Anlage F1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (Leistungsfähigkeit und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen)
AS 10/2026 Medienversand
für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Befähigung zur Berufsausübung
- Allgemeine Informationen
| Firmenname | |
| Sitz des Unternehmens (lt. Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung) | |
| Anschrift der Geschäftsräume des Bewerbers/ Bieters (falls abweichend zu vorstehend) | |
| Für Vergabe zuständige zentrale Telefonnummer: | |
| Für Vergabe zuständige zentrale E-Mailadresse: | |
| Inländisches Register Zuständiges Registergericht (z.B. Amtsgericht, o.Ä.) Eintragungsnummer im Registergericht | |
| Ausländisches Register (ist nur auszufüllen, wenn das Unternehmen in einem ausländischen Register gelistet ist) Ausländische registerführende Stelle Ausländische Registernummer | |
| PQ-Nummer (falls vorhanden) Anbieter (z.B. PQ-Verein) | |
| Der Bewerber/ Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet und im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. | [ ] ja [ ] nein |
| Der Bewerber/ Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen die Vorgaben des Bundestariftreuegesetzes einhält – näheres entnehmen Sie bitte der Anlage B Vertragsbedingungen, Punkt 8. Angabe des entsprechenden Tarifes: | [ ] ja [ ] nein, weil |
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Umsatz des Bewerbers/ des Bieters
| Jahr | 2023 | 2024 | 2025 |
| Gesamtumsatz in € netto | |||
| Umsatz in € netto mit dem zu dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen |
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, von den zwei Erstplatzierten eine Bankauskunft anzufordern, sofern Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
-
- Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
| Jahr | 2023 | 2024 | 2025 |
| Durchschnittliche Beschäftigte gesamt | |||
| Durchschnittlich Beschäftigte, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen |
-
- Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
| Der Anbieter erklärt, dass es sich bei der juristischen Person/ Personenvereinigung oder bei der natürlichen Person (Einzelunternehmen/Freiberufler) um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt. Definition der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU): Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl kleiner 250 Personen und entweder einem Jahresumsatz von 50 Mio. Euro oder mit einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. (dieses Kriterium dient ausschließlich Statistikzwecken und führt bei Verneinung NICHT zum Ausschluss) | [ ] ja [ ] nein |
-
- Betriebshaftpflichtversicherung
| Mindestversicherungssumme je Schadensfalls 600.000 € (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) Kopie des Versicherungsscheins ist vorzulegen. | [ ] ja [ ] nein |
| Wir verfügen aktuell nicht über die geforderte Mindestversicherung, sagen aber verbindlich zu, im Auftragsfall unsere Versicherung entsprechen aufzustocken. Ein Nachweis hierüber wird unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorgelegt. | [ ] ja [ ] nein |
- Technische Leistungsfähigkeit
- Weitere Kriterien
| Der Anbieter verfügt über umfangreiche Erfahrungen in vergleichbaren Projekten (Nachweis mindestens drei geeigneten Referenzen) Bitte füllen Sie dafür Anlage F2 aus. | [ ] ja [ ] nein |
| Der Anbieter verfügt über die erforderlichen IT-Ressourcen (intern oder extern), um die in der Leistungsbeschreibung hinterlegten technischen Anforderungen zu erfüllen und die erforderlichen Programmierungen vorzunehmen | [ ] ja [ ] nein |
- Zusätzliche Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bewerber/ Bieter erklärt, dass
- er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
- zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
- er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
- er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, den Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat, dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit anderen Bietern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbieter getroffen worden sind und auch nach Abgabe des Angebots getroffen werden,
- er in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Gesetzestreue abgegeben hat und
- Personen auf Seiten der Auftraggeberin, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst sind oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
- er für seine Beschäftigten die aktuellen Mindesttariflöhne nach den abgeschlossenen Tarifverträgen zahlt und den Verpflichtungen aus dem Rahmentarifvertrag nachgekommen wird,
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen.
- sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen* ist, nicht
- gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz,
- gem. § 98c Aufenthaltsgesetz,
- gem. 21. Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und/ oder
- gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
*Das Verhalten einer Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
- sein Unternehmen nicht gem. § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde.
- in den Finanzsanktionslisten (https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnung zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchführung von Embargos liegen keine Eintragungen hinsichtlich seines Unternehmens vor. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen bzw. andere Unternehmen an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, wird er deren gleichlautenden Erklärungen einholen,
- keine anderen zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen und der Auftrag gem. § 128 GWB ausgeführt werden kann.
- sein Unternehmen die Maßgaben des Tariftreuegesetzes erfüllt.
[ ] Der Bewerber/ Bieter kann einen der o.g. Punkte (1. Bis 16.) nicht bestätigen und erklärt sich hierzu wie folgt:
Punkt: Begründung:
- Finale Bestätigung
Der Bewerber/ Bieter bestätigt, dass
| alle Informationen die aktuelle Situation des Unternehmens widerspiegeln und keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue abgegeben wurden und | [ ] ja [ ] nein |
| alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind und zukünftige Änderungen der Auftraggeberin unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitgeteilt werden. | [ ] ja [ ] nein |
Hinweise:
- Der Bieter/ Bewerber hat dieses Formular ausgefüllt einzureichen. Die Abgabe vorgedruckter Unterlagen bzw. der Verweis auf Anlagen ist nicht zulässig. Nachweise o.Ä. müssen nicht im Original vorgelegt werden.
- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen und personenbezogene Hauptwörter gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.