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Vergabenummer: DBS-26-01 Bieter:
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz mit Eignungsleihe
(Unteraufträge mit Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche und/oder wirtschaftli- che und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtigt der Bieter/ die Bieteregemeinschaft sich im Rahmen der technischen und beruflichen und/oder wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitä- ten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benennt der Bieter/ die Bietergemeinschaft nachfolgend die Namen der für die Eignungsleihe vorgesehenen Unternehmen:
Bitte eintragen:
| Nr. | für die Eignungsleihe zwingend anzugeben: | |
|---|---|---|
| Angabe zu der vom Unternehmen überlassenen Eignung | Name (Firma) | |
| 1 | ||
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| 5 |
Hinweis:
Bei Nachunternehmern, die zur Eignungsleihe herangezogen werden, sind zwingend die Seiten 2-5 „Verpflichtungs- und Eigenerklärung zur Eignungsleihe“ durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft und den Eignungsverleihenden auszufüllen.
Gewobag Erklaerungen_zur_Eignungsleihe-0724 Seite 1 von 5
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Vergabenummer: D BS-26-01 Bieter:
Verpflichtungs- und Eigenerklärung zur Eignungsleihe
(vom Bieter/ der Bietergemeinschaft und vom Eignungsverleihenden zu erklären)
Hinweis: das Formblatt ist je nach Anzahl der Eignungsverleihenden zu vervielfältigen
- Angaben zur Eignungsleihe
Angaben vom Bieter/ der Bietergemeinschaft zu dem auf der Seite 1 „Erklärung zum Nachunternehmer- einsatz mit Eignungsleihe“ dieses Formulares genannten vorgesehenen Unternehmen:
| Name des sich verpflichtenden Eignungsverleihenden/ Firma: | |
|---|---|
| Anschrift: | |
| Telefon: | |
| E-Mail: | |
| Ansprechpartner: | |
| gesetzliche(r) Vertreter (bei juristischen Personen): | |
| Art und Umfang der Eignungsleihe: | die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit * |
| Beschreibung der Leistung(en): | |
| Zur Verfügung gestellte Ressourcen / Kapazitäten / Qualifikationen: | |
| Berufsgenossenschaft (einschließ- lich Mitgliedsnummer) des verbind- lich zum Einsatz vorgesehenen Nachunternehmers: |
- Für den Fall der Berufung auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erklärt der Eignungsverleihende, eine gemeinsame Haftung mit dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung sicherzustellen.
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Vergabenummer: D BS-26-01 Bieter:
- Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihenden
Der Eignungsverleihende stellt für die oben bezeichnete(n) Leistung(en) die erforderlichen Mittel zur Verfügung.
Für den Fall, dass der Zuschlag in dem o. g. Vergabeverfahren an den Bieter/an die Bietergemeinschaft erteilt wird, verpflichtet sich der Eignungsverleihende, diesem Bieter/dieser Bietergemeinschaft gegen- über verbindlich, diejenigen Leistungen zu erbringen, die seinem Unternehmen hier unter Ziff. 1 „Anga- ben zur Eignungsleihe“ zugeordnet sind.
Der Eignungsverleihende verpflichtet sich gegenüber dem Bieter/ der Bietergemeinschaft, die entspre- chend erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen.
- Eigenerklärung des Eignungsverleihenden
Der Eignungsverleihende erklärt, dass
• er alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
• über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Ver- fahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wor- den ist,
• er sich nicht in Liquidation befindet,
• er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auf- traggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB ge- nannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er folgende Regelungen nach dem BerlAVG zur Kenntnis genommen hat und sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bei der Auftragsausführung (einschl. Ein- zelaufträgen) bereits jetzt verpflichtet,
Tariftreue/Mindeststundenentgelt: o
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Entlohnungs- regelungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Min- destlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Ar- beitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BerlAVG
sofern sich der Sitz des Unternehmens im Inland befindet, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags unabhängig vom Sitz des Be- triebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags zu gewähren, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist. Be- stehen Tarifverträge unterschiedlichen Inhalts mit zumindest teilweise demselben fachlichen Geltungsbereich, sind die Regelungen des in
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Vergabenummer: D BS-26-01 Bieter:
entsprechender Anwendung von § 7 Absatz 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes repräsentativeren Tarifvertrags maßgeblich. Diese Verpflichtungen gelten auch für Auftragnehmer mit Sitz im Ausland, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BerlAVG,
ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausfüh- rung des Auftrags mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde in Höhe von 13,69 Euro brutto zu entrichten, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG,
die jeweils für den Arbeitnehmer nach dem § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 günstigsten Bedingungen zu gewähren für den Fall, dass den Auftraggeber mehr als nur eine dieser Verpflichtungen trifft, § 9 Abs. 1 S. 3 BerlAVG. (Diese Verpflichtungen gelten nicht, soweit die Leistungen von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Verlei- hern von Arbeitskräften im Ausland erbracht werden, § 9 Abs. 1 S. 3 BerlAVG.)
eine Erklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den dazu erlassenen Regelungen o in der jeweils geltenden Frauenförderverordnung auf dem Muster Anlage 3 abzugeben, § 13 BerlAVG,
unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen nach § 128 des Gesetzes gegen o Wettbewerbsbeschränkungen bei der Auftragsdurchführung,
die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteili- gungsverbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beach- ten,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Ar- beit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unbe- rührt, § 14 BerlAVG und
• er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss des Bieters aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
• er bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Kenntnis genommen hat und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AentG bzw. § 98c AufenthG vorliegen.
• er das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Min- destlohngesetz, das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesent- lichen Bedingungen sowie die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts einhält
• er die unter Ziffer 12.1 bis 12.5 der Anlage „Abfallentsorgung“ genannten Anforderungen in ei- gener Person erfüllt
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Vergabenummer: D BS-26-01 Bieter:
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bieter- gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/ die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weite- ren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das gilt in Bezug auf die vorliegende Eigenerklärung auch für den eignungsentleihenden Unternehmer.
Durch Unternehmen aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Ge- werbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewer- beausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen we- gen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nach- weise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunter- nehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU- Ausland auch und gerade, wenn diese als Eignungsverleiher vorgesehen sind.
(Firma Bieter/Bietergemeinschaft, Stempel) (Datum / Unterschrift)
(Firma (Eignungsverleiher), Stempel) (Datum / Unterschrift)
Hinweis: An dieser Stelle sind die Unterschriften der Erklärenden, auch bei Abgabe im elektronischen Verga- beverfahren, im Original zu leisten.
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