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Allgemeine Bewerbungsbedingungen - Stand: 18.03.2022 - (bei elektronischer Beteiligung über die e-Vergabe-Plattform)
1 Allgemeine Erläuterungen ..................................................................................................2
1.1 Einführung ................................................................................................................2
1.2 Sprache ....................................................................................................................2
1.3 Form des Teilnahmeantrags/Form des Angebotes ....................................................2
1.4 Nebenangebote ........................................................................................................3
1.5 Mehrere Hauptangebote ..........................................................................................3
1.6 Übersendung von Teilnahmeanträgen und Angeboten .............................................3
1.6.1 Elektronische Übersendung ...............................................................................3
1.6.2 Adressen ...........................................................................................................4
1.7 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots ...................................4
1.8 Bewerber- und Bieterfragen .....................................................................................4
1.9 Kosten für die Beteiligung am Vergabeverfahren......................................................5
1.10 Einbeziehung von Skonto .........................................................................................5
1.11 Preisprüfung .............................................................................................................5
1.12 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften .............................................................5
2 Fristen ................................................................................................................................6
2.1 Teilnahme-/Angebotsfrist .........................................................................................6
2.2 Bindefrist ..................................................................................................................6
3 Bewerber / Bieter...............................................................................................................6
3.1 Bewerbergemeinschaften / Bietergemeinschaften ...................................................6
3.2 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) .........................7
3.2.1 Eignungsleihe .....................................................................................................7
3.2.2 Unteraufträge ....................................................................................................8
3.3 Bevorzugte Bieter .....................................................................................................9
4 Einheitliche Europäische Eigenerklärung und Präqualifizierung ........................................9
4.1 Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ................................9
4.2 Präqualifizierung ......................................................................................................9
5 Nachforderung von Unterlagen ..........................................................................................9
6 Wertung der Angebote.....................................................................................................10
7 Mitteilungen und Bekanntmachungen .............................................................................10
7.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten ....................................................10
7.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge .......................................................10
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1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Einführung Die Bewerbungsbedingungen setzen sich aus diesen Allgemeinen und den Besonderen Bewerbungsbedingungen zusammen. Soweit in den Besonderen Bewerbungsbedingungen Abweichendes formuliert ist, geht dies den Allgemeinen Bewerbungsbedingungen vor.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so haben Sie das Beschaffungsamt des BMI unverzüglich darauf hinzuweisen. Für die Kommunikation ist die e- Vergabe-Plattform des Bundes zu nutzen.
1.2 Sprache Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen und die Korrespondenz mit dem Beschaffungsamt des BMI ist in deutscher Sprache zu führen.
1.3 Form des Teilnahmeantrags/Form des Angebotes Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt (siehe Ziff. 1.6.1). Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten (auch per E-Mail) ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebotes ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform unter www.evergabe-online.de. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage „Info E-Vergabe“.
Zur formgültigen Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebotes in Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) genügt die Textform nach § 126b BGB. Zur Einhaltung der geforderten Textform genügt die vollständige Namensangabe des Erklärenden. Eine Unterschrift oder das Verwenden eines Stempels sind nicht erforderlich. Soweit ausnahmsweise eine andere, weitergehende Form als die Textform gefordert wird, so ist dies auf den entsprechenden Formularen an der dafür vorgesehenen Stelle ausgewiesen. Bei Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) ist für die Angebotsabgabe mindestens eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel zu verwenden. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags nach der VSVgV ist eine elektronische Signatur oder ein elektronisches Siegel nur erforderlich, sofern sich dies aus der Bekanntmachung ergibt.
Teilnahmeanträge sind auf Basis des bereitgestellten Teilnahmeantragsformulars, Angebote auf Basis des bereitgestellten Angebotsformulars zu erstellen. Teilnahmeanträge und Angebote müssen eindeutige Angaben über Sie als Wirtschaftsteilnehmer enthalten (Firma inkl. Rechtsform, Adresse, Name der handelnden Person).
