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227.docx

Einrichtung eines Sensoriklabors mit Vorbereitungs- und Aromabereich sowie Produktentwicklung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 12:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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VergabenummerDatum
2026-0096902.10.2026
Baumaßnahme: Herstellung und Ausstattung eines Sensoriklabors mit angeschlossenen Funktionsbereichen für Probenvorbereitung, Aromenvorbereitung und Produktentwicklung einschließlich raumbildender Ausbauten, technischer Gebäudeausrüstung, Laborinfrastruktur sowie erforderlicher Nebenleistungen
Einrichtung Sensoriklabor mit Vorbereitungsbereich, Aromenvorbereitung und Produktentwicklung

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Gewichtung der Zuschlagskriterien

ZuschlagskriterienGewicht-ung %Grundlage PunktebewertungPunkte min./max je Kriterium
1Preis (Wertungssumme einschl. evtl. Wartungskosten)100Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme Angebote mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber
2Technischer Wert (Produktangaben: berücksichtigte Positionen siehe Nummer 2; Nebenangebote: siehe Formblatt 226Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen
3Vertragsbedingungen Nebenangebote Formblatt 226Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen
4Folgekosten Nebenangebote Formblatt 226Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen
5Energieeffizienzhöchstes Energieeffizienzniveau / Energieeffizienzklasse niedrigstes Energieeffizienzniveau / Energieeffizienzklasse
6andere, z.B. emissionsarme Baumaschinen, Gestaltung
Summe100

Hinweise:

Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis:

Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung der Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen:

Bei der Festlegung der v.H. Sätze für Zuschlagskriterien, die sich auf Positionen mit Produktangaben beziehen, wird nur der geschätzte Anteil der nachstehend benannten Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben berücksichtigt.

Folgende Positionen wurden bei der Gewichtung berücksichtigt:

Gewichtung der Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote:

Sind nur für Teile der Leistung Nebenangebote zugelassen, wird nur der geschätzte Anteil der im Formblatt Mindestanforderungen an Nebenangebote 226 benannten Positionen gegenüber der Gesamtleistung bei der Festlegung der v.H. Sätze der Gewichtung berücksichtigt.

Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Energieeffizienz:

Zwischenwerte werden linear interpoliert mit drei Stellen nach dem Komma.

Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot:

Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlagskriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Mindestbieter erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 700).

Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge.

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