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Ausschreibende Stelle: Vergabenummer: 2026-00969 Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Schicklerstraße 5 16225 Eberswalde
Leistungsbeschreibung
Bauleistungen zur Errichtung sowie die Einrichtung eines
Labors für Sensorik inkl. Vorbereitungsbereich, Produkt-
entwicklung und Aromenvorbereitung
Bemerkung:
Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde ist im Rahmen ihres Umweltmanagements nach EMAS validiert. Es besteht daher ein besonderes Interesse an der Beschaffung umweltfreundli- cher und energieeffizienter Produkte, die sich von der Produktion (z.B. Verwendung recycelter Materi- alien), energiesparender Nutzung, bis hin zur Möglichkeit der umweltgerechten Entsorgung erstrecken.
Die Kennzeichnung von Produkten z.B. durch Umweltzeichen ist daher wünschenswert.
Auch bei der Beschaffung von Dienstleistungen liegt ein besonderes Augenmerk auf die umweltge- rechte Ausführung, z.B. die bevorzugte Verwendung recycelter Materialien oder nachwachsender Roh- stoffe, die Möglichkeit einer energiesparenden Nutzung, die Vermeidung von Emissionen und von Ab- fällen.
Falls unvermeidbare Abfälle entstehen, so sind diese umweltgerecht, entsprechend unserer Betriebs- ordnung für Fremdfirmen (insbesondere Pkt. 2 - Umweltschutz), zu entsorgen.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen sind zwingende Vor- gaben. Angebote, die die geforderten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht berück- sichtigt.
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Inhaltsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .............................................................................................................. 3
- ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ....................................................................................... 3
1.1 Standorte der Hochschule .......................................................................................................... 3
1.2 Gegenstand der Ausschreibung und Ort der Leistungsausführung ........................................... 3
1.3 Ansprechpartner*innen ............................................................................................................... 4
1.3.1 Ansprechpartner*innen AG ......................................................................................................... 4
1.3.2 Ansprechpartner*innen AN ......................................................................................................... 4
- VERTRAGSDURCHFÜHRUNG / PROJEKTABWICKLUNG ..................................................... 4
2.1 Allgemeine Anforderungen und Vertragsbedingungen .............................................................. 4
2.2 Liefer- und Leistungsumfang des AN bzw. der AN .................................................................... 5
2.2.1 Hinweise zur Baustelleneinrichtung ........................................................................................... 6
2.2.2 Arbeitsabläufe und besondere Sicherungsmaßnahmen ............................................................ 6
2.2.3 Hinweise zur Baudurchführung .................................................................................................. 6
2.3 Personalanforderungen .............................................................................................................. 7
2.4 Laufzeit, Leistungsänderungen und fristlose Kündigung ........................................................... 8
2.5 Pflichten des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin .......................................................... 9
2.5.1 Betriebsbereitschaft, gesetzliche Bestimmungen und Nachunternehmer ................................. 9
2.5.2 Hilfsmittel und Hilfsstoffe ............................................................................................................ 9
2.5.3 Mängel und Schäden .................................................................................................................. 9
2.5.4 Vor-Ort-Termin............................................................................................................................ 9
2.6 Zahlung und Vergütung .............................................................................................................. 9
2.6.1 Zahlung ....................................................................................................................................... 9
2.6.2 Rechnungsstellung und Gewährleistungssicherheit................................................................... 9
2.6.3 Zahlungsbedingung .................................................................................................................. 10
2.6.4 Mängelhaftung .......................................................................................................................... 10
2.7 Mängelansprüche ..................................................................................................................... 10
2.8 Haftung ..................................................................................................................................... 10
2.9 Pflichten der Auftraggeberin ..................................................................................................... 10
2.10 Gerichtsstand............................................................................................................................ 11
2.11 Schriftform und salvatorische Klausel ...................................................................................... 11
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AG = Auftraggeberin AN = Auftragnehmer*in BbgBO = Brandenburgische Bauordnung HNEE = Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde LV = Leistungsverzeichnis VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
- ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.1 Standorte der Hochschule
Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, kurz HNEE, ist eine Hochschule des Landes Brandenburg und wurde 1830 als Höhere Forstlehranstalt gegründet. Seit der Wiederaufnahme des Studienbetriebs 1992 am traditionellen Forst- und Holzforschungsstandort vor den Toren Berlins setzt die Hochschule auf Zukunftsbranchen und Schlüsselbereiche wie Regionalmanagement, Nachhaltiger Tourismus, Naturschutz, Forstwirtschaft, Ökolandbau oder Nachhaltige Wirtschaft. Zur HNEE gehören der Stadtcampus, der Waldcampus, der Forstbotanische Garten, die Sonnenvilla (Haus 22) und weitere extern angemietete Liegenschaften im nahen Umfeld der Hochschule. Alle Liegenschaften sind an das öffentliche Straßennetz angeschlossen.
