Abfrage Daten für Bekanntmachung vergebener Auftrag.docx

Einführung und Betrieb eines cloudbasierten Lernmanagementsystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber seit dem 25.10.2023 verpflichtet, in Bekanntmachungen über den vergebenen Auftrag die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen.

Ich möchte Sie daher bitten, die Angaben in dieses Formular einzutragen und es Ihrem Angebot beizufügen.

Nationale Identifikationsnummer:

Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister. Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten „keine Angabe“ eingetragen werden.

Angabe der Nationalen Identifikationsnummer:

Nummer:

Art:

Größe des Wirtschaftsteilnehmers:

Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:

Kleinstunternehmen: Bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz

Kleines Unternehmen: Bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen

Mittleres Unternehmen: Bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen

Großunternehmen: Über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers:

Kleinstunternehmen
Kleines Unternehmen
Mittleres Unternehmen
Großunternehmen

Nationalität des Eigentümers:

Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.

Die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des (der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Auftragnehmers, laut Eintrag in dem (den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B. bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen.

Angaben zur Nationalität des Eigentümers:

Das Unternehmen ist börsennotiert:

Ja
Nein

Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en):

Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über den Vergabemarktplatz zusammen mit dem Angebot gilt diese vom Bieter als unterschrieben. Sofern in Ausnahmefällen die Abgabe in Schriftform zugelassen wird, ist die Eigenerklärung zu unterschreiben.

____________________________________________

Ort, Datum, Unterschrift

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung