2026-09-30 Fragenkatalog LMS 4. Version.xlsx

Einführung und Betrieb eines cloudbasierten Lernmanagementsystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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A-Kriterien Mindestanf.

Stadt DorstenUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15Unnamed: 16Unnamed: 17Unnamed: 18Unnamed: 19Unnamed: 20Unnamed: 21
Der Fragenkatalog ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Alle Angaben beziehen sich auf den verbindlich angebotenen Leistungsumfang. Bei A-Kriterien ist in der Spalte „Anforderung erfüllt“ eindeutig „Ja“ oder „Nein“ anzugeben. Zusätzlich ist die Erfüllung durch eine kurze Erläuterung und einen konkreten Verweis auf die Angebotsunterlagen oder eine geeignete Anlage nachzuweisen. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebots. Eine fehlende oder nicht eindeutig nachvollziehbare Antwort wird einer Nichterfüllung gleichgestellt. B-Kriterien werden nach dem jeweils angegebenen Bewertungsmaßstab bewertet. Eine bloße Bestätigung mit „Ja“ genügt nicht. Bewertet werden ausschließlich nachvollziehbar beschriebene und nachgewiesene Funktionen, die Bestandteil des verbindlichen Angebots sind. Alle im Fragenkatalog zugesicherten Funktionen und Leistungen werden Bestandteil des Vertrages. Kostenangaben sind ausschließlich im Preisblatt einzutragen. Optionale Funktionen können nur dann in die Qualitätswertung einfließen, wenn deren Kosten im Preisblatt ausgewiesen und in den für die Preiswertung maßgeblichen Gesamtpreis einbezogen werden.
Vom Bieter auszufüllen:
Lfd. Nr.KriteriumAnforderung/FrageNachweis oder Erläuterung des BietersAnforderung erfüllt?
A-Kriterien - Zwingende Mindestanforderungen
A1Vertrags- und Betriebsmodell
1ADas LMS wird als Software-as-a-Service-Lösung bereitgestellt, gehostet und betrieben.
2ADer angebotene Leistungsumfang umfasst die Nutzung durch bis zu 1.200 registrierte Benutzende einschließlich der erforderlichen Administrations-, Autoren-, Organisations- und Führungsrollen.
3AFür die gleichzeitige Nutzung innerhalb der bis zu 1.200 Benutzenden werden keine gesonderten oder nachträglichen Lizenzkosten erhoben. Etwaige technische Beschränkungen sind offenzulegen.
4ADie angebotenen Leistungen werden auf Grundlage der von der Stadt Dorsten vorgegebenen Vertragsbedingungen erbracht. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ein eigener Mustervertrag des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
5ASämtliche zwingend erforderlichen Kosten werden vollständig im Preisblatt ausgewiesen.
A2Sprache, Nutzung und Barrierefreiheit
6ABenutzeroberfläche, Administrationsoberfläche, Hilfe, Dokumentation und Support stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
7ADas LMS ist browserbasiert über die aktuellen Versionen von Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox und Safari nutzbar.
8ADie wesentlichen Funktionen für Lernende sind responsiv auf Smartphones und Tablets nutzbar.
9ADas LMS erfüllt die für die angebotene Lösung anwendbaren Anforderungen der BITV NRW und der EN 301 549. Die Nutzung mit gängigen assistiven Technologien, insbesondere Screenreadern, Braillezeilen sowie Vergrößerungs- und Spracherkennungssoftware, wird unterstützt. Der Bieter legt eine Konformitätserklärung sowie eine transparente Aufstellung aktuell noch bestehender Einschränkungen vor.
10ALerninhalte, Dokumentationen und Zertifikate können barrierefrei bzw. in barrierefreien Formaten bereitgestellt werden. Audiovisuelle Inhalte müssen die Bereitstellung von Untertiteln und Transkripten unterstützen. Das System muss zudem die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache sowie von Inhalten in Deutscher Gebärdensprache, insbesondere in Form entsprechender Video- oder Medieninhalte, ermöglichen.
A3Benutzerverwaltung und Authentifizierung
11ADas LMS kann an Microsoft Entra ID angebunden werden.
12ADas LMS unterstützt die Nutzung von Single Sign-on über Microsoft Entra ID.
13ABenutzerstammdaten können automatisiert oder über einen regelmäßig ausführbaren Import übernommen und aktualisiert werden.
14ABenutzerkonten können beim Ausscheiden oder bei organisatorischen Änderungen automatisiert bzw. administrativ deaktiviert werden.
15APersonen ohne Entra-ID-Konto können über eine gesonderte, datenschutzkonforme Anmeldemöglichkeit verwaltet werden.
16ABenutzerkonten können ergänzend manuell angelegt und verwaltet werden.
17AEiner Person können mehrere Rollen zugewiesen werden.