Transparenz, offene Kommunikation, Kreativität und Professionalität prägen die Atmosphäre unserer Hochschule und allen Räumlichkeiten. Entsprechend hohe Anforderungen bestehen für das Erschei- nungsbild und den Werterhalt der Objekte.
Die Abteilung Liegenschafts- und Umweltmanagement, ansässig auf dem Stadtcampus, verwaltet alle Anliegen rund um die Gebäude und Liegenschaften der Hochschule. Von hier aus kommen die Haus- meister der HNEE zum Einsatz.
1.2 Gegenstand der Ausschreibung und Ort der Leistungsausführung
Für den Bachelorstudiengang „Ernährungs- und Agrarkultur nachhaltig gestalten“ soll eine Versuchs- küche zur Produktentwicklung, ein Prüflabor mit Vorbereitungsbereich zur sensorischen Beurteilung von Nahrungsmitteln sowie ein Aromenvorbereitungsbereich errichtet werden. Gegenstand der Aus- schreibung sind die Bauleistungen zur Trockenlegung und Vorbereitung der Räumlichkeiten, Elektroin- stallationen, Sanitär und Lüftung, Malerarbeiten sowie die küchentechnische Ausstattung, Sensorikka- binen und die Einrichtung des Aromenvorbereitungsbereiches.
Die ausgeschriebene Maßnahme ist entsprechend der Leistungsverzeichnisse im Erdgeschoss des denkmalgeschützten Gebäudes 01 auf der Liegenschaft der HNEE umzusetzen:
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Erdgeschoss Gebäude 01 Schicklerstraße 5 (Stadtcampus) 16225 Eberswalde
Folgende Räume sind betroffen:
- 01.003 Produktentwicklung (Versuchsküche)
- 01.004 Aromenvorbereitungsbereich
- 01.008 Sensoriklabor inkl. Vorbereitungsbereich
- 01.012 Probenanlieferung
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1.3 Ansprechpartner*innen
1.3.1 Ansprechpartner*innen AG
Die Auftraggeberin benennt einen zentralen Ansprechpartner*in nach der Zuschlagserteilung. Bieterfragen sind ausschließlich über das Portal des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu stellen.
1.3.2 Ansprechpartner*innen AN
Derdie Auftragnehmerin benennt einen zentralen Ansprechpartnerin/Projektleiterin, der/die
die konkreten Leistungen mit dem/der technischen Ansprechpartner*in des AGs abstimmt, der AG jederzeit telefonisch sowie in erforderlichem Umfang auch beim AG vor Ort sach- und fachtechnische Auskünfte erteilen und über den Stand der Arbeiten berichten kann und für die Koordinierung, Steuerung, Dokumentation und die Qualität der Leistungen verantwort- lich ist sowie seinen Mitarbeitenden gegenüber weisungsbefugt ist.
Über dieden zentralen Ansprechpartner*in sind folgende Angaben zu machen
Vor- und Nachname, Zuständigkeitsbereich und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) unter der der/die Ansprechpartner*in zu erreichen ist.
Die AG behält sich das Recht vor, dendie Ansprechpartnerin und/oder seinen Stellvertreterin abzu- lehnen, sollte dieser seinen Aufgaben nicht bzw. nur unzureichend nachkommen.
