VHB_217_COVID_19_bedingte_Mehrkosten.pdf

Elektrische Verkabelungs- und Installationsarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 03:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.fraunhofer.de

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217 (COVID-19-bedingte Mehrkosten)

BieterVergabenummerDatum
Baumaßnahme
Leistung

Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Erstattung von Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im räumlichen Kontext zur Baustelle, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden

Kosten, die aufgrund der COVID-19-Pandemie für die nachfolgenden Maßnahmen auf der Baustelle zusätz- lich anfallen, werden nicht über die Preise, sondern auf Nachweis erstattet:

Unmittelbare persönliche Hygienemaßnahmen:

− Erweitern von sanitären Anlagen (z.B. zusätzliche Sanitärcontainer auf der Baustelle), einschließlich er- höhter Verbrauchskosten für Strom und Wasser, soweit der Verbrauch von Strom und Wasser nicht ohne- hin vom Auftraggeber getragen wird − Lokale Desinfektionsvorrichtungen − Hygienebedingte persönliche Schutzbekleidung (Masken, Handschuhe, u.ä.) − Hygienemittel

Hygiene unterstützende Maßnahmen:

− Hinweise und Warntafeln − Anpassen der Sozialbereiche (z.B. zusätzliche Wohncontainer auf der Baustelle) − Mehraufwand (Anmieten) von Fahrzeugen für den täglichen Personentransport zur Baustelle sowie die Mehrkosten für die Fahrten

Zum Nachweis der entstandenen zusätzlichen Kosten sind vorzugsweise die Rechnungen für die vorgenom- menen Maßnahmen, die ggf. auch bei Nachunternehmen erforderlich waren, vorzulegen. Zur Erläuterung der Kausalität zwischen Mehrkosten und COVID-19-Pandemie und des Bezugs der entstandenen Mehrkosten zur konkreten Baustelle genügt im Zweifel eine Eigenerklärung des Auftragnehmers.

Es werden nur solche Kosten erstattet, die sich im marktüblichen Rahmen halten. Hinsichtlich der Erforder- lichkeit der Hygienemaßnahmen wird im Zweifelsfall auf die Informationen der Berufsgenossenschaft der Bau- wirtschaft (BG BAU) und/oder RKI zurückgegriffen.

Erklärung des Bieters

☐ Kosten für die o.g. COVID-19-Pandemie bedingten Maßnahmen sind NICHT Bestandteil meiner oder der von den Nachunternehmen kalkulierten Einheits- oder Pauschalpreise.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2020 Seite 1 von 1

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