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HWW 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
Die nachfolgenden Bedingungen beruhen auf dem Formblatt 211 EU (Ausgabe 2017 Stand 2019) und wurden an den unterstrichenen Stellen an die Situation der Harzwasserwerke GmbH angepasst.
Vergabestelle Vergabeart Offenes Verfahren Harzwasserwerke GmbH Nichtoffenes Verfahren Bördestraße 23, 31135 Hildesheim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- Deutschland bewerb Tel. 05121 - 4040 Fax 05121 – 404 - 220 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewett- bewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum: 03.11.2026 Uhrzeit: 12:00
Bindefrist endet am: 31.12.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A Sektorenverordnung
Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme
P2019031 Hochbehälter Lewerberg III - Neubau
Vergabenummer Leistung
P2019031-03 Los 3 - EMSR-Technik
Anlagen:
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind
212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) – HWW 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung Anlage „Eignungskriterien und Eignungsprüfung_Neubau HB LEW III_Los 3“
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen – HWW 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung CAD-Richtlinie HWW Anforderungen an Vermessungsleistungen im Rohrleitungsbau HWW Baustellenordnung HWW Fremdfirmenmanagement – FB Verpflichtungserklärung AN (zur Information)
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HWW 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
C) die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind
213 Angebotsschreiben – HWW Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärungen zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung eEEE Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG Eigenerklärung „Russland-Bezug“ 08-36a-FB-Vertraulichkeitsverpflichtung-Vorlage Siehe Nachweise gemäß Formblatt 216 (Verzeichnis vorzulegender Unterlagen)
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind
223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung
der Harzwasserwerke GmbH.
zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
der Harzwasserwerke GmbH.
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
auf anderer Weise (schriftlich/Textform)
in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform
Stelle Harzwasserwerke, Vergabestelle der HWW
Straße Bördestraße 23 Fax 05121 / 404 220 PLZ/Ort 31135 Hildesheim E-Mail einkauf@harzwasserwerke.de
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen
siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
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HWW 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
3.2 - frei -
3.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
4 Losweise Vergabe:
nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung nur ein Los
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen.
5 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. §13EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A §11 (2) SektVO gilt für jedes Hauptangebot nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nummer 4 der Teilnahmebedingungen HWW EU gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen HWW EU) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
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HWW 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
7 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch (via Vergabeplattform, siehe Punkt 2) in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich. Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlosse- nem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für
| Maßnahmennummer: | Baumaßnahme: |
|---|---|
| Vergabenummer: | Leistung: |
„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A §35 (3) SektVo):
Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Regierungsvertretung Lüneburg
10- frei -
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HWW 212 EU (Teilnahmebedingungen EU)
Die nachfolgenden Bedingungen beruhen auf dem Formblatt 212 EU (Ausgabe 2017 Stand 2019) und wurden an den unterstrichenen Stellen an die Situation der Harzwasserwerke GmbH angepasst.
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
Der Auftraggeber unterliegt der Sektorenverordnung (SektVO). Das Vergabeverfahren erfolgt daher nach der Sek- torenverordnung.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wett- bewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu ge- ben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder frist- gerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Ein- heitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspo- sitionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung aus- geschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzu- zufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Ver- tragsinhalt.
4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
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HWW 212 EU (Teilnahmebedingungen EU)
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedin- gungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qua- lifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufli- che Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistun- gen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzli- chen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungser- klärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rah- men einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzu- geben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eig- nungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung 7.1 Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeich- nis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unter- nehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise gemäß den beigefügten Anlagen für die Eignungsprüfung.
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HWW 212 EU (Teilnahmebedingungen EU)
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leis- tung mit dem Angebot
-
Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise gemäß den beigefügten Anlagen für die Eignungsprüfung.
-
Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärun- gen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise gemäß den beigefügten Anlagen für die Eignungsprü- fung.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unter- nehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spra- che abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise gemäß den beigefügten Anlagen für die Eignungsprüfung.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlan- gen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vor- zulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheini- gungen auch für die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftrags- spezifische Einzelnachweise gemäß den beigefügten Anlagen für die Eignungsprüfung. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte anderen Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
8 Eröffnungstermin 8.1 Ein förmlicher Eröffnungstermin (Submissionstermin) findet nicht statt.
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HWW 213 (Angebotsschreiben Lose - Einheitliche Fassung)
Das nachfolgende Angebotsschreiben beruht auf dem Formblatt 213 (Ausgabe 2017 Stand 2019) und wurde an den unterstrichenen Stellen an die Situation der Harzwasserwerke GmbH angepasst
Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister)
Vergabestelle
Harzwasserwerke GmbH
Bördestraße 23, 31135 Hildesheim Deutschland
| Ort: | |
|---|---|
| Datum: | |
| Tel.: | |
| Fax: | |
| e-mail: | |
| USt.-ID-Nr.: | |
| HR-Nr.: | |
| Register- gericht | |
| BImA- Nummer |
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme:
P2019031 Neubau Hochbehälter Lewerberg III
Vergabenummer Leistung:
P2019031-03 Los 3 - EMSR-Technik
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e)
Anlagen1 die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung Eigenerklärung „Russland-Bezug“
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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HWW 213 (Angebotsschreiben Lose - Einheitliche Fassung)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Prei- sen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Los 1 ______________________ Euro
Los 2 ______________________ Euro
Los 3 ______________________ Euro
Los 4 ______________________ Euro
Los 5 ______________________ Euro
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 beträgt einschl. Umsatzsteuer Los 1 _____________________ Euro*
Los 2 _____________________ Euro*
Los 3 _____________________ Euro*
Los 4 _____________________ Euro*
Los 5 _____________________ Euro*
- nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3 Anzahl der Nebenangebote Los 1 ________________St
Los 2 ________________St
Los 3 ________________St
Los 4 ________________St
Los 5 ________________St
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 3sowie auf die Preise für angeordnete- Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind Los 1 ________________ %
Los 2 ________________ %
Los 3 ________________ %
Los 4 ________________ %
Los 5 ________________ %
5 Bestandteile meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anla- gen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016 in der 2026 gültigen Fassung,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
VHB Ausgabe 2017 Stand 2019 für Projekte über Schwellenwert 5,404 Mio. € Seite 9 von 13 PB/no 10/2019
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HWW 213 (Angebotsschreiben Lose - Einheitliche Fassung)
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsver- zeichnis eingetragen unter Nummer: Name: _______________PQ_Nummer:
Name: _______________PQ_Nummer:
Name: _______________PQ_Nummer:
Name: _______________PQ_Nummer:
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4
7 Ich/Wir erklären, dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leis- tungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
8 Ich/Wir erklären, dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordi- nator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeits- schutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleis- tungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumu- lation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme die- ses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getrof- fen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. – ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Frei- stellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bieter- gemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
VHB Ausgabe 2017 Stand 2019 für Projekte über Schwellenwert 5,404 Mio. € Seite 10 von 13 PB/no 10/2019
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HWW 214 (Besondere Vertragsbedingungen)
Die nachfolgenden Bedingungen beruhen auf dem Formblatt 214 (Ausgabe 2017 Stand 2019) und wurden an den un- terstrichenen Stellen an die Situation der Harzwasserwerke GmbH angepasst.
Vergabenummer P2019031-02
Baumaßnahme: Neubau Hochbehälter Lewerberg III
Leistung: Los 2 - Anlagentechnik
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (= Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am _____ _______
spätestens ___ ________ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
in der __04__KW 2027, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber
(§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
___ ___ zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am _ ___
innerhalb von _ _Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
in der __42__KW 2027, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2 Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
aus dem beigefügten Bauzeitenplan: Leistungsverzeichnis_LV Los 2, Seite 5
VHB Ausgabe 2017 für Projekte über Schwellenwert 5,404 Mio. € Seite 11 von 13 PB/no 05/2019
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HWW 214 (Besondere Vertragsbedingungen)
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der
Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen
……………………………………………€ (ohne Umsatzsteuer)
0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auf- tragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Ein- zelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen wer- den auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Ver- tragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäi- sche Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikatio- nen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
VHB Ausgabe 2017 für Projekte über Schwellenwert 5,404 Mio. € Seite 12 von 13 PB/no 05/2019
[Seite 13]
HWW 214 (Besondere Vertragsbedingungen)
8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 - frei -
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 Durch Unterzeichnung des Angebotes, das sonst ungültig ist, erklärt der Bieter ausdrücklich, dass er sich vor Abgabe des Angebotes über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse unterrichtet hat, so dass Nachforde- rungen mit dieser Begründung ausgeschlossen sind.
10.2 Die Aufstellung von Unterkünften zur Übernachtung von Personal des AN auf dem Gelände der Harzwasser- werke ist nicht zulässig. Übernachtungsmöglichkeiten sind durch den AN außerhalb des Baugeländes auf eigene Rechnung zu beschaffen.
10.3 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Liste mit allen für die Ausführung der Arbeiten vorgesehe- nen Mitarbeitern, insbesondere der Mitarbeiter, die in Anlagen der Harzwasserwerke eingesetzt werden, vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die Liste muss neben dem Namen auch den vorgesehenen Einsatzzeit- raum enthalten. Die Liste ist ständig zu aktualisieren.
10.4 Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und der örtlichen Bauüberwachung der HWW spätestens wöchentlich zu übergeben. Die Bautagesberichte haben Angaben zur Witterung sowie eine Auflistung der eingesetzten Geräte, des Personals, der durchgeführten Arbeiten, des angelieferten und abgefahrenen Materials sowie aller besonderen Vorkommnisse auf der Baustelle zu enthalten.
10.5 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten die Regelungen der VOB/B §1(2).
10.6 Gerichtsstand ist Hildesheim.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
VHB Ausgabe 2017 für Projekte über Schwellenwert 5,404 Mio. € Seite 13 von 13 PB/no 05/2019