- VERTRAGSDURCHFÜHRUNG / PROJEKTABWICKLUNG
2.1 Allgemeine Anforderungen und Vertragsbedingungen
Für den Vertrag, der aufgrund dieses Auftrages zustande kommt, gelten ausschließlich die in der Aus- schreibung geltenden Vertragsbedingungen in der folgenden Reihenfolge:
- Leistungsbeschreibung mit Anlagen
- Leistungsverzeichnisse: o Leistungsverzeichnis: „VD04.A - Bauwerkstrockenlegung“ o Leistungsverzeichnis: „VD04.A - Elektroinstallation“ o Leistungsverzeichnis: „VD04.A - Erweiterte Bauleistungen“ o Leistungsverzeichnis: „VD04.A - Lüftung Sanitär“ o Leistungsverzeichnis: „VD04.A - Malerarbeiten“ o Leistungsverzeichnis: „VD04.A - Sensoriklabor“ o Leistungsverzeichnis: „VD04.A - Küchentechnische Ausstattung“
- evtl. Ergänzende Vertragsbedingungen
- die Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg
- VOB/B und VOB/C.
Es sind nur schriftliche Vereinbarungen Vertragsbestandteil.
Bei allen Tätigkeiten ist die „Betriebsordnung für Fremdfirmen“ der HNEE in ihrer aktuellen Fassung einzuhalten. Ein Ansichtsexemplar finden Sie in der Anlage „Ansichtsexemplar_Betriebsordnung für Fremdfirmen_2026-00969“. Das Dokument ist lediglich vom bezuschlagten Unternehmen zu unter- zeichnen und wird mit dem Auftragsschreiben versandt. 28. September 2026 Vergabenummer: 2026-00969 Seite 4 von 11
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Die Leistungsverzeichnisse sind in den Vergabeunterlagen ebenfalls als GAEB-Dateien hinterlegt. Sollte sich der Bieter bzw. die Bieterin entscheiden, das Angebot mittels der GAEB-Datei zu erstellen, ist die finale Fassung in PDF umgewandelt einzureichen.
2.2 Liefer- und Leistungsumfang des AN bzw. der AN
Die HNEE als Nutzerin der benannten Liegenschaft beabsichtigt die Errichtung eines Labors für Pro- duktentwicklung und Sensorik inkl. Vorbereitungsbereich sowie eines Aromenvorbereitungsbereiches. Bei der nachfolgenden Auflistung handelt es sich lediglich um eine Zusammenfassung. Die vollumfäng- lichen Liefer- und Leistungsumfänge (Bauleistungen und Einrichtungen) sind den dazugehörigen Leis- tungsverzeichnissen zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Bauleistungen zur Errichtung eines Labors für Pro- duktentwicklung, eines Sensoriklabors mit Vorbereitungsbereich, eines Aromenvorbereitungs- bereiches sowie deren Einrichtung
Baustelleneinrichtung (Einrichtung der Baustellen und nach Beendigung der Bauleistungen umgehendes räumen). Sämtliche Maschinen, Hilfsstoffe, Klein- und Hilfsmaterialien, Bau- zäune, Rollrüstungen und Geräte etc., die für die Erbringung der Bauleistungen notwendig sind, müssen durch den Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin geliefert und getragen werden (Produktanforderungen, Mengen und Lieferorte sind dem Leistungsverzeichnis VD04.A - Er- weiterte Bauleistungen.pdf zu entnehmen) Abbruch- und Abdichtungsarbeiten zur Bauwerkstrockenlegung (Produktanforderungen, Men- gen und Lieferorte sind dem Leistungsverzeichnis VD04.A - Erweiterte Bauleistungen.pdf zu entnehmen) Beschaffung, Lieferung und Montage von Elektroinstallationen sowie Demontage und Entsor- gung von bestehenden Installationen (Produktanforderungen, Mengen