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Nicht offenes Verfahren DBS-2026-Natur- und Artenschutz Verfahrensbrief, Stand: 15.04.2026
Verfahrensbrief
Teilnahmewettbewerb für Nicht offenes Verfahren
Natur- und Artenschutz
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Nicht offenes Verfahren DBS-2026-Natur- und Artenschutz Verfahrensbrief, Stand: 15.04.2026
Inhalt
1 Vorbemerkung ...................................................................... 3
2 Ausgangssituation ................................................................ 3
3 Allgemeine Hinweise zum Vergabeverfahren .................. 3
3.1 Auftraggeber (AG) .................................................................... 3
3.2 Vergabeverfahren ..................................................................... 5
3.2.1 Teilnahmewettbewerb .............................................................. 5
3.2.2 Wettbewerb / Abruf aus dem Anbieterpool ............................... 7
3.2.3 Laufzeit und Termine im Vergabeverfahren .............................. 9
4 Auskünfte, Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und
Kommunikation im Vergabeverfahren .............................. 9
5 Formale und inhaltliche Anforderung an den
Teilnahmeantrag bzw. das Angebot .................................10
5.1 Bewerbergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb ....................10
5.2 Bietergemeinschaft in der Angebotsphase ...............................11
6 Nachunternehmer (NU) ......................................................12
6.1 Eignungsleihende Nachunternehmer - Benennung im
Teilnahmewettbewerb .............................................................12
6.2 Einfache Nachunternehmer (keine Eignungsleihe)- Benennung
in Angebotsphase ....................................................................13
7 Nachprüfungsverfahren .....................................................13
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1 Vorbemerkung
Dieser Verfahrensbrief soll den Teilnehmern des Teilnahmewettbewerbs für
anschließende nicht offene Verfahren für die Leistung „Natur- und Artenschutz“ einen
Überblick über den Ablauf und die formalen Bedingungen des Vergabeverfahrens bzgl.
des angewendeten „Dynamischen Beschaffungssystems“ (DBS) geben.
Detaillierte Angaben zum Leistungsbild sind in der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage
Leistungsbeschreibung Natur- und Artenschutz im Teilnahmewettbewerb) zu finden.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Vorgaben im Laufe des Verfahrens unter
Beachtung des vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gegebenenfalls zu
ändern bzw. anzupassen.
Die an dem Verfahren beteiligten Unternehmen werden nachfolgend als
„Bewerber“ genannt, auch wenn es sich um mehrere, zu einer „Bewerber- oder
Bietergemeinschaft“ zusammengeschlossene, Unternehmen handelt. Im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbes besitzen „Bieter bzw. Bietergemeinschaften“ den Status eines
Bewerbers bzw. einer Bewerbergemeinschaft.
2 Ausgangssituation
Es ist vorgesehen, dass die Leistungen „Natur- und Artenschutz“ in unterschiedlichsten
Liegenschaften/Immobilien des Landes Berlin erbracht werden. Es handelt sich sowohl
hinsichtlich der Nutzungsarten und -intensitäten als auch der Größe, Lage,
Zugänglichkeit und insbesondere der Ausstattung um ein sehr heterogenes
Immobilienportfolio. Die Standorte befinden sich überwiegend im Land Berlin.
3 Allgemeine Hinweise zum Vergabeverfahren
3.1 Auftraggeber (AG)
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ging 2015 aus der
Zusammenlegung von Liegenschaftsfond Berlin und der ursprünglichen BIM Berliner
Immobilienmanagement GmbH hervor. Im Auftrag des Landes Berlin ist sie für
Vermietung, Bewirtschaftung, Optimierung und Verkauf von insgesamt ca. 5.000
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landeseigenen Immobilien verantwortlich. Auf der Grundlage der transparenten
Liegenschaftspolitik berücksichtigt die BIM verstärkt stadtentwicklungs-, wirtschafts-,
wohnungs- und kulturpolitische Belange Berlins.