18AMindestens die Rollen Administrator, Autor/Redakteur, Veranstaltungsorganisator, Dozent/Trainer, Führungskraft und lernende Person können abgebildet werden.
19ARollen und Berechtigungen können differenziert konfiguriert werden.
A4Lerninhalte und Pflichtschulungen
20AVerbindliche Standardlernangebote: Das Angebot umfasst im jährlichen Preis für Hosting und Betrieb mindestens 15 unterschiedliche deutschsprachige E-Trainings aus dem Bereich Informations- und IT-Sicherheit und 15 unterschiedliche deutschsprachige E-Trainings aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Trainingsportfolio zur Informations- und IT-Sicherheit deckt mindestens die in Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung genannten Themenfelder ab. Das Trainingsportfolio zum Arbeits- und Gesundheitsschutz deckt ebenfalls mindestens die dort genannten Themenfelder ab. Die Lernangebote stehen für bis zu 1.200 Benutzende ohne zusätzliche Einzel-, Kurs- oder Nutzungskosten zur Verfügung und werden während der Vertragslaufzeit fachlich, rechtlich und technisch aktuell gehalten. Vom Bieter darzustellen: Der Bieter legt eine vollständige Liste der im Angebot enthaltenen Lernangebote mit Titel, Kurzbeschreibung, Themenzuordnung und Aktualisierungsstand vor.
21AFunktionen der Standardlernangebote: Die angebotenen Standardlernangebote ermöglichen insbesondere: die Zuweisung als Pflichtschulung oder Unterweisung, die Festlegung von Bearbeitungsfristen und Wiederholungszyklen, die Dokumentation der Durchführung, Wissenstests oder vergleichbare Lernerfolgskontrollen, die Ausstellung eines Nachweises, einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats.
22AEigene Lerninhalte der Stadt Dorsten können erstellt, hochgeladen, bearbeitet, veröffentlicht und archiviert werden.
23AMindestens PDF-, Office-, Bild-, Audio- und Videoformate sowie externe Verlinkungen können eingebunden werden.
24AAnbieterunabhängige Lernmodule können mindestens im SCORM-Format importiert und genutzt werden.
25APflichtschulungen können einzelnen Personen, Benutzergruppen, Funktionen oder Organisationseinheiten zugewiesen werden.
26AFür Pflichtschulungen können Bearbeitungsfristen und Wiederholungszyklen festgelegt werden.
27AAutomatische Erinnerungen und Eskalationen bei ausstehenden Pflichtschulungen sind möglich.
28AWissenstests, Lesebestätigungen, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate können abgebildet werden.
29ALernpfade mit mehreren aufeinanderfolgenden Lerninhalten und Veranstaltungsformaten können eingerichtet werden.
30ADer Bearbeitungs- und Abschlussstatus eines Lernpfades ist nachvollziehbar.
A5Seminar- und Veranstaltungsverwaltung
31APräsenz-, Online- und Hybridveranstaltungen können angelegt und verwaltet werden.
32ATermine, Terminserien, Veranstaltungsorte, Teilnehmendenzahlen, Zielgruppen und Anmeldefristen können hinterlegt werden.
33ANutzende können sich zu Veranstaltungen an- und abmelden.
34AGenehmigungsworkflows können eingerichtet und für einzelne Angebote deaktiviert werden.
35AWartelisten einschließlich eines Nachrückverfahrens werden unterstützt.
36AAutomatische Anmeldebestätigungen, Erinnerungen und Änderungsmitteilungen können versendet werden.
37AKalenderdateien oder vergleichbare Kalendereinträge für Microsoft Outlook können erzeugt werden.
38ATeilnahme kann durch berechtigte Personen nachträglich dokumentiert werden.
39ATeilnehmerlisten und Veranstaltungsdaten können exportiert werden.
40ATeilnahmebescheinigungen oder Zertifikate können automatisiert bereitgestellt werden.
A6Auswertungen
41ALernstände, Abschlüsse, offene Pflichtschulungen, Fristen und erworbene Zertifikate können ausgewertet werden.nein
42AAuswertungen können nach Rollen, Zuständigkeiten und Organisationseinheiten beschränkt werden.
43AFührungskräfte können ausschließlich die hierfür vorgesehenen Informationen der ihnen organisatorisch zugeordneten Beschäftigten einsehen.nein
44AAuswertungen können mindestens in einem allgemein weiterverarbeitbaren Tabellenformat exportiert werden.
45AEine allgemeine oder anlasslose Leistungs- und Verhaltenskontrolle kann durch die Rechte- und Systemkonfiguration ausgeschlossen werden.
A7Datenschutz und Informationssicherheitnein
46APersonenbezogene Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet.
47ASämtliche Unterauftragnehmer und Verarbeitungsstandorte werden vollständig offengelegt.nein
48ADer Bieter schließt einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach den Vorgaben der Stadt Dorsten ab.
