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Bauherr: Amt für Immobilien- und Baumanagement Halle (Saale) Fachbereich S22 An der Fliederwegkaserne 21 06130 Halle (Saale)
Bauvorhaben: JVA Halle Ertüchtigung der Bestandsgebäude im Rahmen der ITN-XT_1 Standardisierungsrichtlinie Hauptstelle Am Kirchtor 20, 06108 Halle (Saale) Gebäude 1.0 Gebäude 5.4 Wilhelm-Busch-Straße 30, 06118 Halle (Saale) Gebäude 1.0
Die Ertüchtigung der Bestandsgebäude im Rahmen der IT-n-XT_1 Standardisierungsrichtlinie werden in der
- Hauptstelle, Am Kirchtor 20, Gebäude 1.0 und 5.4 und
- Nebenstelle, Wilhelm-Busch-Straße 38, Gebäude 1.0 Verwaltung realisiert.
Bezüglich der abzuleistenden Arbeiten am Objekt sind Behinderungen des Anstaltsbetriebes weitgehend zu vermeiden. Sollten Beeinträchtigungen unvermeidbar sein, so ist dies rechtzeitig zuvor mit der nutzenden Verwaltung abzustimmen.
Die Regelarbeitszeit gilt von
- Montag – Donnerstag 7.00 – 16.00 Uhr Freitag 7.00 – 14.00 Uhr. Mittags ist eine Stunde Pause einzuplanen.
Durch den AN sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Führungszeugnisse eigenverantwortlich einzuholen und eine Liste der Arbeitskräfte mit Wohnanschrift und PA-Nummer zu übergeben (gilt entsprechend auch für gebundene NAN). Die Arbeitskräfte sind besonders auszuwählen. Mindestens zwei Tage vor Ausführungsbeginn sind für die Mitarbeiter polizeiliche Führungszeugnisse in Kopie (max.12 Monate alt) zu übergeben.
Kontakte zu Gefangenen sind untersagt.
Vor Aufnahme der Arbeiten erfolgt eine aktenkundige Belehrung aller Arbeitskräfte.
Wechsel von Arbeitskräften ist mindestens drei Werktage zuvor in Schriftform anzuzeigen.
Arbeitskräfte, die gegen die Sicherheitsbedingungen verstoßen, können ohne vorherige Abmahnung von der Baustelle verwiesen werden.
Jeder Mitarbeiter hat ständig und gut sichtbar den Besucherausweis zu tragen und vor Verlust zu schützen.
Hinweise zur Baustelle.docx
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Beim Betreten der Anstalt haben sich alle Arbeitnehmer mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen.
Anweisungen der Bediensteten der JVA ist unbedingt Folge zu leisten.
Es gilt innerhalb der Anstalt Handyverbot.
Der AN hat eine Liste der zur Einfahrt berechtigten Firmenfahrzeuge zu übergeben. Die Materialien können durch Einfahrt mit LKW auf das Gelände des Innenbereiches transportiert werden. Die Fahrzeuge sind innerhalb der Anstalt immer zu verschließen.
Die Einfahrt von Fahrzeugen der Zulieferfirmen ist nur mit Begleitung erlaubt. Die Schleus- und Kontrollzeit ist zu beachten.
Alle Gebrauchsgegenstände, Materialien Werkzeuge sind auf der Baustelle unter Verschluss zu halten. Alle Werkzeuge sind täglich auf Vollständigkeit zu prüfen. Werkzeugkisten sind mit einem Inventarverzeichnis zu versehen. Die Bediensteten der JVA haben ein Recht, die Vollständigkeit des Werkzeuges zu prüfen.
Geräte, Technik, Ausrüstung, Bauelemente dürfen nur bis 20 m vor dem Sicherheitszaun und der Anstaltsmauer abgelegt werden.
Bauelemente, wie Rüstungen, Leitern u. ä., sind nach vorheriger Absprache und Erlaubniserteilung durch den Sicherheitsbereich der Anstalt zum Einsatz zu bringen, wenn die Notwendigkeit besteht. Diese sind dann gegen Wegnahme und unberechtigtem Aufstieg zu sichern.
Die Einlagerung von besonders wertvoller Technik / Ausrüstung ist mit dem Sicherheitsdienstleiter der Anstalt abzustimmen.
Brennbare Flüssigkeiten (Benzin, Diesel, Farben u. ä.) dürfen nicht im Baustellenbereich bzw. innerhalb der Anstalt gelagert werden. Nur das Einbringen der Tagesbedarfsmengen ist gestattet.
Die WCs der Bediensteten können genutzt werden.
Halle (Saale), 21.09.2026
Anlagen:
- Vordruck Belehrungsnachweis (Übergabe nach Angebotszuschlag)
Hinweise zur Baustelle.docx