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH vertritt gesetzlich folgende
Auftraggeber:
-
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB),
-
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Liegenschaftsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH,
- Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG,
vertreten durch die Liegenschaftsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH,
-
Land Berlin,
-
Land Berlin - Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige
Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA),
-
Jeweiliger Auftraggeber der Geschäftsbesorgung,
-
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF),
-
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
-
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1),
-
Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG (THV 2),
vertreten durch die Liegenschaftsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH,
- Berliner Bodenfonds GmbH (BBF).
Daher fungiert die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36 in 10178
Berlin dementsprechend in diesem Vergabeverfahren als Vergabestelle der o.g.
Auftraggeber.
Der jeweilige konkrete Auftraggeber bzgl. der nach diesem Teilnahmewettbewerb
folgenden Ausschreibungen, sind den Angaben der entsprechenden
Ausschreibungsunterlagen der Einzelvergaben zu entnehmen.
Es wird sich vorbehalten, die o.g. Liste um Auftraggeber zu ergänzen oder auch zu
streichen.
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3.2 Vergabeverfahren
Eine Kurzbeschreibung des Verfahrens DBS finden Sie in der Anlage Kurzerläuterung
Dynamisches Beschaffungssystem im Teilnahmewettbewerb.
3.2.1 Teilnahmewettbewerb
Für die Beschaffung der genannten Leistungen innerhalb des dynamischen
Beschaffungssystems wird das nicht offene Verfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 22 Abs. 2 VgV
vorgesehen.
Die Besonderheiten einer Vergabe über ein dynamisches Beschaffungssystem sind:
- Der Auftraggeber gibt den Bedarf an wiederkehrende Leistungen (hier Natur- und
Artenschutz) bekannt, indem er einen initialen Teilnahmewettbewerb startet und
mittels Bekanntmachung öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auffordert.
- Im Rahmen der Bekanntmachung und des Teilnehmerwettbewerbes (1.
Vergabestufe) werden allen interessierten Bewerbern u.a. folgende Informationen
bereitgestellt:
o Kategorien des dynamischen Beschaffungssystems (falls zutreffend),
o Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems,
o Leistungsbeschreibung über die, zum späteren Zeitpunkt ausgeschriebenen
möglichen, Leistungen,
o geschätztes Gesamt-Auftragsvolumen/ geschätzte Gesamt-Auftragsmenge
über die gesamte Laufzeit,
o vom Auftraggeber geforderte Eignungskriterien an die Bewerber.
- Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom
öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung und
Bewertung ihrer Eignung. Hierfür wird mit den Vergabeunterlagen u.a. der
Bewerberbogen (siehe Anlage Bewerberbogen im Teilnahmewettbewerb) zur
Verfügung gestellt, der von den Bewerbern zu befüllen ist. Bitte beachten Sie, dass
es folgende vier Kategorien gibt:
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Nicht offenes Verfahren DBS-2026-Natur- und Artenschutz Verfahrensbrief, Stand: 15.04.2026
-
Kategorie I: Eingriffsregelung nach Naturschutzrecht
-
Kategorie II: Baum‑ und Waldbewertung
-
Kategorie III: Artenschutzrechtliche Beurteilung
-
Kategorie IV: Kategorie IV bildet ein kombiniertes Leistungsbild der
Kategorien I bis III. Dabei müssen mindestens zwei der drei
Leistungsbilder (Kategorie I, II und/oder III) abgebildet sein.
- Bitte befüllen Sie die entsprechenden Reiter Kategorie I, II, III und/ oder IV im
Bewerberbogen, je nachdem für welche Kategorie /-n Sie sich bewerben möchten.
- Für die Kategorien I bis IV sind Eignungskriterien festgelegt. Die Eignungskriterien
der Kategorie IV setzen sich ausschließlich aus den Eignungsanforderungen der
Kategorien I bis III zusammen. Bieter, die die Eignungskriterien der Kategorien I,
II und III erfüllen, gelten damit als geeignet für die Kategorie IV.