und Lieferorte sind dem Leistungsverzeichnis VD04.A - Elektroinstallation.pdf zu entnehmen) Beschaffung, Lieferung und Montage von Sanitärinstallationen sowie Demontage und Entsor- gung von bestehenden Installationen (Produktanforderungen, Mengen und Lieferorte sind dem Leistungsverzeichnis VD04.A - Lüftung Sanitär.pdf zu entnehmen) Beschaffung, Lieferung und Montage von Lüftungstechnik sowie Demontage und Entsorgung von bestehenden Installationen (Produktanforderungen, Mengen und Lieferorte sind dem Leis- tungsverzeichnis VD04.A - Lüftung Sanitär.pdf zu entnehmen) Beschaffung, Lieferung aller benötigten Materialien sowie Durchführen von Malerarbeiten inkl. Vorbereitung des Untergrundes, Schließen von Rissen und Löchern (Produktanforderungen, Mengen und Lieferorte sind dem Leistungsverzeichnis VD04.A - Malerarbeiten.pdf zu entneh- men) Beschaffung, Lieferung und Montage der küchentechnischen Ausstattung: CNS-Arbeitstisch- anlagen mit Ein-, Unter- und Aufbauten, Geräte zur thermischen Behandlung von Lebensmit- teln, drei gleich ausgestattete Arbeitskojen (davon eine barrierefrei) zur gleichzeitigen Arbeit mehrerer Studierender, Spültechnik, Kühltechnik sowie Lagerregale (Produktanforderungen, Mengen und Lieferorte sind dem Leistungsverzeichnis VD04.A - Küchentechnische Ausstat- tung.pdf zu entnehmen) Beschaffung, Lieferung und Montage von 7 Sensorikkabinen (davon eine barrierefrei; Produkt- anforderungen, Mengen und Lieferorte sind dem Leistungsverzeichnis VD04.A – Sensorikla- bor.pdf zu entnehmen) Prüfung und Inbetriebnahme aller technischen Anlagen Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals sämtliche Nebenarbeiten gemäß der Leistungsverzeichnisse Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der VOB, der BbgBO und aller zum Ausführungs- zeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Erlasse und Gesetze sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
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Die vollständig erstellte Dokumentation (Spezifika sind den Leistungsverzeichnissen zu ent- nehmen) seitens des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin muss an die Auftraggeberin in elektronischer und nichtelektronischer Form übermittelt werden. Alle elektronischen Unterla- gen sind grundsätzlich in PDF/A und Pläne in DWG formatiert auf einem USB-Stick abzuspei- chern, die nach der Beendigung der Arbeiten an die Auftraggeberin zu übergeben sind.
Die Leistungen sind unter Beachtung der Betriebsregelungen termingerecht in der erforderlichen Qua- lität und der erforderlichen Fachkunde unter Beachtung der anerkannten Regeln aus dem aktuellen Stand der Technik auszuführen.
Der zeitliche Ablauf, genannt unter 2.4, ist zwingend einzuhalten.
2.2.1 Hinweise zur Baustelleneinrichtung
Lagerflächen sind nur im sehr begrenzten Umfang auf der Liegenschaft bzw. im Gebäude vorhanden. Sofern Lagerflächen benötigt werden, sind diese eine Woche vor Aufnahme der Arbeiten auf der Bau- stelle mit der örtlichen Bauüberwachung und mit den anderen auf der Baustelle tätigen Auftragneh- mer*innen abzustimmen. Verkehrswege, Fluchtwege und Anleiterpunkte sind freizuhalten.
