[Seite 1]
634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)
Vergabenummer 2025-FB 2/1 Maßnahme Beschaffung neuer Finanzsoftware für das Amt Nortorfer Land
Leistung Bereitstellung und Implementierung von Software zur Durchführung des doppischen Finanz- und Rechnungswesens (SH) im incl. Wartung, Pflege und Kundenbetreuung im SaaS-Betrieb sowie Datenmigration aus dem bestehenden System
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber getroffen werden.
Anlieferungs- oder Annahmestelle 2
Ort Niedernstraße 6, D-24589 Nortorf Gebäude Verwaltungsgebäude Raum 227
3 Ausführungsfristen
Anlieferung Beginn der Laufzeit: 01.04.2027 (Projektstart) Ende der Ausführung Laufzeit: 5 Jahre mit Verlängerungsoption folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: Umstellung auf die neue Software (Echtbetrieb): 01.01.2028
4 Vertragsstrafen (§ 11)
Vertragsstrafen werden nicht vereinbart. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
5 Rechnungen (§15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
1 -fach und zugleich bei -fach einzureichen.
6 Sicherheitsleistung (§18) 6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
subreport Formulare (nach VHB 2017 Ausgabe 2019) Seite 1 von 2
[Seite 2]
634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 -frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine". Keine
subreport Formulare (nach VHB 2017 Ausgabe 2019) Seite 2 von 2