Einbau eines elektrischen Schiebetors in eine bestehende Zaunanlage
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 18.08.2026
- Originalbekanntmachung
- sachsen-vergabe.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 25723994
- CPV-Codes
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000); Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000); Bauarbeiten (45000000); Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, beauftragt den Einbau eines elektrischen Schiebetors in eine bestehende Zaunanlage. Die Arbeiten sind für einen Standort in Bautzen, Sachsen, vorgesehen; Angaben zum Zeitrahmen oder zum Auftragsumfang darüber hinaus sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Einbau elektr. Schiebetor in vorh. Zaunanlage D-PD Görlitz/LKA, BHZ Bautzen, Einbau elektr. Schiebetor in vorh. Zaunanlage
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · D-PD Görlitz/LKA, BHZ Bautzen, Einbau elektr. Schiebetor in vorh. Zaunanlage
Einbau elektr. Schiebetor in vorh. Zaunanlage D-PD Görlitz/LKA, BHZ Bautzen, Einbau elektr. Schiebetor in vorh. Zaunanlage
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.