05 DBS Leistungsbeschreibung zur Einrichtung (V1).pdf

Dynamisches Beschaffungssystem für Trinkwasser-Aufbereitungschemikalien

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.09.2026, 05:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Leistungsbeschreibung für das

Dynamische Beschaffungssystem (DBS)

Beschaffung von Aufbereitungsstoffen

Beschaffung von Aufbereitungsstoffen - Vergabenummer: WTV 26 M 0015

1. Präambel

Der Wahnbachtalsperrenverband (im Folgenden: Auftraggeber) liefert Trinkwasser für ca. 800.000 Menschen in der Region Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis (bis auf Niederkassel, Much, Swisttal, Troisdorf und Bad Honnef und Teile von Königswinter und Bornheim), Kreisstadt Siegburg.

Der Auftraggeber stellt mit der Phosphoreliminierungsanlage (PEA) zur Reinigung des Zulaufs zur Wahnbachtalsperre sowie 2 Wasserwerken (TAS, TAM) das Trinkwasser für die Bundesstadt Bonn, die Kreisstadt Siegburg und den Rhein-Sieg-Kreis in einer Menge von rd. 46.000.000 m³ pro Jahr bereit. Um die Versorgungsicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, ist der Auftraggeber daher auf eine sichere und zuverlässige Belieferung/Versorgung mit den für die Trinkwasseraufbereitung benötigten Aufbereitungsstoffen angewiesen. Die dafür benötigten Aufbereitungsstoffe (Aufbereitungschemikalien) müssen termingerecht in den erforderlichen Mengen und in der für die Trinkwasseraufbereitung in der Trinkwasserverordnung (§ 20 TrinkwV) geforderten Qualität zur Verfügung stehen.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich Trinkwasserversorgung, ist der Auftraggeber Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Aufträge werden durch den Auftraggeber demzufolge unter Beachtung der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Mit diesem Vergabeverfahren in Form eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) soll die künftige Lieferung der benötigten Aufbereitungsstoffe in den erforderlichen Mengen, sowie termingerecht und in der für die Trinkwasseraufbereitung nach § 20 der Trinkwasserverordnung geforderten Qualität sichergestellt werden.

Der jährliche Bedarf an Aufbereitungsstoffen ist nachfolgend aufgeführt. Bei den beschriebenen Bedarfsmengen handelt es sich um geschätzte Jahresmengen. Durch betriebliche Gegebenheiten (u. a. wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen bzw. Trinkwasserbedarf im jeweiligen Geschäftsjahr) sind Mehr- oder Mindermengen der jeweiligen Lose möglich.

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2. Beschreibung der Leistung

Die Produkteigenschaften der in der nachfolgenden Liste aufgeführten Aufbereitungsstoffe richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen zur Trinkwasseraufbereitung. Alle zu liefernden Produkte müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen einhalten, die für die Anwendung als Zusatzstoffe zur Trinkwasseraufbereitung vorgeschrieben sind, insbesondere zum Reinheitsgrad und zulässigen Zugabe (vgl. Umweltbundesamt – Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 der Trinkwasserverordnung; aktueller Stand: September 2026, zuletzt abgerufen am 04.09.2026 unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen- empfehlungen-regelwerk/aufbereitungsstoffe-desinfektionsverfahren-ss-20)

Die benötigten Aufbereitungsstoffe werden nach Losen aufgeteilt:

Los Nr.:ProduktLieferortLieferformvoraussichtlichvoraussichtliche
abzurufendeJahresmenge im
TeilmengenDurchschnitt
1Zitronensäure Monohydrat Lebensmittelqualität E330TAS & TAM25 kg SackwarePalette 500 oder 625 kg1,75 t
2Natriumchlorit 25 %ige Lösung, DIN EN 938 Typ1TAS & TAM1 IBC-Container (1200 kg)2 Container57,3 t
3Salzsäure 30 %ige Lösung, DIN EN 939 Typ 1TAS & TAM1 IBC-Container (1200 kg)2 Container56,69 t
4Eisen(III)chloridsulfat 41%ige Lösung, DIN EN 891, Qualität 1 Typ 1, mind. 12 Gew.-% FeTAS & PEATankwagen24 t1.753 t
5Weißfeinkalk DIN EN 12518 Tab. 2 und 3: Qualität A und Tab. 4: Typ 1 mind. 90 % CaOTASSilowagen20 bis 25 t264,16 t
6Praestol 2515 TR DIN EN 1407TASSackware1-2 Paletten 500 / 625 kg4,23 t
7Natriumhypochlorit 15 % DIN EN 901 Typ 1TAS70 kg-BallonKombilieferung 6-18 Ballons auf Paletten0,42 t
8Wasserstoffperoxid 35 % DIN EN 902 Typ 1TAS70 kg-BallonKombilieferung 6-18 Ballons auf Paletten0,21 t

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Los Nr.:ProduktLieferortLieferformvoraussichtlichvoraussichtliche
abzurufendeJahresmenge im
TeilmengenDurchschnitt
9Natronlauge 33 % DIN EN 896 TYP 1TAM1 IBC-Container (1200 kg)2 Container1,8 t
10Kalkhydrat DIN EN 12518 Tab. 2 und 3: Qualität A und Tab. 4: Typ 1 mind. 95 % Ca(OH) 2TAMSilowagenca. 15 t110,13 t
11Kaliumpermanganat DIN EN 12672 feinkristallin schnelllöslichPWSwieder- verschließbare 25 kg Behälter25 kg Behälter6,5 t
12Natronlauge 45 % DIN EN 896 Typ 1PEATankwagen24 t5 t
13Schwefelsäure 97-98 % DIN EN 899, Hg <0,1 mg/kg H SO 2 4PEATankwagen24 t6 t
14Solvitose PLV Lebensmittelqualität (ehemals Avebe Wisprofloc P)PEABig Bag 400 kg5,2 t15,6 t
15Praestol DW 25 (ehemals Magnafloc LT 25)PEABig Bag 700 kg700 kg bis 2,1 t5,6 t

3. Lieferbedingungen

  1. Anlieferung

Fahrzeuge und Fahrzeugführer müssen hinsichtlich der Sicherheit, der Sauberkeit und der ordnungsgemäßen Funktion der bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstungsteile den geltenden Vorschriften genügen. Einzelheiten zur Anlieferung sind bei der Bestellung abzuklären. Für den Transport wassergefährdender Stoffe in den Wasserschutzgebieten der Wassergewin- nungsgebiete des Auftraggebers erhält der Auftragnehmer über den Auftraggeber die erforderliche Ausnahmegenehmigung.