- Bewerber, welche die formalen Bedingungen und die geforderten
Eignungskriterien im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes vollständig erfüllen,
werden zum Anbieterpool für die jeweilige Kategorie, zugelassen. Die Aufstellung
der geforderten Eignungskriterien können Sie der Anlage Mindestkriterien zur
Eignung im Teilnahmewettbewerb entnehmen.
- Die Unternehmen, welche sich nach erfolgter Zulassung im Anbieterpool befinden,
werden über die Vergabeplattform des Landes Berlin über künftige
Ausschreibungen informiert/benachrichtigt.
- Unternehmen, welche die formalen Bedingungen und/oder die Eignungskriterien
zum Zeitpunkt des Initial-Teilnahmewettbewerbs nicht erfüllen, werden nicht in
den Anbieterpool aufgenommen. Sollten sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt
die geforderte Eignung nachweisen können, kann während der gesamten Laufzeit
des dynamischen Beschaffungssystems ein erneuter Antrag auf eine Teilnahme
gestellt werden.
- Sobald die Frist für den Initial-Teilnahmewettbewerb im Rahmen eines
dynamischen Beschaffungssystems abgelaufen ist, gelten keine weiteren Fristen
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innerhalb der Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems für den Eingang der
Teilnahmeanträge.
- Gehen Teilnahmeanträge ein, so wird die Eignung des Unternehmens innerhalb
von 10 Arbeitstagen geprüft. Gemäß § 24 VgV kann in begründeten Einzelfällen,
insbesondere wenn Unterlagen geprüft werden müssen oder um auf sonstige Art
und Weise zu überprüfen, ob die Eignungskriterien erfüllt sind, die Frist auf 15
Arbeitstage verlängert werden. Anschließend werden die Teilnehmer darüber
informiert, ob sie in dem Anbieterpool aufgenommen werden. Gemäß §24 abs. 3
VgV wird sich die Möglichkeit einer Fristverlängerung zur Prüfung der
Teilnahmeanträge vorbehalten.
3.2.2 Wettbewerb / Abruf aus dem Anbieterpool
- Nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden alle unter
Berücksichtigung der formalen Bestimmungen sowie festgelegten
Eignungskriterien der jeweiligen Kategorie geeigneten Bewerber im Anbieterpool
aufgenommen. Bei einem Bedarf einer Leistung (hier: Natur- und Artenschutz),
werden die Firmen aus dem Anbieterpool zur Angebotsabgabe im Rahmen einer
Ausschreibung über die Vergabeplattform des Landes Berlin aufgefordert.
- Hierfür erhalten die Firmen des Anbieterpools die Ausschreibungsunterlagen
einschließlich einer finalen Leistungsbeschreibung/einem finalen
Leistungsverzeichnis.
- Alle Angebote werden anhand der im Preiswettbewerb benannten Kriterien geprüft
und bewertet. Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste
Angebot erteilt.
- Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV vor, bei Angeboten,
welche unvollständig sind, keine Unterlagen oder Preisangaben nachzufordern.
Sofern der Auftraggeber davon Gebrauch macht, wird der Verzicht auf
Nachforderungen in der jeweiligen Einzelausschreibung festgelegt.
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- Wenn im Ergebnis der Auswertung mehrere Angebote den gleichen Platz
hinsichtlich des wirtschaftlichsten Angebotes teilen, erfolgt die Entscheidung zur
Bezuschlagung mittels Auslosung. Der Zuschlag geht bei einer Auslosung an den
erstgezogenen Bieter.
- Eine Verpflichtung zur Durchführung von Einzelausschreibungen im Rahmen des
DBS seitens des Auftraggebers besteht nicht.