49ATechnische und organisatorische Maßnahmen werden mit dem Angebot vorgelegt.nein
50ADaten werden bei der Übertragung nach dem Stand der Technik verschlüsselt.
51APersonenbezogene Daten werden bei der Speicherung angemessen verschlüsselt.nein
52AEin dokumentiertes Datensicherungs- und Wiederherstellungskonzept liegt vor.
53ALösch- und Aufbewahrungsfristen können konfiguriert werden.
54ANach Vertragsende können sämtliche Daten vollständig in einem weiterverarbeitbaren Format herausgegeben und anschließend nachweislich gelöscht werden.
55AAdministrative Zugriffe und Änderungen an Berechtigungen werden protokolliert.nein
56ADatenschutz- und Informationssicherheitsvorfälle werden der Stadt Dorsten unverzüglich nach einem vertraglich festzulegenden Verfahren gemeldet.
57ASoweit KI-Funktionen angeboten werden, können diese deaktiviert werden. Personenbezogene Daten oder Inhalte der Stadt Dorsten dürfen nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle genutzt werden.nein
A8Verfügbarkeit, Wartung und Support
58ADie in der Anlage "Service Level Agreement (SLA)" festgelegten Mindestverfügbarkeiten werden eingehalten: Onlinezeit mindestens 98,5 % in der Zeit von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Betriebszeit mindestens 98,5 % in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.nein
59APlanbare Wartungsarbeiten werden grundsätzlich außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt und mindestens sieben Kalendertage vorher angekündigt.
60AEin deutschsprachiger Support ist mindestens per Ticketsystem oder E-Mail und zusätzlich telefonisch erreichbar.nein
61ADie allgemeinen Servicezeiten entsprechen mindestens den in der Leistungsbeschreibung bzw. der SLA festgelegten Servicezeiten.
62ABei einer betriebsverhindernden Störung der Kategorie 1 beträgt die Reaktionszeit höchstens eine Stunde.nein
63ABei einer betriebsverhindernden Störung der Kategorie 1 beträgt die Fehlerbehebungszeit höchstens vier Stunden; eine geeignete Umgehungslösung ist zulässig.
64ABei einer betriebsbehindernden Störung der Kategorie 2 beträgt die Reaktionszeit höchstens acht Stunden.nein
65ABei einer betriebsbehindernden Störung der Kategorie 2 beträgt die Fehlerbehebungszeit höchstens acht Kalendertage; eine geeignete Umgehungslösung ist zulässig.
A9Einführung und Schulungnein
66AEin nachvollziehbarer Projekt- und Zeitplan wird mit dem Angebot eingereicht.
67ADie Inbetriebnahme erfolgt spätestens neun Monate nach Auftragserteilung, sofern Verzö-gerungen nicht durch die Stadt Dorsten verursacht werden.
68ADer Bieter benennt eine Projektleitung und eine geeignete Vertretung.
69AVor der Produktivsetzung werden die benannten Administratoren und Funktionsrollen geschult.
70ADeutschsprachige Schulungsunterlagen und Systemdokumentationen werden digital zur Ver-fügung gestellt.
71AEine Test- oder Abnahmeumgebung wird vor der Produktivsetzung bereitgestellt.nein

B-Kriterien Qualitätswertung

Stadt DorstenUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15Unnamed: 16Unnamed: 17Unnamed: 18Unnamed: 19Unnamed: 20Unnamed: 21Unnamed: 22Unnamed: 23Unnamed: 24
Der Fragenkatalog ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Alle Angaben beziehen sich auf den verbindlich angebotenen Leistungsumfang. Bei A-Kriterien ist in der Spalte „Anforderung erfüllt“ eindeutig „Ja“ oder „Nein“ anzugeben. Zusätzlich ist die Erfüllung durch eine kurze Erläuterung und einen konkreten Verweis auf die Angebotsunterlagen oder eine geeignete Anlage nachzuweisen. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebots. Eine fehlende oder nicht eindeutig nachvollziehbare Antwort wird einer Nichterfüllung gleichgestellt werden. B-Kriterien werden nach dem jeweils angegebenen Bewertungsmaßstab bewertet. Eine bloße Bestätigung mit „Ja“ genügt nicht. Bewertet werden ausschließlich nachvollziehbar beschriebene und nachgewiesene Funktionen, die Bestandteil des verbindlichen Angebots sind. Alle im Fragenkatalog zugesicherten Funktionen und Leistungen werden Bestandteil des Vertrages. Kostenangaben sind ausschließlich im Preisblatt einzutragen. Optionale Funktionen können nur dann in die Qualitätswertung einfließen, wenn deren Kosten im Preisblatt ausgewiesen und in den für die Preiswertung maßgeblichen Gesamtpreis einbezogen werden.
