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Vergabenummer: DBS-26-01 Bieter:
Erklärung zur Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG
Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV)
Der Bieter/die Bietergemeinschaften bestätigt/n hiermit, dass die im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften hinterlegten Angaben und Erklärungen zu verwenden sind und versichert/n, dass diese weiterhin gültig und vollständig sind.
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes: -Zutreffendes bitte ankreuzen -
A.Anwendbarkeit
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)
B.Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I.Beschäftigtenzahl1 Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei Maßnahmen zur Förderung von Frauen und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte gemäß § 3 Abs. 2 FFV sin drei Maßnahmen zur Förderung von Frauen und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 3 FFV sind zwei Maßnahmen zur Förderung von Frauen und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 10 bis 20 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 4 FFV ist eine Maßnahme zur Förderung von Frauen und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Nummern 1 bis 20 auszuwählen)
II.Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/ unserem Unternehmen werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahmen gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
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- verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen
Funktionsebenen,
-
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen,
-
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen,
-
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis
zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil,
-
Einsetzung einer Frauenbeauftragten,
-
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter
Instrumente,
- Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in
denen Frauen unterrepräsentiert sind,
- Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge
Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen,
- spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen
befähigen sollen,
- Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten,
- Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für
Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten,
- bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem
Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme,
- Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der
Arbeitszeit,
-
Angebot alternierender Telearbeit,
-
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in
eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen,
- Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu
Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit,
- Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten
außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung,
- Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die
Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen,
- Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
sowie
- Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der
Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen.
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III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/ Wir erkläre(n) mich/ uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
- Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
- Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FVV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FVV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
- Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach dieser Rechtsverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis
An der Durchführung der nach I. erforderlichen Anzahl der in II. genannten Maßnahmen bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/ Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Hinweis: Abgabe im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens: Das Unterschriftenfeld kann leer bleiben.
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