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3.2.3 Laufzeit und Termine im Vergabeverfahren
Für den zeitlichen Ablauf des Vergabeverfahrens sind derzeit die nachfolgenden
unverbindlichen Termine (unter Vorbehalt) vorgesehen:
- Teilnahmewettbewerb
| Ausschreibungsphase | Voraussichtliche Termine |
|---|---|
| Fristende Initial-Teilnahmewettbewerb | KW 21 2026 |
| Frist fortlaufender Teilnahmewettbewerb | 31.05.2028 |
| Maximale Laufzeit bis | 31.05.2030 |
- Einzelvergabe/ Wettbewerb
Nach Abschluss des Initial-Teilnahmewettbewerbs wird voraussichtlich frühestens im
zweiten Quartal 2026 die separate Aufforderung zur Angebotsabgabe für die erste
Einzelvergabe über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgenannten Termine an die jeweiligen
Entwicklungen des Verfahrensablaufs anzupassen und gegebenenfalls zu ändern.
- Laufzeit
Die Laufzeit des DBS beginnt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Bekanntmachung und endet genau zwei Jahre später. Die Laufzeit des DBS verlängert
sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG die Option der Laufzeitverlängerung in
Anspruch nimmt. Die Laufzeit des DBS endet somit spätestens im Mai 2030.
4 Auskünfte, Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und
Kommunikation im Vergabeverfahren
- Alle Unterlagen, Informationen zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens wie
evtl. Fristverlängerungen, Bewerber- /Bieterfragen und deren Antworten und/oder
sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Verfahren werden
ausschließlich über die Plattform https://my.vergabeplattform.berlin.de mitgeteilt.
- Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags
sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion von 9/ 13
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https://my.vergabeplattform.berlin.de an den Auftraggeber zu richten. Sie sind in
deutscher Sprache zu formulieren. Interessenten können erst nach vorheriger
einmaliger Registrierung auf der Plattform Fragen zur Ausschreibung stellen.
- Den interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig kostenfrei bei
https://my.vergabeplattform.berlin.de zu registrieren, um an der
Kommunikationsfunktion mit dem Auftraggeber teilnehmen zu können und ggf.
den automatischen Hinweis auf geänderte Vergabeunterlagen zu erhalten.
Auskünfte werden allen, die sich dort registrierten, gleichzeitig in anonymisierter
Form zugänglich gemacht.
- Telefonische oder mündliche Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch
erteilt, wären sie nicht verbindlich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche
Fragen erteilt, die bis spätestens in den Vergabeunterlagen angegebene Frist bei
der genannten Stelle eingegangen sind.
- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bewerbers /Bieters
Unklarheiten oder Fehler, so hat der Teilnehmer den Auftraggeber unverzüglich
und schriftlich darauf hinzuweisen.
5 Formale und inhaltliche Anforderung an den
Teilnahmeantrag bzw. das Angebot
Jeder/s Teilnahmeantrag/Angebot ist auf der Grundlage der Vergabeunterlagen in sich
schlüssig und nachvollziehbar aufzubauen. Dazu sind alle geforderten Dokumente,
Nachweise und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag/dem Angebot einzureichen. Das
Verfahren wird elektronisch geführt. Eine Übersendung von Unterlagen auf dem Postweg
ist ausgeschlossen.
5.1 Bewerbergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb
Sofern Sie als Bewerbergemeinschaft teilnehmen, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegebene Erklärung
einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt
werden und u.a. erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende
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Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber und der Vergabestelle
rechtsverbindlich vertritt.
Für diese Erklärung steht Ihnen die Anlage Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung.
Folgende ausgefüllte Anlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
-
Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung
-
Separater Bewerberbogen einschließlich Eigenerklärung zur Eignung von
jedem Mitglied.