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An den vorgegebenen Texten in den Teilnahmeunterlagen bzw. in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Soweit Sie Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags oder des Angebots für erforderlich halten, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Die Erläuterungen dürfen jedoch nicht zu einer Änderung der in den Teilnahmeunterlagen bzw. in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen führen.
1.4 Nebenangebote Nebenangebote sind Angebote, die vom geforderten Angebot (Hauptangebot) abweichen, aber geeignet sind, das mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen. Nebenangebote sind grundsätzlich nicht zugelassen. Sollten Sie dennoch Nebenangebote einreichen, werden diese nicht berücksichtigt.
Sollten Nebenangebote ausnahmsweise in den „Hinweisen und besonderen Bewerbungsbedingungen“ zugelassen sein, sind diese gesondert zu erstellen und als „Nebenangebot“ deutlich zu kennzeichnen. Im Angebotsformular ist auf die Nebenangebote und deren Anzahl hinzuweisen.
1.5 Mehrere Hauptangebote Es ist grundsätzlich nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollten Sie dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Ihre Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Im Falle von Berichtigungen und Ergänzungen gilt Ziffer 1.7.
1.6 Übersendung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
1.6.1 Elektronische Übersendung Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Teilnahme- oder Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert, halten sich dadurch auf dem Laufenden und vermeiden vergebliche Aufwendungen oder sogar im schlimmsten Fall den Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Ihr Teilnahmeantrag bzw. Ihr Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Ihr Teilnahmeantrag/Angebot sollte einen Umfang von 1024 MB nicht überschreiten. Ferner müssen alle zusammengehörenden Dokumente in einem Sendevorgang zur Plattform übertragen werden. Nach dem Eingang Ihres Teilnahmeantrages/Angebotes wird dieser/dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der Teilnahme-/Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Kurze Zeit nach der Absendung können Sie eine elektronische Empfangsbestätigung abrufen, die neben dem Eingangszeitpunkt einen eindeutigen Kontrollwert (Hash Wert) des abgegebenen Teilnahmeantrages/Angebotes enthält. Sollte Ihnen keine Empfangsbestätigung zugehen, geben Sie Ihren Teilnahmeantrag/ Ihr Angebot umgehend erneut ab und kontaktieren Sie
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unverzüglich den ServiceDesk der e-Vergabe-Plattform. Auch wenn Ihnen sonstige technische Störungen auffallen sollten, kontaktieren Sie bitte umgehend den ServiceDesk der e-Vergabe- Plattform.
ServiceDesk der e-Vergabe-Plattform des Bundes:
Telefon: +49 22899 610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de
1.6.2 Adressen Im AnA-Web ist die Adresse http://www.evergabe-online.de/ für elektronische Teilnahmeanträge und Angebote fest hinterlegt. Übersendungen von Angebotsmustern und Proben sowie sperrigen Angebotsbestandteilen oder Kuriersendungen sind ausschließlich an die Hausadresse zu richten:
Beschaffungsamt des BMI
- Angebotssammelstelle - Brühler Straße 3 53119 Bonn
Angebotsmuster und Proben können getrennt vom Angebot übersandt werden und müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
1.7 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten Angebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang das vorherige Angebot gültig bleibt. Aus der Klarstellung sollte eindeutig hervorgehen, dass es sich weder um ein weiteres Haupt- noch um ein Nebenangebot handelt.
Die Rücknahme eines Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie hat in der gleichen Form wie die Angebotsabgabe zu erfolgen.
1.8 Bewerber- und Bieterfragen Soweit Sie im Rahmen der Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes Fragen zu den Unterlagen haben, informieren Sie bitte unverzüglich das Beschaffungsamt des BMI. Die Fragen sind über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Um Ihre Frage richtig zuordnen zu können, geben Sie bitte zu jeder Frage den konkreten Bezug in den Vergabeunterlagen an (insbesondere Dokumentenname & Seitenzahl bzw. Ziffer).
Da das Beschaffungsamt des BMI gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 8 Tage vor Ende der Teilnahmefrist bzw. Angebotsende angefordert werden.