Vom Bieter auszufüllen:
Lfd. Nr.KriteriumAnforderung/FrageNachweis oder Erläuterung des BietersAnforderung erfüllt?Max. PunkteErreichte PunkteBewertungsmaßstab
Bewertet werden ausschließlich Funktionen und Leistungen, die Bestandteil des verbindlichen Angebots sind und ohne zusätzliche, im Gesamtwertungspreis nicht berücksichtigte Kosten zur Verfügung stehen. Die Punkte werden nach Maßgabe des jeweiligen Bewertungsmaßstabs vergeben. Soweit mehrere Teilfunktionen genannt sind, werden die Punkte kumulativ vergeben. Nicht oder nicht nachvollziehbar nachgewiesene Teilfunktionen erhalten keine Punkte. Gleichwertige technische Lösungen werden berücksichtigt, sofern sie den beschriebenen funktionalen Nutzen vollständig erfüllen. Eine bloße Bestätigung mit „Ja“ ohne nachvollziehbare Erläuterung oder Nachweis genügt nicht.
B-Kriterien - Qualitätswertung
B1Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit10nein
72BPersönliche Startseite und Orientierung (z. B. übersichtliches Dashboard, leistungsfähige Suche, transparente Fortschrittsanzeige sowie Merk-/Favoritenfunktion)4Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - eine übersichtliche, personalisierte Startseite mit den zugewiesenen, begonnenen und abgeschlossenen Lernangeboten, - eine leistungsfähige Suchfunktion mit geeigneten Filtermöglichkeiten, - eine transparente Darstellung des Lernfortschritts, beispielsweise durch Prozentangaben oder Fortschrittsbalken, - eine Merk-, Favoriten- oder vergleichbare Funktion. Maximal 4 Punkte.
73BNachweis der Barrierefreiheit (z. B. detaillierter Konformitätsbericht zur EN 301 549 oder ein unabhängiger aktueller Prüfbericht einschließlich Maßnahmenplan für festgestellte Mängel)20 Punkte: Es werden nur die Nachweise zur Erfüllung des A-Kriteriums vorgelegt. 1 Punkt: Zusätzlich wird ein aktueller unabhängiger Prüfbericht zur Barrierefreiheit vorgelegt. 2 Punkte: Zusätzlich enthält der unabhängige Prüfbericht einen nachvollziehbaren Maßnahmen- und Zeitplan zur Behebung festgestellter Einschränkungen. Maximal 2 Punkte.nein
74BMobile Nutzung (responsive Darstellung; alle wesentlichen Lern-, Test-, Anmelde- und Zertifikatsfunktionen mobil nutzbar sind)11 Punkt wird vergeben, wenn sämtliche wesentlichen Funktionen für Lernende auf gängigen mobilen Endgeräten vollständig nutzbar sind. Hierzu gehören mindestens das Aufrufen und Bearbeiten von Lernangeboten und Wissenstests, die An- und Abmeldung zu Veranstaltungen sowie der Abruf von Zertifikaten und Teilnahmebescheinigungen. Bei nur teilweise möglicher mobiler Nutzung werden 0 Punkte vergeben. Maximal 1 Punkt.
75BAnpassung der Benutzeroberfläche und Informationsbereitstellung: (z. B. Corporate Design und konfigurierbare Startseiten beziehungsweise zielgruppenbezogene Bereitstellung von Inhalten, allgemeinen Informationen und Hinweisen)3Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - die Anpassung an das Corporate Design der Stadt Dorsten, insbesondere Logo, Farben und Bezeichnungen, - konfigurierbare Startseiten, Kacheln oder Navigationsbereiche, - die zielgruppen-, rollen- oder organisationsbezogene Bereitstellung von Inhalten, allgemeinen Informationen oder Hinweisen. Maximal 3 Punkte.nein
B2Administration, Rollen und Berechtigungen8
76BDifferenziertes Berechtigungssystem: (z. B. kombinierbare Rollen, feingranulare Rechte, delegierte Administration sowie zeitlich begrenzte Vertretungsrechte.3Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - die kombinierbare Zuweisung mehrerer Rollen zu einer Person, - die feingranulare Konfiguration von Lese-, Bearbeitungs-, Verwaltungs- und Auswertungsrechten, - die delegierte Administration einschließlich zeitlich begrenzter Vertretungs- oder Administrationsrechte. Maximal 3 Punkte.nein
77BBenutzer- und Gruppenverwaltung: Je 1 Punkt für Massenbearbeitung, dynamische Gruppen und automatisierte Abbildung organisatorischer Hierarchien)3Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - die gleichzeitige Bearbeitung mehrerer Benutzerkonten im Rahmen einer Massenbearbeitung, - die automatische Bildung dynamischer Gruppen anhand festgelegter Merkmale, - die automatisierte Übernahme und Aktualisierung organisatorischer Hierarchien oder Zuordnungen. Maximal 3 Punkte.
78BNachvollziehbarkeit und Delegation: (z. B. revisionsfähige Änderungsprotokolle, Vertretungsregelungen und konfigurierbare Benachrichtigungen an Verantwortliche)2Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - revisionsfähige Protokolle zu Änderungen an Benutzerkonten, Rollen, Berechtigungen und relevanten Systemeinstellungen, - konfigurierbare Vertretungsregelungen einschließlich automatischer Benachrichtigungen an die jeweils zuständigen oder vertretenden Personen. Maximal 2 Punkte.nein
B3Eigene Inhalte und Autorensystem9
79BIntegriertes Autorensystem: (z. B. visueller Editor, Medienintegration, Erstellung von Tests, wiederverwendbare Vorlagen und Vorschau beziehungsweise Testveröffentlichung)4Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - einen visuell bedienbaren Editor zur Erstellung eigener Lerninhalte ohne besondere Programmierkenntnisse, - die Einbindung unterschiedlicher Medien wie Bilder, Audio, Video, Dokumente und Verlinkungen, - die Erstellung von Wissenstests mit unterschiedlichen Fragetypen und automatisierter Auswertung, - wiederverwendbare Vorlagen sowie eine Vorschau- oder Testveröffentlichungsfunktion. Maximal 4 Punkte.
80BStandards und Versionierung: (z. B. Unterstützung mehrerer E-Learning-Standards, nachvollziehbare Versionierung sowie Freigabe- und Archivierungsprozesse)2Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - die Unterstützung mehrerer marktüblicher E-Learning-Standards oder Importformate über SCORM hinaus, - eine nachvollziehbare Versionierung einschließlich Freigabe-, Veröffentlichungs- und Archivierungsprozessen. Maximal 2 Punkte.nein
81BInteraktive und barrierefreie Gestaltung: (z. B. Fragenpools beziehungsweise Zufallsauswahl, zusätzliche barrierefreie Darstellungsformen, individuelle Ergänzung eigener Medien und Einbindung externer Inhalte)3Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - Fragenpools, Zufallsauswahl oder eine vergleichbare variable Zusammenstellung von Wissenstests, - zusätzliche barrierefreie Darstellungsformen über die Mindestanforderungen hinaus, insbesondere bereits vorhandene Inhalte in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache. - die Ergänzung der Lerninhalte um eigene Medien sowie die Einbindung externer Inhalte. Maximal 3 Punkte.
B4Pflichtschulungen und Lernpfade13nein
82BPflichtschulungsmanagement: (z. B. frei konfigurierbare Fristen, Wiederholungszyklen, mehrstufige Erinnerungen, Eskalationen und unterschiedliche Eskalationsempfänger)5Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - frei konfigurierbare Bearbeitungsfristen, - individuell einstellbare Wiederholungszyklen, - mehrstufige automatische Erinnerungen, - mehrstufige Eskalationsverfahren, - die Auswahl unterschiedlicher Eskalationsempfänger, beispielsweise Beschäftigte, Führungskräfte oder zentrale Verantwortliche. Maximal 5 Punkte.
83BLernpfade: (z. B. Voraussetzungen, feste Reihenfolgen, Kombination verschiedener Lernformate und automatische zielgruppenbezogene Zuweisung)5Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - die Festlegung von Voraussetzungen für die Bearbeitung einzelner Lerninhalte, - die Festlegung einer verbindlichen Bearbeitungsreihenfolge, - die Kombination von E-Trainings, Dokumenten, Wissenstests sowie Präsenz- und Onlineveranstaltungen, - die automatische zielgruppenbezogene Zuweisung von Lernpfaden, - die Abbildung alternativer, optionaler oder bedingter Bestandteile innerhalb eines Lernpfades. Maximal 5 Punkte.nein
84BNachweise und Gültigkeit: (z. B. konfigurierbare Zertifikate, Ablauf- und Erneuerungsmanagement sowie dokumentierte Lesebestätigungen)3Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - inhaltlich und gestalterisch konfigurierbare Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen, - die Verwaltung von Gültigkeitszeiträumen einschließlich automatischer Hinweise auf einen erforderlichen erneuten Abschluss, - dokumentierte Lesebestätigungen für verbindliche Dokumente oder Anweisungen. Maximal 3 Punkte.
B5Seminar- und Veranstaltungsverwaltung12nein
85BVeranstaltungsarten und Terminmodelle: (z. B. Einzeltermine, mehrtägige Veranstaltungen beziehungsweise Terminserien, Blended Learning und Raum-/Ressourcenverwaltung)4Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - die Verwaltung von Einzelterminen, - die Verwaltung mehrtägiger Veranstaltungen oder zusammengehöriger Terminserien, - die Abbildung von Blended-Learning-Angeboten, - die Verwaltung von Räumen, technischen Ressourcen oder vergleichbaren Veranstaltungsmitteln. Maximal 4 Punkte.
86BGenehmigung und Warteliste: (z. B. konfigurierbare Genehmigungswege, deaktivierbare Genehmigung, automatisches Nachrücken und digitale Stornierung beziehungsweise Umbuchung)4Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - konfigurierbare ein- oder mehrstufige Genehmigungswege, - die Möglichkeit, den Genehmigungsworkflow veranstaltungs- oder zielgruppenbezogen zu deaktivieren, - ein automatisches Nachrückverfahren von der Warteliste, - eine digitale Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeit durch die Nutzenden. Maximal 4 Punkte.nein
87BKommunikation und Kalender: (z. B. aktualisierbare Outlook-Termine, Integration beziehungsweise Verlinkung von Teams/Zoom und frei konfigurierbare E-Mail-Texte)21 Punkt wird vergeben, wenn Kalendereinträge für Microsoft Outlook beziehungsweise Microsoft 365 erzeugt und bei Terminänderungen aktualisiert werden können. 1 weiterer Punkt wird vergeben, wenn sowohl Links beziehungsweise Integrationen zu Videokonferenzsystemen wie Microsoft Teams oder Zoom als auch frei konfigurierbare E-Mail-Texte unterstützt werden. Maximal 2 Punkte.
88BTeilnahme und Nachbereitung: (z. B. digitale Anwesenheitserfassung, automatisierte Zertifikate und Export beziehungsweise Serienkommunikation)21 Punkt wird vergeben, wenn die Anwesenheit durch berechtigte Personen digital erfasst und dokumentiert werden kann. 1 weiterer Punkt wird vergeben, wenn nach dokumentierter Teilnahme automatisiert Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen erzeugt werden können und Teilnehmerdaten für die weitere Bearbeitung beziehungsweise Serienkommunikation exportierbar sind. Maximal 2 Punkte.nein
B6Auswertungen und Datenaustausch8
89BRollenbezogene Dashboards: (z. B. Lernenden-, Führungskräfte- und Administrationsdashboard)3Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: ein persönliches Dashboard für Lernende, ein auf die organisatorisch zugeordneten Beschäftigten beschränktes Dashboard für Führungskräfte, ein Administrationsdashboard mit verwaltungsweiten oder berechtigungsbezogenen Übersichten. Maximal 3 Punkte.nein
90BExporte und Schnittstellen: (z. B. flexible Tabellenexporte, automatisierten Rückkanal beziehungsweise API und zeitgesteuerte Berichte)3Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - frei auswählbare oder flexibel konfigurierbare Tabellenexporte in einem weiterverarbeitbaren Format, - einen automatisierten Datenaustausch beziehungsweise Rückkanal über eine Schnittstelle oder API, - automatisiert und zeitgesteuert erstellte beziehungsweise versandte Berichte. Maximal 3 Punkte.
91BFeedback und Befragungen: (z. B. integrierte Veranstaltungsbewertungen und anonymisierte Auswertungen)2Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - die integrierte Erstellung und Durchführung von Veranstaltungs- oder Lernangebotsbewertungen, - die Möglichkeit, Befragungen anonym durchzuführen und anonymisiert auszuwerten. Maximal 2 Punkte.nein
B7Entra ID, Automatisierung und Schnittstellen8
92BAutomatisierte Benutzerverwaltung: automatische Anlage und Aktualisierung von Benutzerkonten, automatische Deaktivierung sowie Übernahme organisatorischer Zuordnungen.4Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - die automatische Anlage von Benutzerkonten, - die automatische Aktualisierung geänderter Benutzerstammdaten, - die automatische Deaktivierung oder Sperrung ausgeschiedener Personen, - die automatisierte Übernahme und Aktualisierung von Organisationseinheiten, Funktionen oder hierarchischen Zuordnungen. Maximal 4 Punkte.nein
93BKonten ohne Entra ID: (alternative Anmeldung und zusätzliche Absicherung, beispielsweise Mehrfaktorauthentifizierung)21 Punkt für eine zusätzliche Absicherung der externen Konten, insbesondere durch Mehrfaktorauthentifizierung. 1 weiterer Punkt für einen strukturierten Einladungs-, Registrierungs- und Deaktivierungsprozess einschließlich nachvollziehbarer Kontenverwaltung. Maximal 2 Punkte.
94BOffene Schnittstellen: (dokumentierte Standard-API/Webhooks und ein nachvollziehbares Integrationskonzept für das Personalmanagementsystem, insbesondere LOGA)21 Punkt wird vergeben, wenn eine dokumentierte Standard-API, Webhooks oder vergleichbare offene Schnittstellen zur Verfügung stehen. 1 weiterer Punkt wird vergeben, wenn ein nachvollziehbares Integrationskonzept für das Personalmanagementsystem, insbesondere LOGA, vorgelegt wird. Das Konzept muss mindestens die vorgesehenen Daten, Übertragungsrichtungen, Aktualisierungsintervalle und Verantwortlichkeiten beschreiben. Maximal 2 Punkte.nein
B8Standardisierte Lerninhalte12
95BZusätzliche Themenbreite: Stellen Sie dar, welche über die Mindestanforderungen hinausgehenden deutschsprachigen Standardlernangebote im angebotenen jährlichen Preis für bis zu 1.200 Benutzende enthalten sind. Benennen Sie die jeweiligen Lernangebote und ordnen Sie diese den vorgegebenen Themenbereichen zu.5Jeweils 1 Punkt wird vergeben, wenn mindestens ein fachlich geeignetes und unmittelbar nutzbares Lernangebot zu folgendem zusätzlichen Themenbereich enthalten ist: - Datenschutz und Compliance, - Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, - Korruptionsprävention, - Microsoft 365 und digitale Kompetenzen, - Führung, Zusammenarbeit, Soft Skills oder verwaltungsspezifische Grundlagen. Maximal 5 Punkte. Lernangebote aus den bereits als A-Kriterium geforderten Bereichen Informations- und IT-Sicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz werden nicht erneut bepunktet.nein
96BAktualität der Lerninhalte: Beschreiben Sie, in welchen Abständen und aus welchen Anlässen die angebotenen Lerninhalte fachlich, rechtlich und technisch überprüft und aktualisiert werden. Stellen Sie außerdem dar, wie Änderungen dokumentiert und gegenüber dem Auftraggeber kommuniziert werden.3Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - eine dokumentierte regelmäßige fachliche und technische Überprüfung sämtlicher angebotener Standardlernangebote mindestens einmal jährlich, - eine zusätzliche anlassbezogene Aktualisierung bei relevanten rechtlichen, fachlichen oder sicherheitsbezogenen Änderungen, - eine transparente Dokumentation und Mitteilung wesentlicher Aktualisierungen gegenüber der Stadt Dorsten. Maximal 3 Punkte.
97BAnpassbarkeit und Qualität: Beschreiben Sie, in welchem Umfang die Standardlernangebote durch die Stadt Dorsten ergänzt oder angepasst werden können. Stellen Sie außerdem die didaktischen, interaktiven und barrierebezogenen Funktionen dar.4Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - die Ergänzung standardisierter Lernangebote um städtische Einleitungen, Hinweise, Dokumente oder Medien, - die Anpassung oder Ergänzung von Wissenstests, Fragen oder Abschlussbedingungen, - zusätzliche barrierebezogene Darstellungsformen über die Mindestanforderungen hinaus, - unterschiedliche interaktive und didaktische Elemente, beispielsweise Videos, Fallbeispiele, Übungen und Wissensfragen. Maximal 4 Punkte.nein
B9Einführung, Service und Support10
98BEinführungsdauer: Stellen Sie die Einführungsdauer dar.33 Punkte: verbindlich zugesicherte Produktivsetzung innerhalb von höchstens vier Monaten nach Auftragserteilung. 2 Punkte: Produktivsetzung innerhalb von mehr als vier bis höchstens sechs Monaten. 1 Punkt: Produktivsetzung innerhalb von mehr als sechs bis höchstens neun Monaten. 0 Punkte: keine verbindliche Angabe oder Produktivsetzung erst nach mehr als neun Monaten. In diesem Fall ist zusätzlich zu prüfen, ob das entsprechende A-Kriterium erfüllt ist. Maximal 3 Punkte.
99BErweiterter Service-Level: Bewertet werden über die verbindlichen Mindestanforderungen hinausgehende Serviceleistungen.4Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - Bearbeitung betriebsverhindernder Störungen auch außerhalb der allgemeinen Servicezeiten - Reaktionszeit Kategorie 2 von höchstens vier Stunden - Fehlerbehebung Kategorie 2 innerhalb von höchstens vier Kalendertagen - verbindliches Eskalations- und Statusinformationsverfahren bei länger andauernden Störungen. Maximal 4 Punkte.nein
100BProjekt-, Einführungs- und Schulungsunterstützung: Stellen Sie das Konzept für die Einführung und Erstschulung des angebotenen Lernmanagementsystems dar. Gehen Sie insbesondere ein auf: - Projektorganisation, feste Ansprechpersonen, Vertretungs- und Eskalationswege, - Zielgruppen, Inhalte, Dauer, Teilnehmerzahl und Formate der für die Erstinbetriebnahme erforderlichen Schulungen, - deutschsprachige Schulungsunterlagen, Tutorials, digitale Lernhilfen und weitere Unterstützungsangebote für die selbstständige Nutzung und Administration des Systems.3Jeweils 1 Punkt wird vergeben für: - eine nachvollziehbare Projektorganisation mit festen Ansprechpersonen, Vertretung, Meilensteinen, Eskalationswegen und regelmäßiger Statusberichterstattung, - ein schlüssiges, auf die unterschiedlichen Funktionsrollen abgestimmtes Schulungskonzept mit Angaben zu Zielgruppen, Inhalten, Dauer, Teilnehmerzahl und Schulungsformat, - geeignete deutschsprachige Schulungsunterlagen, Tutorials oder dauerhaft nutzbare digitale Lernhilfen, die eine eigenständige Nutzung und Administration des Systems unterstützen. Maximal 3 Punkte.
B10Informationssicherheit und Verfügbarkeit6nein
101BErhöhte Verfügbarkeit: Geben Sie an, welche Verfügbarkeit Sie für die Onlinezeit von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr und für die Betriebszeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr verbindlich zusichern.20 Punkte: Es werden ausschließlich die verbindlichen Mindestverfügbarkeiten von jeweils 98,5 % zugesichert. 1 Punkt: Für eine der beiden Zeitarten wird eine über 98,5 % hinausgehende Verfügbarkeit verbindlich zugesichert; für die andere wird mindestens die Mindestverfügbarkeit eingehalten. 2 Punkte: Für Onlinezeit und Betriebszeit wird jeweils eine über 98,5 % hinausgehende Verfügbarkeit verbindlich zugesichert. Maximal 2 Punkte.
102BUnabhängige Sicherheitsnachweise: (z. B. eine auf den angebotenen Dienst bezogene ISO-27001-Zertifizierung und für eine aktuelle C5-Testierung oder einen gleichwertigen unabhängigen Cloud-Sicherheitsnachweis)21 Punkt wird für eine gültige, auf den angebotenen Dienst beziehungsweise dessen Betrieb bezogene Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einen gleichwertigen unabhängigen Nachweis vergeben. 1 weiterer Punkt wird für eine aktuelle C5-Testierung oder einen gleichwertigen unabhängigen Cloud-Sicherheitsnachweis vergeben. Maximal 2 Punkte.nein
103BWiederherstellungstests: (z. B. Regelmäßige dokumentierte Wiederherstellungstests mit definierten RPO- und RTO-Werten)21 Punkt wird vergeben, wenn regelmäßig, mindestens jährlich, dokumentierte Tests der Datensicherung und Wiederherstellung durchgeführt werden. 1 weiterer Punkt wird vergeben, wenn verbindliche RPO- und RTO-Werte definiert sind und die Einhaltung dieser Werte im Rahmen der Wiederherstellungstests dokumentiert wird. Maximal 2 Punkte.
B11Phishing-Simulation4nein
104BGestaltung von Simulationen: (z. B. anpassbare, regelmäßig aktualisierte Vorlagen und für zielgruppenspezifische Phishing- bzw. Spear-Phishing-Simulationen)21 Punkt wird vergeben, wenn Phishing-Vorlagen, Absender, Inhalte, Zielseiten oder vergleichbare Elemente an die Anforderungen der Stadt Dorsten angepasst werden können und regelmäßig aktualisiert werden. 1 weiterer Punkt wird vergeben, wenn zielgruppenspezifische Phishing- und Spear-Phishing-Simulationen erstellt und unterschiedlichen Beschäftigtengruppen zugeordnet werden können. Maximal 2 Punkte.
105BDatenschutz und Nachschulung: (datenschutzfreundliche Gruppenauswertungen und für automatisiert anschließende Sensibilisierungs- bzw. Lernangebote)21 Punkt wird vergeben, wenn datenschutzfreundliche Gruppen- oder Organisationseinheitsauswertungen möglich sind und eine individuelle Offenlegung gegenüber nicht berechtigten Personen durch konfigurierbare Berechtigungen und Mindestgruppengrößen verhindert werden kann. 1 weiterer Punkt wird vergeben, wenn abhängig vom Ergebnis einer Simulation automatisiert geeignete Sensibilisierungs- oder Lernangebote zugewiesen werden können. Maximal 2 Punkte.nein
Gesamtpunkte (max.):100nein

Präsentation u. Testumgebung

Präsentation und Testumgebung
Die Bewertung der B-Kriterien erfolgt grundsätzlich anhand der schriftlichen Angaben und Nachweise im Angebot. Die Stadt Dorsten behält sich vor, einzelne zugesicherte Funktionen im Rahmen einer Präsentation, Systemdemonstration oder Testumgebung überprüfen zu lassen. Die Präsentation ist kein eigenständiges Zuschlagskriterium und führt nicht zur Vergabe zusätzlicher Punkte. Kann eine bewertete Funktion nicht im zugesicherten Umfang nachvollziehbar dargestellt werden, kann die Bewertung des betreffenden B-Kriteriums nach vorheriger Anhörung des Bieters entsprechend dem veröffentlichten Bewertungsmaßstab korrigiert werden.
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