5.2 Bietergemeinschaft in der Angebotsphase
Sofern Sie Ihren Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft abgegeben haben und im
Anbieterpool aufgenommen wurden, wird die Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des
Angebots in der Einzelvergabe zur Bietergemeinschaft. Für diese Erklärung steht
Ihnen in der Angebotsphase erneut die Anlage Bewerber-/ Bietergemeinschafts-
erklärung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass eine Veränderung der Zusammensetzung im weiteren Verfahren
grundsätzlich unzulässig ist. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber der
betroffenen Bietergemeinschaft ihre Zustimmung zu einer Änderung erteilen, falls die
Eignung der Bietergemeinschaft trotz Änderung weiterhin nachweislich besteht. Für den
Fall, dass der Teilnehmer eine solche Änderung beabsichtigt, hat er hierfür sowohl einen
wichtigen Grund darzulegen als auch nachzuweisen, dass hierdurch die Erbringung der
vertraglich geschuldeten Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Kriterien für den Nachweis
sind die in dem Teilnahmewettbewerb genannten Eignungskriterien. Sofern der
Teilnehmer einen wichtigen Grund benannt und die Eignungsnachweise erbracht hat,
kann der Auftraggeber die Zustimmung zum Austausch des anderen Unternehmers
seinerseits nur aus wichtigem Grund verweigern.
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6 Nachunternehmer (NU)
6.1 Eignungsleihende Nachunternehmer - Benennung im
Teilnahmewettbewerb
Eine Eignungsleihe liegt gemäß § 47 VgV vor, wenn ein Bewerber oder Bieter im Hinblick
auf die erforderliche
• wirtschaftliche und finanzielle sowie
• technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte) in Anspruch nehmen will.
Soweit es sich um Fälle der Eignungsleihe handelt, haben Sie diese Angaben bereits im
Teilnahmewettbewerb zu machen. Ein Wechsel dieser eingesetzten Unternehmen ist
grundsätzlich nicht möglich.
Ein Wechsel dieser eingesetzten Unternehmen führt dazu, dass der Auftraggeber erneut
in die Eignungsprüfung und –bewertung nach den für die Eignungsleihe beschriebenen
Bedingungen einsteigen muss.
Für den Fall, dass der Teilnehmer einen Austausch eines oder mehrerer der im
Teilnahmeantrag benannten anderen Unternehmen wünscht, hat er hierfür sowohl einen
wichtigen Grund darzulegen als auch nachzuweisen, dass hierdurch die Erbringung der
vertraglich geschuldeten Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Kriterien für den Nachweis
sind die in dem Teilnahmewettbewerb genannten Eignungskriterien. Sofern der
Teilnehmer einen wichtigen Grund benannt und die Eignungsnachweise erbracht hat,
kann der Auftraggeber die Zustimmung zum Austausch des anderen Unternehmers
seinerseits nur aus wichtigem Grund verweigern.
Bei der Weitergabe von Leistungen sind mittelständische Unternehmen angemessen zu
berücksichtigen.
Liegt eine Eignungsleihe vor, so weisen Sie dem Auftraggeber bitte mit Ihren Unterlagen
zum Teilnahmeantrag die Eignung unter Zuhilfenahme der Angaben, Unterlagen und
Erklärungen zu dem Nachunternehmen nach, um die gestellten Eignungsanforderungen
zu erfüllen.
Folgende ausgefüllte Anlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
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-
Verzeichnis der Nachunternehmer
-
Separater Bewerberbogen einschließlich Eigenerklärung zur Eignung von
jedem NU.
6.2 Einfache Nachunternehmer (keine Eignungsleihe)- Benennung
in Angebotsphase
Der Bieter ist berechtigt, im Rahmen der späteren Angebotsphase einfache
Nachunternehmer für die Erbringung von Teilleistungen zu benennen. Sofern der Bieter
beabsichtigt, Teile der Leistung durch einfache Nachunternehmer ausführen zu lassen,
gelten unter anderem die Allgemeinen Vertragsbestimmungen – AVB zu Verträgen mit
Freiberuflern (siehe Anlage AVB in Angebotsphase des Preiswettbewerbs) im jeweiligen
Preiswettbewerb bzw. in der jeweiligen Einzelausschreibung.
7 Nachprüfungsverfahren
Teilnehmende können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße an folgende Stelle
wenden:
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 - 90138316
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher
Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB erforderlich.
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