Die Antworten werden an alle Verfahrensteilnehmer über die e-Vergabe-Plattform versandt. Bitte beachten Sie, dass zur Verständlichkeit der Antworten die zugrundeliegenden Fragestellungen in anonymisierter Form in der Regel ebenfalls an alle Verfahrensteilnehmer Seite 4
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versandt werden. Die Fragen sollten daher so formuliert sein, dass ein Versand an die anderen Teilnehmer ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Mit der Übersendung einer Frage genehmigen Sie eine entsprechende Bekanntgabe. Sofern Gründe gegen eine Veröffentlichung bestimmter Daten / Informationen bestehen, teilen Sie diese bitte in der Frage ausdrücklich mit. Die Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlage und sind somit verbindlich für die Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes sowie für die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge bzw. Angebote.
Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.
1.9 Kosten für die Beteiligung am Vergabeverfahren Für die Erstellung des Teilnahmeantrags, des Angebots und der ggf. geforderten Angebotsmuster wird grundsätzlich keine Vergütung gewährt. Die Teilnahme- und Angebotsunterlagen sowie die Angebotsmuster sind auf Kosten des Bieters zu übersenden.
Angebotsmuster werden unfrei zurückgesendet, sofern im Angebot kein Verzicht auf Rücksendung o.ä. vermerkt wird.
1.10 Einbeziehung von Skonto Nur ein angebotenes Skonto mit einer Skontofrist von mindestens 10 Tagen geht in die Wertung ein. Dies gilt auch für Rahmenvereinbarungen, es sei denn, in den Besonderen Bewerbungsbedingungen ist hierzu etwas Abweichendes geregelt.
1.11 Preisprüfung Es findet die Verordnung über Preise (VOPR) 30/53 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständige Preisprüfungsstelle.
1.12 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) • Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) • Verordnung über Preise, VOPR 30/53 • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
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2 Fristen
2.1 Teilnahme-/Angebotsfrist Der Teilnahmeantrag / das Angebot muss vor dem Ablauf der jeweiligen Frist vollständig eingegangen sein (i.d.R. 11:30:00 Uhr). Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes. Der elektronische Zeitstempel setzt mit dem Ablauf der angegebenen Minute (HH:MM:00 Uhr) ein, d.h. ein Angebot, welches bis spätestens 11:30 Uhr abzugeben ist, wäre also um 11:30:01 Uhr verfristet.
2.2 Bindefrist Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
3 Bewerber / Bieter
3.1 Bewerbergemeinschaften / Bietergemeinschaften Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unter- nehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen und müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der Vordruck ist mit Unterschriften zu versehen und gescannt als PDF-Datei dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag ist daneben für jedes Mitglied der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaften bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig.
3.2 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) Beabsichtigt der Bewerber/Bieter,
-
Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV, § 26 UVgO bzw. § 9 VSVgV) oder
-
sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe, § 47 VgV, § 34 UVgO bzw. §§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV),
so muss der Bewerber/Bieter das Beschaffungsamt des BMI von seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahme- antrag/Angebot benennen.
Der Bewerber/Bieter hat dem Beschaffungsamt des BMI nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er muss das Beschaffungsamt des BMI ferner über das Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren. Hierfür ist für jedes dieser anderen Unternehmen der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ abzugeben. Der Bewerber/Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzureichen. Beim Zeitpunkt, zu dem die Erklärungen und Nachweise einzureichen sind, ist zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden (siehe im Folgenden 3.2.1 und 3.2.2).
3.2.1 Eignungsleihe
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bewerber/Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der Vordruck ist mit Unterschriften zu versehen und gescannt als PDF-Datei
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dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ einzureichen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig. Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bewerber/Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Haftungserklärung ist dem Beschaffungsamt des BMI nach gesonderter Aufforderung vorzulegen. Als Haftungserklärungen kommen je nach Einzelfall insbesondere eine sogenannte harte Patronatserklärung, Garantie oder selbstschuldnerische Bürgschaft in Betracht. Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.
