Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Anlage 3 Zuschlagskriterien.pdf

Einführung und Betrieb einer webbasierten Finanzsoftware

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 14:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Gewichtung der Zuschlagskriterien

Leistung: Einführung einer neuen Softwarelösung zur Durchführung des doppischen Finanz- und Rechnungswesens gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Landes Schleswig-Holstein. Die bisher eingesetzte Lösung (MACH mps CIP) soll abgelöst werden. Gegenstand der Ausschreibung sind Bereitstellung, Implementierung, Umstellungsleistungen der Software sowie Wartung, Pflege und fortlaufende Kundenbetreuung im SaaS-Betrieb. Die Leistung beinhaltet weiter die Datenmigration aus dem bestehenden System MACH mps CIP in das neue, hier ausgeschriebene, System. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit werden folgende Zuschlagskriterien verwendet:

Nr.ZuschlagskriterienProzentsatzMax. Punkte
Preiskriterien
1.Angebotspreis40 %40 Punkte
Leistungskriterien
2.Wertung Leistungsanforderungen60 %60 Punkte
Summe100 %100 Punkte

Summe 100 % 100 Punkte

Jedes Kriterium wird mit einem Punktesystem, gegebenenfalls unter Verwendung von Nachkommastellen, bewertet. Anschließend werden alle berechneten Punktzahlen miteinander addiert. Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl ergibt, erreicht hat. Liegen mehrere gleichwirtschaftliche Angebote (identisches Ergebnis) vor, entscheidet ein Losverfahren

1.Kriterium „Angebotspreis“

Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter den Angebotspreis im Formblatt 633 (Angebotsschreiben) zu vermerken sowie sämtliche Positionen der Anlage 5 (Preisblatt) mit Preisen zu versehen. Gewertet wird die vom Bieter angegebene Gesamtsumme einschließlich Umsatzsteuer abzüglich eines etwaigen gewährten Preisnachlasses ohne Bedingungen. Der Bieter mit der günstigsten Gesamtsumme im Angebotsvergleich erhält die maximale Wertungspunktzahl von 40 Punkten.

2.Kriterium „Leistungsanforderungen“

Wertung der Leistungsanforderungen

Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot die Anlage 4 „Leitungsverzeichnis“ vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter hat dabei für jede einzelne Leistungsanforderung des Leistungskatalogs anzugeben, ob das jeweilige Leistungskriterium von der von ihm angebotenen Software erfüllt wird oder nicht. Der Leistungskatalog enthält Mindestanforderungen („Muss-Kriterien“), die mit „A“ gekennzeichnet sind, sowie solche die als Ausschlusskriterium gekennzeichnet sind. Diese Mindestanforderungen sind von der vom Bieter angebotenen Software zwingend zu erfüllen. Sollte ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt sein, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Neben den vorgenannten Mindestanforderungen „A“, enthält die Anlage 4 „Leistungsverzeichnis“ bewertete Leistungsanforderungen („Kann-Kriterien“ / „Bewertungskriterien“), die mit „B“ gekennzeichnet sind. Können diese Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden, führt dies zu einer schlechteren Bewertung. Erfüllt die angebotene Software die bewertete Leistungsanforderung, erhält der Bieter für dieses Einzelkriterium die im Leistungskatalog angegebene Punktzahl. Erfüllt die Software die Anforderung nicht, erhält der Bieter für das betreffende Einzelkriterium 0 Punkte. Ebenso erhält der Bieter für das Einzelkriterium 0 Punkte, wenn Angaben des Bieters zu einzelnen Leistungskriterien fehlen. Ein Nachfordern fehlender Angaben im Leistungskatalog ist nicht möglich.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung