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Dynamisches Beschaffungssystem für Leistungen des Natur- und Artenschutzes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 12:11 (Europe/Berlin)

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Kurzerläuterung Dynamisches Beschaffungssystem

Das Dynamische Beschaffungssystem (DBS) ist ein elektronisches und fortlaufendes Verfahren zur Vergabe marktüblicher Leistungen. Das DBS steht während der gesamten Laufzeit jedem interessierten Unternehmen offen. Um daran teilzunehmen, bedarf es zunächst einer Bewerbung (Teilnahmeantrag). Nachdem der Auftraggeber die Eignung des Unternehmens bestätigt hat, wird es in den Anbieterpool aufgenommen und kann in späteren Preiswettbewerben/ Einzelausschreibungen Angebote einreichen. Das DBS ist kein Rahmenvertrag.

Das 2-Stufige-Vergabeverfahren wird folgend im Einzelnen erläutert:

1.1 Initialer Teilnahmewettbewerb

Die interessierten Unternehmen reichen ihre Bewerbungen (Teilnahmeanträge) innerhalb des initialen, auf einen bestimmten Zeitraum festgelegten,

Teilnahmewettbewerbs ein und müssen festgelegte Eignungskriterien erfüllen, um in den Anbieterpool aufgenommen zu werden. Eine Begrenzung der Bewerberzahl

gibt es nicht. Alle als für geeignet geprüfte Bewerber müssen ihre Eignung über die gesamte Zeit des DBS nicht erneut nachweisen, es sei denn, dass sich Umstände

in ihrer Projektstruktur ändern (Änderung der Bewerbergemeinschaft, der Person des Bewerbers, Austausch eignungsleihender Nachunternehmer, etc.).

1.2 Fortlaufender Teilnahmewettbewerb

Wenn der initiale Teilnahmewettbewerb beendet ist, schließt sich direkt ein fortlaufender Teilnahmewettbewerb für die gesamte Dauer des DBS an.

Unternehmen, die zunächst keine Eignung nachweisen können oder aus formalen Gründen ausgeschlossen wurden, haben die Möglichkeit jederzeit erneut einen

Teilnahmeantrag zu stellen, sobald sie über die geforderte Eignung verfügen.

  1. Einzelausschreibungen/Preiswettbewerbe

Sobald ein konkreter Bedarf an den Leistungen seitens des Auftragsgebers besteht, werden sämtliche, zuvor als geeignet eingestuften, Unternehmen im

Anbieterpool zur Angebotsabgabe aufgefordert. Diese Unternehmen können ein Angebot abgeben. Die Unternehmen reichen ihre Angebote elektronisch ein. Die

Teilnahme an den jeweiligen Einzelausschreibungen ist nicht verpflichtend. Der Verzicht auf die Abgabe eines Angebots für einen Einzelauftrag führt auch nicht

zum Verlust der Zulassung zu dem dynamischen Beschaffungssystem. Einmal zugelassene Bieter mit nachgewiesener Eignung verbleiben auch ohne Abgabe

eines Angebots mit ihrem eingereichten Teilnahmeantrag im Verfahren.

Version 02.01.2026

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Eignungsprüfung Aufnahme im

Initial-

bestanden Anbieterpool Teilnahme- Prüfung Eignung durch Vergabestelle nach Initial- Fortlaufender wet tbewerb TNW 10 Werktage

Teilnahmewettbewerb (TNW) über die gesamte Laufzeit

(TNW)

Bis Eignungsprüfung Erneute Teilnahme im fortlaufenden nicht bestanden TNW möglich, wenn geforderte 19.0 5.2026 Eignung jetzt vorliegt ➔ Absage

Initialer TNW Fortlaufender Teilnahmewettbewerb über die gesamte Laufzeit

19.05.2026 – voraussichtlich 31.05.2028, max. 31.05.2030

Version 02.01.2026

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