2.2.2 Arbeitsabläufe und besondere Sicherungsmaßnahmen
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen sind im Bestand und unter voller Nutzung des Gebäudes auszuführen. Die konkreten örtlichen Leistungserbringungen sind vor deren Ausführung zwingend mit der HNEE als Nutzerin abzustimmen. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Ar- beiten dürfen von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 - 16:00 Uhr durchgeführt werden und sind vorab rechtzeitig bei einem / einer der Ansprechpartnerin anzumelden. Abweichungen können bei Bedarf gesondert vereinbart werden. An Wochenenden, wie auch an Feiertagen, ist das Arbeiten im Haus 01 nicht gestattet. Ausnahmen sind jedoch aufgrund des definierten Zeitrahmens nach vorheriger Absprache möglich. Sämtliche Arbeiten sind frühzeitig bei einem / einer Ansprechpartnerin der AG anzumelden, die Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Wasser und Strom können auf den Liegenschaften bezogen werden. Hier befinden sich auch sanitäre Anlagen, welche genutzt werden dürfen. Die Zutrittsberechtigungen zu den Gebäuden und müssen zunächst im Büro der Abteilung Liegenschafts- und Umweltmanagement erteilt werden. Dazu werden für den Zeitraum der Bauphase Zugangschips / Schlüssel personalisiert vergeben. Ebenso werden vor Beginn der Bau- phase Besucherkarten an das bezuschlagte Unternehmen ausgehändigt. Diese müssen gut sichtbar an der Kleidung angebracht werden, sodass erkennbar ist, dass sie im Auftrag der Hochschule han- deln. Schlüssel, Chips, Parkkarten und Besucherkarten sind zwingend nach der beendeten Leistungs- ausführung bei der Abteilung Liegenschafts- und Umweltmanagement zurückzugeben.
Die von der HNEE freigegebenen Arbeitsbereiche sind während der Bauphase eigenständig zu sichern und arbeitstäglich vollständig zu reinigen. Lärmintensive Arbeiten sind mit der Auftraggeberin vor Aus- führung der Arbeiten abzustimmen. Die Lärm- und Schmutzbelästigungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Sicherung der Arbeitsbereiche und auch die Vorhaltung der Sicherung ist mit größter Sorgfalt vom AN bzw. von der AN durchzuführen. Sämtliche aufgeführten Erschwernisse sind bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und in die Kalkulation einzubeziehen. Durch den AN bzw. die AN sind vor Arbeitsbeginn alle vor Ort anwesenden Mitarbeiter*innen arbeitstäglich namentlich an- und abzumelden. Die Unternehmenszugehörigkeit muss erkennbar sein (z. B. beschriftete Firmenkleidung oder Firmenschilder). 2.2.3 Hinweise zur Baudurchführung
Arbeitsschutz Die AN sind eigenständig für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestim- mungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ihrem Verantwortungsbereich auf der Baustelle ver- antwortlich. Vorhandene Schutz- bzw. Absturzsicherungsvorrichtungen sind zu nutzen. Offene Anla- genteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vor- kehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen sind zu treffen. 28. September 2026 Vergabenummer: 2026-00969 Seite 6 von 11
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Bauarbeiten Der AN bzw. die AN sichert bei der Bauausführung die Einhaltung aller DIN- und Rechtsvorschriften, der gewerks- und fachspezifischen Richtlinien sowie die Vorgaben der Hersteller der Bauprodukte. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst gilt als vereinbart. Die in den Leistungs- verzeichnissen angegebenen Massen und Maße können nicht ohne weiteres als Grundlage für die Materialbeschaffung genutzt werden. Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin hat auf Grundlage der Ausführungszeichnungen eigene Mengenermittlungen durchzuführen. Während der Bauzeit hat der AN bzw. die AN stets ausreichend Arbeitskräfte einzusetzen, um einen zügigen Baufortschritt und die Einhaltung der abgestimmten Zwischen- sowie vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermine zu sichern. Zur Sicherung eines zügigen Bauablaufs wird davon ausgegangen, dass sich die am Bau be- teiligten AN zu Details, Baufreiheits- und Rückbaufreiheitstermine eigenständig verständigen, sofern nicht Entscheidungen der Bauleitung berührt oder erforderlich werden. Der AN bzw. die AN hat arbeits- täglich ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich der Bauleitung zur Bestätigung vorzulegen ist.
