Formblatt 8 – Geheimhaltungserklärung.docx

Einführung einer ERP-Systemlandschaft für administrative Prozesse

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 21:43 (Europe/Berlin)

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Formblatt 8 – Geheimhaltungserklärung

Die Zusammenarbeit zwischen dem DZA und dem Bewerber oder Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung steht unter der Bedingung, dass der Bewerber oder Bieter sämtliche Ausschreibungsunterlagen nach Maßgabe der folgenden Regelungen vertraulich behandelt und dies mit seiner Unterschrift ausdrücklich bestätigt:

§1

Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die im Rahmen der Ausschreibung den Bewerbern oder Bietern zur Verfügung gestellt werden.

§2

Der Bewerber oder Bieter verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen strikt geheim zu halten und diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des DZA nicht Dritten weiterzugeben oder zugänglich zu machen.

Um die Geheimhaltung sicherzustellen, verpflichtet sich der Bewerber oder Bieter des Weiteren, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen nur in dem Rahmen zur Verfügung zu stellen, wie für die Ausführung der Tätigkeiten notwendig, und dafür Sorge zu tragen, dass auch die notwendigerweise informierten Personen einer entsprechenden Geheimhaltung unterliegen.

§3

Die Geheimhaltungserklärung gilt für die Dauer der Ausschreibung, der auf die Ausschreibung im Falle eines Zuschlags beginnenden vertraglichen Zusammenarbeit und auch darüber hinaus. Die Geheimhaltungsvereinbarung erlischt ebenfalls nicht, sofern die Zusammenarbeit nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet werden muss.

Sämtliche Unterlagen und Materialien sind dem DZA nach Beendigung der Ausschreibung oder der nachfolgenden Zusammenarbeit auszuhändigen. Überlassene Dateien und anderweitige Unterlagen sind nach Beendigung der Ausschreibung oder der nachfolgenden Zusammenarbeit unverzüglich zu vernichten.

§4

Der Bewerber oder Bieter haftet für sämtliche Schäden, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen, in vollem Umfang.

§5

Diese Vereinbarung unterliegt Deutschen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Änderungen oder Ergänzungen sind nur dann rechtswirksam, sofern sie in Schriftform vorliegen.

Der Bewerber oder Bieter bestätigt dies mit seiner Unterschrift:

Ort / DatumName
Unterschrift und Firmenstempel
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung