewerberbüros. 7.2 Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, in der ▪ die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, ▪ alle Mitglieder aufgeführt sind, ▪ ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und dar- über hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und ▪ die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. | ||
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| 7.3 Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahme- antrag (Anlage 1) abzugeben. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“), so hat er die geforderten Nachweise und Er- klärungen insoweit auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem als Anlage 1 beige- fügten Teilnahmeantrag erläutert. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Res- sourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen der Auftrag- geberin nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftrags- ausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungser- klärung). 8. Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen Teilnahmeanträge oder Angebote von Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewer- ber/Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 9. Vertraulichkeitserklärung Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter ist verpflichtet, mit seinem Teilnahmeantrag eine Er- klärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in diesem Verfahren der Auftrag- geberin bzw. ihren Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informa- tionen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmi- gung der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflich- tung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vor- stehende Verpflichtung nicht, wenn der Bewerber/Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Wei- tergabe an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsan- wälte, Wirtschaftsprüfer) des Bewerbers erfolgt. | ||
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| Jeder Bewerber/Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die der Auftraggeberin aus einer unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und die Auftraggeberin von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Diese Verpflich- tung gilt verschuldensunabhängig. Jeder Bewerber/Bieter hat die Einhaltung der Verpflich- tungen aus der Vertraulichkeitserklärung selbständig sicherzustellen. 10. Wertungskriterien zur Auswahl der Bewerber Die Anzahl der Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebots aufgefor- dert werden, ist auf drei bis sechs Teilnehmer begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grund- lage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen ge- mäß folgender Bewertungsmatrix: Bewertungskriterium Max. Punkte Gewichtung Umsatzangaben (Gesamtumsatz) 10 10 % Personalausstattung (Anzahl und Qualifikation) 15 15 % Maßnahmen / Konzept zur Sicherstellung 25 25 % der örtlichen Präsenz Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl) Referenzen für vergleichbare Leistungen (Einschlägigkeit der 50 50 % Referenzen, Anzahl, Laufzeit der Verträge, Intensität der Tä- tigkeit). Gesamt 100 100 % 11. Information nicht berücksichtigter Bewerber Die Auftraggeberin wird die nicht berücksichtigten Bewerber entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren. | ||
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| Bewertungskriterium | Max. Punkte | Gewichtung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzangaben (Gesamtumsatz) | 10 | 10 % | ||||||
| Personalausstattung (Anzahl und Qualifikation) | 15 | 15 % | ||||||
| Maßnahmen / Konzept zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz | 25 | 25 % | ||||||
| Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl) Referenzen für vergleichbare Leistungen (Einschlägigkeit der Referenzen, Anzahl, Laufzeit der Verträge, Intensität der Tä- tigkeit). | 50 | 50 % | ||||||
| Gesamt | 100 | 100 % |
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| 1. Vergabebrief zur Ausschreibung Rahmenvertragsvergabe zum Leerwohnungsausbau Los 1 - Elektro | ||
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| 12. Keine Entschädigung Die Bewerber erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schaden- ersatzansprüche sind ausgeschlossen. 13. Urheberrechtsschutz an den Verfahrensunterlagen Sämtliche Vergabeunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung dieser Un- terlagen oder teilen hiervon außerhalb dieses Vergabeverfahrens ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Grimmaische Straße 25 in 04109 Leipzig zulässig. | ||
