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[05]_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 08:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Unterlage: [05] Besondere Vertragsbedingungen


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§ 1 § 4 Gegenstand des Vertrags Rechnungsstellung

Gegenstand des Vertrags ist die Beschaffung und Instal- Rechnungen sind ausschließlich an den Auftraggeber zu lation einer flächendeckenden Brandmeldeanlange. Die adressieren. näheren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabe- unterlagen, insb. aus der Unterlage [04.01] Vertrags- Rechnungsadresse: anlage 1, LV. Asklepios Fachklinikum Stadtroda GmbH - Asklepios Fachklinikum Stadtroda AKG 2160 Bahnhofstraße 1a § 2 D-07646 Stadtroda Umfang der Leistung

Ein Verweis des Auftragnehmers in den Rechnungen Der Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabe- auf eigene und/oder von den Vergabeunterlagen ab- unterlagen i.V.m. dem Angebot des Auftragnehmers weichende Vertragsbedingungen, oder die Geltend- (sofern dieses nicht in Widerspruch zu den Vergabe- machung solcher Vertragsbedingungen innerhalb der unterlagen steht). Rechnungen, ist nicht zulässig. Ausführungsort:

Asklepios Fachklinikum Stadtroda GmbH - Asklepios Maßregelvollzug Stadtroda § 5 Bahnhofstraße 1a Ansprechpartner der Vertragsparteien D-07646 Stadtroda Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber binnen zwei Der vom Auftragnehmer geschuldete Werkerfolg be- Wochen nach Zuschlagserteilung (d.h. Vertragsschluss) steht darin, die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen einen Ansprechpartner mit. näher beschriebenen Bauleistungen funktions- und ab- nahmefähig herzustellen. Dies umfasst alle Leistungen, Ansprechpartner des Auftraggebers ist die für die volle zweckbestimmte und mangelfreie Frau Ludwig Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Leitung Technik Die Arbeiten sind mit größter Sorgfalt und in Überein- Tel.: +49 3642 8561374 stimmung mit den technischen Vorschriften, den ein- E-Mail: a.ludwig@asklepios.com schlägigen Bauvorschriften und nach den allgemein an- erkannten Regeln der Technik auszuführen und müssen diesen auch bei der Abnahme noch entsprechen. Der § 6 Auftragnehmer ist voll dafür verantwortlich, dass die Beendigung des Vertragsverhältnisses aus allgemein gültigen örtlichen Bauvorschriften sowie die wichtigem Grund gesetzlichen Bestimmungen aller Art eingehalten wer- den. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktritts- rechte ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag Auf die Einhaltung der erhöhten Anforderungen im außerordentlich zu kündigen bzw. von ihm zurück- Krankenhausbau bzgl. des Schallschutzes, des Staub- zutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mit- schutzes und der Hygiene ist vom Auftragnehmer be- arbeiter sonders zu achten. a) aus Anlass der Auftragsvergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat/haben, die eine unzulässige Wettbewerbseinschränkung darstellt; § 3 Ausführungsfristen b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vor- Die Termine aus der Unterlage „[04.02] Vertrags- bereitung, dem Abschluss oder der Durchführung anlage 2, Terminplan“ sind verbindliche Vertragsfristen des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahe- i.S.d. § 5 Abs. 1 VOB/B!). stehenden Personen in Bezug auf ihr Amt bzw. ihre dienstliche Tätigkeit, Geschenke, andere Zuwen- dungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt;

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c) vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug i.H.v. bis zu 5 % des Auftragswerts an den Auftraggeber auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie das zu zahlen. Dabei darf bei mehreren Verstößen die Sum- Vorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, me der Vertragsstrafen 5 % des Auftragswerts (netto) 124 GWB abgegeben hat/haben. nicht überschreiten.

Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zahlung der Auftraggebers bleiben unberührt. vorgenannten Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunter- nehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunter- nehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftrag- § 7 nehmer den Verstoß weder kannte noch kennen Datenschutz musste. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt von von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Ver- der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen trags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger An- den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht sprüche unberührt. erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Ver- trags berechtigt, wenn der Auftragnehmer oder seine Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen Nachunternehmer die aus § 6 ThürVgG resultierenden des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen In- Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen oder schuld- formationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ver- haft gegen die Verpflichtungen aus §§ 7, 12 Abs. 2 traulich zu behandeln, insb. nicht an Dritte weiter- ThürVgG verstoßen. zugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten bleibt unbenommen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Infor- mationen nur an solche Unterauftragnehmer weiter- zugeben, deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leis- tungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind. Dies gilt jedoch nur, wenn sich der Unterauftrag- nehmer zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mind. in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei muss die Weitergabe der vertraulichen Infor- mationen durch den Unterauftragnehmer aus- geschlossen sein, soweit nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 8 Landesspezifische Vorgaben

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber zum Zwecke von Kontrollen i.S.d. § 12 Abs. 1 ThürVgG auf Verlangen die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer sowie die Unterlagen über die Ab- führung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und die zwischen dem Auftragnehmer und Nachunter- nehmer abgeschlossenen Werkverträge vorzulegen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten und Nachunter- nehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzu- weisen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden schuld- haften Verstoß gegen einer der Verpflichtungen aus §§ 10, 11, 12 und 17 Abs. 2 ThürVgG eine Vertragsstrafe

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