VHB_Beiblatt.pdf

Elektrische Verkabelungs- und Installationsarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 03:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.fraunhofer.de

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Beiblatt (Ergänzung Aufforderung zur Angebotsabgabe/Teilnahmebedingungen)

V_999_999990_001 V_999_999990_001_Testausschreibung BAU ohne Lose

Ergänzung zu

• 211 EU Nr. 2 Kommunikation

Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.

Fristen zur Stellung von Rückfragen/Beantwortung von Rückfragen:

  • Offenes Verfahren/Nichtoffenes Verfahren /Verhandlungsverfahren: Rückfragen müssen 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist eingehen; die Fragen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist beantwortet
  • Beschleunigte Verfahren: Rückfragen müssen 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist eingehen; die Fragen werden spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet

Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.

• 211 EU Nr. 3, 212 EU 7.1, 216

(1) Fehlen Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind (216 Nr. 1), werden diese mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.

(2) Unterlagen, die auf gesondertes verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (216 Nr. 2), werden mit einer Frist von 12 Kalendertagen nachgefordert. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.

(3) Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 der Bekanntmachung nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabe der geforderten Eigenerklärungen (124, 444 Seite 1 und 2) ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern (216 Nr. 2.2), wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten. Dies gilt auch für etwaige Nachunternehmer.

© VHB - Bund - Ausgabe 2008 Seite 1 von 1

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