02 DBS Bewerbungsbedingungen SektVO (V1).pdf

Dynamisches Beschaffungssystem für Trinkwasser-Aufbereitungschemikalien

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.09.2026, 05:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Bewerbungsbedingungen für das

Dynamische Beschaffungssystem (DBS)

Beschaffung von Aufbereitungsstoffen

Vergabenummer: WTV 26 M 0015

1. Allgemeines

Auftraggeber ist der Wahnbachtalsperrenverband. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO).

Diese allgemeinen Bewerbungsbedingungen gelten für das gesamte DBS. Sie sind daher sowohl im Teilnahmewettbewerb, d.h. beim Teilnahmeantrag auf Zulassung zum DBS, als auch im jeweiligen Miniwettbewerb über die Vergabe eines konkreten Liefervertrags entsprechend zu beachten.

Die spezifischen Bestimmungen zum Betrieb des DBS sowie zur Vergabe und Ausführung konkreter Lieferverträge sind den DBS Vertragsbedingungen (Dokument 13 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

Zur Vereinfachung dieser Bewerbungsbedingungen wird der Begriff Bieter als Synonym für Bewerber und Bieter verwendet (u.a. für Bewerber- und Bieterfragen, Bewerber- und Bietergemeinschaften).

Sofern der Auftraggeber keine anderen Angaben macht, sind alle Unterlagen und sonstiger Schriftverkehr in deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen in einer anderen Sprache bleiben unberücksichtigt. Allgemeinverständliche technische Fachbegriffe (z.B. Service, Support) können in englischer Sprache formuliert sein. Preise sind in Euro anzugeben.

Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland (Vergabeplattform) unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.

Rückfragen zur Funktionalität der Vergabeplattform oder Anwenderprobleme sind über www.support.cosinex.de/unternehmen direkt an den Betreiber der Plattform zu richten.

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2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen, hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3. Bieterfragen

Fragen im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen. Telefonische sowie Rückfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.

Um sicherzustellen, dass der Auftraggeber Fragen rechtzeitig und vollumfänglich beantworten kann und die Bieter die Antworten entsprechend berücksichtigen können, sind Bieterfragen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen.

4. Bereitstellung und Einreichung von Unterlagen

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch über die Vergabeplattform des Auftraggebers zur Verfügung gestellt (für den Teilnahmewettbewerb: siehe Link in der Bekanntmachung). Die Bieter müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens bis zum Ende der Teilnahme- bzw. der Angebotsfrist informieren. Sämtliche Unterlagen (u.a. Teilnahmeanträge, Angebote, geforderte Nachweise) sind fristgerecht, vollständig und ausschließlich über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen.

Alle Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die gemachten Angaben zu fordern. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bieters führen. Es dürfen seitens des Bieters keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden. Hierunter fällt auch das Beifügen von AGBs. Werden Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen (siehe Bieterfragen).

Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in Textform darauf hinzuweisen. Soweit Teile des Angebotes schützenswerte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters enthalten, sind die betroffenen Passagen deutlich zu kennzeichnen.

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Angebote können nur bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform des Auftraggebers berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden.

5. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter einen Auftrag ganz oder teilweise durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, hat er eine entsprechende Erklärung einzureichen (siehe Vergabeunterlagen). Unterauftragnehmer sind von Zulieferern abzugrenzen. Als Unterauftragnehmer sind nur Unternehmen anzusehen, die einen wesentlichen Leistungsanteil erbringen sollen.

Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in einer entsprechenden Erklärung benennen. Der Bieter hat dem Auftraggeber nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Eignungsleihegeber im Auftragsfall zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Die erforderlichen Erklärungen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

6. Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaft

Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft haben eine entsprechende Erklärung in Textform einzureichen (siehe Vergabeunterlagen).

Um unzulässige Wettbewerbsbeschränkung auszuschließen, dürfen Mitglieder einer Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft nicht Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht. Einzelbieter dürfen nicht zusätzlich Mitglied einer Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft sein.

7. Eignungskriterien

Bieter haben die geforderte Eignung für den zu vergebenden Auftrag nachzuweisen (siehe Vergabeunterlagen). Die Eignungsprüfung findet im vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bzw. bei späterer Einreichung eines Teilnahmeantrags auf Zulassung zum DBS statt. Nur die Angebote von geeigneten Bietern werden entsprechend der Zuschlagskriterien gewertet.

8. Zuschlagskriterien, Bewertungsmethode

Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Grundlage der in der Bekanntmachung und der Aufforderung zur Angebotsabgabe angegebenen Zuschlagskriterien sowie der angegebenen Bewertungsmethode ermittelt und erhält den Zuschlag.

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9. Verschwiegenheit / Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Teilnahme an diesem Vergabeverfahren sowie ggf. zur Ausführung des Auftrages verwendet werden. Der Bieter hat nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bekannt gewordenen Interna des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren.

Alle vom Bieter eingereichten Unterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken beim Auftraggeber, bis die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Danach werden die Unterlagen datenschutzgerecht entsorgt/gelöscht. Der Auftraggeber wird über Geschäftsgeheimnisse des Bieters Verschwiegenheit bewahren. Bei einem Nachprüfungsverfahren werden Auskünfte nach den gesetzlichen Bestimmungen erteilt.

10. Vergütung

Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist kostenfrei, es werden durch den Auftraggeber keine Gebühren erhoben. Für die Teilnahme am Verfahren wird den Bietern keine Vergütung gewährt. Dies gilt auch für etwaig geforderte Ortsbesichtigungen, Teststellungen oder Präsentationen.

11. Nachprüfungsbehörde

Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist:

Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Deutschland

E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de Telefon: +49 2514110 Fax: +49 2514112165 Internet-Adresse: https://www.brms.nrw.de/themen/wirtschaft-kultur-und- kommunales/vergabekammer-westfalen

Nach § 134 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB besteht vor einer Zuschlagserteilung keine Informations- und Wartepflicht, wenn die Leistungen unter Nutzung eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden.

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