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Anlage zu Verbrauchskosten - Bauwasser / Baustrom / Bauwärme
1.Verbrauchskosten Bauwasser / Baustrom bei einer voraussichtlichen Auftragssumme bzw. bei Aufträgen unter 10.000,00 Euro: Bauwasser und Baustrom werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Anschlüsse hat der Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber auf eigene Kosten herzustellen, zu warten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen.
2.Verbrauchskosten Bauwasser / Baustrom bei Aufträgen mit einer voraussichtlichen Auftragssumme von über 10.000,00 Euro: a)Die Kosten des Verbrauchs an Bauwasser und Baustrom werden in belegten baulichen Anlagen vom Auftraggeber (Amt für Immobilien- und Baumanagement Halle, Fliederwegkaserne 21, 06130 Halle/S.) der hausverwaltenden Dienststelle erstattet. Ein entsprechender Abzug erfolgt von der Rechnung, Schlussrechnung und Teilschlussrechnung des Auftragnehmers sowie ggf. (auf Veranlassung des Auftraggebers) von der letzten Abschlagsrechnung des laufenden Jahres.
b)Für die Verbrauchskosten Bauwasser und Baustrom berechnet der Auftraggeber folgende Aufwendungspauschalen von der Gesamtabrechnungssumme (inkl. Mehrwertsteuer):
Bauwasser: 0,40 % Baustrom: 0,40 % Bauwärme: 0,40%
c) Der Auftragnehmer kann jedoch auf eigene Kosten Mess-/Zähleinrichtungen an den vom Auftraggeber anzugebenden Abnahme-/Unterverteilungsstellen für seine Ausführungszeit installieren, warten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen. Dies hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber spätestens bei Ausführungsbeginn anzuzeigen. In diesem Fall werden einschließlich Mehrwertsteuer für
Bauwasser: 4,45 Euro/m³ Baustrom: 0,23 Euro/kWh berechnet.
Sollten die tatsächlichen Kosten in der Ausführungszeit um mehr als 15 v. H. beim Bauwasser und 30 v. H. beim Baustrom nach oben bzw. nach unten abweichen, werden die tatsächlichen Kosten ggf. anteilig abgesetzt. Die Ablesung der Mess-/Zähleinrichtungen durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer bei Ausführungsbeginn und -ende und vor einer Teilschlussrechnung zu veranlassen. Für die letzte Abschlagsrechnung zum Jahresende veranlasst ggf. der Auftraggeber die Ablesung.
d) Verbrauchskosten Bauwasser/Baustrom werden jedoch nicht berechnet bei Gesamtkosten unter 5,00 Euro, wenn der Auftragnehmer kein Bauwasser/Baustrom benötigt und dieses dem Auftraggeber bei Ausführungsbeginn angezeigt und während der Ausführung belegt hat