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Dynamisches Beschaffungssystem für Leistungen des Natur- und Artenschutzes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 12:11 (Europe/Berlin)

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Liegenschaft: Diverse

Leistung: Dynamisches Beschaffungssystem - Natur- und Artenschutz- Kategorie III: Artenschutzrechtliche Beurteilung

Vergabenummer: DBS - 2026 - Natur- und Artenschutz

Mindestkriterien zur Eignung

MINDESTKRITERIEN
1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von mindestens 40.000 Euro in den 1.1. letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen (hier: Natur- und Artenschutz) vergleichbar sind.
2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis eines relevanten Studienabschlusses in einem der folgenden oder vergleichbaren 2.1. Studienfächer: Landespflege | Ökologie | Biologie | Land- und Forstwirtschaft | Bodenkunde | oder vergleichbar (Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Nachweis fachlicher Eignung anhand von mindestens einer projektvergleichbaren Referenzen des Unternehmens. Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn mit ihr die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen wie folgt beschrieben erfüllt werden. Die Mindestanforderung a) muss mit jeder Referenz erfüllt sein und die Mindestanforderung b) kann über eine oder mehrere Referenzen gemeinsam erfüllt werden, damit diese wertbar sind. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. a) Zeitraum: Die Referenz ist abgeschlossen; Leistung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags) b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen -hier: Artenschutzrechtliche Beurteilungen sowie ökologische Baubegleitung. Die Leistungen umfassen: 2.2 1. Die Durchführung artenschutzrechtlicher Untersuchungen, insbesondere die Erhebung bzw. Kartierung oder Potenzialeinschätzung des Vorkommens geschützter Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (z. B. § 44 BNatSchG) sowie die Bewertung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. 2. Die Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sowie die Erarbeitung geeigneter Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für betroffene oder potenziell betroffene Artengruppen. 3. Die Erstellung eines artenschutzfachlichen Gutachtens oder einer vergleichbaren fachgutachterlichen Stellungnahme sowie 4. die ökologische Baubegleitung, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung von Vermeidungs-, Minimierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Bauausführung
Nachweis der Eignung ist erfolgtja/nein
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