3.2.2 Unteraufträge Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben und, falls zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die anderen Unternehmen zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Unteraufträge“ vorgesehen. Bei der Verwendung ist dieser Vordruck vom Bieter vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür steht in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge“ bereit. Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der Vordruck ist mit Unterschriften zu versehen und gescannt als PDF-Datei, sofern nicht bereits mit Abgabe des Angebots bzw. des Teilnahmeantrags möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ einzureichen.
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Das Beschaffungsamt des BMI überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss das Beschaffungsamt des BMI die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden.
3.3 Bevorzugte Bieter Nach §§ 224, 226 SGB IX zählen hierzu die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und die Blindenwerkstätten.
Eine Bevorzugung nach den Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Verbindung mit §§ 224, 226 SGB IX ist nach derzeitiger Rechtslage nur in Vergabeverfahren möglich, deren geschätzte Auftragswerte unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Sofern ein Bevorzugungs- tatbestand berücksichtigt werden soll, ist dieser vom Bieter nachzuweisen.
4 Einheitliche Europäische Eigenerklärung und Präqualifizierung
4.1 Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert das Beschaffungsamt des BMI die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV bzw. § 35 Abs. 3 UVgO.
4.2 Präqualifizierung Sie können die Nachweise zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Anforderungen der „Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen“ über die für das Beschaffungsamt des BMI frei zugängliche Präqualifikationsdatenbank (DIHK) erbringen. Bitte fügen Sie in diesem Fall dem Teilnahmeantrag/Angebot das Zertifikat der Präqualifizierungsstelle einschließlich Ihres Zertifikatscodes bei. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Nachweise in der Präqualifikationsdatenbank die in diesem Vergabeverfahren geforderten Mindestbedingungen vollständig erfüllen (z.B. Mindestschadensbeträge der Haftpflichtversicherung, Angaben zu den Referenzaufträgen, Anbieterdarstellung). Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben dem Angebot beizufügen.
5 Nachforderung von Unterlagen Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sowohl bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung. Für Verfahren im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich ist § 22 Abs. 6 VSVgV zu beachten. Es ist darüber hinaus berechtigt, einzelne preisbezogene und/oder kalkulatorische Angaben nachzufordern, soweit dies zum Zweck einer realitätsgetreuen und vergaberechtskonformen Wertung der Angebote erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Angaben zur Errechnung der vom Auftraggeber
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abzuführenden Einfuhrabgaben wie beispielsweise Zollwert und Warentarifnummer. Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen den Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags oder Angebots zur Folge haben können.
6 Wertung der Angebote Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Grundlage der in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegebenen Bewertungsmethode und Bewertungskriterien ermittelt. Hierbei kann der Bewertungspreis vom Angebotspreis abweichen, soweit dies zur Herstellung einer vergleichbaren Bewertungsbasis erforderlich ist. In Fällen der Umkehr der Umsatzsteuerschuld (reverse-charge-Verfahren), oder soweit der Auftraggeber im Rahmen der Lieferung Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und/oder Zollgebühren) zu entrichten hat, werden diese Kosten bei der Wertung berücksichtigt.
7 Mitteilungen und Bekanntmachungen
7.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten Das Beschaffungsamt des BMI informiert über die Ablehnung eines Angebots und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß §§ 46 UVgO, 62 VgV, 36 VSVgV.
Die beantragten Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung werden über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zugesendet.
7.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge Die Bekanntmachungspflichten und deren Umfang ergeben sich aus §§ 30 UVgO, 39 VgV, 35 VSVgV. Danach sind insbesondere auch der Name des Auftragnehmers, der Auftragsgegenstand und (ausgenommen hiervon Verfahren nach UVgO) der Auftragswert bekannt zu geben. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe einzelner Angaben besteht jeweils dann nicht, wenn deren Veröffentlichung einer der in §§ 30 Abs. 2 UVgO, 39 Abs. 6 VgV, 35 Abs. 2 VSVgV aufgeführten Gründe entgegensteht. Sofern Ihre geschäftlichen Interessen einer solchen Bekanntgabe entgegenstehen, haben Sie dies dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet über den Inhalt der Bekanntgabe nach pflichtgemäßem Ermessen.
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