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631_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.pdf

Elektrisch angetriebenes Multifunktionsgerät für untertägige Bergbauarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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631 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Vergabestelle Vergabeart Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Eschenstr. 55 Offenes Verfahren 31224 Peine Ablauf der Angebotsfrist Tel. 0 51 71/43-0 Datum 19.10.2026 Uhrzeit 11:00

Fax 0 51 71/43-12 18 E-Mail Vergabestelle@bge.de Bindefrist endet am 18.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

(Vergabeverfahren gemäß )Vergabeverordnung (VgV)

Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme Beschaffung eines Multifunktionsgerätes als Ersatz für einen Bohrwagen

Vergabenummer Leistung TEKVGV1-26-05-Zo Lieferung eines Multifunktionsgerätes

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 632EU Bewerbungsbedingungen EU (Ausgabe 2017) Allgemeine Angebots- und Bewerbungsbedingungen

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen Zusätzliche Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungen (VOL-B)

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - ERAM (Rev. 11)

Zusätzliche technische Lieferbedingungen Elektro- und Leittechnik ERAM Rev.04

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 633 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124_LD Eigenerklärung zur Eignung A ntikorruptionsklausel

Eigenerklärung in Bezug auf die Anwendung des LkSG

Eigenerklärung zu Russland Sanktionen

Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement

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631 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zu vergeben.

2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle Straße Fax PLZ/Ort E-Mail

3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)

Der Auftraggeber wird ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) eine elektronische Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes durchführen.

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags-) Bekanntmachung Angebotsschreiben 633

Teile der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

Besondere Vertragsbedingungen Multifunktionsgerät u. T.

Antikorruptionsklausel

Eigenerklärung in Bezug auf die Anwendung des LkSG

Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen

124 LD - Eigenerklärung zur Eignung mit den geforderten Nachweisen und Anlagen

Terminplan gemäß Leistungsbeschreibung

Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement

3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

siehe (Auftrags-) Bekanntmachung

3.3 - frei -

4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich

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631 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen)

  • ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen:

6 Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote

Zuschlagskriterium Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien

Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

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631 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 7 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.

Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich

8 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Vergabekammer (§ 156 GWB):

Vergabekammer des Bundes 53113 Bonn

9 Einlegung von Rechtsbehelfen Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

  • § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
  • § 135 GWB Unwirksamkeit
  • § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.

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