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| Stand: 30. September 2026 | ||
| II. Auftragsgegenstand 1. Allgemeines Die GWB „Elstertal“ verfügt in der kreisfreien Stadt Gera (Einwohner: ca. 94.000, Fläche ca.152 km², Ausdehnung des zentralen Stadtgebietes Nord-Süd ca. 12 km, Ost-West ca. 7 km) über ca. 4.700 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Wohnungen verteilen sich auf die Stadtgebiete Zentrum, nördliche Innenstadt, Alt-Bieblach, Bieblach-Ost, Reußpark, Ostvier- tel, Debschwitz und Untermhaus. Der Wohnungsbestand nach Bautypen umfasst ca. 2.400 Wohnungen in Plattenbauten (Bsp. Typ WBS70, Typ M10 Magdeburg, Typ P2), ca. 1.500 Wohnungen in Mauerwerksbauten sowie ca. 800 Wohnungen in Gebäuden in Blockbauweise. Hierbei handelt es sich überwie- gend um 1- bis 5-Raum-Wohnungen mit einer Größe zwischen ca. 25 - 80 m² Wohnfläche. Gebäude mit bis zu 5 Geschossen (Erdgeschoss bis 4. Obergeschoss) haben überwiegend keinen Personenaufzug. Bei Gebäuden mit mindestens 6 Geschossen (ab 5. Obergeschoss) ist überwiegend ein Personenaufzug vorhanden. Die beiliegenden Wohnungsgrundrisse sind beispielhaft und dienen dem AN als Kalkulationshilfe. Um die leerstehenden Wohnungen wieder einer Neuvermietung zuführen zu können, sind entsprechende Baumaßnahmen in unterschiedlichen Größenordnungen (Austausch einzel- ner Bauteile bis Vollsanierung) durchzuführen. Der Sanierungsaufwand pro Wohnung hängt vom technischen IST-Zustand, den Vorgaben des AG und eventuellen Mieterwünschen ab. Mit dieser Ausschreibung sollen mehrere Rahmenvertragspartner für die einzelnen Ausbau- gewerke gebunden werden, um die Sanierung von ca. 120-150 Wohnungen pro Jahr zu re- alisieren. Der abzuschließende Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten ha- ben und mit ca. drei Rahmenvertragspartnern geschlossen werden. 2. Los 1: Elektroinstallation Das Los 1 - Elektroinstallation umfasst im Wesentlichen zwei Leistungspakete, die nach Wohnungsgrößen (1-Raum, 2-Raum usw.) gestaffelt sind sowie diverse Einzelpositionen. Zu den Leistungspaketen gehören: • Elektropaket 1 → Überprüfung der vorhandenen Elektroinstallation und • Elektropaket 2 → Erneuerung der kompletten Wohnungsinstallation. Die Einzelpositionen umfassen insbesondere: • Erneuerung einzelner Bauteile wie Steckdosen, Schalter, Kanalsysteme a.P./u.P.; • Versetzen von Steckdosen und Schaltern a.P./u.P.; | ||
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| • Leitungsverlegung a.P./u.P.; • Arbeiten an Datennetzleitung (Breitband und TAE); • Arbeiten an der Unterverteilung inkl. Austausch defekter Schaltgeräte sowie • Austausch und Einbau von Lampen, Heizstrahlern, Wechselsprechanlagen, etc. | ||
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| Stand: 30. September 2026 | ||
| III. Datenverarbeitung 1. Datenverarbeitende Stelle und Datenschutzbeauftragter 1.1 Die datenverarbeitende Stelle ist die GWB „Elstertal“ – Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH Johannisplatz 2 07545 Gera 1.2 Datenschutzbeauftragte(-r) ist: Thomas Götzrath-Herda DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH Regierungsstraße 39, 99084 Erfurt, Telefon: +49(0)361-347 80 54, Telefax: +49(0)331-74 330 15 E-Mail: goetzrath-herda@domusconsult.de, datenschutz@domusconsult.de 2. Art der erhobenen Daten Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden bei den Bietern/ Bietergemein- schaften, Eignungsverleihern und Nachunternehmern bzw. den für diese im Verfahren täti- gen natürlichen Personen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies betrifft die Namen, Adressangaben, ggf. Geburtsdaten und Daten zu sonstigen Kommunikationswe- gen sowie Angaben zur beruflichen Qualifikation und Tätigkeit. Personenbezogene Daten können auch in Dokumenten enthalten sein, die der Auftraggeberin von den Bietern zur Ver- fügung gestellt/ übersandt werden. 3. Es besteht keine Rechtspflicht zur Angabe von personenbezogenen Daten. Die im Verfahren geforderten personenbezogenen Daten sind jedoch erforderlich, um das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchführen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu dokumentieren sowie ggf. dem Bestbieter den Zuschlag erteilen zu können (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Die Erhebung der Daten ist insbesondere erforderlich, um die Eignung der Bieter und die Angebote prüfen sowie das Verhandlungsverfahren insgesamt durchführen zu können, Bieterfragen beantworten zu können und die Vertragsabwicklung durchführen zu können. | ||
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| Stand: 30. September 2026 | ||
| Ohne die Angabe der erforderlichen personenbezogenen Daten können sich für die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens Nachteile ergeben (z. B. bei der Wertung der mi- tarbeiterbezogenen Angaben) bis hin zum Ausschluss des Bieters aus dem Verfahren (insbesondere bei unvollständigen Angeboten). 4. Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. B) und c) DSGVO. Rechtliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin ergeben sich insbesondere aus dem Ge- setz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der VgV. 5. Rechte der Betroffenen Die Betroffenen haben nach Maßgabe des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) fol- gende Rechte: ▪ Informationspflichten (§ 20 ThürDSG), ▪ Auskunftsrecht (§ 21 ThürDSG), ▪ Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (§ 22 ThürDSG), ▪ Löschung personenbezogener Daten (§ 23 ThürDSG) sowie ▪ Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person (§ 24 ThürDSG). 6. Empfänger Innerhalb der Auftraggeberin erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese für die Zwecke der Durchführung dieses Vergabeverfahrens und der Ver- tragsabwicklung benötigen. Die personenbezogenen Daten können von der Auftraggeberin im Einzelfall auch an Dritte, insbesondere Berater der Auftraggeberin (z. B. rechtliche Berater, Gewerbezentralregister, Referenzgeber, IT-Dienstleister, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.), für die Zwecke des Vergabeverfahrens übermittelt und von diesen hierfür verarbeitet werden. Eine solche Übermittlung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung der Bieter, gesetzlicher Bestimmungen, vertraglicher Vereinbarung oder zur Wahrung berechtigter Interessen. | ||
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| 7. Dauer der Datenspeicherung Die Daten werden während der Verfahrensdurchführung verarbeitet und gespeichert sowie innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auch danach gespeichert. Vergabeun- terlagen werden insbesondere nach handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung, Geldwäschegesetz), d. h. regelmäßig 6 bzw. 10 Jahre, sowie bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufbewahrt, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag der Zuschlagserteilung (vgl. § 8 VgV). Zudem sind verjährungs- sowie förderrechtliche Bestimmungen zu Aufbewahrung zu beachten. 8. Datenschutzaufsichtsbehörde Die Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Häßlerstrasse 8, 99096 Erfurt Telefon: +49(0)361-57 311 2900, Telefax: +49(0)361-57 311 2904 E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de 9. Der jeweilige Bieter willigt mit Abgabe des Antrags in die vorbenannte Datenverarbeitung ein und hat dafür Sorge zu tragen, dass die in seiner Sphäre Betroffenen entsprechend aufgeklärt werden und ggf. erforderliche Einwilligungen eingeholt werden. IV. Anlagen zum Vergabebrief Anlage 1 – Teilnahmeantrag und Bewerberbogen Anlage 2 - Belehrung nach § 14 Thüringer Vergabegesetz | ||
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| V. Einlegung von Rechtsbehelfen 1. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren innerhalb einer Frist von 7 Kalen- dertagen elektronisch oder schriftlich bei der Vergabestelle zu beanstanden, indem eine Ver- letzung von Bieterrechten durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gerügt wird. 2. Hilft die Vergabestelle dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet die Vergabestelle die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Sie darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefäl- len durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begrün- dung, hat die Vergabestelle die Auffassung der Vergabekammer zu beachten. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebüh- ren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht über- schreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren bean- standet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben. 4. Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde. 5. Im Übrigen wird auf die beigefügte Anlage 2 „Belehrung nach § 14 Thüringer Vergabege- setz“ verwiesen. | ||
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