Anlieferadressen (Lieferort – Kurzzeichen im Leistungsverzeichnis (Tabelle unter Punkt 2 in diesem Dokument):

• TAM – Wasserwerk Meindorf, Geislarer Str. 55 in 53757 Sankt Augustin-Meindorf (Anfahrt über A 565, Abfahrt Bonn-Beuel Nord, Richtung Menden),

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• TAS – Wasserwerk Siegburg, Siegelsknippen 1 in 53721 Siegburg (Anfahrt über B 56 bis Abfahrt Heide (Gaststätte „Franzhäuschen“) dort rechts Zufahrt WTV),

• PWS – Pumpwerk Seligenthal, Seligenthaler Straße 120a in 53721 Siegburg (Anfahrt über A 560 über Siegburg – Wahnbachtalstraße (L 316) Richtung Kaldauen - Hauptstraße Richtung Seligenthal – gegenüber Gärtnerei Ahrens & Sieberz in die Seligenthaler Straße (durch den Ort und weiter bis Pumpwerk rechts) und

• PEA – Phosphor-Eliminierungsanlage, Wahnbachtalstr. 50 in 53819 Neunkirchen-Seelscheid (Anfahrt von A 560 Hennef Ost über B 478 und B 507 Richtung Neunkirchen – Abfahrt Phosphor-Eliminierungsanlage).

Alle Gebinde müssen in einem einwandfreiem und für Transport und Lagerung geeigneten Zustand sein.

  1. Qualitätsprüfung und Rückstellproben

Die bezogenen Aufbereitungsstoffe werden grundsätzlich vor der Verwendung auf ihren Wirkstoffgehalt und Reinheit untersucht.

Bei Anlieferungen mit Tankwagen ist vor der Entladung vom Fahrer in Gegenwart des Empfängers eine Probe zu entnehmen und in eine gestellte Probeflasche zu füllen. Die Probe wird sensorisch geprüft und die Dichte kontrolliert. Liegt dieser Vorbefund im Bereich der typischen Produkteigenschaften, erfolgt die Freigabe zur Befüllung. Die Probe geht zur analytischen Kontrolle an das Labor des Auftraggebers und verbleibt dort als Rückstellprobe. Sofern die Probe auffällig ist, erfolgt unverzüglich eine entsprechende Information an den Auftragnehmer, so dass dieser Gelegenheit hat zu prüfen, ob eine Verunreinigung definitiv ausgeschlossen werden kann und entscheiden kann, ob das Material in unsere Lagerbehälter eingebracht werden soll. Sollte die nachfolgende analytische Kontrolle der entnommenen Proben dennoch zeigen, dass das gelieferte Produkt nicht den Anforderungen bezüglich Wirkstoffgehalt und Reinheitsgrad entspricht, gelten die Haftungsregelungen aus den Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

Vor der Entladung aus Silofahrzeugen wird vom Fahrer in Gegenwart des Empfängers eine Probe aus dem Einfülldom sowie eine Probe am Entnahmestutzen entnommen und in je eine gestellte Probeflasche gefüllt. Die Probe wird sensorisch geprüft. Liegt dieser Vorbefund im Bereich der typischen Produkteigenschaften, erfolgt die Freigabe zur Befüllung. Die Probe geht zur analytischen Kontrolle an das Labor des Auftraggebers und verbleibt dort als Rückstellprobe. Sofern die Probe auffällig ist, erfolgt unverzüglich eine entsprechende Information an den Auftragnehmer, so dass

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dieser Gelegenheit hat zu prüfen, ob eine Verunreinigung definitiv ausgeschlossen werden kann und entscheiden kann, ob das Material in unser Silo eingebracht werden soll. Sollte die nachfolgende analytische Kontrolle der entnommenen Proben dennoch zeigen, dass das gelieferte Produkt nicht den Anforderungen bezüglich Wirkstoffgehalt und Reinheitsgrad entspricht, gelten die Haftungsregelungen aus den Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

Nach dem Entladen von IBC-Containern, Kunststoffkanistern oder anderen Gebindearten wird vom Empfänger eine Probe je Charge aus den gelieferten Gebinden entnommen und in eine gestellte Probeflasche gefüllt. Die Probe wird sensorisch geprüft. Die Probe geht zur analytischen Kontrolle an das Labor des Auftraggebers und verbleibt dort als Rückstellprobe. Sofern die Probe auffällig ist, erfolgt unverzüglich eine entsprechende Information an den Auftragnehmer, so dass dieser Gelegenheit hat zu prüfen, ob eine Verunreinigung definitiv ausgeschlossen werden kann und entscheiden kann, ob das Material retourniert werden soll. Sollte die nachfolgende analytische Kontrolle der entnommenen Proben dennoch zeigen, dass das gelieferte Produkt nicht den Anforderungen bezüglich Wirkstoffgehalt und Reinheitsgrad entspricht, gelten die Haftungsregelungen aus den Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

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