Anlage 1 - Vertragsbedingungen_ERP_DZA.docx

Einführung einer ERP-Systemlandschaft für administrative Prozesse

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 21:43 (Europe/Berlin)

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Anlage 1 - Vertragsbedingungen

Zwischen

dem Deutschen Zentrum für Astrophysik (DZA)

Deutsche Zentrum für Astrophysik gGmbH

Postplatz 1

02826 Görlitz

  • nachfolgend „Auftraggeber“ –

und

dem bezuschlagten Bieter

  • nachfolgend „Auftragnehmer“ -

im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt

wird folgender Vertrag geschlossen:

Diese Vertragsbedingungen betreffen die Einführung einer ERP-Systemlandschaft für das Deutsche Zentrum für Astrophysik.

§ 1

Vertragsinhalt

  1. Vorbehaltlich des Ergebnisses der Vertragsverhandlungen und noch gesondert zu vereinbarender Details und unbeschadet einer dazu ggfs. gesonderten vertraglichen Dokumentation ist der Inhalt der Verträge bereits mit diesen Vergabeunterlagen und mit den nachstehend in Bezug genommenen Regelungen bzw. Dokumenten abschließend und in folgender Rangfolge (Erstnennung vorrangig) festgelegt.
  • Cloud Systemvertrag für die Bereitstellung der Systeme
  • diese Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen (inkl. AVV)
  • die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
  • die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen / Teil B (VOL/B) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung geltenden Fassung
  • Anlage 4 EVB-IT Cloud Vertrag inkl. Anlage 4_1 Kriterienkatalog Cloud Services und Anlage 4_2 EVB-IT AGB mit Stand 01.03.2022
  • das Angebot des Bieters
  • etwaige weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einvernehmlich einbezogen werden

Die vom Auftraggeber verfassten Vertragsbestandteile erkennt der Bieter als verbindlich an.

  1. Falls zum Zwecke der abschließenden Dokumentation des Verhandlungsergebnisses über die Zuschlagserteilung hinaus eine gesonderte vertragliche Vereinbarung abgeschlossen wird, können mit Zustimmung des Auftraggebers bei Bedarf Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Musterverträge des Bieters oder Teile davon in den Vertrag einbezogen werden.

§ 2

Vertragsbeginn, Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und endet am 31.12.2030.
  2. Eine fristlose Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
  • der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen trotz zweimaliger Abmahnung in Textform nicht nachkommt; bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei erheblichen Pflichtverletzungen kann die Kündigung ohne vorherige Abmahnung erfolgen;

  • der Auftragnehmer einen Insolvenzantrag gestellt hat, über das Vermögen des Auftrag-nehmers das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird;

  • der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag trotz zweimaliger Abmahnung in Textform schuldhaft nicht nachkommt.

  1. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 3

Zahlungsabwicklung

  1. Zahlungen leistet der Auftraggeber jeweils binnen 30 Tage netto nach Rechnungsstellung und Abnahme, einwandfreie Lieferung bzw. Leistung vorausgesetzt.
  2. Der Auftragnehmer gibt auf allen Rechnungen die aus den Bestellungen zu entnehmende Bestellnummer an. Die unvollständige Angabe der Rechnungsdaten kann die Rechnungsprüfung beeinträchtigen und die Bezahlung der Rechnungen verzögern. Die Rechnungsanschrift ist aus der Bestellung zu ersehen.
  3. Die Berechnung erfolgt je nach Leistungsbestandteil wie dies im Verhandlungsverfahren festgesetzt wurde. Bei Dienstleistungspositionen ist der Aufwand in Personentagen abzuschätzen. Der Angebotspreis (beinhaltet Systembereitstellung, Lizenzen, initiale Herstellung der Betriebsbereitschaft, Basis- und Applikationssupport) dient als Obergrenze und darf unterschritten, aber nicht überschritten werden.
  4. Die Abnahme von Teilleistungen erfolgt auf schriftliche Anforderung des Auftragnehmers und wird schriftlich bestätigt. Die Abnahmebedingungen und -regularien für die jeweiligen Stufen werden vor Projektstart schriftlich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart.

§ 4

Gerichtsstand, anwendbares Recht, unwirksame Bestimmungen

  1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vergabeverfahren ist ausschließlicher Gerichtsstand Görlitz.
  2. Es gelten das deutsche BGB und HGB unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  3. Sollte eine oder mehrere Vertragsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltliche möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Ort / DatumName
Unterschrift und Firmenstempel
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