Richtlinie_LöschungDaten_EVergabe.pdf

Elektroarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 21:11 (Europe/Berlin)

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Bestätigung Richtlinien E-Vergabe überlassene Informationen / Daten / Bilder und Quellen

Projekt: Erneuerung Haus 16 - Dokumentenhaus - im Zuge der Neugestaltung der Dauerausstellung zum Sowjetischen Speziallager Nr. 2 in der Gedenkstätte Buchenwald

Leistung: Los 302 - Elektroarbeiten

Rückgabe bzw. Löschung der vertraulichen Informationen

1 Auf Aufforderung des Inhabers sowie ohne Aufforderung spätestens mit Beendigung des Vergabeverfahrens zu o.g. Ausschreibung ist der Empfänger verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen einschließlich der Kopien hiervon innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Zugang der Aufforderung bzw. nach Beendigung des Projektes zurückzugeben oder zu vernichten (einschließlich elektronisch gespeicherter vertraulicher Informationen), sofern nicht mit dem Inhaber vereinbarte oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem Entgegenstehen.

2 Die Vernichtung elektronisch gespeicherter vertraulicher Informationen erfolgt durch die vollständige und unwiderrufliche Löschung der Dateien oder unwiederbringliche Zerstörung des Datenträgers. Vollständige und unwiderrufliche Löschung bedeutet bei elektronisch gespeicherten vertraulichen Informationen, dass die vertraulichen Informationen derart gelöscht werden, dass jeglicher Zugriff auf diese Informationen unmöglich wird, wobei spezielle Löschverfahren (z.B. mittels „Wiping“) zu verwenden sind, welche den anerkannten Standards genügen (bspw. Standards des Bundesamts für Informationssicherheit).

3 Ausgenommen hiervon sind – neben vertraulichen Informationen, bzgl. derer eine Aufbewahrungspflicht i.S.d. Ziffer 3.1 besteht – vertrauliche Informationen, deren Vernichtung bzw. Rückgabe technisch nicht möglich ist, z.B. da sie aufgrund eines automatisierten elektronischen Backup-Systems zur Sicherung von elektronischen Daten in einer Sicherungsdatei gespeichert wurden; hierzu zählt auch das technisch notwendige Vorhalten von Stammdaten (z.B. Personal- oder Kundennummern), welches nötig ist, um eine Verknüpfung zu den archivierten Informationen herzustellen.

4 Auf Verlangen des Inhabers hat der Empfänger schriftlich zu versichern, dass er sämtliche vertrauliche Informationen nach den Maßgaben der vorstehenden Ziffern und den Weisungen des Inhabers vollständig und unwiderruflich gelöscht hat.

Bestätigung der Einhaltung o.g. Richtlinie


Stempel / Unterschrift

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