Die Lagerung des angelieferten Materials ist nur innerhalb der Baustelle auf den von der Auftraggeberin ausgewiesenen Stellen gestattet. Das Verbrennen, Vergraben oder anderweitiges Beseitigen von Ma- terialresten oder Bauschutt auf dem Gelände ist strengstens untersagt. Vom Auftragnehmer bzw. von der Auftragnehmerin sind vor Beginn der Arbeiten sämtliche Maße am Bau zu überprüfen. Maßbau- überprüfungen, Messungen usw. sind in eigener Verantwortung vom Auftragnehmer bzw. der Auftrag- nehmerin durchzuführen. Teilnahme eines Vertreters der Auftraggeberin an diesen Messungen entbin- det den Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin nicht von seiner Verantwortung. Der Einsatz einer Bauleitung oder die eigene Sach- und Fachkunde seitens der Auftraggeberin entlasten den Auftrag- nehmer bzw. die Auftragnehmerin nicht im Rahmen seiner Pflicht zur eigenverantwortlichen Vertrags- durchführung. Auf Verlangen sind der HNEE als Bauherrin einzelne Materialien, Ausstattungen etc. zur Bemusterung vorzulegen.
Durch das von der Auftraggeberin beauftragte Planungsunternehmen werden in regelmäßigen Abstän- den Baubesprechungen durchgeführt, an denen der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin als auch die Auftraggeberin teilzunehmen haben.
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin ist verpflichtet, zu den festgesetzten Baubesprechungen und für die Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle einen entsprechend sachverständigen, deutsch- sprechenden Fachbauleiter (Montageleiter, Polier, Vorarbeiter etc.) mit ausreichend Entscheidungsbe- fugnissen und Vollmacht zu stellen.
Abnahme Nur nach getätigter, fachgerechter Ausführung kann eine Abnahme der Leistungen erfolgen. Auf eine sorgfältige Ausführung wird besonders Wert gelegt. Zur Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistun- gen gehört auch die Vorlage einer vollständigen Bauherrendokumentation, bestehend u.a. aus:
- Fachunternehmererklärung
- Auflistung aller wesentlichen eingesetzten Bauprodukte und Bausysteme mit Angabe der Hersteller und bauaufsichtlichen Zulassungsnummern und Produktinformationen
- Zusammenstellung aller Betriebs-, Geräte- und Funktionsbeschreibungen
- Revisionsdokumentationen und Zusammenstellung aller Nachweise, Zertifikate etc. und deren Prü- fung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch die Bauleitung.
Die rechtsverbindliche Abnahme wird als förmliche Abnahme auf der Baustelle durchgeführt.
2.3 Personalanforderungen
Der AN bzw. die AN hat die Leistungen mit qualifiziertem Personal durchzuführen. Für die Vertragsab- wicklung stellt der AN bzw. die AN einen/eine verantwortlichen und mit allen notwendigen Kompeten- zen ausgestatteten Ansprechpartner*in.
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2.4 Laufzeit, Leistungsänderungen und fristlose Kündigung
Der Leistungszeitraum beginnt ab Zuschlagserteilung und ist mit den Ansprechpartnern der Auftragge- berin abzusprechen. Die Fertigstellung ist dringend bis Ende März 2027 erforderlich. Eine Verlän- gerung der Ausführungsfrist ist nur durch Vorliegen wichtiger Gründe möglich, muss jedoch zwingend schriftlich bei der AG angezeigt werden. Sollte es zu einer Verlängerung der Ausfüh- rungszeit kommen, so ist die Fertigstellung jedoch bis 30.04.2027 unabdingbar.
Bei nicht geplanten oder für die weitere Ausführung notwendigen Änderungen des Leistungs- umfangs ist durch den AN bzw. die AN eine sogenannte Änderungsmeldung einzureichen. Die Änderung wird durch die AG geprüft, im Falle einer Zustimmung freigegeben und der entsprechende Liefer- und Leistungsumfang separat beauftragt oder geändert. Die Koordination der unterbrechungs- freien Auftragsabwicklung obliegt dem AN bzw. der AN. Die hier beschriebenen Leistungen im Sinne der Erstellung und Bearbeitung der Änderung werden nicht separat vergütet.
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
a) der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß er- bracht hat (§ 323 BGB), b) über das Vermögen des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt, c) der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, d) der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin der AG oder dessen Mitarbeitenden oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. Novem- ber 2004“, e) der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin gegenüber der AG, dessen Mitarbeitenden oder be- auftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vor- lagen) fallen.
