Erläuterung Eigenerklärung Liefer- und Dienstleistungen Russland-Sanktionen.pdf

Einführung und Betrieb eines cloudbasierten Lernmanagementsystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.04.2022 hat die EU ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im EU-Amtsblatt veröffentlicht (Verordnung EU 2022/576). Erstmals betrifft ein Sanktionspaket die öffentliche Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung.

Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind das Verbot, bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge und Konzessionen ab dem 11.10.2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot), soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, sich unmittelbar als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren beteiligen bzw. unmittelbarer Auftragnehmer sind.

Bei EU-weiten Vergabeverfahren, die neu eingeleitet werden, wird der Bezug des Bewerbers bzw. Bieters zu Russland über eine Eigenerklärung geprüft.

Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz Aufforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.

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