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2.5 Pflichten des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin
2.5.1 Betriebsbereitschaft, gesetzliche Bestimmungen und Nachunternehmer
Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allge- mein anerkannten Regeln der Technik, sind zu beachten. Der AN bzw. die AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
2.5.2 Hilfsmittel und Hilfsstoffe
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin ist verpflichtet alle zur Erbringung der Leistungen benö- tigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. Diese sind in den Einheitspreis der Leistungspositionen einzukalkulieren.
2.5.3 Mängel und Schäden
Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Liegenschaft gefährden können, hat er unverzüglich die AG zu benachrichtigen.
2.5.4 Vor-Ort-Termin
Ein Vor-Ort-Termin vor der Angebotsabgabe wird unsererseits dringend empfohlen. Hierfür ist die Anlage „VD16 - Teilnahmeformular_2026-00969“ mitzubringen und durch einen Ansprechpartnerin von der HNEE zu unterschreiben. Eine Ortsbegehung ist in den Kalenderwochen 42 und 43 nach Rück- sprache möglich. Eine Terminanfrage muss über den Vergabemarktplatz Brandenburg erfolgen.
Das selbstständige Betreten der Liegenschaft ist nicht gestattet. Die vereinbarten Tage und Uhr- zeiten sind zwingend einzuhalten.
2.6 Zahlung und Vergütung
2.6.1 Zahlung
Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher erbrachter Leis- tung.
Rechnungsadresse: Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Zentraler Rechnungseingang Schicklerstraße 5 16225 Eberswalde
2.6.2 Rechnungsstellung und Gewährleistungssicherheit
Die vom AN gestellten, prüffähigen Rechnungen sind in digitaler Form an Rechnung@hnee.de einzu- reichen und beinhalten die durch die AG mitgeteilte Bestellnummer in Form von „BE202x-0xxxx“ und Gliederung der jeweiligen Leistungen entsprechend der Bestellung. Alle Zwischenrechnungen ein- schließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung er- forderlichen Unterlagen, wie Aufmaßberechnungen, sind jeder Rechnung beizufügen.
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Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3,00 % der Summe der Bruttoschlussrechnungssumme und ist gegen eine Bürgschaft, die von der AG anerkannt werden muss, ablösbar.
Hinweis zur Rechnungsstellung im Jahr 2026: Sämtliche (Teil-) Rechnungen für die Bauleistun- gen aus dem Jahr 2026 müssen der AG bis zum 04.12.2026 vorliegen.
2.6.3 Zahlungsbedingung
Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
2.6.4 Mängelhaftung
Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin aus der Bauleistung wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachten Leistungen keine Vergütung gewährt.
2.7 Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 4 Jahre.
2.8 Haftung
Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden auf den Liegen- schaften verursacht, hat der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin die Schäden zu beseitigen, wenn ihnihr oder seineihre Erfüllungsgehilf*innen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für:
• Sachschäden auf 500.000,00 € je Schadensfall, höchstens aber 1.000.000,00 € insgesamt. • Vermögensschäden auf 250.000,00 € je Schadensfall, höchstens aber 500.000,00 € insgesamt.
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auf- tragnehmer bzw. die Auftragnehmerin in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfül- lungsgehilf*innen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in der nachfolgenden Höhe abdeckt und auf Verlangen nachzuweisen ist:
• Sachschäden auf 1.000.000,00 € je Schadensfall, höchstens aber 2.000.000,00 € insgesamt, • Vermögensschäden auf 500.000,00 € je Schadensfall, höchstens aber 1.000.000,00 € insgesamt und • Personenschäden auf 1.500.000,00 € je Schadensfall, höchstens aber 3.000.000,00 € insgesamt.
2.9 Pflichten der Auftraggeberin
Die Auftraggeberin hat dem Auftragnehmer bzw. der Auftragnehmerin zur Durchführung seiner Leis- tung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu der Liegenschaft bzw. den Liegenschaften und dessen Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
Für die Bauphase wird seitens der HNEE ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bzw. eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin beauftragt.
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2.10 Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, so richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Pro- zessvertretung der AG zuständigen Stelle.
2.11 Schriftform und salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden wesentlichen Mit- teilungen bedürfen der Schriftform. Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
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